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Wave

ein Biker
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irgendwo im Sauerland
Hi, seht euch ma das Foto an...und was sagt ihr? das kommt davon, weil irgend so ein dummer Bauer ein ca. 10mm dickes Plastik-Band mitten über einen Waldweg gespannt hat un dich bin da voll (naja ca. 15km/h) vorgefahren.....

und diesen gewissen Bauern hab ich schon einmal darauf hingewiesen, doch bitte das Band zu entfernen (hat er auch gemacht.......bis heute)


jetzt reicht es mir echt....sag mir was ich machen kann
 

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So in etwa sahen bei mir mal die Verletzungen an beiden Oberarmen aus, ebenfalls nach der Durchfahrt eines Waldweges. Allerdings war es ein Nylonseil, das glücklicherweise auf einer Seite an einem morschen Baum befestigt war. Ansonsten weiß ich nicht, wie das ausgegangen wäre... :(

Leider weiß ich bis heute nicht, wer es war. Da kann man schlecht etwas unternehmen, außer diese Sache den Behörden zu melden.

Ich weiß nicht, ob ich mich noch beherrschen könnte, tät ich einen dieser Fallensteller erwischen.
violent-smiley-014.gif
 
is zwar nicht besonderts lobenswert und ich bin auch nicht stolz drauf aber ich könnte mich da nicht beherrschen....
hauptsächlich deswegen nicht weil ichs einfach nicht verstehen kann das wandern & reiten auf allen wegen erlaubt ist und radfahren nicht klar es kommt drauf wie radgefahren wird aber es kommt genauso auch drauf an wie ich reite und wie ich durch den wald laufe ich finds ok wenn ich durch den staat für was angemessen bestraft werde was zu recht verboten ist aber sicher nicht durch selbstjustiz wegen irgendwelchen vorurteilen gegen radfahrer
stell euch mal vor ihr macht am WE mit nen paar freunden oder bekannten nen ausflug in ein unbekanntes gebiet und dann fahrt ihr einfach mal so in ne angelschnur oder sonstwas rein nur weil irgendson depp der meinung ist das die bescheidene 2m regel richtig is weil alle biker a********** sind die nur die natur kaputt machen und man sie deswegen bekämpfen und einschränken sollte wos nur möglich ist
hey autfahrer überfahren füchse usw. ... sauerei!!! -> nägel und minen auf die straße

so jetzt fühl ich mich besser

mfg
:mad:
 
gefährlich.....stellt euch ma vor das wär jetzt n kleinere Kind runter gefahren, das hätte die Schnur genau am hals oder im Gesicht gehabt.....auf jedn Fall werd ich jetzt jedes Mal wenn ich daher fahre ein Schere inner Tasche haben

(achso: Der Zettel auf der Schnur der ist von mir)
 

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Ich würde es nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Dem Bauer werden sicherlich genug Begründungen einfallen (zB: Vieh haut sonst ab, Privatweg).

Zur Sicherheit würde ich jedoch mit deiner Verletzung zum Arzt gehen und das behandeln lassen. Falls es dochmal zu einer Anzeige kommt, kannst du durch deinen Arztbesuch den "Schaden" nachweisen.

Nimm dir etwas rot-weißes Flatterband und binde ein paar Steifen an die Schnur. So kann niemand anderen das gleiche passieren. Dem Bauer wird's nicht stören.
 
wenn das öffentliche Wege sind -> anzeigen

wenn das ein privatweg des Bauern ist, kannste kaum was machen, evtl über Fahrlässigkeit, denn solche Sperren müssen makiert werden.

Torsten
 
hi,

der Sachverhalt ist zwar noch etwas dürftig aber das einfachste was du sofort machen kannst und solltest, ist eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen (fahrlässige/vorsätzliche Körperverletzung) ... die StA ermittelt dann den weiteren Sachverhalt und entscheidet, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet ... in jedem Fall bekommt der Bauer unangenheme Fragen von der StA gestellt ... dies ist für dich mit keinerlei Kosten verbunden, allenfalls mit dem Erscheinen für etwaige Zeugenaussagen ...

... desweiteren solltest du dir ernsthaft überlegen ob du nicht Schmerzensgeld von dem Bauer verlangen solltest - hierzu ist aber weitere anwaltliche Beratung zu empfehlen ... die Kosten hierfür müßtest du selbst vorstrecken oder einen PKH Antrag mit dem Anwalt stellen ...


(PS: gib eine Anzeige nicht bei der Polizei, sondern direkt bei der StA auf; dort geht es etwas "qualifizierter" zu)


MfG Heizerer

§Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil.§
 
Original geschrieben von XCRacer
Ich würde es nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Dem Bauer werden sicherlich genug Begründungen einfallen (zB: Vieh haut sonst ab, Privatweg).

Nimm dir etwas rot-weißes Flatterband und binde ein paar Steifen an die Schnur. So kann niemand anderen das gleiche passieren. Dem Bauer wird's nicht stören.

also: das ist definitiv kein Privatweg......un das Vieh kann auch nicht abhauen, weil es ja schliesslich nicht auf dem Weg sondern auf der Wiese ist.....

zu dem Flatterband: das brauch man jetzt auch nicht mehr, dennn ich hab das Band durchgeschnitten
 
hi,

... für die strafrechtliche Berwertung spielt es zunächst mal keine keine Rolle ob es sich um einen Privatweg oder öffentlichen Weg handelt ... in jedem Fall war er öffentlich zugänglich; oder hast du einen Elektro-Stacheldrahtzaun überspringen müssen, um dort fahren zu können ... ;)


(hast du nun Strafanzeige gestellt?)

MfG Heizerer

§Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil.§
 
also: ich bin heute rein zufällig nochmal daher gekommen, und was muss ich sehen?.....dieser sch... Bauer hat jetzt sogar gleich 2 Bänder zu einer art Kordel zusammengeflochten und darüber gespannt......ich hab se natürlich auch abgerissen.......und Sonntagabend werd ich nochma dahin fahren und sollte dann wieder irgendein Band da sein werde ich Montag Azeige erstatten!!!!
 
Ich bin mal in einen rostigen Stahldraht gefahren, hat mir meine Arme ganz gut zugerichtet. Mein Glück war, daß es die Pfosten, an den der Draht festgemacht war, rausgerissen sind. Mir ist der Schuldige bekannt und werde geeignete Maßnahmen ergreifen.

Heißer Tip: Immer Mag- Lite oder andere "unauffällige" Mehzweckgeätschaften mitführen !
 
Was Heizerer da schreibt ist i.O

Zur StA und Strafanzeige nebst Strafantrag stellen.

Nach dem geschilderten Sachverhalt kommt fahrlässige Körperverletzung auf jeden Fall in Betracht.
Wenn Du dort mitteilst, dass Du den besagten Bauern schon mal auf diese Gefahr hingewiesen hast, dann dürfte aber auch vorsätzliche Körperverletzung vorliegen.

Wichtig ist, dass Du zeitnah Deine Wunden ärztlich behandeln lässt. Ein Attest am besten bei der Anzeigenerstattung gleich miteinreichen oder nachreichen.

Am Besten wäre es natürlich, wenn Du noch weitere Zeugen hättest.

Aber keine Unwahrheiten erzählen!

Dann lässt Du die StA erstmal für Dich schön kostenfrei ermitteln.


Egal, wie das Ermittlungsverfahren ausgeht, der Denkzettel sollte bereits reichen. Dies wäre dann gegebenenfalls für zukünftige Vorkommnisse vergleichbarer Art durchaus relevant. Er weiss ja dann was sein Absperrung anrichteten kann.


Vom Ergebnis des Ermittlungsverfahrens solltest Du dann abhängig machen, ob Du auch zivilrechtlich mit einem Anwalt gegen den Knaben vorgehen möchtest. Dein Anwalt kann dann Akteneinsicht bei der StA beantragen.
Solltest Du etwas klamm sein, dann kannst Du aussergerichtlich Beratungshilfe beantragen. Kostet Dich dann nur etwa 11,60 €. Sollte es zu einem Prozeß kommen, dass geschieht nicht automatisch, kannst Du die sogenannte ProzessKostenHilfe beantragen. Bei Unterliegen im Prozeß musst Du dann aber die Kosten der gegnerischen Partei tragen.

Viel Spass!
 
Nach Bundeswaldgesetz muss der Landwirt von ihm selbst gesetzte Gefahrenquellen auch erkennbar absichern.

Allerdings können wir Biker, mit unserem geringen Organisationsgrad nur verlieren, auch wenn der Einzelne vor Gericht gewinnt.
Außerdem ist es durchaus möglich, das man wegen überhöhter Geschwindigkeit eine Teilschuld zugesprochen bekommt, weil man ja wissentlich in Kauf genommen hat, ein Hindernis nicht rechtzeitig zu erkennen.
 
Möglich ist alles!

Diese denkbare Behauptung durch die Gegenseite muss durch selbige jedoch hinreichend substantiiert dargelegt werden. Die blosse Behauptung reicht dafür jedenfalls nicht aus. Es bedarf begründeter Zweifel an der Einhaltung einer angemessenen Geschwindigkeit.

Auf einem forst- oder landwirtschaftlich genutzten Weg muss niemand mit nicht markierten Drahtabsperrung rechnen.

Eine den eigenen Anspruch zuzurechnende "Betriebsgefahr" gibt es nicht.

Der Hinweis auf eine nicht vorhandene Lobby ist hier fehlgehend. Was soll das hier für einen Einfluss haben?
Bei Wegesperrungen etc ist dies dann sicherlich anders!

Nur Zeugen würden Deine Beweissituation deutlich verbessern!
 
Es gab ja schonmal einen Thread zu solchen Fallen. Ich hab gedacht, dass das selten ist, aber das nimmt ja kein Ende. Ich selbst hab jetzt auch sowas erlebt. Großer Stein von ca. 20cm Durchmesser demonstrativ mitten auf eine Forstautobahn gelegt, wo man mit 50 runterkommt und sich eigentlich genug auch die Querrinnen konzentrieren muss. :mad:
naja viel Glück, dass keinem was ernsthaftes passiert.
und mecky dir viel glück bei deinen weiteren schritten
 
Original geschrieben von Eddie Lawson
Auf einem forst- oder landwirtschaftlich genutzten Weg muss niemand mit nicht markierten Drahtabsperrung rechnen.

Eine den eigenen Anspruch zuzurechnende "Betriebsgefahr" gibt es nicht.

So eine Absperrung dient normalerweise dem Viehtrieb, muß ausreichend gekennzeichnet sein, dann ist sie zulässig, solange das Vieh getrieben wird. Allerdings darf sie keine Dauereinrichtung sein, wenn der Umtrieb beendet ist, muß sie entfernt werden.

Ich habe selber als Lehrling morgens und abends Kühe von der Weide in den Stall zum Melken und danach wieder ´raus getrieben. D.h. beim Rausfahren (mit dem Rad) werden alle Seitenwege gesperrt und wenige Minuten später, wenn man Richtung Stall mit den Viechern vorbei ist, wieder geöffnet.

Würde dauerhaft gesperrt, hieße das ja, daß der Weg zur Weide umfunktioniert würde. Möglich wäre es zwar, Gatter anzubringen, die man erkennen und zum Durchfahren (wie Wildgatter) öffnen kann. Allerdings istr mir die Rechtslage dann nicht so ganz klar, wenn ein Rindvieh einen Biker auf die Hörner nähme. Soweit es während einer solchen Sperrung für ein oder 2 Tage Wege-Alternativen gibt, könnte ein Bauer Hinweise auf den Umweg geben. Das wäre auch von Bikern hinzunehmen und ich gehe davon aus, daß keiner vom Bauern verlangen würde, daß er stattdessen den Weg mäht und das Heu auf die Weide schafft anstatt eine Beweidung des Weges vorzunehmen.

Das alles hat überhaupt nichts mit Privatweg oder Nicht-Privatweg zu tun, sodnern damit, daß eine Maßnahme dem gesetzlich zulässigen Betreten der Flur (und je nach Landesgesetz auch dem Radfahren) gerade auf Privatwegen entgegenstünde.
 
Hi Eddie,
bis wohl auch irgendwie mit der Materie befasst?! Und auch aus BS (ggf. mal direkter Mailkontakt?).

Original geschrieben von Eddie Lawson
Möglich ist alles!

Eine den eigenen Anspruch zuzurechnende "Betriebsgefahr" gibt es nicht.

Der Hinweis auf eine nicht vorhandene Lobby ist hier fehlgehend. Was soll das hier für einen Einfluss haben?
Bei Wegesperrungen etc ist dies dann sicherlich anders!

Nur Zeugen würden Deine Beweissituation deutlich verbessern!


"Betreibsgefahr":
In NRW gab es kürzlich ein Urtel, dass dem Biker seine eigene Verantwortung "bei nicht auf-Sicht-Fahren" sehr deutlich vor Augen führte. Er nehme dies als Biker wohl in Kauf und fährt eben auch deshalb mit dem Bike im Wald (Kick). Hier ging es speziell um liegen gebliebens Holz nach Rückearbeiten.

Von irgendwelchen Urteilen hin zu Wegesperrungen ist ein nicht so weiter "Weg", wie vielleicht vermutet. In NRW ist das Biken nur noch auf "festen" ("befestigten" - entspricht etwa 3,5 Meter) Wegen erlaubt. (Waldbauern haben eine Lobby.) In Thürigen hat man kürzlich die Entscheidung über die nutzung von Strecken (z. B. Sportveranstaltungen oder geführte Touren) dem Grundeigentümer (alleine) zugesprochen.
Die Luft wird dünner!
 
Original geschrieben von dimb-niedersachsen
In NRW ist das Biken nur noch auf "festen" ("befestigten" - entspricht etwa 3,5 Meter) Wegen erlaubt.

Das muß einem erst mal jemand mit dem Maßband nachweisen, zumal die 3,5 Meter noch nicht mal in einem individualverbindlich wirksamen Regelwerk (hierzu zählen z.B. Gesetze, Satzungen, RechtsVO, hingegen idR keine Erlasse!) stehen..... Alles andere kannst Du in der Pfeife rauchen!

In Thürigen hat man kürzlich die Entscheidung über die nutzung von Strecken (z. B. Sportveranstaltungen oder geführte Touren) dem Grundeigentümer (alleine) zugesprochen.

Wo (was geführte Touren angeht)?

Veranstaltungen fielen nach gängiger Lesart schon immer nicht unter das Betretungsrecht.
 
Was die Verletzungen von geschundenen Bikern angeht: Fallen Menschen eigentlich nicht unter Naturschutz? Es wird doch immer davon gesprochen, dass sicher der Mensch als Teil der Natur begreifen sollte.
(Allerdings: So wie Mensch mit Natur umgeht, ist er auf dem besten Wege, sich selbst auszurotten!)

@ Tilman: Klar waren Veranstaltungen auch vorher genehmigungspflichtig. Bei geführten Touren steht sicher immer die Frage im Raum, ob es sich dabei um eine "Veranstaltung" handelt. Hat wohl auch damit zu tun, ob der Guide Geld dafür nimmt oder nicht. Ich denke, hier wird immer wieder (je nach Stimmung) im Einzelfall entschieden.
Dennoch halte ich es für einen Rückschritt, das neuerdings der Grundeigentümer alleine über die Genehmigung "richtet". Eine gesunde Abwägung wird es da wohl nicht mehr geben. Also entweder versteht man sich mit dem Menschen, oder eben nicht: Pech gehabt. Eine Institutuion (Forstamt/-behörde) mit etwas "mehr" Weitblick ist dann leider nicht mehr im Spiel.

@ Eddie: Wo bikst du denn im Raum BS? Asse, Elm, Harz? Oder hast du noch andere Tipps?
 
Original geschrieben von dimb-niedersachsen

Dennoch halte ich es für einen Rückschritt, das neuerdings der Grundeigentümer alleine über die Genehmigung "richtet". Eine gesunde Abwägung wird es da wohl nicht mehr geben. Also entweder versteht man sich mit dem Menschen, oder eben nicht: Pech gehabt. Eine Institutuion (Forstamt/-behörde) mit etwas "mehr" Weitblick ist dann leider nicht mehr im Spiel.

Wo steht das geschrieben?

Über Veranstaltungen konnte der Grundstückseigentümer schon immer alleine entscheiden, eben weil Veranstaltungen nicht unter das Betretungsrecht fallen und damit kein Gemeingebrauchsrecht am Waldeigentum (vgl. Art. 14 GG) entsteht. Was die Forstbehörde angeht, ist diese teilweise gleichzeitig Waldbesitzer. In Hessen hat man das jetzt auseinandergedröselt (Eigentum und Forstdienstleistungen auf der einen und hoheitliche Sachen nach dem Forstrecht, also auch Fragen des Betretungsrechtes nach §24 HessForstG, auf der anderen Seite). Bislang ist es noch nicht vorgekommen, daß die eine - staatliche - Behörde JA und die - oft auch staatliche - Eigentümerseite NEIN gesagt hätte. Aber nach der Devise "kaum zu glauben, aber amtlich" traue ich manchen Leute auch solche Entscheidungen zu.

Die Sache mit dem bezahlten Guide ist insoweit interessant, weil dann auch jeder tagtägliche Kindergartenausflug zur Veranstaltung würde, denn die Kindergarten-Tante macht das nicht zum Nulltarif.

Gleiches gilt z.B. für ein pädagogisches Konzept "Waldkindergarten" (Kinder spielen im Wald, als Wetterschutz ein naturschutzbehördlich genehmigter Bauwagen am Waldrand), wo neben der Bauwagengehmigung dann noch eine "Spielgenehmigung" ´rausmüßte (machen die Kollegen vom Forst natürlich nicht, sind ja nicht bekloppt). Da sollen doch manche Zeitgenossen bitte die Kirche im Dorf lassen.
 
@DIMB nachzulesen im Norddeutschland-Forum
"Braunschweig und Umgebung" sowie "Touren im Elm"!

Demnach überwiegend ELM, ASSE; SZ-Berge, Oderwald und sämtliche Trails in den umliegenden Wäldern!
Harz teilweise, aber nicht die Lust alles ins Auto zu frikeln.

@Tilmann

Ist klar, das ist alles ne Abwägung im Rahmen des Art 14 GG zwischen den Rechten des Eigentümers und der Sozialbindung des Eigentums!

In einem Bundesland führte das auch schon soweit, dass Privatwald für Reiter, klar nebst Pferd, dicht gemacht worden ist. Übrigens mit Erfolg. Gegenteiliges ist mir nicht bekannt. Als gegenargument hätte dann dort ins Feld geführt werden können, dass das dann faktisch den Reitsport zum Erliegen bringt!
Es überwiegen also eindeutig die Rechte des Eigentümers und damit dessen Ausschliessungsrecht der Nutzung durch Dritte!
Das dürfte durchaus für Radfahrer auch gelten. Kritsich dürfte das bei Spaziergängern werden. Aber weshalb sollten die ausgenommen sein.
Im europäischen Ausland besteht schon gar kein Betretungsrecht.

MFG
Eddie
 
Original geschrieben von Eddie Lawson
In einem Bundesland führte das auch schon soweit, dass Privatwald für Reiter, klar nebst Pferd, dicht gemacht worden ist. Übrigens mit Erfolg. Gegenteiliges ist mir nicht bekannt. Als gegenargument hätte dann dort ins Feld geführt werden können, dass das dann faktisch den Reitsport zum Erliegen bringt!

Wo genau? Und....ist das mit dem "ins Feld führen" passiert? Denn es gibt ja durchaus (nicht bundesweit) landesrechtliche Regelungen, daß Wegenetze zu erhalten seien o.ä., was z.B. Totalsperrungen entgegenstünde.

Denn mir sind keine Fälle bekannt, in denen alleine die Eigentümereigenschaft gereicht hätte, einen Wald o.ä. für Reiter oder Biker dicht zu machen. Und die zusätzlichen Begründungen müßte man jeweils kennen, soweit der Eigentümer Erfolg gegen die Biker u.a. gehabt haben sollte (oder wo die Betroffenen rechtlich gepennt haben....).
 
Wenn ich gewusst hätte, wo das ist, hätte ich das schon zum Besten gegeben. Diese Geschichte ging vor einiger Zeit auch durch die Presse.

Aber diese Probleme müssten ja eigentlich in einem denkbar vorhandenen Reitforum etc diskutiert worden sein oder diskutiert werden.

Bei Privatwald gewinnt die Bedeutung der Eigentümerinteressen gegenüber einem allgemeinen oder öffentlichen Betretungsrecht deutlich an Gewicht.
Natürlich wird nicht einfach ausreichen: HALT, KEIN DURCHGANG, ICH BIN DER EIGENTÜMER! Die Argumente der Wegezerstörung gerade im Hinblick auf die Wegeerhaltung sind doch die angeführten Argumente!

Na und dann wird eben mal ein Weg gesperrt und somit das Wegenetz reduziert!
Fällt mir ein, in Wolfenbüttel wurde letztens ein Weg dichtgemacht, indem das komplette Areal auf einmal eine Schonung sein sollte!!!! Da wurden dann nämlich einfach nur lieblos und vollkommen planlos kleine Bäume ausgebuddelt und auf den Weg gepflanzt, also nur versetzt!
Der Zugang zu dem Weg wurde durch Zaun nur in diesem Bereich abgesperrt!

Und nun, da werden Tatsachen geschaffen!!!!
 
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