Kaufberatung, bitte hilft mir!!!!

Du bist also Händler? da lach ich mich ja kaputt... Du schaffst es nicht einmal einen fehlerfreien Beitrag zu verfassen, der lediglich aus drei Sätzen besteht.
Du willst dir hier ja auch nicht helfen lassen, du bist sehr einfach strukturiert.
 
innerhalb von 6 Monaten muss der Händler mir beweisen und nicht ich als Endverbraucher. Nach 6 Monaten wird die Beweislast an mich übertragen

Es sei denn, ich habe bei der Übernahme des Bikes ein Dokument unterschrieben, dass das Fahrrad / Produkt in einem einwandfreien Zustand ist---
Ich bin selbst Händler.

Deswegen frage ich mich, warum ich auf Händlers Kullant hoffen muss....

Das gilt aber nicht für das Schaltwerk! Wenn du dir ein Auto kaufst und du nur Vollgas gibst und nach 2 Monaten Bremsen, Kupplung und Reifen fertig sind, kannste ja mal versuchen alles auf GARANTIE repariert zu bekommen...
 
Rechte des Käufers: Beweislast - wer muss den Schaden beweisen?
Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Dies gilt aber nur für Käufe von Privatleuten bei einem Unternehmer – nicht bei Käufen unter Privatleuten.

Sind allerdings sechs Monate nach Kauf abgelaufen, ändert sich die Situation. Denn dann liegt die Beweislast beim Käufer, d.h. er hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag – was in der Praxis schwer möglich sein wird.

Diese Regelungen gelten auch für gebrauchte Waren, wobei der Verkäufer hier die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen kann, wenn er dies mit dem Käufer vereinbart.

Beim Kauf von privat an privat kann diese Haftung sogar ganz ausgeschlossen werden, wenn man dies im Vertrag vereinbart.



Unterschied zur Garantie?

Das Gesetz verpflichtet den Verkäufer, Sorge dafür zu tragen, dass die gekaufte Sache frei von Mängeln ist.
Die Garantie ist eine zusätzlich zur Gewährleistungpflicht freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung des Händlers.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung.
Vorsicht vor Irritationen: Sagt der Verkäufer z.B. dass die sechsmonatige Garantie abgelaufen sei und er nichts mehr für Sie tun könne, ist die falsch! Denn per Gesetz haftet er 24 Monate!
 
Wenn du einen schlauen Rat willst, mach das was dir hier geraten wird.
Frag NETT nach und vielleicht bekommst du alles zu einem guten Preis gemacht.
 
Du bist also Händler? da lach ich mich ja kaputt... Du schaffst es nicht einmal einen fehlerfreien Beitrag zu verfassen, der lediglich aus drei Sätzen besteht.
Du willst dir hier ja auch nicht helfen lassen, du bist sehr einfach strukturiert.

doch ich bin wirklich Händler, ich rede aus Erfahrung, wie gesagt, wenn du Interesse hast, kannst du uns auch mal besuchen....
:o Ich kann dir meine Daten... Aber auf einem anderen Gebiet, vielleicht findest du ja tollte Angebote bei uns.....
 
Wenn du einen schlauen Rat willst, mach das was dir hier geraten wird.
Frag NETT nach und vielleicht bekommst du alles zu einem guten Preis gemacht.

Word...

@ Thread Verfasser
Dir will ja keiner was... Nur wenn du Leute fragst, und die dir einen Rat geben, hör erstmal drauf.... Mit deinem "Recht", kannste es ja immer noch versuchen, aufhalten wird dich keiner!
 
Das gilt aber nicht für das Schaltwerk! Wenn du dir ein Auto kaufst und du nur Vollgas gibst und nach 2 Monaten Bremsen, Kupplung und Reifen fertig sind, kannste ja mal versuchen alles auf GARANTIE repariert zu bekommen...

hast du dir schon mal den KV beim Autokauf richtig druchgelesen???
Das besteht nicht nur aus einer Rechnung, ich hatte vorhin dazu was geschrieben....
 
ich wollte ja euren Rat, ich sage ja dazu nichts, aber wenn einer versucht, der Händler darf das oder dies etc. bzw. behauptet dass ich keine Ahnung hätte ohne mal nach der Rechtslage zu gucken--- das ist nicht verständlich... dann sollte man eventuell mit Fakten kommen....
 
Poche nur auf dein "Recht". Viel Erfolg dabei. Wenns der Händler drauf ankommen lässt und ein Gutachter sich dieser Lapalie annehmen muss, wünschst du dir, dass du einfach die paar Euro für ein neues Schaltwerk ausgegeben hättest.
 
Der Kaufvertrag is bei den meisten Wald und Wiesen Autohändlern Rechtskräftig eh unwirksam!
Verschleißteile sind nicht in der Garantie inbegriffen..
Kopy und Paste kann jeder...
Was allerdings so sicher wie das Amen in der Kirche ist, ist dass du den Schaden am Schaltwerk selbst verursacht hast.
Das merkt man meistens sogar nichtmal...
 
nein ich habe es nicht selbst verursacht.....
wie oft den noch.....ich bin nur ein bisschen gereizt, dass der Händler direkt mir die Schuld gab....
 
Wir kennen die Rechtslage doch!
Wenn du den Schaden selber verursacht hast, und das ist bei deinem Fall mehr als Wahrscheinlich, dann kannst du nur auf Kulanz seitens des Händlers hoffen!
 
Wir kennen die Rechtslage doch!
Wenn du den Schaden selber verursacht hast, und das ist bei deinem Fall mehr als Wahrscheinlich, dann kannst du nur auf Kulanz seitens des Händlers hoffen!


ich bin anderer Meinung... ich behaupte mal, dass das Fahrrad nicht fehlerfrei ausgeliefert worden ist.. ich verstehe einfach nicht, wie ich das geschafft haben sollen, werde mal morgen die Strecke, die ich gefahren bin, unter die Lupe nehmen, Feldweg und ein bisschen Schotter....
 
Es reicht ein kleiner Ast der aufm Weg liegt, unglücklich aufgewirbelt wird, sich in den Speichen im Hinterrad verfängt und Schaltauge mitsamt Schaltwerk in die ewigen Jagdgründe reißt. Bis du angehalten hast, ist der Ast längst entzwei und liegt irgendwo verstreut rum.

Glaub mir, so ziemlich jedem, der schon ne Weile mitm MTB unterwegs ist, ist das schon ein- oder mehrmals passiert.
 
Hallo
Die Räder werden meistens miserabel ausgeliefert vom Händler
Ich habe schon einige neue Räder gekauft, beim abholen gefragt, ob alles in Ordnung ist, ja ja alles in Ordnung.
Zu Hause alles kontroliert, mehr wie die Hälfte aller Schrauben locker, zu wenig Luft in den Reifen, Schaltung nicht sauber eingestellt und so weiter.
Kein Fett in den Naben, aber das ist ja System von Shimano
Also, bevor ihr mit einem neuen Rad fährt, selbst alles nachschauen, spart viel Ärger
Gruß
 
das schaltauge ist nun mal dazu vorhanden,
grösseren schaden am rahmen zu verhindern.
sozusagen eine --sollbruchstelle--

das hat bei dir ja funktioniert...........

also, wo ist der mangel den du einklagen willst ???
 
wieviel km bist du gefahren als es pasiert ist?

ich wohne in Butzbach, und aus Butzbach waren wir noch nicht raus.....also müssten das maximal 2 km gewesen sein, .....kurz Berg runter(da habe ich den ersten Fehler bemerkt, Geräusche am Vorderrad, konnte man aus 5 m hören) war ne asphaltierte Straße,auch für Fahrzeuge zugänglich, dann Berg hoch (leichter Schotter), dann ging es geradeaus, Matsch und Schotter, kurz abgesetzt, zwei Jogger kamen uns entgegen, dann wieder drauf und plötzlich merke ich dass da unten etwas faul ist..

ist jetzt auch egal, werde mal warten, was der Händler sagt......und dementsprechend reagieren....
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann muss das ja passiert sein, als du kurz abgesetzt bist.... Ich sag mal so, dass wir hier gestern dieses böse Wort Schuld benutzt haben, hat sich vielleicht etwas hart angehört...
Du scheinst dich ja auch etwas beruhigt zu haben!
Kann wirklich sein, dass das Bike schlecht ausgeliefert wurde.
Normalerweise sollte ein Fachhändler sowas natürlich kontrollieren!
Wie hier bereits nicht nur von mir erwähnt wurde, ist das Fahrrad jedoch regelmäßig selbst zu kontrollieren! Insbesondere Bremsen, Speichen, Schaltung und Steuerkopfspiel!
Wäre jedoch vorher ein gravierender Fehler am Schaltauge/Schaltwerk gewesen, hättest du das Schaltwerk schon eher zerschossen!
Ich vermute mal, du bist beim absteigen oder schieben irgendwie da dran gekommen ohne es zu merken!
Und sowas passiert verdammt schnell!
Wie auch bereits erwähnt wurde, ist das Schaltauge eine Sollbruchstelle!
Und ein abgerissenes Schaltauge fällt wirklich aus der Garantie oder Gewährleistung raus!
Glaub uns das doch bitte einfach... Dir will hier sicher keiner was böses!
Geh zum Händler, rede normal mit ihm und lass dir das von ihm nochmal genau erklären, wofür ein Schaltauge da ist und wie dieses kaputt gehen kann!
Wenn er gut drauf ist, erklärt er es dir ausführlich und du bekommst eventuell wenigstens etwas auf Kulanz!
Zum Geräusch vom Vorderrad, tippe ich mal auf die Bremsen, das muss nichts wildes sein!
Aber würde ich an deiner Stelle mit dem Fachhändler klären, um gewissheit zu haben!
Geh einfach nicht so schnell unter die Decke und glaube hier den Leuten, wenn schon mehrere die schon Jahre lang biken dir etwas über Mountainbikes erzählen, muss doch was dran sein oder?
Und viele IBC User setzen sich sehr viel mit Technik und Funktion auseinander, genau so wie mit Wartungen, Reparaturen und Schadensursachen! Manch einer holt hier bei manch einem Schaden sogar ein Belastungsdiagramm Beispielsweise einer Kettenstrebe heraus :D
 
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