Kennt jemand dieses RR

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Ich habe kürzlich dieses Rennrad bei eBay ersteigert:

MyStorck.jpg


siehe auch: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5223041861&rd=1&sspagename=STRK:MEWN:IT&rd=1

Kurz darauf teilte mir der Verkäufer mit, er könne das Rad nicht liefern, da es bereits verkauft sei. Das Rad stand seiner Aussage nach bei seinem Bike-Shop (Wheels of Steel in Berlin) und der Besitzer des Ladens hätte das Rad zerlegt und in Einzelteilen verkauft (was mir von Wheels of Steel auch bestätigt wurde).
Ich wurde dann einige Zeit mit dem Versprechen, dass er sich um gleichwertigen Ersatz bemühen würde, hingehalten, aber seit 10 Tagen meldet er sich nicht mehr, obwohl er vorgestern zuletzt eine Bewertung abgegebn hat...

Vielleicht hat ja jemand das Rad gesehen und kann mir etwas zu dessen Verbleib sagen, oder einen Tipp geben, wie ich weiter vorgehen kann.
 
beschwer dich bei ebay.
was anderes kannste da nicht machen, wobei es bei dem preis schon fast interessant wär n anwalt hinzu zu ziehen und auf die herausgabe zu bestehen, weil der preis war ja wirklich ne wucht
 
Meiner Meinung nach hat der Verkäufer das Bike nicht zerlegt und verkauft, sondern er WILL es zu dem Preis nicht verkaufen!!! Verständlich, aber so ist das Spiel!! Würde auch, wie der Vorredner schon gesagt hat, einen Anwalt hinzuziehen und auf Herausgabe pochen!!
 
In der Preisklasse würde ich auch anwaltlich vorgehen. Da dürfte der Erfolg, entweder das Bike oder gleichwertigen Ersatz zu bekommen, relativ hoch sein.

Mir ist auch mal so ein "Kandidat" untergekommen, dem das Höchstgebot von 4,50 € zu gering war (vergleichbare Artikel wechselten für 80-120 € den Besitzer) und er das Teil angeblich schon zwischenverkauft und die Auktion gecancelt hätte. Bei dem geringen Betrag hätte mich aber wohl jeder Anwalt ausgelacht. :D

Riddick
 
Verkauft ist verkauft, also her damit. Da gab es schon jede Menge ähnliche Fälle.
 
Da gibts doch wohl auch schon passende Gerichtsurteile zu, wo dann jemand per Anwalt den finanziellen Unterschied raus bekommen hatte, nachdem er sich einen gleichwertigen Artiel wo anders für mehr gekauft hat. Blöd ausgedrückt, aber wenn Du das Rad wo anders für 4000 € kaufen würdest köntest Du die Differenz zu dem Auktionsbetrag dann beim Versteigerer geltend machen. Darüber gabs auch mal vor kurzem was hier im Forum. Bei dem Preis würde ich aber mit dem Hinweis einen Anwalt konsultieren, wenn Du das Rad haben willst ...

PS: Les auch mal hier -> http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,368133,00.html
 
Das Gebot ist verbindlich und die Auktion auch gültig. Also auf Herausgabe des Artikels mit Fristsetzung pochen. Die Begründung ist schon seltsam, dass der Artikel bereits verkauft sein soll. Dann hätte er die Auktion vorzeitig beenden müssen oder erst gar nicht starten dürfen.

§8, Punkt 4, 5. Satz AGB :

"Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen."
 
Splash schrieb:
Da gibts doch wohl auch schon passende Gerichtsurteile zu, wo dann jemand per Anwalt den finanziellen Unterschied raus bekommen hatte, nachdem er sich einen gleichwertigen Artiel wo anders für mehr gekauft hat. Blöd ausgedrückt, aber wenn Du das Rad wo anders für 4000 € kaufen würdest köntest Du die Differenz zu dem Auktionsbetrag dann beim Versteigerer geltend machen. Darüber gabs auch mal vor kurzem was hier im Forum. Bei dem Preis würde ich aber mit dem Hinweis einen Anwalt konsultieren, wenn Du das Rad haben willst ...

PS: Les auch mal hier -> http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,368133,00.html

Hatte auch sofort an diesen SPIEGEL-Artikel gedacht und denke, daß hier sich tatsächlich das Einschalten eines Anwaltes lohnen könnte (obwohl ich ansonsten von diesem "...da schalt' ich meinen Anwalt ein!"-Gedöns nix halte).

Folgendermaßen stellt sich der Sachverhalt für mich dar: du hast rechtmäßig diesen Artikel erworben, daran gibt's keinen Zweifel. Der Verkäufer hat dir mitgeteilt (hoffentlich hast du's schriftlich), daß sich das Rad nicht mehr in seinem Besitz befindet und, unter welchen Umständen auch immer, andersweitig veräußert wurde. Der "Zwischenhändler" hat dir dies ebenfalls so bestätigt (hoffentlich ebenso schriftlich). Der Verkehrswert müßte sich nun aus der Gesamtsumme ergeben, zu welchen die Einzelteile verkauft wurden. Die Differenz zu deinem Gebotsbetrag würde sich dann nach meiner Vorstellung als Schadenersatz ergeben (wenn's so läuft wie in dem SPIEGEL-Bsp.). U.U. sind da evtl. ein paar Hunderter drin... Vielleicht solltest du, aber erst nach Klärung mit einem entspr. Anwalt, mal in Erfahrung bringen, welche Teile noch nicht verkauft wurden und zu welchem Preise diese angeboten werden (schriftlich!)... nicht, daß dann irgendwelcher Schmu da noch gemacht wird. Ich denke da an die Möglichkeit (nachdem ruchbar wird, daß du was in der Sache unternehmen willst), daß die restlichen Teile vom Besitzer unter Wert zurückgekauft werden, um den Verkaufswert des Rades zu drücken (bzw. die Differenz zu deinem Gebot). Ansonsten würde ich an deiner Stelle vorerst jeden Kontakt mit dem Verkäufer vermeiden und die Frist für eine Meldung an ebay voll ausschöpfen.

Gruß,
Christoph.
 
Zunächst mal Danke für eure Antworten !

Von dem Urteil hatte ich in den Nachrichten gehört und dieses auch dem Verkäufer geschrieben (mit einer ähnlichen Argumentation wie oben von Splash). Es gibt natürlich einen kleinen Unterschied: In meinem Fall lief die Auktion bis zu Ende.

Die Info vom Verkäufer, dass das Rad bereits in Einzelteilen verkauft wurde habe ich nur mündlich. Er sagte die Einzelteile hätten etwas über 2000,- gebracht und der Händler hätte 20% Provision bekommen.
Von Wheels of Steel habe ich eine email in der mir bestätigt, dass es so gelaufen ist wie oben beschrieben...

Gute Nacht!
 
Ich würde das (auch bei Differenz zum Spiegel-Artikel) aber so sehen, dass sich sicherlich ein Beschaffungswert für ein gleichwertiges Rad ermitteln lässt. Die Differenz zum Auktionsbetrag schuldet der Verkäufer Dir auf jeden Fall. Evtl muss er sogar ein gleichwertiges Rad zum gleichen Preis beschaffen?
Wenn der Verkäufer, der ja ein gültiges Rechtsgeschäft mit Dir eingegangen ist, sich auf Mails nicht meldet, dann hilft erst mal nur Friststellung per Brief und Anwalt einschalten (hoffentlich Rechtsschutz vorhanden?). Bei dem Rad für den Preis könnte sich aber wirklich ein Anwalt auch so lohnen.
 
Rolf schrieb:
Zunächst mal Danke für eure Antworten !

Von dem Urteil hatte ich in den Nachrichten gehört und dieses auch dem Verkäufer geschrieben (mit einer ähnlichen Argumentation wie oben von Splash). Es gibt natürlich einen kleinen Unterschied: In meinem Fall lief die Auktion bis zu Ende.

Eigentlich erscheint mir da doch dein Anspruch auf das Rad logischer, als wenn die Auktion vorher abgebrochen wurde.

Rolf schrieb:
Die Info vom Verkäufer, dass das Rad bereits in Einzelteilen verkauft wurde habe ich nur mündlich. Er sagte die Einzelteile hätten etwas über 2000,- gebracht und der Händler hätte 20% Provision bekommen.

Naja, in diesem Fall scheint der Verkäufer ja noch schlechter weggekommen zu sein, als wenn er's dir überlassen hätte. Aber wie auch immer sich nun dein Schaden bemessen läßt (im Gegensatz zu Gebrauchtwagen, für die es ja Kriterien für eine Wertschätzung - Schmacke? oder so... - gibt, läßt sich der Gebrauchtwert eines Rades wohl eher durch vergleichbare Angebote bemessen, bzw. am besten durch einen tatsächlichen erzielten Verkaufspreis des betreffenden Rades selber...), wäre dann wohl mindestens die Differenz, also die rund 400,-€, eine Grundlage, wegen der, aus meiner Sicht, ein Gang zu einem Anwalt schon überlegenswert wäre.
 
Aktionen als Verkäufer abzubrechen kann sehr übel enden.
Vor ein paar Tagen kam in der Presse ein Artikel über einen Verkäufer der eine laufende Auktion vorzeitig beendet hat.
Der gerade Höchstbietende hat vor Gericht geklagt, dass er den Artikel zu dem aktuellen Preiss erhält. Ihm wurde Recht gegeben. Ich glaub es war ein Pkw.
 
Priester schrieb:
Eigentlich erscheint mir da doch dein Anspruch auf das Rad logischer, als wenn die Auktion vorher abgebrochen wurde.

Das sehe ich genauso, allerdings bin ich juristisch gesehen ein Laie... da gibt es immer wieder Überraschungen.

Priester schrieb:
im Gegensatz zu Gebrauchtwagen, für die es ja Kriterien für eine Wertschätzung - Schmacke? oder so... - gibt, läßt sich der Gebrauchtwert eines Rades wohl eher durch vergleichbare Angebote bemessen, bzw. am besten durch einen tatsächlichen erzielten Verkaufspreis des betreffenden Rades selber...

Ich denke dass man den Wert eines Rades auch recht gut schätzen kann. Man könnte dafür vielleicht einen Sachverständigen beauftragen.
Um den Wert über den erzielten Kaufpreis zu bestimmen bräuchte man viele Auktionen bei denen derselbe Artikel versteigert wird. Der Mittelwert aus allen erzielten Preisen wäre dann ein ganz guter Schätzwert. Das ist aber in diesem Fall natürlich unrealistisch...

Mein Badminton-Kollege ist Anwalt, ich werde das mal mit Ihm besprechen!
 
so schön langsam kommt mir diese ebay-saubucht sowieso nur noch als plattform für abzieherei ahnungsloser oder gutgläubiger kunden vor-habe auch gerade so eine ähnliche strory hinter mir-allerdings nicht preislich so derbe wie hier.wenn überhaupt ebay,dann nur noch von kommerziellen anbietern-wobei wheels of steel zumindest hier in berlin schon einen halbwegs ordentlichen ruf geniesst.aber ich vermute auch,dass der einsteller um seine kostbare knete fürchtete-bzw. auf einen mondpreis hoffte.viel glück bei der abwicklung.
 
bei sowas muss man hart durchgreifen!!!
da hast du ein richtiges schnäppchen gemacht...
und der verkäufer kann den kaufvertrag nicht einhalten, das heißt 3 mahnungen und dann ab vors gericht!!!
ich würds so machen.
mach das auch, d.h. wenn du ne rechtsschutzversicherung oder nen bekannten anwalt hast


// edit : anwalt haste, wenner einverstanden ist, los gayts...
 
Ich habe mal das Nötige in die Wege geleitet. Jetzt muss ich abwarten was passiert... Ist zwar eine lästige Angelegenheit, aber wenn man sowas mal gemacht hat, weiss man wie es abläuft und hat hinterher weniger Respekt davor Rechtsmittel einlegen. Auf jeden Fall eine interessante Erfahrung!

Ich halte euch auf dem Laufenden :daumen:
 
So, jetzt bräuchte ich einen Sachverständigen, der anhand der Artikelbeschreibung den Wert des Rades festsetzt. Wen kann man dafür beauftragen ? Ich werde mal bei Radsport Petermann nachfragen und eine Mail an Storck schreiben. Hat sonst noch jemand ein gute Idee ?

Vielleicht könnte auch jemand einen Schätzwert abgeben, das hat zwar vor Gericht keinen Bestand, aber kann mir als ungefähre Richtlinie dienen.
 
Seas !

Interessante Geschichte die hier gelaufen ist :D
Ein Sachverständiger f. Bikes ist sicher schwerer aufzutreiben als ein Kfz-Sachv...evtl. könnte dir hier der ADFC weiterhelfen, wenn einer hier bescheid weiß, dann die. Andererseits hast du ja mit den etwas über 2000€ (ist sicher gut über 2000 ;) ) auch schon einen handfesten Nachweis: soviel Gewinn hat der Verkäufer sicher gegenüber einem rechtmässigen Verkauf an dich gemacht.
Andererseits würde ich mir an deiner Stelle (soweit Rechtssschutz vorhanden) an einen auf Inet/Ebay spezialisierten Anwalt wenden und mich an dessen Rat halten - wenns hart auf hart kommt, und keine gütliche Einigung mehr klappt behält eh nur die Justiz recht.

MfG.
 
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