Kontrollen auf der Rotwand und am Spitzingsee

Mal eine ganz blöde Frage, da ich mich mit der Thematik wenig auskenne; in Bayern ist es doch so, dass alle Wege, Wälder, Berge... Für jeden zugänglich sind und sein müssen (kgl. Bayerisches Gesetz oder so ähnlich) , solange diese nicht privat sind.
Wie kann es dann zu solch "offiziellen" Verboten überhaupt kommen?


In Bayern haben wir grundsätzlich ein generelles Betretungsrecht auf allen Wegen und Wäldern sowie am Berg.
Das Landratsamt kann diesen aber aus Umwelttechnischen Gründen aufheben. Somit kann jedes LA die nicht privaten Bereiche nach Ihren Gutdünken sperren.

Festhalten darf dich außer einem Beamten erstmal keiner, solange Du keine schwere Straftat begehst. Bei einem Förster bin ich mir nicht so ganz sicher.
 
Somit kann jedes LA die nicht privaten Bereiche nach Ihren Gutdünken sperren.
Nicht ganz. Da müssen schon vernünftige Gründe genannt werden, und auch Verhältnismäßigkeiten berücksichtigt. Genau das ist bei den Rotwandsperrungen fraglich. Radfahren ist unter anderem dort verboten, weil das einige Tiere (vor allem Raufußhühner) zu sehr belasten und strören würde. Hier ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, weil nach der Argumentation auch Fußgängerverbote erlassen werden müßten. Das wäre dann wieder von einem Gericht zu klären (das LA wird kaum davon abrücken), und wer kann schon so eine Klage stemmen?
 
Hallo Zusammen,

wie ist denn der aktuelle Stand zu den Sperrungen?

Danke im Voraus für Eure Infos



Hallo, es gibt hier nichts neues - jedenfalls nichts positives für uns.
Die Strecke selbst war schon lange gesperrt, es hat nur niemanden interessiert und es wurde so hingenommen. Nachdem es aber dem Almbauern zu bunt wurde, hat sich das Landratsamt eingeschaltet.

Wenn Sie dich erwischen, kann zwischen einer Verwarnung und einem dicken Ticket alles auf einen zukommen.

Ich würde es Dir nicht empfehlen dort zu fahren.
 
Münchner Merkur, 30.06.2020

Am Spitzingsee: Mountainbiker rastet aus - er verprügelt Naturschutzbeauftragten
Ein Mountainbiker hat am Sonntag am Spitzingsee einen Naturschutzbeauftragten des
Landratsamtes im Rotwandgebirge verprügelt. Die Polizei sucht Zeugen.

Ein Mountainbiker ist am Schliersee komplett ausgerastet.
Er prügelte auf einen Naturschutzbeauftragten ein.
Die Polizei sucht nun nach Zeugen des Vorfalls.

Update von 13.32 Uhr:
Das Opfer der Attacke ist Florian Bossert, der Gebietsbetreuer für das Mangfallgebirge. Das bestätigte nun das Landratsamt.

Originalmeldung von 10.21 Uhr:
Naturschutzbeauftragter verprügelt
Spitzingsee- Ein Mountainbiker hat am Sonntag einen Naturschutzbeauftragten des Landratsamtes im Rotwandgebirge geschlagen, als dieser ihn über den Naturschutz aufklären wollte. Erst eine nahende Wandergruppe konnte den 65-jährigen Angreifer verjagen. Sein 35-jähriges Opfer erlitt Prellungen
und Schürfwunden.

Rotwandgebirge am Schliersee: Mountainbiker verprügelt Naturschutzbeauftragten

Laut Polizei ereignete sich der Vorfall gegen 13.30 Uhr. Der Naturschutzbeauftragte, an seiner Bekleidung deutlich als Mitarbeiter des Landratsamts zu erkennen, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits über hundert Menschen auf das richtige Verhalten im Berg angesprochen. Alle hatten friedlich reagiert. Bis jetzt.
Der 65-jährige Mountainbiker und sein Begleiter fuhren im Bereich des Pfannengrabens völlig unbeeindruckt von den Verordnungen des Landschaftsschutzgebietes. Als ihn der Naturschutzbeauftragte auf das richtige Verhalten ansprach, schlug der Mountainbiker plötzlich auf ihn ein und stieß ihn zu Boden. Dann baute er sich bedrohlich über den am Boden liegenden Naturschutzbeauftragten auf.

Es ist nicht das erste Mal, dass es in der Region Miesbach Ärger mit den Mountainbikern gibt. Im Mai wurde ein Mountainbiker von einem Landwirt verfolgt. Als er vor einem Biergarten um Hilfe rief, wurde es richtig übel.
Video: Bauer verfolgt Mountainbiker am Taubenberg

Der Naturschutzbeauftragte zog sich mehrere Prellungen und Schürfwunden zu. Erst als eine ankommendeWandergruppe auf die Situation aufmerksam wurde und sich bemerkbar machte, ließ der Angreifer von seinem Opfer ab und floh mit seinem Begleiter talwärts

Mountainbiker am Schliersee schlägt zu: So sah der Täter aus

Das Opfer beschreibt den Täter wie folgt: männlich, ca. 65-jahre alt, ca. 1,75 m groß, kräftige Statur mit hervortretenden Bauch, markante Boxernase, sonnengebräunter Teint, ohne Bart; der Mountainbiker sprach mit bayerischem Dialekt. Am auffälligsten waren sein blaugrauer Helm und sein grellorangenes T-Shirt

Sein Begleiter war auch männlich, ebenfalls ca. 65 Jahre, ebenfalls mit hervortretenden Bauch. Dieser Mann trug ein blaues T-Shirt, eine schwarze Fahrradhose, einen grauen Rucksack, einen blaugrauen Helm und war unterwegs mit einem schwarz-gelben E-Bike der Marke HaiBike.

Nach Attacke durch Mountainbiker: Die Polizei sucht Zeugen

Die Polizeiinspektion Miesbach bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Wer kann sachdienliche Hinweise zur Person des Täters oder dessen Begleiter machen? Es ist davon auszugehen, dass die Mountainbiker den Pfannengraben an der Forststraße Valepp in Richtung Rottach-Egern oder Spitzingsee verlassen haben. Hinweise bitte telefonisch an die Polizeiinspektion Miesbach unter 08025/2990.

Nicht immer sind jedoch die Mountainbiker die Rowdies. Ein unbekannter Wanderer soll im MAi am Schliersee einem Mountainbiker einen Faustschlag verpasst haben. Die Polizei suchte mit einem Foto nach dem Mann. Jetzt stellte dich der Wanderer - und widerspricht.
 
Die Verordnung funktioniert ja in dem Punkt wie erwartet - bringt nur Ärger (für alle) - aber so ist es halt, wenn man nicht nach fachlichen Gesichtspunkten handelt, sondern meint die Partikularinteressen, denen man vor knapp 30 Jahren nachgegeben hat, auch jetzt noch vollziehen zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt geht das schon eine Weile hin und her. Wo darf man jetzt im Rotwandgebirge nicht fahren. Es geht natürlich ganz und gar nicht, dass man jemanden verprügelt. Andererseits ist die Lage aber nicht klar, oft stehen Schilder an Wegen obwohl man ja eigentlich dort fahren dürfte.

Kann man nicht einfach auf einer Karte eintragen welche Gebiete gesperrt sind, die Angabe „im Bereich des Pfannengrabens“ mag ja Einheimischen klar sein, wenn man jedoch von weiter her kommt ist es schwierig zu wissen welcher Bereich gesperrt ist. Einerseits will man ja interessante Touren fahren, andererseits natürlich nicht (auch unwissentlich) gegen den Naturschutz verstoßen.

Andy
 
Kann man nicht einfach auf einer Karte eintragen welche Gebiete gesperrt sind, die Angabe „im Bereich des Pfannengrabens“ mag ja Einheimischen klar sein, wenn man jedoch von weiter her kommt ist es schwierig zu wissen welcher Bereich gesperrt ist.
Das Problem ist etwas größer. Die Verordnungen, die hier angeführt werden, haben überhaupt nichts mit MTB auf "Wander"wegen zu tun. Das Landratsamt behautet aber, dass durch diese Verordnungen das Biken auf den Wegen verboten wäre. Das einzige, was hier noch helfen würde, wäre eine Klage, damit endlich ein Gericht (möglichst hohes) da mal Klartext geredet wird. Das ist in den letzten Jahren in Bayern öfters pro MTB ausgegangen. Eine Karte wäre natürlich hilfreich, aber ich vermute, dass die Beörden das bewusst nicht machen - dann wären sie ja gerichtlich angreifbar.

Es scheint so, dass die Behörden wieder meinen, die Aktion von vor ein paar Jahren wäre vergessen, und sie können jetzt wieder mit dem Schmarrn anfangen. Da werden sie sich täuschen ...
 
Das im Artikel auf dem Bild zu sehende "Verbotsschild" ist ja echt ganz toll.
Es zeigt ein stark verkleinertes Zeichen 254 (Verbot für Fahrräder), welches mit einem zusätzlichen schrägen, roten Balken durchgestrichen ist, d.h. für ungültig erklärt wird. :spinner:
 
Das im Artikel auf dem Bild zu sehende "Verbotsschild" ist ja echt ganz toll.
Es zeigt ein stark verkleinertes Zeichen 254 (Verbot für Fahrräder), welches mit einem zusätzlichen schrägen, roten Balken durchgestrichen ist, d.h. für ungültig erklärt wird.
Auch das ist typisch für die Behörden hier (nicht nur an der Rotwand). Ich behaupte hier auch wieder, dass das Absicht ist. Mit einem offiziellen Schild wären sie angreifbar.

Warum die sich so auf Biker im Rotwandgebiet eingeschossen haben, ist mir bis jetzt auch nicht klar. Wir sollten halt dort ein Skigebiet bauen. Das Sudelfeldgebiet war vom Natur- und Landschaftsschutz sehr gut vergleichbar mit dem Rotwandgebiet. Und da war alles "völlig rechtens", das gesamte Gebiet umzupflügen für neue, viel größere Lifte und eine komplett neue Beschneiungsanlage incl. Wasserspeicher dafür. Und an der Rotwand machen sie so einen aufstand für die paar Biker?
 
Hab da mal was gelesen und doch tatsächlich den Link dazu aufgehoben.
Soweit ich mir gemerkt habe, war das LSG nur eine Notlösung und sollte in ein NSG überführt werden. Und das schon vor Jahrzehnten. Hat wohl wegen dem Widerstand gut vernetzter Interessengruppen bis jetzt nicht geklappt. Das hindert anscheinend die "Gegenparteien" nicht daran eine angebliche* Verordnung vorzuschieben und einfach so zu tun, als wäre das schon ein NSG.


*angeblich deshalb, weil es mir schon 2018 nicht gelungen ist Online auch nur den kleinsten Auszug dieser Verordnung zu finden. Da mithilfe des IFG tiefer zu graben war mir aber doch zu mühsam.
 
Auch das ist typisch für die Behörden hier (nicht nur an der Rotwand). Ich behaupte hier auch wieder, dass das Absicht ist. Mit einem offiziellen Schild wären sie angreifbar.
Das ist die Vorordnung so auch.
...und man sollte es tunlichst unterlassen diesen uralten Willkürakt in Karten zu manifestieren.
Warum die sich so auf Biker im Rotwandgebiet eingeschossen haben, ist mir bis jetzt auch nicht klar.
Wenn der Träger der Partikalarinteressen beim Landrat vorstellig wird, zeigt man halt Aktionismus. Die haben übrigens seit Mai einen neuen Landrat... und der kommt jetzt nicht mehr von den Grünen.
Das Sudelfeldgebiet war vom Natur- und Landschaftsschutz sehr gut vergleichbar mit dem Rotwandgebiet.
Ja, und da kann man sehr schön sehen um was es den Trägern der Partikularinteressen (das waren und sind keine Naturschützer) geht. Natur- und Landschaftsschutz sind es nicht und waren es noch nie.

Im Übrigen kann man in Bayern, wenn man ein Radfahrverbot in freier Natur vorfindet, davon ausgehen, dass irgendetwas daran rechtswidrig ist - auch wenn es rechtlich zu beachten wäre. Insoweit lohnt sich ein Blick auf meine Signatur.
 
Danke ExcelBiker!
Ich habe es mal nur überflogen. Fragen dazu:
  • Woran kann ich vor Ort rechtssicher Alm- und Wirtschaftswege erkennen?
  • Muss die Einschränkung gegenüber dem BNatSchG begründet werden?
 
Ich habe es mal nur überflogen. Fragen dazu:
  • Woran kann ich vor Ort rechtssicher Alm- und Wirtschaftswege erkennen?
  • Muss die Einschränkung gegenüber dem BNatSchG begründet werden?
Ich fürchte, dafür brauchst du ein Gericht, das die Verordnung zerpflückt.

Fragst du die zuständige Behörde, sagen die "natürlich, rechtlich alles perfekt" (so wie am Sudelfeld), Wege werden von denen "deklariert". Fragst du einen Rechtsanwalt, sagt der "das kommt darauf an ...", und vielleicht auch "passt rechtlich nicht". Und wer hat Recht? Deshalb Gericht. Leider.
 
Die Vorwürfe an die Mountainbiker werden sicher die nächste Zeit zunehmen und von Forderungen nach Einschränkungen des Betretungsrechts für Radfahrer begleitet werden.
Kein Respekt vor der Natur und fremden Eigentum wird es dann wieder heißen.
Diese Vorurteile entbehren hinsichtlich der Ausübung des von der Bayerischen Verfassung garantierten Betretungsrechts, wie wir wissen, jeder Grundlage.

Ich bin ja kein Freund davon auf andere Leute zu zeigen, aber um die Verhältnisse und damit auch die Verhältnismäßigkeit ins richtige Licht zu rücken, hier nochmal ein Beispiel aus dem Nachbarlandkreis zu Natur und Eigentum:
 
Wenn man einmal was dazu schreiben will ?:
Capture.PNG
 
Zurück
Oben Unten