UncleHo
Konspirativer Biker
Stimmt der erste Satz tatsächlich?
Ich habe im Kopf, dass zum Schutze der Radfahrer Wege gesperrt sind, die steiler als 20 Grad und / oder (???) schmäler als ein quergestelltes Fahrrad sind, vgl. dazu auch den alten Thread von 2005.
Sollte der Anspruch, dass der Weg explizit freigegeben sein muss, richtig sein, dann braucht es doch die Einschränkung mit Neigung und Breite nicht?
Auch habe ich im Kopf, dass seinerzeit eine Liste der zu sperrenden Wege erarbeitet werden sollte, die Umsetzung habe ich bis dato nicht festgestellt.
Verbotsschilder braucht's explizit nicht. Wär' ja auch Blödsinn und hier die halbe Landschaft mit Schildern zugekleistert. Schilder können aufgestellt werden, bei besonders frequentierten Wegen. Ist aber wie gesagt keine grundlegende Voraussetzung, woran man erkennt, dass der Trail gesperrt ist. Siehe den Link oben mit Radstand oder Maximalgefälle.
Die angesprochene Liste betraf nicht die zu sperrenden, sondern die für Biker zu öffnenden Wege. Aktuell dazu den Post von Carlo.