Lago di Garda...

Stimmt der erste Satz tatsächlich?

Ich habe im Kopf, dass zum Schutze der Radfahrer Wege gesperrt sind, die steiler als 20 Grad und / oder (???) schmäler als ein quergestelltes Fahrrad sind, vgl. dazu auch den alten Thread von 2005.
Sollte der Anspruch, dass der Weg explizit freigegeben sein muss, richtig sein, dann braucht es doch die Einschränkung mit Neigung und Breite nicht?

Auch habe ich im Kopf, dass seinerzeit eine Liste der zu sperrenden Wege erarbeitet werden sollte, die Umsetzung habe ich bis dato nicht festgestellt.

Verbotsschilder braucht's explizit nicht. Wär' ja auch Blödsinn und hier die halbe Landschaft mit Schildern zugekleistert. Schilder können aufgestellt werden, bei besonders frequentierten Wegen. Ist aber wie gesagt keine grundlegende Voraussetzung, woran man erkennt, dass der Trail gesperrt ist. Siehe den Link oben mit Radstand oder Maximalgefälle.

Die angesprochene Liste betraf nicht die zu sperrenden, sondern die für Biker zu öffnenden Wege. Aktuell dazu den Post von Carlo.
 
Die Frage, ob der Satz stimmt, ist damit aber noch nicht beantwortet, oder täusche ich mich?
Evtl. könnte ja auch @Bastlwastl78 klären, ob dieser Satz so von der Obrigkeit gesagt wurde oder ob das eher eine Interpretation ist.

Sollten die Wege tatsächlich freigegeben werden müssen, hätten wir nahezu eine ähnliche Situation wie in Österreich, das wäre eine ganz andere Auswirkung, als dieser Unsinn mit kaum umsetzbaren Vorgaben.
Ich möchte nun die Diskussion auch nicht wieder aufflammen lassen, mich interessiert wirklich nur, ob der Satz korrekt ist.

Danke für die Antwort.
 
....
Wenn es zur Umsetzung der von Carlo angedeuteten Freigabe von 30 ausgesuchten Strecken kommt, wird man als Biker auf allen anderen Strecken endgültig zum Abschuss freigegeben und es ist dann endgültig zu einer Ghettoisierung gekommen.

Ghettoisierung ---- Leider kein schöner Begriff, der es aber wohl genau treffen könnte.

Leider war es doch in Etwa genau so abzusehen - auf das permanente Gefühl hinter jeder Kurve auf einen offiziellen Geldeintreiber treffen zu können habe ich ehrlich gesagt keinen Bock und schicke eben aus diesem Grund schöne Grüße aus Finale rüber. ;)
 
@Boardi05 Den ersten - fetten - Satz der Aussage hinterfrage ich
Dass man auf keinem Weg fahren darf, der nicht ausdrücklich für Biker erlaubt ist. Aber Schilder findest kaum.
Desweiteren darfst du auf keinem Weg fahren, welcher schmaler ist als dein Bike lang, bzw. Mehr als 20 Grad geneigt ist.
Also immer nen Winkelmesser und eine Maßlatte mitnehmen ;)
Aus meiner Sicht reine Abzocke. Denn Wanderer haben wir keine getroffen, somit auch Niemanden belästigt bzw. gestört.
Das einzige Argument ist wie so oft die Bodenerosien.
 
Oh Mann, was bitte ist an meiner Frage nicht zu verstehen?

Die Aussage von @Bastlwastl78 beinhaltet 2 Punkte
1. Wege müssen ausdrücklich für Radfahrer freigegeben sein
2. Wege müssen breiter ... und dürfen nicht steiler...
sein.

Ihr beantwortet immer Punkt 2, der ist unstrittig und seit der ganzen Diskussion bekannt.
Der Punkt 1 ist mir neu und daher würde ich diesen gerne geklärt wissen. Deswegen auch nochmals an @Bastlwastl78 die Frage, ob er diesen Satz vielleicht nur interpretiert hat und so von der Obrigkeit nicht explizit gesagt wurde...
 
Oh Mann, was bitte ist an meiner Frage nicht zu verstehen?

Die Aussage von @Bastlwastl78 beinhaltet 2 Punkte
1. Wege müssen ausdrücklich für Radfahrer freigegeben sein
2. Wege müssen breiter ... und dürfen nicht steiler...
sein.

Ihr beantwortet immer Punkt 2, der ist unstrittig und seit der ganzen Diskussion bekannt.
Der Punkt 1 ist mir neu und daher würde ich diesen gerne geklärt wissen. Deswegen auch nochmals an @Bastlwastl78 die Frage, ob er diesen Satz vielleicht nur interpretiert hat und so von der Obrigkeit nicht explizit gesagt wurde...

Punkt 1 hängt mit Punkt 2 zusammen.

Die ausdrückliche Freigabe ist gegeben wenn Punkt 2 erfüllt ist,
oder willste an jedem Weg n grüngekleideten haben der dir mündlich und auch schrifltich bestätigt dass dieser weg ausdrücklich fahrbar ist??

So schwer sollte das wohl nicht zu verstehen sein.

Oder schreiben wir uns total aneinander vorbei?!?
 
Zuletzt bearbeitet:
... Oder schreiben wir uns total aneinander vorbei?!?

ich fürchte ja.

Bis dato waren nach meinem Verständnis Wege, die den Anforderungen Neigung und Breite entsprechen, für Radfahrer frei. Eine ausdrückliche Freigabe war demnach nicht nötig, sondern der Weg per se musste an den Anforderungen jeweils auf die Erlaubnis geprüft werden.

Nun lese ich, dass Wege ausdrücklich freizugeben wären, in der Konsequenz also auch flache und breite Wege, und das nicht nur am Nordgardasee, sondern ja im Trentino...
Für mich ist das ein deftiger Unterschied, wobei ich gar nicht ausschließen möchte, dass ich die letzten Jahre dann in einem Irrglauben unterwegs war. Deswegen eine klare Antwort auf diese AUSDRÜCKLICHE FREIGABE wäre mir wichtig. Danke dafür und ich hoffe, dass das Missverständnis nur aufgeklärt ist.
 
Also nochmals... Es bedarf keiner ausdrücklichen Freigabe, wenn die Einschränkungskriterien nicht erfüllt sind. D.h. wenn der Weg breiter als Radstand und weniger als 20% Gefälle ist der automatisch frei befahrbar.

Wenn wir jetzt Haarspalterei betreiben wollen, nur so theoretisch, um zu verdeutlichen wie Blödsinnig der Gesetztestext ist, dann stellt sich die Frage ob diese Einschränkungen für den ganzen Weg, wie immer man das definiert, gelten müssen oder es ausreicht, wenn eines dieser Kriterien überhaupt zutreffend ist? Dies wird nämlich nicht im Text erläutert.
 
nix interpretiert. das steht so im gesetz
Manchen hilft vielleicht ein Exempel:
Den Sent. 422 (Teilstrecke von P.Rocchett - Mg.Palaer) dürfte man wegen 2 eigentlich nicht fahren (zu eng / stellenweise zu steil);
ist aber "ausdrücklich" erlaubt.
Ähnlich Bregn del Ours (zum Schieben erlaubt.)
Die Anzahl der (unter 2. fallenden) Strecken, die trotzdem erlaubt sind, ist sehr übersichtlich.
 
Das sind die Sonderregelungen, die an sich schon wieder Haarspalterei sind:

- weil die territorial zuständigen Gemeinden, Wege trotz vorliegender Verbotskriterien freigeben können
- davon aber so gut wie keine Gemeinde Gebrauch gemacht hat bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wie den oben genannten und weil
-es keine offizielle Übersicht gibt, welche Strecken davon im Trentino betroffen sind.

Die von Carlo erwähnten 30 Strecken gehen in die gleiche Richtung d.h. Sonderregelung.
 
Also nochmals... Es bedarf keiner ausdrücklichen Freigabe, wenn die Einschränkungskriterien nicht erfüllt sind. D.h. wenn der Weg breiter als Radstand und weniger als 20% Gefälle ist der automatisch frei befahrbar...

na also, es geht doch, danke für die Klarstellung, dass die ausdrückliche Freigabe nicht erforderlich ist.
 
- davon aber so gut wie keine Gemeinde Gebrauch gemacht hat bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wie den oben genannten und weil
-es keine offizielle Übersicht gibt, welche Strecken davon im Trentino betroffen sind.
Und genau da warte ich schon seit einger Zeit drauf, daß mal einen großen Knall gibt.
Die weiter ober erwähnten 65€ sind ja vergleichweise harmlos...
In Italien kann bei Gesetzesverstößen nämlich auch das "Tatwerkzeug" (z.B. Auto, Immobilie, Bike,...) konfisziert werden - selbstverständlich entschädigungslos. Wenn es dann eine größere Gruppe mit Bikes > 2.000€ trifft, ist das Geschrei groß,
und die Trentino-Marketing-Fuzzis, die bis jetzt den Kopf in den Sand stecken und wahrheitswidrig behaupten, das Trentino sei ein Mtb-Paradies, stehen vor einem Scherbenhaufen.
 
Das Schilderwald keine Sinn macht, bzw. unschön ist, ist klar.
Aber kann man denn wenigstens irgendwo ne Liste der erlaubten Trails bekommen?
Hab eigentlich keine Lust nach nem AlpX mir das Gesamterlebnis bei noch angehängten 2 Tagen Gardasee durch sowas vermiesen zu lassen.
Aber nur Waldautobahn macht dann auch keinen Sinn, da fahr ich dann lieber früher nach Hause.
 
Hey zusammen,
Ich wollte keine Grundsatzdiskussion entfachen.
Mein Anliegen war lediglich euch mitzuteilen, dass wohl aktuell am Lago vermehrt kontrolliert wird.
Ich denke, dass wir an dieser Stelle die Sache auch abschließen sollten.
 
... yep, genau. Und Ende August und Anfang September wird dort gefahren, wo ich schon seit 15 Jahre fahre.
Und darauf freue ich mich seit Wochen. Wenn das Wetter mitspielt weiß ich schon jetzt wo ich an welchem Tag langsause. :hüpf:
 
... das wird schon. Sind ja "leider" noch ein paar Wochen. Da kann sich das Wetter in aller Ruhe zum Besseren wenden. Nur für euch tut es mir aktuell ehrlich leid.
 
Im Landtag im Trient wird heute ein Gesetzesentwurf vom zuständigen Ministerium eingereicht, in dem es unter anderem auch um die zukünftige Wegnutzung durch Biker geht. Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig alle Wege in der Provinz Trient eindeutig gekennzeichnet sind, die für die MTB-Nutzung frei gegeben sind.
Leider war bislang nicht zu entnehmen, auf welcher Grundlage diese "freien" Wege ausgewählt werden.

P.S. Da ich zufällig darauf gestoßen bin und es mit der Thematik auch zu tun hat, auch wenn es der falsche Thread ist. In Ligurien (Finale Ligure) wird ebenfalls laut über Bikeverbote nachgedacht. Ein entsprechender Gesetzesentwurf war auch schon fertig, ist aber erst einmal zurückgezogen worden. http://www.mtb-mag.com/proposta-di-legge-regione-liguria-contro-le-mtb/
 
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