Letztendlich ist es die Sache zwischen Dir und dem potentiellen Käufer. Selbst bei einem Vorbesitzer wäre ich mit der Formulierung "wie neu" bei nem Fahrradrahmen, insbes. nem DH-Rahmen aber vorsichtig.
Ob ein Rahmen bzw. ein mechanisch belastetes Bike-Teil "wie neu" ist oder nicht hängt ja nicht nur von der optischen Erscheinung sondern auch/gerade von der mechanischen Vorbelastung ab. Und die zu beurteilen würde ich mir nicht zutrauen wenn ein Rad von einer anderen Person gefahren wurde.
Gerade da hier ja auch noch ein Verzug des Rahmens im Raum steht/ stand halt ich die formulierung für ein wenig daneben.
Im übrigen brauchst Du bei einem Privatverkauf die Garantie nicht auszuschließen, die kannst Du maximal freiwillig geben. Die Gewährleistung solltest Du hingegen ausschließen...
grüße,
Jan