Last Herb DH V4 Aufbauthread

  • Ersteller Ersteller Banshee-Driver
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Wie aus der Email von Last zu lesen ist ist der Rahmen auf der Lehre gewesen und dort war er nicht verzogen
 
warum baustn das Teil jetzt doch nicht auf? Hab ich was verpasst?

Aktuell gibts übrigens das V5, nicht V4 wie du in deiner Anzeige schreibst
 
Hab ich v5 geschrieben ? Aus familiären gründen ist es mir nicht mehr möglich das Hobby in dem Ausmaße zu betreiben wie bisher weshalb ich nun alle Teile verkaufe die ich noch habe .
 
Du hast den Rahmen doch auch gebraucht gekauft, oder?
Ist meiner Meinung nach dann von "gebraucht, wie neu" entfernt. Ist schlichtweg ein gebrauchter Rahmen. Gerade auch vor dem Hintergrund des Threads...

Grüße,
Jan
 
Gebraucht aber wie neu bezieht sich darauf das der Vorgänger ihn nicht viel benutzt hatte und ich ihn neu hab pulvern lassen .
 
Gebraucht aber wie neu bezieht sich darauf das der Vorgänger ihn nicht viel benutzt hatte und ich ihn neu hab pulvern lassen .

Letztendlich ist es die Sache zwischen Dir und dem potentiellen Käufer. Selbst bei einem Vorbesitzer wäre ich mit der Formulierung "wie neu" bei nem Fahrradrahmen, insbes. nem DH-Rahmen aber vorsichtig.
Ob ein Rahmen bzw. ein mechanisch belastetes Bike-Teil "wie neu" ist oder nicht hängt ja nicht nur von der optischen Erscheinung sondern auch/gerade von der mechanischen Vorbelastung ab. Und die zu beurteilen würde ich mir nicht zutrauen wenn ein Rad von einer anderen Person gefahren wurde.

Gerade da hier ja auch noch ein Verzug des Rahmens im Raum steht/ stand halt ich die formulierung für ein wenig daneben.

Im übrigen brauchst Du bei einem Privatverkauf die Garantie nicht auszuschließen, die kannst Du maximal freiwillig geben. Die Gewährleistung solltest Du hingegen ausschließen...

grüße,
Jan
 
Letztendlich ist es die Sache zwischen Dir und dem potentiellen Käufer. Selbst bei einem Vorbesitzer wäre ich mit der Formulierung "wie neu" bei nem Fahrradrahmen, insbes. nem DH-Rahmen aber vorsichtig.
Ob ein Rahmen bzw. ein mechanisch belastetes Bike-Teil "wie neu" ist oder nicht hängt ja nicht nur von der optischen Erscheinung sondern auch/gerade von der mechanischen Vorbelastung ab. Und die zu beurteilen würde ich mir nicht zutrauen wenn ein Rad von einer anderen Person gefahren wurde.

Gerade da hier ja auch noch ein Verzug des Rahmens im Raum steht/ stand halt ich die formulierung für ein wenig daneben.

Im übrigen brauchst Du bei einem Privatverkauf die Garantie nicht auszuschließen, die kannst Du maximal freiwillig geben. Die Gewährleistung solltest Du hingegen ausschließen...

grüße,
Jan
Ist auch schon geändert auf gebraucht
 
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