Ups, da ist mir was ganz blödes passiert:
War an einer Steigung (gute geteerte Straße) und schalte vom 2. in den 1. Gang. Dabei hat's mir alles komplett zerissen. Das Schaltwerk hing in den Speichen und ein Kettenglied war an einer Seite aufgesprungen. Für das Schaltwerk diagnostizier ich mal nen wirtschaftlichen Totalschaden und die Kette scheint sich auch in sich verdreht zu haben.
Meine Frage: Das Fahrrad ist zwei Monate alt, beim Online-Händler bestellt. Kann ich in so einem Fall wohl auf Gewährleistung hoffen? Ich meine, bergauf fahren sollte bei einem MTB nicht unter "vorsätzlich gehandelt" fallen. Und ob zuerst die Kette sich geöffnet hat und dadurch das ganze System sich verbogen hat, oder das Schaltwerk zuerst in die Speichen geraten ist und sich dadurch alles verbogen und gerissen ist, kann ich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Das Schaltwerk ist übrigens 'n XT.
Gruß
carsten
War an einer Steigung (gute geteerte Straße) und schalte vom 2. in den 1. Gang. Dabei hat's mir alles komplett zerissen. Das Schaltwerk hing in den Speichen und ein Kettenglied war an einer Seite aufgesprungen. Für das Schaltwerk diagnostizier ich mal nen wirtschaftlichen Totalschaden und die Kette scheint sich auch in sich verdreht zu haben.
Meine Frage: Das Fahrrad ist zwei Monate alt, beim Online-Händler bestellt. Kann ich in so einem Fall wohl auf Gewährleistung hoffen? Ich meine, bergauf fahren sollte bei einem MTB nicht unter "vorsätzlich gehandelt" fallen. Und ob zuerst die Kette sich geöffnet hat und dadurch das ganze System sich verbogen hat, oder das Schaltwerk zuerst in die Speichen geraten ist und sich dadurch alles verbogen und gerissen ist, kann ich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Das Schaltwerk ist übrigens 'n XT.
Gruß
carsten