- Registriert
- 14. Mai 2006
- Reaktionspunkte
- 3
Hi mal wieder!
Das man mit dem Bike nicht über die Autobahn fahren darf ist ja sicherlich jedem klar. Nun kommt man aber auf längeren Rad-Touren des öfteren an Autobahn-Raststätten vorbei, meist an der abgezäunten Rückseite. Hier finden sich schon mal kleinere Einfahrten für das Personal, oder eben für die Belieferung/Entsorgung. Hat jemand Ahnung ob ich mich auf einem Rastplatz mit dem Rad bewegen darf (fahrend)? Solange ich von der Autobahn bzw. den Ein u.-Ausfarten fern bleibe? Ich denke mal ein Rastplatz gehört zur Autobahn, alle Wege und Strässchen auf so einem Platz wohl auch. Dann dürfte das Bike dort wohl nix zu suchen haben, oder?
Mir geht es nicht um das Biken als solches auf einem solchen Platz. Die Frage ist nur ob ich mich bikenderweise z.B durch eine Extra-Einfahrt zum Kaffee trinken dem Rasthaus nähern darf? Obgleich hier auch meist Verbotsschilder zu finden sind. Dann wäre eh schieben angesagt...
Gruß!
Das man mit dem Bike nicht über die Autobahn fahren darf ist ja sicherlich jedem klar. Nun kommt man aber auf längeren Rad-Touren des öfteren an Autobahn-Raststätten vorbei, meist an der abgezäunten Rückseite. Hier finden sich schon mal kleinere Einfahrten für das Personal, oder eben für die Belieferung/Entsorgung. Hat jemand Ahnung ob ich mich auf einem Rastplatz mit dem Rad bewegen darf (fahrend)? Solange ich von der Autobahn bzw. den Ein u.-Ausfarten fern bleibe? Ich denke mal ein Rastplatz gehört zur Autobahn, alle Wege und Strässchen auf so einem Platz wohl auch. Dann dürfte das Bike dort wohl nix zu suchen haben, oder?
Mir geht es nicht um das Biken als solches auf einem solchen Platz. Die Frage ist nur ob ich mich bikenderweise z.B durch eine Extra-Einfahrt zum Kaffee trinken dem Rasthaus nähern darf? Obgleich hier auch meist Verbotsschilder zu finden sind. Dann wäre eh schieben angesagt...
Gruß!