Mitschuld für Fahrradfahrer ohne Helm

Korrekt, anstatt auf das Helmtragen abzustellen sollte viel mehr auf die Bedeutung seitlicher Sicherheitsäbstände (zu parkenden Autos, aber auch beim Überholen durch Autos...) hingewissen werden.

Tut nur keiner, da würde ja auffallen das viele Radwege gefährlich sind, weil sie Radfahrer per Schild direkt in den Schwenkbereich öffnender Autotüren zwingen.

Und die armen Autofahrer bräuchten halt nen Moment länger. Weil Überholen grad nicht geht weil der Radler Abstand zum parkenden Auto einhält. Und nen Auto entgegenkommt. So was wäre ja wirklich unerhört.
 
Kommt drauf an! Es gibt auch gut angelegte Radstreifen. Diese haben rechts eine Begrenzung (weiße Linie) und dann gut 50cm Abstand zur Bordsteinkante. Problem ist hier, dass der Radstreifen dadurch die Breite einer normalen Kfz-Spur bekommt und damit unattraktiv wird, weil man den Autos damit eine ganze Spur wegnimmt.
So eine Tür-Auf-Aktion sollte mal auf einer benutzungspflichtigen Radspur passieren, und die Versicherung bei der Stadt die Mitschuld einklagen! Aber gegen einen öffentlichen Träger juristisch zu kämpfen ist ja noch zäher als gegen Windmühlen....
 
Ja auch die Radstreifen sind oft angelegt, das sie im Schwenkbereich der Türen der parkenden Autos liegen. Und erfahrungsgemäß halten die KFZ beim Überholen noch seltener als ohnehin den Überholabstand ein, wenn da nen Streifen markiert ist.

In München haben se aber in der letzten Zeit nen paar wirklich gute Radstreifen angelegt hinsichtlich der Breite - welche die fast so breit wie Richtungsspuren sind, auf Straßen die 4 spurig waren und es nun nur noch 2 Spuren + Radstreifen gibt.

Unproblematisch sind natürlich auch die nicht, solange sie Stückwerk sind. Oft ist aber schlicht kein Platz, bzw. man müsste anscheinend Parkstreifen steichen. Und dazu scheint der Mut der rot grünen Rathausschaft nicht zu reichen, Gegenwind massiv wäre klar. Aber immerhin werden die KFZ Spuren zusammengestrichen - allerdings meist an Stellen wo die Straßen eh eher überdimensioniert waren...
 
Noch mal zum Urteil.
Zwar ist eine Anspruchsminderung in Zivilprozessen wegen Nichttragens eines Helms nichts neues, Aber bisher waren praktisch wohl immer "Rennradler" betroffen.
Insofern hat dieser Fall eine ganz neue Qualität wenn es erstmals eine "Otto Normalradlerin" trifft. Zu hoffen ist, das es keinen Bestand hat.

Die australischen Erfahrungen haben eindeutig nachgewiesen, das eine Helmpflicht das Risiko für Radler erhöht. (Die Unfallzahlen gingen mit der Helmpflicht in Australien zurück, aber der Anteil der Radler ging stärker zurück. Mit der Helmpflicht war es für die verbleibenden Radler dann gefährlicher auf den Straßen. Selbst wenn der Helm an sich eine Schutzwirkung haben sollte, was ja umstritten ist, so wurde dies durch die Abnahme des Radverkehrs und infolge dessen geringere Rücksichtnahme auf Radler überkompensiert.)

Spricht irgend etwas dafür, das dies bei einer Helmpflicht über die juristische Hintertür Anspruchsminderung anders sein sollte?

Nein!

Übrigens ja - ich trage einen Helm - fast immer.
 
Warum müssen eigentlich alle auf Baustellen Helme tragen? Da passiert doch sicher "genauso" wenig wie beim Radfahren :o
 
Hat jemand den Tatbestand und die Begründung gelesen, oder ist das hier allgemeines BlaBla mit der üblichen Portion Entrüstung?

Ich vermute mal die Gründe enthalten folgende Feststellung:
100% Verursachung durch den Autofahrer
Reduzierung des Haftungsumfang im Bereich Körperschäden, hier Schädel, weil fehlender Helm adäquad kausal für die schwere der Verletzung, bzw. die Verletzung wäre mit Helm nicht so schwer gewesen. Ich nehme auch an, dass es das zu ein Gutachten gab. Aber wie gesagt ohne Tatbestand und Gründe nur BlaBla.
btw, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann verweigert werden, wenn z.B. ein Motoradfahrer wegen fehlender Schutzkleidung am Körper eine kapitale Asphaltflechte hat und nicht mehr arbeiten kann.

Ja, habe ich. Deine Vermutung trifft voll zu.
Gott sei Dank ist die Geschädigte kein Pflegefall, sondern sogar wieder voll arbeitsfähig.
Ein Sachverständigengutachten eines Facharztes für Neurologie wurde vom Gericht eingeholt.

Der Senat unterscheidet nicht mehr zwischen Renn- (bzw. sonstigen Sport-)Radlern und allgemeinen Verkehrsteilnehmern per Rad, da auch mit anderen Rädern hohe Geschwindigkeiten zu erzielen seien.
Er verweist auf die Rechtsprechung des BGH, welche noch lange vor der Einführung der Helmpflicht bei Motorradfahrern ein Mitverschulden beim Motorradfahrer ohne Helm angenommen hatte, außerdem auf Entscheidungen zu Reit- und Skiunfällen.

Das OLG Schleswig löst sich ausdrücklich von der bisherigen herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (zitiert werden Entscheidungen von acht verschiedenen OLG, die letzte aus Saarbrücken von 2008), wonach Helmverzicht keine Obliegenheitspflichtverletzung ist.

Wenn das Bestand hat, läuft es letztlich tatsächlich darauf raus, dass man ein Mitverschulden bekommen wird, wenn man ohne Helm unterwegs war und Kopfverletzungen durch einen Unfall erleidet, für den man absolut nichts kann.

Zitat:

Da die Klägerin die im eigenen Interesse gebotene Umsicht nicht gewahrt und dem Risiko, beim Radfahren eine Kopfverletzung zu erleiden, nicht nach - zumutbarer - Möglichkeit vorgebeugt hat, ist ihr ein Mitverschulden an der Schadensentstehung anzulasten.

Soll jeder daraus machen, was er möchte, aber die Konsequenzen dürften relativ klar sein.
 
Yo, ich habe es mir inzwischen selbst gezogen und gelesen. Schaun wir mal, ich würde es im Hinblick auf die Abweichung der bisherigen OLG-Rechtsprechung vor den BGH tragen, würde aber das Ergebnis nicht vorhersagen wollen. Nur das Argument, Mitverschulden und nix dafür können, ist sagen wir mal, untechnisch weil wir trennen zwischen Ursache und Folge und das ist systemimanten....
 
jo einführung der helmpflicht über die hintertür , denn wer will schon neben dem schaden auch noch auf den kosten sitzen bleiben?
 
Ich versteh nicht, warum man auf den angeblich ach so schlecht geplanten Radwegen rumreitet? Die Situation ist doch ganz klar: Da fahren unzählige Menschen auf engstem Raum mit unterschiedlichsten Fahrzeugen umeinander und da werden auch die nächsten 100 Jahre noch unzählige Unfälle passieren, bei denen der schwächere Gegner nun mal die Ar***karte zieht.
Wenn ein Biker von einer Autotür vom Bike geholt wird, ist die Schuldfrage meist eindeutig - dennoch bedeutet das im Zweifelsfall vermutlich nicht, dass der Biker deshalb gut aus der Sache rauskommt. Entweder er ist übelst verletzt und/oder der Autofahrer behauptet, dass der Biker hätte besser aufpassen müssen und lässt es drauf ankommen. Eine Teilschuld wird dem Biker dann wahrscheinlich öfter aufgebrummt, als man sich vorstellen kann.
Wer allerdings ohne Helm mit dem Bike in der Stadt umeinanderfährt, wo nach meinem Ermessen das Unfallrisiko zigfach höher ist als auf einer gemütlichen Abendrunde durch den Wald, ist einfach nur selber Schuld. Wenn man jemanden per Gesetz dazu zwingen muss, sich selbst zu schützen, muss ich mich doch schon fragen, wo das zu schützende Hirn überhaupt ist...
Und irgendwelche ominösen Studien, die irgendwelche kaum nachvollziehbaren Ergebnisse bzgl. Schutz durch Helm bringen, interessieren eigentlich nicht wirklich. Wer mit der Birne auf die Bordsteinkante klatscht, kommt m.E. mit Helm immer besser weg als ohne.
 
Yo, ich habe es mir inzwischen selbst gezogen und gelesen. Schaun wir mal, ich würde es im Hinblick auf die Abweichung der bisherigen OLG-Rechtsprechung vor den BGH tragen, würde aber das Ergebnis nicht vorhersagen wollen. Nur das Argument, Mitverschulden und nix dafür können, ist sagen wir mal, untechnisch weil wir trennen zwischen Ursache und Folge und das ist systemimanten....

Was Du mir mit Deinem letzten Satz sagen möchtest, verstehe ich nicht. Und das liegt nicht an den Tipfehlern.
 
JaJa die Rechtschreibpolizei......

Die These lautet:

Ich bekomme ein Mitverschulden bei einer Kopfverletzung für die ich nichts kann, weil ich den Unfall nicht verusacht haben.

Diese Aussage verkennt die Systematik der Anspruchsgrundlage. Der Schädiger soll weder für Vorschäden haften, noch für Umstände für die er nichts kann (fehlender Helm). Das ist aber nichts neues, oder....
 
Wenn Deine These so lautet, ist die gezogene Schlussfolgerung und die Anmerkung korrekt. Ich habe meinen Satz jedoch anders formuliert. Das "für den" kann sich nur auf "Unfall" beziehen, da grammatisch männlich und nicht weiblich wie "Kopfverletzung".

Bin durchaus in der Lage zwischen Verschulden bei der Unfallverursachung und "Verschulden" beim Umfang der erlittenen Verletzungen zu trennen. ;)
 
Ich versteh nicht, warum man auf den angeblich ach so schlecht geplanten Radwegen rumreitet? Die Situation ist doch ganz klar: Da fahren unzählige Menschen auf engstem Raum mit unterschiedlichsten Fahrzeugen umeinander und da werden auch die nächsten 100 Jahre noch unzählige Unfälle passieren, bei denen der schwächere Gegner nun mal die Ar***karte zieht.

Ja, die Situation ist doch ganz klar, hätte die Frau Abstand zu dem parkenden Auto gehalten wäre der Unfall nicht passiert und damit völlig egal ob sie nen Helm auf hatte oder nicht.
Du aber siehst es offensichtlich als gegeben und unveränderlich an, das Radler in zu engem Abstand an parkenden Autos vorbeifahren müssen. :rolleyes:
 
Warum müssen eigentlich alle auf Baustellen Helme tragen? Da passiert doch sicher "genauso" wenig wie beim Radfahren :o

Und? Wo ist da das vergleichbare Problem? Werden die Bauarbeiter alle zu Berufskraftfahrern um die Baustellenhelmpflicht zu umgehen, so daß jetzt ein Bauarbeitermangel herrscht?

[...]
Und irgendwelche ominösen Studien, die irgendwelche kaum nachvollziehbaren Ergebnisse bzgl. Schutz durch Helm bringen, interessieren eigentlich nicht wirklich. Wer mit der Birne auf die Bordsteinkante klatscht, kommt m.E. mit Helm immer besser weg als ohne.

Und warum soll das ohne Fahrrad nicht der Fall sein? Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verlangt, daß zuerst die Helmpflicht für Treppensteiger, Fensterputzer, Autofahrer und Fußgänger eingeführt wird.

Übrigens: In Australien waren Anschnallpflicht und Motorradhelmpflicht eine Verbesserung, aber Radhelmpflicht eine Verschlechterung. Wenn bei uns Alles entgegengesetzt funktioniert, müssten wir dann nicht Anschnallpflicht und Motorradhelmpflicht wieder abschaffen?
 
Und? Wo ist da das vergleichbare Problem? Werden die Bauarbeiter alle zu Berufskraftfahrern um die Baustellenhelmpflicht zu umgehen, so daß jetzt ein Bauarbeitermangel herrscht?


Ach die müssen keinen Helm auf Baustellen tragen?

Warum ist denn einen Tragepflicht für ALLE Personen auf einer Baustelle gegeben? Beantworte die Frage bitte objektiv und dann schreiben wir weiter, okay. :)
 
Vermutlich weil ein herunterfallender Ziegelstein JEDEM auf den Kopf fallen kann.
In Australien gilt die Radhelmpflicht auch für ALLE Fahrradfahrer. Massenhaft vom Fahrrad aufs (stärker eigengefährdende und stärker fremdgefährdende und Helmpflicht-freie) Auto umgestiegen und sind die Leute aber nicht trotzdem, sondern GENAU DESWEGEN! Wo siehst du eine vergleichbare Problematik bei der Baustellenhelmpflicht? Beantworte die Frage bitte objektiv und dann schreiben wir weiter, okay. :)
 
Vermutlich kann auch jeder Radfahrer ebenso verunglücken wie die Radfahrerin :o

Und es geht nicht darum ob Schuld am Unfall oder nicht, sondern darum, ob die schwere der Verletzung mit Helm verhindert worden wäre. Und da ist ein absolutes Ja die einzige Antwort.

Soviel zum Thema objektive Betrachtung hier im IBC. :winken:
 
Durch Befolgung von EXISTIERENDEN Gesetzen (völlig undenkbar, ich weiss) wie Seitenabstand wären die Verletzungen sogar mit 100%iger Wahrscheinlichkeit ausgeblieben. Aber Fantasiegesetze sind natürlich viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeel wichtiger.

Ich trage beim Biken/Radeln immer einen Helm. Trotzdem kann es mir passieren, daß ich dabei umgenietet werde. Ohne Radhelmpflicht ist die Wahrscheinlichkeit größer, daß Person X, die sowieso keinen Helm trägt, mich mit dem Fahrrad umnietet. Mit Radhelmpflicht ist die Wahrscheinlichkeit größer, daß Person X, die sowieso keinen Helm trägt, mich mit dem Auto umnietet. Warum soll ich Letzteres unbedingt besser finden? :confused:
 
Ich würd den Spiess umdrehen und verweise uf meinem Post im Wanderin wird verletzt Thread.
Es gehoert alles verboten, was nicht auf den ersten Blick wie ein MtB aussieht. Auch haben alle, welche keine 150 jaehrige Fahrpraxis auf MtB und den Besitz eines Solchen beglaubigt nachweisen koennen zu Hause zu bleiben, um die MtBler nicht zu gefaehrden.

Heutzutage kann man sich ja alles vom MtB-Kurier liefern lassen, also kein Grund das Haus zu verlassen.




Braucht es bei meiner Loesung alles nicht. Es sind nur noch MtB-Fahrer unterwegs. Die natuerlich mit Vollschutz, wegen der Identifizierungsgefahr

Demzufolge gibt es nur noch Unfaelle von MtB zu MtB und da wir ja alle so erwachsen und reif und muendig sind, wird alles sofort und im absoluten gegenseitigen Einverstaendnis geregelt. Streitigkeiten, wer nicht auf den Radfahrer geachtet hat, gehoeren der Vergangenheit an, auch die Feindbilder (Stockente, Autofahrer, Kleinkind, Mopedfahrer, Jaeger, Foerster usf.) entfallen

Wir koennen also auch die Berufszweige Anwalt, Polizei, Versicherungs..., Kraftfahrer, Richter, Foerster, Harvesterpilot usf mit kurzer Uebergangsfrist abschaffen.
 
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