Mitschuld für Fahrradfahrer ohne Helm

Helm ist ok, trage ich praktisch immer, Helmzwang durch Gesetzgeber mag man mögen oder nicht, aber ihm ist zu folgen, gibt es aber nicht - aber Helmzwang durch die Hintertür von selbsterleuchteten Richtern - nein das geht nicht.

Das ist Helmzwang post mortem - zum Profit der Versicherungen.

Ach so, die Antwort auf meine Anfrage: keine feste Regeln, abwarten, Einzelfallentscheidung. Hat dann sicherlich auch Auswirkungen bzgl. des Rechtsschutzes des Opfers.
Vielleicht - oder auch nicht.
 
die eigentliche Brisanz an dem Urteil ist, dass der Kraftwagen-Unfallverursacher ja zu 100% "schuldig" war.

der "unschuldige" Radfahrer aber dennoch eine Mitschuld angerechnet bekommt, weil er sich kein Bekleidungsteil angezogen hat, was nach Ansicht mancher Unfallfolgen mindern kann/könnte. das öffnet Tür und Tor um demnächst mit allerlei anderem Unsinn Schadenzahlungen zu kürzen.

das läuft in eine ganz komische Richtung bzgl. Radfahrer. ein anderes Urteil letztes Jahr war, wer nicht auf einem benutzungspflichtigen Radweg fährt, und wird von einem Kraftwagen auf der Straße *alleinschuldig* abgemäht, bekommt auch hier als Radfahrer eine Teilschuld (Begründung, wäre der Radler auf dem Radweg gefahren, wäre der Unfall gar nicht passiert).:rolleyes:
 
Es gibt Stellen, da gibt es keine juristisch korrekte Möglichkeit zu fahren.
*ist man auf dem Radweg hält man den Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos nicht ein
*ragt der Lenker oder Ellenbogen über die weisse Trennlinie (zwischen Gehwegteil und Radwegteil) verstösst man gegen Gehwegfahrverbot
*fährt man auf der Straße verstößt man gegen die Radwegebenutzungspflicht.
Eine solche Strecke habe ich auf meinem täglichen Heimweg.

Egal was man macht, wenn was passiert kann man ne Mitschuld kriegen...

Gleich ein Schild "Radfahrer verboten" an diese Stellen zu tun dies würde offensichtlich machen was da Sache ist.
 
Stimmt das geht, dann ist man Fußgänger. Muss man nach STVO sogar den rechten Fahrbahnrand nutzen, wenn man sonst andere Fußgänger behindern würde. Sollt ich mal probieren. :lol: :daumen:
 
die eigentliche Brisanz an dem Urteil ist, dass der Kraftwagen-Unfallverursacher ja zu 100% "schuldig" war.

der "unschuldige" Radfahrer aber dennoch eine Mitschuld angerechnet bekommt, weil er sich kein Bekleidungsteil angezogen hat, was nach Ansicht mancher Unfallfolgen mindern kann/könnte. das öffnet Tür und Tor um demnächst mit allerlei anderem Unsinn Schadenzahlungen zu kürzen.

das läuft in eine ganz komische Richtung bzgl. Radfahrer. ein anderes Urteil letztes Jahr war, wer nicht auf einem benutzungspflichtigen Radweg fährt, und wird von einem Kraftwagen auf der Straße *alleinschuldig* abgemäht, bekommt auch hier als Radfahrer eine Teilschuld (Begründung, wäre der Radler auf dem Radweg gefahren, wäre der Unfall gar nicht passiert).:rolleyes:

Das bringt es auf den Punkt .
Anderst gesagt ; Mach ich irgend einen Fehler der einen anderen Menschen verletzt suche ich nach einer Möglichkeit ihm eine Teilschuld anzuhängen :(
 
Nein, Teilschuld anhängen darum geht es in dem Helmurteil nicht, es geht darum, das man versucht sich davor zu drücken, vollständigen Schadenersatz zu leisten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine völlig neue Erkenntnis, lasst uns darüber diskutieren! :daumen:

Vielleicht habe ich es unglücklich umschrieben. :D Man sollte sich eben nicht zu sicher fühlen mit einem Helm.

Aber, der Unfallbericht click von diesem Radsportler welcher bei niedriger Geschwindigkeit seinen Helm zerbrach sowie sein Genick, zeigt doch auf dass bei schweren Unfällen ein Helm eben nur noch bedingt schützt.

Der Bericht ist bedrückend und regt zum nachdenken an....
 
Es gibt Stellen, da gibt es keine juristisch korrekte Möglichkeit zu fahren.
*ist man auf dem Radweg hält man den Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos nicht ein
*ragt der Lenker oder Ellenbogen über die weisse Trennlinie (zwischen Gehwegteil und Radwegteil) verstösst man gegen Gehwegfahrverbot
*fährt man auf der Straße verstößt man gegen die Radwegebenutzungspflicht.
Eine solche Strecke habe ich auf meinem täglichen Heimweg.
Naja, wenn es nachweislich so ist, wie du schreibst, ist der Radweg (auch nachträglich nachweisbar) unzumutbar und dann auch nicht mehr benutzungspflichtig.

Egal was man macht, wenn was passiert kann man ne Mitschuld kriegen...
Stimmt, das kann passieren, wenn z.B. die Unzumutbarkeit nicht anerkannt wird...

Aber mit den Abständen ist es für Autofahrer auch nicht besser: Z.T. kann man auf einigen Straßen den zulässigen Seitenabstand zum ruhenden Verkehr nicht einhalten, wenn Gegenverkehr herrscht (und dieser auch den Seitenabstand einhalten will).

Formal ist dann die Straße nicht zumutbar...;)
 
die eigentliche Brisanz an dem Urteil ist, dass der Kraftwagen-Unfallverursacher ja zu 100% "schuldig" war, der "unschuldige" Radfahrer aber dennoch eine Mitschuld angerechnet bekommt

Da verwechselst du was.
Der Radfahrerin wurde keine Mitschuld an dem Unfall zugerechnet, diese trägt zu 100% der KFZ-Fahrer.

Der Radfahrerin wurde lediglich eine Mitschuld an ihren Verletzungen zugerechnet, weil sie keinen Helm trug.
Dabei argumentiert das Gericht so, dass ein Helm -obwohl nicht vorgeschrieben- stand der Technik ist, erwiesenermaßen vor Kopfverletzungen schützt, dies auch hinlänglich bekannt ist und auch jedem Radfahrer zuzumuten ist. Wer dennoch keinen Helm trägt tut dies in Eigenverantwortung und muss dann ggf. auch die Folgen tragen.

Ähnliche Urteile gab es auch für Motorradfahrer, die mit Helm, T-Shirt, kurzer Hose, Schluppen unterwegs waren.
Darüber würde sich hier wohl niemand aufregen...

Dennoch finde ich das Urteil falsch.
Ein Fahrrad muss jederzeit spontan und ohne Vorbereitung nutzbar sein.
Wenn ich gerade keinen Helm zur Hand habe (warum auch immer), dann darf mir das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Außerdem hat das Urteil -gerade in Auto-Deutschland- eine völlig falsche Signalwirkung.
Radfahren ist gesund, und nicht gefährlich!
Ja, die besagte Radfahrerin hat eigenverantwortlich keinen Helm getragen.
Und nun trägt sie auch die schlimmsten Folgen alleine.
Sie darüber hinaus auch noch an den finanziellen Folgen zu beteidigen ist unangebracht.
Sie wird wahrscheinlich ohnehin noch genug finanzielle Folgeschäden erleiden, die ihr niemals jemand ersetzen wird.
Es gibt nun mal keine Gerechtigkeit für Opfer, nach diesem Urteil noch weniger.
 
...
*ragt der Lenker oder Ellenbogen über die weisse Trennlinie (zwischen Gehwegteil und Radwegteil) verstösst man gegen Gehwegfahrverbot
...

Kleine Ergänzung:
Zu Fußgängern ist laut Rechtssprechung ein Abstand von min. 75cm einzuhalten, ansonsten ist man in der Haftung, falls was passiert!
"Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben
der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand
von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegen-
über den Benutzern des Gehwegs seine Pflichten
aus § 1 StVO erfüllt."
(BGH, Az. VI ZR 66/56).

Der Nikolauzi
 
Kleine Ergänzung:
Zu Fußgängern ist laut Rechtssprechung ein Abstand von min. 75cm einzuhalten, ansonsten ist man in der Haftung, falls was passiert!
"Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben
der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand
von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegen-
über den Benutzern des Gehwegs seine Pflichten
aus § 1 StVO erfüllt."
(BGH, Az. VI ZR 66/56).

Der Nikolauzi

Du bist immer mit nem Maßband unterwegs oder?
Solche maßangaben sind der Inbegriff von bürokratischen Schwachsinn.

Einfach ignorieren und das leben genießen:)
 
Du bist immer mit nem Maßband unterwegs oder?
Solche maßangaben sind der Inbegriff von bürokratischen Schwachsinn.

Einfach ignorieren und das leben genießen:)

Bis zum ersten Unfall. Dann knallen sie dir all diese Vorschriften vor die Nase und Du schaust dumm aus der Wäsche weil Du auf einmal der Hauptschuldige bist.
 
Das Biken vergeht einem halt schnell wenn man erstmal alle Gesetzbücher auswendig lernen würd. Im Endeffekt is nämlich eh so gut wie garnichts erlaubt...das meiste davon is einfach unnötiger Bürokratismus.
 
Autofahrer müssen nun auch Helm Tragen!

Radfahrerin schwer verletzt
Bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw hat sich eine 52-jährige Fahrradfahrerin am frühen Mittwochabend schwere Verletzungen zugezogen. Eine 70-jährige Autofahrerin, die mit ihrem Fiat gegen 17.45 Uhr auf der Schneckenhofengasse unterwegs war und an der Kreuzung mit der Milchgasse und Uracher Straße nach links abbiegen wollte, übersah die ihr auf dem Radweg aus der Milchgasse entgegen kommende Radlerin. Es kam im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß, wobei die Radfahrerin mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe des Wagens prallte und danach auf die Fahrbahn stürzte. Die 70-jährige Frau, die keinen Radhelm trug, erlitt schwere Kopfverletzungen und musste mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden. Den an den verunglückten Fahrzeugen entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 2.800 Euro.


aus einem heutigen Polizeibericht...
 
Schuld sind nicht die Radwege sondern die Menschen die nicht schaun...

GENAU der selbe Unfall passiert jedes Wochende irgendwo auf der Landstraße zwischen Auto und Motorradfahrer. Nur fahren die nicht auf dem Radweg ;)

Die Leute nehmen Radfahrer/Motorradfahrer/Rollerfahrer/Ebiker/Inlineskaeter usw. schlecht wahr und es ist schwer die tatsächliche Geschwindigkeit einzuschätzen.

Wenn sich die Leute die Zeit nehmen richtig zu schaun anstatt nur Alibimäßig mal mitm Kopf zu wackeln, würds auch weniger solche Unfälle geben.
 
Ich glaub die Hirnpflicht gibt's schon, aber die ist schwer zu kontrollieren. ;)
Radwege sind oft hinter parkenden Autos versteckt und deshalb noch gefährlicher als Straße. Wenn es eine beliebeig verbreiterbare Straße ohne Kreuzungen und ohne Ausfahrten gäbe, dann wäre ein Radweg evtl. ausnahmsweise mal keine Schnapsidee.
 
Autofahrer müssen nun auch Helm Tragen!

Radfahrerin schwer verletzt
Bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw hat sich eine 52-jährige Fahrradfahrerin am frühen Mittwochabend schwere Verletzungen zugezogen. Eine 70-jährige Autofahrerin, die mit ihrem Fiat gegen 17.45 Uhr auf der Schneckenhofengasse unterwegs war und an der Kreuzung mit der Milchgasse und Uracher Straße nach links abbiegen wollte, übersah die ihr auf dem Radweg aus der Milchgasse entgegen kommende Radlerin. Es kam im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß, wobei die Radfahrerin mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe des Wagens prallte und danach auf die Fahrbahn stürzte. Die 70-jährige Frau, die keinen Radhelm trug, erlitt schwere Kopfverletzungen und musste mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden. Den an den verunglückten Fahrzeugen entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 2.800 Euro.


aus einem heutigen Polizeibericht...

Fragt sich, ob der Zahlendreher bei der Polizei oder der Presse entstanden ist...

Gibt aber sicher genug Fälle, in denen ein Helm Kopfverletzungen eines Autofahrers verringert hätte, so dass man da ähnliche Überlegungen anstellen könnte... Wurde ja weiter vorne auch schon erwähnt.

Schuld sind nicht die Radwege sondern die Menschen die nicht schaun...
Guns don't kill people...

Intelligente Verkehrsplanung sollte eigentlich genau darauf ausgerichtet sein, möglichst viele Gefahrenstellen auszumerzen und nicht nur die Leichtigkeit, sondern auch die Sicherheit des Verkehrs im Blick haben. Heißt: Dass es an derartigen Stellen gehäuft zu Unfällen kommt, ist allgemein bekannt, nur wird die Erkenntnis oftmals noch nicht in der Verkehrsführung umgesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schuld sind nicht die Radwege sondern die Menschen die nicht schaun...
Verkehrsplanung ist für die Menschen da. Und die sind nun mal fehlbar. Beispielsweise durch mangelnde Aufmerksamkeit.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Rw-risiko.png&filetimestamp=20040824194221&&
Vielen Radfahrer auf Radwegen ist das höhere Unfallrisiko an Kreuzungen sehr wohl bewust. Sonst wäre das relative Risiko im Vergleich zur Fahrbahnnutzung im Kreuzungsbereich noch viel höher als es nun mal nachgewiesener Weise ist. Das was du forderst geschieht, wenn auch nicht durch jeden, und trotzdem ist das Risiko höher. Und dies ist nicht vermeidbar, nur durch geeignetere Verkehrsplanung, denn im Kreuzungsbereich muss auf viele Sachen gleichzeitig geachtet werden. Da bleibt naturgemäß wenig Aufmerksam der KFZ-Führer auf die versteckt geführten Radler übrig.
 
Schon klar dass ein versteckter Radweg die Gefahr erhöht. Aber schuld ist trotzdem nicht der Radweg dass die Menschen einfach nicht auf die Straße schaun. Wenn ich bei allem was ich mache davon ausgehen muss dass der Mensch ständig Fehler macht, dann darf ich nicht mehr in einen Lift steigen, ins Auto schon gar nicht, darf kein Haus betreten usw.

Unser ganzes Zusammenleben basiert auf Vertrauen.
 
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