Ein Helm ist mitnichten ein Freifahrtschein......er schützt nur in einem bestimmten Rahmen, mehr nicht.
Eine völlig neue Erkenntnis, lasst uns darüber diskutieren!

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Ein Helm ist mitnichten ein Freifahrtschein......er schützt nur in einem bestimmten Rahmen, mehr nicht.
die eigentliche Brisanz an dem Urteil ist, dass der Kraftwagen-Unfallverursacher ja zu 100% "schuldig" war.
der "unschuldige" Radfahrer aber dennoch eine Mitschuld angerechnet bekommt, weil er sich kein Bekleidungsteil angezogen hat, was nach Ansicht mancher Unfallfolgen mindern kann/könnte. das öffnet Tür und Tor um demnächst mit allerlei anderem Unsinn Schadenzahlungen zu kürzen.
das läuft in eine ganz komische Richtung bzgl. Radfahrer. ein anderes Urteil letztes Jahr war, wer nicht auf einem benutzungspflichtigen Radweg fährt, und wird von einem Kraftwagen auf der Straße *alleinschuldig* abgemäht, bekommt auch hier als Radfahrer eine Teilschuld (Begründung, wäre der Radler auf dem Radweg gefahren, wäre der Unfall gar nicht passiert).![]()
Eine völlig neue Erkenntnis, lasst uns darüber diskutieren!![]()
Naja, wenn es nachweislich so ist, wie du schreibst, ist der Radweg (auch nachträglich nachweisbar) unzumutbar und dann auch nicht mehr benutzungspflichtig.Es gibt Stellen, da gibt es keine juristisch korrekte Möglichkeit zu fahren.
*ist man auf dem Radweg hält man den Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos nicht ein
*ragt der Lenker oder Ellenbogen über die weisse Trennlinie (zwischen Gehwegteil und Radwegteil) verstösst man gegen Gehwegfahrverbot
*fährt man auf der Straße verstößt man gegen die Radwegebenutzungspflicht.
Eine solche Strecke habe ich auf meinem täglichen Heimweg.
Stimmt, das kann passieren, wenn z.B. die Unzumutbarkeit nicht anerkannt wird...Egal was man macht, wenn was passiert kann man ne Mitschuld kriegen...
die eigentliche Brisanz an dem Urteil ist, dass der Kraftwagen-Unfallverursacher ja zu 100% "schuldig" war, der "unschuldige" Radfahrer aber dennoch eine Mitschuld angerechnet bekommt
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*ragt der Lenker oder Ellenbogen über die weisse Trennlinie (zwischen Gehwegteil und Radwegteil) verstösst man gegen Gehwegfahrverbot
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Kleine Ergänzung:
Zu Fußgängern ist laut Rechtssprechung ein Abstand von min. 75cm einzuhalten, ansonsten ist man in der Haftung, falls was passiert!
"Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben
der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand
von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegen-
über den Benutzern des Gehwegs seine Pflichten
aus § 1 StVO erfüllt."
(BGH, Az. VI ZR 66/56).
Der Nikolauzi
Du bist immer mit nem Maßband unterwegs oder?
Solche maßangaben sind der Inbegriff von bürokratischen Schwachsinn.
Einfach ignorieren und das leben genießen![]()
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Autofahrer müssen nun auch Helm Tragen!
Radfahrerin schwer verletzt
Bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw hat sich eine 52-jährige Fahrradfahrerin am frühen Mittwochabend schwere Verletzungen zugezogen. Eine 70-jährige Autofahrerin, die mit ihrem Fiat gegen 17.45 Uhr auf der Schneckenhofengasse unterwegs war und an der Kreuzung mit der Milchgasse und Uracher Straße nach links abbiegen wollte, übersah die ihr auf dem Radweg aus der Milchgasse entgegen kommende Radlerin. Es kam im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß, wobei die Radfahrerin mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe des Wagens prallte und danach auf die Fahrbahn stürzte. Die 70-jährige Frau, die keinen Radhelm trug, erlitt schwere Kopfverletzungen und musste mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden. Den an den verunglückten Fahrzeugen entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 2.800 Euro.
aus einem heutigen Polizeibericht...
Guns don't kill people...Schuld sind nicht die Radwege sondern die Menschen die nicht schaun...
Verkehrsplanung ist für die Menschen da. Und die sind nun mal fehlbar. Beispielsweise durch mangelnde Aufmerksamkeit.Schuld sind nicht die Radwege sondern die Menschen die nicht schaun...