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Wenn der Grünrock zu Fuß kommt und man einfach mit dem Bike die Fliege macht, - ich meine - kennt da jemand einen Fall wo schonmal auf einen Biker geschossen wurde ?
Lies dir das mal durch
Dann frage ich mich, wie das mit der Aussage aus dem Thread " In FuÃgängerzonen darf nur die Polizei eingreifen " zusammen passt.Dann hier nochmal etwas ausführlicher (Seite 5)
http://www.jagdaufseherverband-bw.d.../content/17/18_befugnisse_jaeger_foerster.pdf
Sind die Forstbeamten auch entsprechend geschult?Den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt demnach die Ãberwachung des ruhenden Verkehrs â wenn er nicht mehr ruht, übernimmt die Polizei. Die kümmere sich um den flieÃenden Verkehr, âauch den Fahrradverkehrâ, schreibt das Ministerium. Das habe der Gesetzgeber ganz bewusst so entschieden, weil das Anhalten von Verkehrssündern in Bewegung schlieÃlich âin einer Weise durchgeführt werden muss, die möglichst ausschlieÃt, dass durch das Anhalten selbst Gefahrenlagen oder gar Schäden entstehenâ. Und Polizisten seien dafür âentsprechend geschultâ.
Hat wohl den gleichen Hintergrund, mit dem das Radfahren in BW auf WALDwegen <2m verboten ist. Im Wald greift halt nicht die StVO sondern das BWaldG bzw die unterschiedlichen LWaldG.Dann frage ich mich, wie das mit der Aussage aus dem Thread " In Fußgängerzonen darf nur die Polizei eingreifen " zusammen passt.
Sind die Forstbeamten auch entsprechend geschult?
Ob die Herren Polizisten nun im Dienstauftrag (Regenerationsritt) oder rein ganz privat unterwegs waren kann ich nicht sagen.
Auf alle Fälle hatten sie ihre Dienstausweise parat und waren mit deutlich als Polizeipferde gekennzeichneten Reittieren unterwegs. Schriftzug Polizei war an Satteldecke sichtbar neben einer Pferdedienstnummer am Halfter.
Gemäß Verständnis der Polizei in BW dürfen sie auch im Nicht-Dienst-Status Erkenntnisse sammeln die zu einer möglichen Verurteilung wegen Verstoss gegen bestimmte Paragraphen führen können.
Der Weg den wir befahren haben ist relativ schmal, u.U. sogar noch schmäler als 60cm War schon immer ein Jägersteig und wurde früher sogar von Reitern genutzt - laut meinem Vadder war das früher ein normaler Weg hin zum Hof und erst mit Bau einer großen Strasse wurde der Weg nur noch von Fussgängern genutzt.
In wie weit nun ein Strafmandat kommen wird muss sich noch zeigen. Nach Auskunft vom Landratsamt wird derzeit im Alb-Donau Kreis verstärkt auf die Einhaltung der 2m Wege Regel geachtet und es sind bereits erste Bußgelder rechtskräftig geworden. So die nette Dame der Pressestelle heute vormittag.
Wenn ich Pech hab wird wirklich ne Busse kommen - dann muss ein Anwalt abschätzen in wie weit Erfolg auf Abwehr der Busse besteht. Mein Erzeuger hat rein vorsorglich gegen die Reiter eine Anzeige wegen unerlaubtem Betreten einer privaten Waldstrasse erstattet. Vorallem weil genau auf das Reitverbot hingewiesen wird und dafür die Schranken so aufgestellt worden sind das nur Fussgänger, Radler und keine Reiter/Autofahrer usw. durchkommen können.
Ob die Anzeige allerdings wirklich nachverfolgt wird muss sich noch zeigen, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Immer wieder reiten größere Reitergruppen durch den Wald und verursachen teilweise enorme Schäden. Oft sind die Verursacher nicht weiter bekannt - hier wird allein durch die Anzeige gegen uns klar gemacht das die beiden Reiter tatsächlich auf dem Weg unterwegs waren obwohl eindeutige Beschilderung dieses untersagt.
Anzeige ist bereits bei der Dienstaufsichtsbehörde (Polizeipräsidium und Regierungsbehörde) eingereicht worden.
In Ö darfst du den Weg gar nicht verlassen, offiziell. Wien z.B.Nö - leider hab ich vorher keinen Keiler angeschossen - und mit Saufeder zu jagen ist in Deutschland mal sowas von verboten
Landratsamt kann die Busse im Bereich von 15 bis 5000 Euro festsetzen. Je nach Ausgangslage und welche Umstände die Sache beinhalten. Freiraum ist enorm. Nennt sich dann Ermessensspielraum und wird von den Beamten oft genug wirklich "frei" ausgewählt.
Auswandern habe ich schon seit geraumer Zeit vor, allerdings will man Besitz nicht so einfach aufgeben und geschäftliche Kontakte wollen nicht unbedingt "umziehen".
Solange mein Vater noch aktiv ist bleiben solche Pläne eh in der Schublade stecken - und danach kann es schon sein das ich das Anwesen verpachte und meinen Standort nach CH oder A verlege. Oder Südengland
Anders: jeder Weg, sogar jede Forststraße (!), der/die nicht explizit freigegeben ist, darf nicht befahren werden.In Ö darfst du den Weg gar nicht verlassen, offiziell. Wien z.B.
Na, das nicht erlaubte Befahren wird sich wohl auch auf KFZ beziehen und für diese gibt es dann doch andere Vorgaben als für den MTBer.Schon mal sehr interessant, was die Berechtigungen der einzelnen Gruppen angeht.
Insbesondere der Jagdschutz, der hier ja nur im Rahmen einer jagdlichen Beeinträchtigung im Rahmen des Wildschutzes greifen würde. Die könnte man dem genannten Radfahrer mit Hund ja noch andichten könnte. Nem MTBler und Wanderer/Jogger aber mit Sicherheit nicht.
Weiterhin wird hier aber immer von der nicht erlaubten Befahrung gesprochen. Dies kann aber meiner Meinung nach fast nur noch für BW gelten.
Aller anderen Landesunsetzungen des Bundeswaldgesetzes schränken die Befahrung nur wie bekannt auf die "festen Wege" ein.
Hier wäre dann mal die allgemeine Rechtsauffassung des Begriffs "feste Wege" interessant.
Ja, es ist die Seite eines Jagdverbandes - und da Befugnisse sehr oft Auslegungssache sind, kannst dir denken, wie objektiv da geschrieben wurde. Also ohne eine rechtliche Prüfung im Einzelfall, würde ich mich darauf nicht verlassen - und wenn ich ehrlich bin, weiterfahren.Schon mal sehr interessant, was die Berechtigungen der einzelnen Gruppen angeht.
Insbesondere der Jagdschutz, der hier ja nur im Rahmen einer jagdlichen Beeinträchtigung im Rahmen des Wildschutzes greifen würde. Die könnte man dem genannten Radfahrer mit Hund ja noch andichten könnte. Nem MTBler und Wanderer/Jogger aber mit Sicherheit nicht.
Weiterhin wird hier aber immer von der nicht erlaubten Befahrung gesprochen. Dies kann aber meiner Meinung nach fast nur noch für BW gelten.
Aller anderen Landesunsetzungen des Bundeswaldgesetzes schränken die Befahrung nur wie bekannt auf die "festen Wege" ein.
Hier wäre dann mal die allgemeine Rechtsauffassung des Begriffs "feste Wege" interessant.
Na, das nicht erlaubte Befahren wird sich wohl auch auf KFZ beziehen und für diese gibt es dann doch andere Vorgaben als für den MTBer.
So, ich finde diese bescheuerten Regelungen für Fahrradfahrer typisch Deutsch... In allem was man macht oder machen möchte wird man beschnitten. Ich finde es persönlich total scheiße dass diese vollidioten von Förstern/Jägern und anderen Hilfsknechten sich aufführen als sei es ihr wald. Und man sollte sich lieber mal die Frage stellen, wovon die Tiere mehr gestört werden: Von diesen martialischen KFZ die den Waldboden umgraben und von dummen Förstern, die alles kaputt sägen oder von einem zweirad mit 2" breiten Reifen? Dieses ganze Pack bräuchte der Wald gar nicht, von wegen Waldpflege und Wildschutz...
Anders: jeder Weg, sogar jede Forststraße (!), der/die nicht explizit freigegeben ist, darf nicht befahren werden.
... Das hat nix mit Pauschal oder Unpauschal zu tun. Fakt ist: Nach dem in einem Wald geforstet wurde sieht es danach aus wie bei hempels unterm Sofa.Und so lange es Möbel aus Plastik gibt und man bequem mit Öl heizen kann, sollte außer Radfahrern überhaupt niemand in den Wald dürfen .
Ich habe grundsätzlich nichts gegen das Forsten oder Jagen. Lediglich dieser Machtanspruch und das dominante Verhalten beider Randgruppen - den Förstern und Jägern - stört mich ungemein. Niemand, ob Förster oder Jäger, hat das Recht, ein Stück Wald zu beanspruchen...Und zu erfolgreicher Lobbyarbeit gehören halt Organisation mit einer gewissen Macht, die sich entweder aus Geld oder aus Mitgliederzahl ergibt.