Was ich meine, ist, daß überall im Wald MTBler mehr oder minder in legaler Grauzone unterwegs sind. Sowie irgendwer eine "offizielle" Wegmarkierung an einen Trail anbringen möchte, müsste irgendeine Behörde dazu ja und amen sagen. Und in dem Moment schnappt die Haftungsfalle zu, weil alles > S2 ja eine einzige Unfallquelle ist. Da würde ich mir eine gesetzeskonforme Klarstellung wünschen, aus der hervorgeht, daß eingestufte und markierte Trails auf eigenes Risiko befahren werden mit ausdrücklichem Haftungsausschluss des Grundeigentümers. Keine Ahnung, ob sowas in der haftungsparanoiden Bundeswelt möglich ist, aber wünschen würde ich mir so etwas. Schliesslich ist das Begehen eines Klettersteigs in den Alpen genauso mit einem Verletzungsrisiko verbunden, und da haftet die Gemeinde auch nicht für (oder tut sie das?!?). Und nein, ich will keine geschlossenen und eingezäunten Bikeparks, wo man mit dem Auto hinfahren muss und Eintritt zahlt. Was ich möchte, ist mich bei schönem Wetter spontan aufs Bike schwingen und meine Lieblingstrails in der Heide abklappern. Allerdings wäre es schön, wenn man einen einen Ausgleich von Interessen finden könnte, so daß Wanderer, Pilzsucher, Wild, Wald und Mountainbiker alle auf ihre Kosten kommen können, und nicht nur die, die schon immer da waren. Ich finde, daß auch wir Mountainbiker nicht überall Trails brauchen; ich könnte mir das so vorstellen, daß man bestimmte besonders geschützte Bereiche (Erosion, Wild, geschützte Pflanzen) sperrt, und andere dafür explizit freigibt. Oder man sagt halt, eine gewisse Anzahl Wege ist OK, darüber hinaus (5 parallele Spuren dicht beieinander) nicht. Ich kenne eine ganze Menge Trails im Wald, viele sind neu entstanden, aber 95% davon stören weder die Vegetation noch tragen sie zur Erosion bei. Eine Wegmarkierung hätte zwar eine gewisse Attraktivitätssteigerung, könnte aber halt auch eine Lenkungswirkung / Bündelung entfalten. Nix anderes tun ja Wanderwege mit den Wanderern auch: Sie sorgen dafür, daß nicht jeder quer durch die Büsche rennt.