Nö
Genau das ist Weg.
Urteil aus Münster.
Link folgt.
Weg ist Linie in der Landschaft die von A nach B führt.....
In der Landschaft erteilt nicht der Eigentümer alleine sondern nur mit der Unterenlandchaftsbehörde.
Schon klar,... dennoch ist deine Argumentation (Weg durch Dreharbeiten) fragwürdig.
Ich will das Urteil aus Münster auch nicht verdrehen. So wie ich deine Schilderung verstehe, ist die Verbindung von A nach B ein Weg.
Wenn diese Verbindung "fest beschaffen" ist, darf ich sie auch mit dem Fahrrad befahren, nur ändert das nichts an der Tatsache, dass diese "Verbindung" möglicherweise unerlaubt entstanden ist (oder angelegt wurde).
Ich drücke euch weiterhin die Daumen damits mit der Legalisierung was wird.