Papier ist geduldig.
In der Nagelfluhkette und der Hörnergruppe gibt es vielleicht 2 oder 3 Trails, die nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen und damit erlaubt sind. Östlich der Iller sieht es eigentlich nicht besser aus, südlich von Hindelang geht das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen los, das auch die Oberstdorfer Täler einschließt.
(
Karte)
Im Bereich der Oberstdorfer Bergbahnen (Nebelhorn, Fellhorn, Söllereck) hängt mittlerweile auch an jedem Trail ein Hinweisschild, dass der Weg nicht für Radfahrer geeignet ist. Wenn jetzt auch noch die wenigen freien Wege gesperrt werden sollen, hat das mit "Besucherlenkung" nichts mehr zu tun.
Edit: Der im
Filmchen bei 1:24 gezeigte Weg liegt im LSG Nagelfluhkette, ist unter 2m breit und darf gemäß § 3 Abs. 4 der
Verordnung des Landkreises Oberallgäu über das Landschaftsschutzgebiet „Nagelfluhkette“ und des Landratsamtes Oberallgäu über die Beschränkung des Gemeingebrauchs in diesem Bereich vom 29. 10. 1992
nicht mit Fahrrädern befahren werden.