MTB im Allgäu

Von der IG ist niemand in offizieller Funktion dabei?
Ohne einer Antwort durch die IG vorgreifen zu wollen.

Soweit ich weiss, war die Podiumsdiskussion schon kurz vor der IG Gründung geplant worden. Da Vossy bislang als Bikevertreter galt wurde er eingeladen. Ich bin mit ihm in Kontakt und wir werden sicherlich vorher noch einmal telefonieren. Ich gehe davon aus dass jemand von der IG im Publikum dabei sein wird.

Die IG hatte bislang schon einen Termin bei der Allgäu GmbH und meines Wissens auch weitere kleinere Gespräche. Eine weitere Gesprächseinladung aus eine Gemeinde liegt auch vor.
 
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Samstag im Allgäuer Immenstadt, Montag in Kempten
 

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Ich poche auch auf das Betretungsrecht. Ich werde, falls es zu Verboten kommt (2m Regel), wahrscheinlich in die Illegalität abrutschen. Aber die wenigsten von uns sind asoziale Raudis, die rücksichtslos Wanderer oder Touristen umfahren. Es ist halt so, je mehr “Nutzer“ in die Berge kommen, so genauer wird die Gesellschaft abgebildet. Und Asoziale gibt es überall, ob nun zu Fuß oder auf dem Bike. Völlig egal. Es wird in Zukunft nur mit gegenseitigem Verständnis funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu passt auch dieser Artikel, wonach im vergangenen Jahr die Übernachtungszahlen im Allgäu erneut gestiegen sind und zwar um 2,9% .
https://www.all-in.de/kempten-allga...este-uebernachtungen-im-allgaeu-2017_a2564803
Irgendwo habe ich in diesem Zusammenhang eine Aussage (ich glaube von der Allgäu GmbH) gelesen, dass man sich deshalb aber nicht ausruhen darf sondern weiter dranbleiben muss, da auch wieder andere Zeiten kommen werden :spinner:.

Es werden hirnlos hunderttausende Touristen ins Allgäu "gelockt" und dann wundert man sich, dass viel los ist. Es ist leider auch im Allgäu bei den Verantwortlichen so, dass an erster Stelle "der Urlauber" kommt und dann erst was für die eigenen Leute getan wird :mad: .
Die Übernachtungszahlen sollten durchaus mal um 10% oder mehr zurückgehen. Das wäre dienlich für die Bevölkerung, für das Miteinander und Feld, Wald und Wiese würden es ebenfalls danken.
Aber beim Geldbeutel hört das Hirn und der Naturschutz auf, offenbar auch bei der Allgäu GmbH.

Edit:
Und offenbar liest "jemand" hier mit, denn der Passus mit dem "unter die Nas halten" stammt offenkundig aus diesem Posting ;) :
:daumen:
das werde ich auf mein Handy kopieren und jedem unter die Nase halten, wenn er mit mir diskutieren will.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dazu passt auch dieser Artikel, wonach im vergangenen Jahr die Übernachtungszahlen im Allgäu erneut gestiegen sind und zwar um 2,9% .
https://www.all-in.de/kempten-allga...este-uebernachtungen-im-allgaeu-2017_a2564803
Irgendwo habe ich in diesem Zusammenhang eine Aussage (ich glaube von der Allgäu GmbH) gelesen, dass man sich deshalb aber nicht ausruhen darf sondern weiter dranbleiben muss, da auch wieder andere Zeiten kommen werden :spinner:.

Es werden hirnlos hunderttausende Touristen ins Allgäu "gelockt" und dann wundert man sich, dass viel los ist. Es ist leider auch im Allgäu bei den Verantwortlichen so, dass an erster Stelle "der Urlauber" kommt und dann erst was für die eigenen Leute getan wird :mad: .
Die Übernachtungszahlen sollten durchaus mal um 10% oder mehr zurückgehen. Das wäre dienlich für die Bevölkerung, für das Miteinander und Feld, Wald und Wiese würden es ebenfalls danken.
Aber beim Geldbeutel hört das Hirn und der Naturschutz auf, offenbar auch bei der Allgäu GmbH.

Edit:
Und offenbar liest "jemand" hier mit, denn der Passus mit dem "unter die Nas halten" stammt offenkundig aus diesem Posting ;) :


Beim Geld hört bei vielen der Naturschutz auf, warum soll das bei der Allgäu GmbH anders sein?
Es ist ja auch sonst absolut in Ordnung wenn man mit dem Harvester, oder mit anderen Baumaschinen die Wälder umgräbt, neue Forstautobahnen in den Hang zimmert. Das ist ja alles zum wohle der Forstwirtschaft! Also tut es der Natur ja auch gut!
Den Viehchern die im Wald leben, machen die Maschinen ja auch nichts aus. Alles gut.
Aber wehe! Wehe es fahren diese Mauteinbeiker durch den Wald ... die armen Viehcher und erst recht der Wald und der Grund! Irreparable Schäden! Diese Mauteinbeiker machen das ja zum Spaß und bringen dem Waldbesitzer und Jagdpächter keinen Provit.

Und, dass hier im Forum, von dem einen oder anderen Menschen von der Presse oder von den anderen beteiligten Parteien, mitgelesen wird, davon kann man ausgehen. Ist ja keine geheime Institution hier.
Der eine oder andere wird schon schauen, dass er sich hier die nötige Munition für Gegenargumente besorgt...
 
Des isch doch nur miese, von Oben gesteuerte Stimmungsmache, die Zeitungsleser werden für die kommende Radsaison geimpft!

Der Herr hat nicht Recht, die Verfassung steht über allem.

Bin mal auf die Podiumsdiskussion am 11.04. gespannt, eigentlich sollte jemand von der DIMB dem Vossy beistehen um die aktuelle Rechtslage bei Fragen oder Unklarheiten zu beantworten oder zu beseitigen.

Sonst werden wieder nur Unwahrheiten unter den Besuchern verbreitet.
 
Machen wir uns nichts vor. Wenn die politische Stimmung kippt, dann können die alles zu unserem Nachteil ändern. Siehe Riedberger Horn.
 
Stimmt. Die Verfassung steht über allem, wenn du damit das Grundgesetz meinst. Ansonsten steht Bundesrecht über Länderrecht.

Das freie Betretungsrecht ist in Bayern durch die Bayrische Landesverfassung garantiert:

Art. 141
...
(3) 1Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.


und

Art. 103
....
(2) Eigentumsordnung und Eigentumsgebrauch haben auch dem Gemeinwohl zu dienen.



Konkretisiert wird das Ganze dann durch das Bayrische Naturschutzgesetz:

Art. 28

Benutzung von Wegen; Markierungen

(1) 1Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2Den Fußgängern gebührt der Vorrang.
...



Art. 33

Zulässigkeit von Sperren

Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:
1.
Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.
2.
Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.
3.
Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.


Art. 36

Eigentumsbindung und Enteignung

(1) Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte haben Beeinträchtigungen, die sich aus vorstehenden Vorschriften und unter Beachtung der Grundsätze des Art. 33 aus behördlichen Maßnahmen nach Art. 34 und 35 ergeben, als Eigentumsbindung im Sinn von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Grundgesetzes und von Art. 103 Abs. 2 und Art. 158 Satz 1 der Verfassung entschädigungslos zu dulden.
...



Die von mehreren Seiten geforderte 2-m-Regel wird sich daher auch an verfassungsrechtlichen Maßstäben messen lassen müssen.

Zu Art. 28 BayNatSchG habe ich gleich eine Frage: Da steht ja "ohne Motorkraft". Wie ist das eigentlich mit E-Bikes? In USA gelten die ja als "motorized access" und sind z.B. im gesamten Angeles National Forest im Gegensatz zu normalen Bikes verboten. Wie ist das hier in Deutschland und speziell in Bayern?
 
Zu Art. 28 BayNatSchG habe ich gleich eine Frage: Da steht ja "ohne Motorkraft". Wie ist das eigentlich mit E-Bikes? In USA gelten die ja als "motorized access" und sind z.B. im gesamten Angeles National Forest im Gegensatz zu normalen Bikes verboten. Wie ist das hier in Deutschland und speziell in Bayern?

Ohne jetzt speziell recherchiert zu haben, meine ich zu wissen, dass dieser Passus nur für Fahrzeuge gilt, die mit reiner Motorkraft fahren.
Da beim Standard-E-Bike = Pedelec aber noch selber getreten werden muss, damit dieses tolle Vehikel fährt, gilt dieses nicht als Motorisiert. Bin mir nicht sicher ob die 25km/h auch noch was damit zu tun haben.
Ist vermutlich die gleiche Unterscheidung, weshalb mit nem Pedelec auf dem Radweg gefahren werden darf.
 
Ohne jetzt speziell recherchiert zu haben, meine ich zu wissen, dass dieser Passus nur für Fahrzeuge gilt, die mit reiner Motorkraft fahren.
Da beim Standard-E-Bike = Pedelec aber noch selber getreten werden muss, damit dieses tolle Vehikel fährt, gilt dieses nicht als Motorisiert. Bin mir nicht sicher ob die 25km/h auch noch was damit zu tun haben.
Ist vermutlich die gleiche Unterscheidung, weshalb mit nem Pedelec auf dem Radweg gefahren werden darf.
Stimmt schon so. Streng genommen aber eigentlich falsch: die Einordnung gilt für die StVZo.
Im Betretungs-/Waldgesetz steht meines Wissens keine Einschränkung wie
ohne Motorkraft, außer die Unterstützung ist nur teilweise.
Bisher gilt die StVZo MmN noch nicht im Wald (oder fährt hier jeder mit Seitenstrahlern und Schutzblechen? ;) )

Das mit den eBikes wird uns Biobikern noch ganz gehörig auf die Füße fallen. Meine Prognose: wenn gesperrt wird, dann nicht nur für eMTBs sondern auch für uns.

Kann ja mal jeder für sich überlegen, wie weit das Sinn macht einer Mountainbike-Initiative Beiträge bezahlt, die sich nicht ganz klar von den Mofas abgrenzt (ob ich jetzt wohl wieder wegen Kritik gesperrt werde?).
 
Kann ja mal jeder für sich überlegen, wie weit das Sinn macht einer Mountainbike-Initiative Beiträge bezahlt, die sich nicht ganz klar von den Mofas abgrenzt (ob ich jetzt wohl wieder wegen Kritik gesperrt werde?).

Pedelcs gelten als Fahrrad, und natürlich ist es sinnvoll für den Erhalt des Betretungsrechts für Radfahrer einzutreten. Das davon auch E-Biker profitieren, nenne ich jetzt mal "Kollateralschaden". Ob ein bestimmte Form des E-Bikes (Pedelec25) nun vorm Gesetz als Fahrrad zählt oder nicht, darauf hat die DIMB keinen Einfluss.
 
Pedelcs gelten als Fahrrad, und natürlich ist es sinnvoll für den Erhalt des Betretungsrechts für Radfahrer einzutreten. Das davon auch E-Biker profitieren, nenne ich jetzt mal "Kollateralschaden". Ob ein bestimmte Form des E-Bikes (Pedelec25) nun vorm Gesetz als Fahrrad zählt oder nicht, darauf hat die DIMB keinen Einfluss.
Ist ja schon fast wie Wanderer gegen Biker.....
 
Das freie Betretungsrecht ist in Bayern durch die Bayrische Landesverfassung garantiert:
...
Zu Art. 28 BayNatSchG habe ich gleich eine Frage: Da steht ja "ohne Motorkraft". Wie ist das eigentlich mit E-Bikes? In USA gelten die ja als "motorized access" und sind z.B. im gesamten Angeles National Forest im Gegensatz zu normalen Bikes verboten. Wie ist das hier in Deutschland und speziell in Bayern?

Deshalb sind die normalen Pedelcs "Fahrräder":

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung
...
(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. ...

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Das Grundproblem in der ganzen Diskussion ist doch, dass Einzelne nicht mal auf den Wegen bleiben (Dimb-Trail Rule #1)

1. FAHRE NUR AUF WEGEN!
Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!


Der Auszug von der Strava-Heatmap zeigt unten das Ofterschwanger Horn und weiter oben im Bild den Speichersee oberhalb von Gunzesried-Säge. Auf der Karte ist gut zu sehen, dass Einzelne sich eben nicht an Grundregel 1 halten. Downhill über die Wiesen - kein Wunder, wenn manchem Bauern der Kamm schwillt und der dann auf alle Biker schimpft.
Vielleicht sollten wir solche Kameraden auch ansprechen (wenn man sie denn sieht). Denn die schaden uns allen.

Dazu nur am Rande: In dem Landschaftsschutzgebiet ist eigentlich das Radeln per Verordnung auf Wegen unter zwei Metern verboten. Das beträfe also z.B. den gesamten Gipfelbereich des Ofterschwanger Horns, also alles innerhalb des Rundwegs (Bildmitte unten).

strava.jpg
 

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Ich kenne mich mit Strava nicht aus, aber bist du dir sicher das da richtig angezeigt wird? Das sieht mir z.T. nach Schiabfahrten aus? Oder aber einfach die Nutzung der prärarierten Piste mit dem Bike? (müsste man übrigens auch mal darüber nachdenken, denn ob mit Ski, Skibob, Board oder Bike... auf präparierten Pisten... wo ist da der Unterschied... Muha!)
Einen Biker, egal ob mit Motor (E-Bike ist mit Motor da beißt die Maus keinen Faden ab!!!) oder ohne, der über die Weiden fährt, spricht man natürlich an!
 
An der Legende links im Bild siehst du, dass nur die Radler markiert sind.

Und am Gipfel sind es Routen, wo ich es auch schon mehrfach gesehen hsbe.
 
Vom Gipfel vorne runter zur Fahnengehren ist noch ein Weg, da kann ich mir das noch vorstellen aber hintern runter am Speichersee zur Blässe und auch an der Hochbichel vorbei nach Ofterschwang sind klasische Schiabfahrten, da alles über die Weiden....mit dem Bike.... wenn, dann gehörem dem die Löffel langezogen!
 
Mhm, heute waren nahezu nur Motorfahrräder unterwegs....ich muss gerade meine Gedanken sortieren!

Ich ahne schreckliches....
 
Bei mir, zumindest auf den Wegerln, auch keiner. Dafür haben sie in einem relativ sensiblen Bereich in Hinterstein „kommerziell?!“ (nach eigener Aussage) gefilmt. Auch nicht ganz so toll am Feiertag mit potenziell vielen Erholungssuchenden.
 
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