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Auweh, da sind ja die ganzen IBC Pfosten beieinanderErklär mal ausführlicher, wann, und unter welchen Umständen er dir abhanden kam?
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Auweh, da sind ja die ganzen IBC Pfosten beieinanderErklär mal ausführlicher, wann, und unter welchen Umständen er dir abhanden kam?
Nein, die Elite.Auweh, da sind ja die ganzen IBC Pfosten beieinander
Wer ruft?Nein, die Elite.
Nein da must dann durch.Stimmt das ist schon schweißtreibend.
Gibt es vergleichbare Touren in legaler Form?
Ich nicht! Ganz sicher nicht!Wer ruft?
Sind die auf den Bildern gezeigten Wege denn illegal?Gibt es vergleichbare Touren in legaler Form?
Sind die auf den Bildern gezeigten Wege denn illegal?
Quad fahren ist für Almhirten im Naturschutzgebiet erlaubt.
Motorrad fahren ist für Almhirten im Naturschutzgebiet erlaubt.
E-Bike fahren ist für Almhirten im Naturschutzgebiet erlaubt.
DAV Hütten spülen die Scheisse ihrer Besucher ohne Anschluss an die Kanalisation die Berghänge runter, ist auch erlaubt.
Neue Alpen werden im Naturschutz Gebiet gebaut, ist auch erlaubt.
Neue Quad Wege werden durchs Naturschutzgebiet gezogen, um die Hütten erreichen zu können, ist auch erlaubt.
Warum soll ich dann also mit dem Rad zuhause bleiben ?
Ich trage mein Rad die Berge hoch und fahre so ab daß ich keine oder kaum Spuren hinterlasse.
Auweh, da sind ja die ganzen IBC Pfosten beieinander
Sind die auf den Bildern gezeigten Wege denn illegal?
Was ist denn das nun für ein Vergleich?
Dein Nachbar darf auch nicht mit 60m/h durch die 30er Zone, wenn er erwischt wird zahlt er! Und über Rot bist du ggf. tot! Was ist das für ein Vergleich?
Manche dürfen im NSG mit Motorgeräten fahren, es werden extra Wege dafür angelegt, ob Ziehwege oder Versorgungswege, es weden Lifte gebaut, Selbstbedienungs-restaurants und und und.... das soll man dann nicht mit dem Bio-Bike Tragen und Stolpern dürfen?
Jetzt kommt dann gleich der Vergleich mit der Feuerwehr....oder?
Transferleistung ist nicht deine Stärke, oder?
Jep, NSG Allgäuer Hochalpen.
§ 4 Abs. 2 Nr. 6 der Verordung vom 16.01.1992:
(2) Im Naturschutzgebiet ist es gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayNatSchG
verboten:
...
6. außerhalb von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen oder als Radweg
gekennzeichneten Wegen mit Fahrrädern zu fahren ... ;
Ob man sich davon abhalten lässt, ist die eine, ob man solche Touren auch noch publik machen sollte, die andere Frage.
Naja laut bayrischer Verfassung dürfen wir mit Rad in die Berge. Dein Nachbar hingegen ist einfach nur ein Idiot.
Ich fahre grundsätzlich da,Muss ja nicht im Naturschutzgebiet fahren
Bei mir rundherum ist Naturschutzgebiet. Soll ich zum Radeln min Auto wo hinfahren?Muss ja nicht im Naturschutzgebiet fahren
Ja.Jemand ein Tipp?
Tja, Pech (oder Glück?) gehabt.Bei mir rundherum ist Naturschutzgebiet.
Ich wusste auch einige Zeit nicht genau wo exakt die Grenze ist. Auch die obig zitierte Verordnung war mir nicht bekannt. Hat auch keine Sau interessiert. Jetzt gibts sogar schon Radverbotsschilder mit Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen.Tja, Pech (oder Glück?) gehabt.
Ich wüsste nichtmal, wo bei uns rum eins ist. Hat mich nie intressiert
.... Jetzt gibts sogar schon Radverbotsschilder mit Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen.