MTB im Allgäu

Sind die auf den Bildern gezeigten Wege denn illegal?

Jep, NSG Allgäuer Hochalpen.

§ 4 Abs. 2 Nr. 6 der Verordung vom 16.01.1992:

(2) Im Naturschutzgebiet ist es gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayNatSchG
verboten:
...
6. außerhalb von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen oder als Radweg
gekennzeichneten Wegen mit Fahrrädern zu fahren ... ;



Ob man sich davon abhalten lässt, ist die eine, ob man solche Touren auch noch publik machen sollte, die andere Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quad fahren ist für Almhirten im Naturschutzgebiet erlaubt.
Motorrad fahren ist für Almhirten im Naturschutzgebiet erlaubt.
E-Bike fahren ist für Almhirten im Naturschutzgebiet erlaubt.
DAV Hütten spülen die Scheisse ihrer Besucher ohne Anschluss an die Kanalisation die Berghänge runter, ist auch erlaubt.
Neue Alpen werden im Naturschutz Gebiet gebaut, ist auch erlaubt.
Neue Quad Wege werden durchs Naturschutzgebiet gezogen, um die Hütten erreichen zu können, ist auch erlaubt.

Warum soll ich dann also mit dem Rad zuhause bleiben ?
Ich trage mein Rad die Berge hoch und fahre so ab daß ich keine oder kaum Spuren hinterlasse.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quad fahren ist für Almhirten im Naturschutzgebiet erlaubt.
Motorrad fahren ist für Almhirten im Naturschutzgebiet erlaubt.
E-Bike fahren ist für Almhirten im Naturschutzgebiet erlaubt.
DAV Hütten spülen die Scheisse ihrer Besucher ohne Anschluss an die Kanalisation die Berghänge runter, ist auch erlaubt.
Neue Alpen werden im Naturschutz Gebiet gebaut, ist auch erlaubt.
Neue Quad Wege werden durchs Naturschutzgebiet gezogen, um die Hütten erreichen zu können, ist auch erlaubt.

Warum soll ich dann also mit dem Rad zuhause bleiben ?
Ich trage mein Rad die Berge hoch und fahre so ab daß ich keine oder kaum Spuren hinterlasse.


Mein Nachbar fährt mit 60 km/h durch unsere 30er - Zone....
Darf ich dann bei rot über die Ampel?
 
Was ist denn das nun für ein Vergleich?

Dein Nachbar darf auch nicht mit 60m/h durch die 30er Zone, wenn er erwischt wird zahlt er! Und über Rot bist du ggf. tot! Was ist das für ein Vergleich?
Manche dürfen im NSG mit Motorgeräten fahren, es werden extra Wege dafür angelegt, ob Ziehwege oder Versorgungswege, es weden Lifte gebaut, Selbstbedienungs-restaurants und und und.... das soll man dann nicht mit dem Bio-Bike Tragen und Stolpern dürfen?

Jetzt kommt dann gleich der Vergleich mit der Feuerwehr....oder?
 
Was ist denn das nun für ein Vergleich?

Dein Nachbar darf auch nicht mit 60m/h durch die 30er Zone, wenn er erwischt wird zahlt er! Und über Rot bist du ggf. tot! Was ist das für ein Vergleich?
Manche dürfen im NSG mit Motorgeräten fahren, es werden extra Wege dafür angelegt, ob Ziehwege oder Versorgungswege, es weden Lifte gebaut, Selbstbedienungs-restaurants und und und.... das soll man dann nicht mit dem Bio-Bike Tragen und Stolpern dürfen?

Jetzt kommt dann gleich der Vergleich mit der Feuerwehr....oder?

Transferleistung ist nicht deine Stärke, oder?
 
Jep, NSG Allgäuer Hochalpen.

§ 4 Abs. 2 Nr. 6 der Verordung vom 16.01.1992:

(2) Im Naturschutzgebiet ist es gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayNatSchG
verboten:
...
6. außerhalb von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen oder als Radweg
gekennzeichneten Wegen mit Fahrrädern zu fahren ... ;



Ob man sich davon abhalten lässt, ist die eine, ob man solche Touren auch noch publik machen sollte, die andere Frage.
Naja laut bayrischer Verfassung dürfen wir mit Rad in die Berge. Dein Nachbar hingegen ist einfach nur ein Idiot.

Sollte das erste Zitat bei den gezeigten Wegen nicht greifen, bitte ich meine Unzulänglichkeit zu entschuldigen....
Ansonsten .... :ka:
 
Ich verbringe nächste Woche im schönen Allgäu, genauer in Wertach. Soll ich das Bike gleich Zuhause lassen oder geht's irgendwo in der Ecke ohne Stock in der Speiche und Mistgabel im Rücken? Hört sich hier doch bissl unentspannt an.
Bin mit Hardtail da (natürlich ohne Motor) und würde gerne ein, zwei traillastige Touren bis S2 fahren. Also eher genießen statt ballern.
Benehmen kann ich mich und als Baden Württemberger bin ich mit halblegalitäten vertraut.
Jemand ein Tipp?

Gruß
Stefan
 
Tja, Pech (oder Glück?) gehabt. :daumen:

Ich wüsste nichtmal, wo bei uns rum eins ist. Hat mich nie intressiert :ka:
Ich wusste auch einige Zeit nicht genau wo exakt die Grenze ist. Auch die obig zitierte Verordnung war mir nicht bekannt. Hat auch keine Sau interessiert. Jetzt gibts sogar schon Radverbotsschilder mit Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen.
 
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