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Wenn das also ein Naturschutzgebiet sein soll, wo regelmäßig und viele Autos durchfahren, dann sehe ich auch keinen Grund, wieso ich dort mit dem MTB nicht durch fahren darf.
Man liest hier immer: "das ist unverständlich", "diese Regelung ergibt keinen Sinn", "willkürlich" etc..
In der Regel wird den betreffenden Behörden, welche die Vorschriften erlassen bzw. die Schutzgebiete ausweisen, immer völlige Unkenntnis etc. vorgeworfen und die entsprechende Legitimation abgesprochen. Die Entscheidung, was Sinn macht bzw. was erlaubt sein soll, trifft dann jeweils der sich äußernde User. Für sich allein und für die Allgemeinheit.
Wer hat eigentlich Euch das höhere Wissen und die Legitimation erteilt? Wie ging das nochmal bei Pippi Langstrumpf. "... ... ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt"?
Zu Deinem angesprochenen Beispiel:
Ist die Strasse ganz am Rand des NSG oder führt sie direkt hindurch? Ist sie für den normalen Verkehr gesperrt und nur für den ca. 2x am Tag passierenden Förster frei befahrbar? Dient sie vielleicht gerade dazu, die Besucherströme im NSG zu lenken und ist vielleicht sogar für Fahrradfarher erlaubt, um sie von den schützenswerteren Gebieten/Wegen fernzuhalten? Kennst Du die direkt am Strassenrand von zweispurigen Bundesstrassen sitzenden Bussarde und ihre geringe Fluchtdistanz? Wenn ja, dann halte mal an und steige aus. Vielleicht merkst Du dann was, wenn die Vögel plötzlich auffliegen.
Schon mal daran gedacht, dass es in Naturschutzgebieten oftmals mehrere verschiedene Schutzzonen gibt, in den sogar eine schonende und traditionelle wirtschaftliche Nutzung erlaubt ist (Stichwort: Beweidung von Trockenrasenflächen durch Schafe, um das Biotop "offen" zu halten; Streuobstwiesen als Habitat etc.)?
Ganz ehrlich: Irgendeine Ausrede, warum eine Regelung gerade hier jetzt völlig ohne Sinn ist und man sich daher ohne schlechtes Gewissen darüber hinwegsetzen kann, fällt Euch doch immer ein, wenn Ihr eben gerade hier gerne lang wollt. Ein paar Postings weiter vorne war es z.B. die pöse pöse EU, weshalb der NP ja nur Mist sein kann.
Zu Deinem Beispiel, dass man ja das Schild nicht sehen könnte, weshalb Du denkst, dies sei eine vortreffliche Ausrede. Das ist ungefähr so, als wenn ein Schläger behauptet, er hätte noch nie die entsprechende Vorschrift im StGB gesehen. Beide wisst ihr, dass Ihr im Unrecht seid. Und euch beiden würde es vor Gericht reiflich wenig nutzen, so eine billige Ausrede zu verwenden.
Allein schon wegen Dämlichkeit sollte da eine Strafe erfolgen ...