Nesselwang vs. Mtb, Aufklären statt ignorieren...

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Re: Nesselwang vs. Mtb, Aufklären statt ignorieren...
Schaut nach Wald aus? :D Cooles Bild!

@Normansbike Blöde Frage: Was verschlägt dich eigentlich immer wieder nach Nesselwang?
Habe mal in Füssen gewohnt! Vater Bunderwehr....
Fühle mich hier wie Zuhause! Als wir dann mal Urlaub auf dem Bauernhof machen wollten und ich gerne mal wieder ins Allgäu zurück wollte fanden wir durch einen Freund die Familie Martin mit Ihrem Hof.
Dort fühle ich mich wie gesagt zuhause und so auch meine ganze Familie.

Kurz um „Oide Liab rost’ ned“

Hoast mi? ;)

Gruß Norman
 
Vorschlag, den du einbringen kannst:

Keine Bahnnutzung mit Fullface/>160mm Federweg.

Grüße und viel Erfolg!

Ich halte diese Fullface Begrenzung für ein extrem schlechten Rat.

Ist das selbe wie zu sagen:
Auf dieser Strasse wird zuviel gerast, Anschnallen ist ab sofort auf dieser Strasse nicht erlaubt!

Wer vollgas an Wanderer vorbeibrettert, macht das auch wenn er Halbschale auf den Kopf hat.
 
Ja stimmt, hab ich letztens auch gesehen. Nachdem aber Sonntag war und 1-2 Wanderer von dort hochgekommen sind, habe ich mir dabei nichts gedacht. Sonntag wird da nichts gearbeitet
 
kA, was du mit Flow meinst. Das was ich als Flowtrail bezeichne, gibts hier einfach nicht, müsste ja gebaut werden.
[...]
Gibt doch viele Möglichkeiten.

Und bitte HR nicht blockieren, keine Wege kaputtmachen oder arge Spuren hinterlassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute im Bilepark Hindelang gewesen, war echt super!!!

Was die gelbe Strecke angeht, finde ich zumindest, ist diese nicht für Anfänger geeignet. Erst in der unteren Hälfte.
Den oberhalb liegt nur loses Geröll mit faustdicken Steinen. Mich hats 2 mal weggehauen. Bin an der Seite gesprungen und genau im Geröll gelandet.
Also ab auf die schwarze Strecken.
Finde die viel angenehmer auch mit einem Enduro, der Boden ist fest und Absprünge mit guten Landungen.
An die Anlieger musste ich mich etwas gewöhnen, dafür könnte man hier aber gut Sprünge üben da sie entweder umfahren werden konnten oder man sich immer weiter hoch steigern konnte.(verschiedene Absprünge an einer Stelle)
Das viele den Park als nicht empfehlenswert sehen find ich schade. Auch das Gerücht man könne die schwarze Strecke nur mit einem Freerider oder Downhiller fahren...
Ebenso waren die Bürger hier alle sehr nett und nutzen die Beschaffenheit ihrer Gegend um Geld zu machen. Das kommt Biker und Wanderer entgegen, zumindest bekommt man das dort gut unter einen Hut.
Warum die Nesselwanger sich die Butter vom Brot nehmen lassen versteh ich bis heute nicht...

Werde nächste Woche nochmal hinfahren :)

Goodride
Norman
 
Also Bikepark Hindelang war ich persönlich noch nie, aber früher hieß es immer, da geht man nur hin um seinen alten Downhiller noch komplett runterzurocken, zu was anderes ist der nicht gut. Keine Ahnung ob sich seither da was verändert hat.

Wenn du mal was anderes probieren willst, nach Oberammergau fährt man keine Stunde, und soll ein guter Park sein. (War ich persönlich aber auch noch nicht. Ich bin nicht so der Parkgänger, ich mags eher ruhig.)

Wie gesagt, der Betreiber vom Nesselwanger Lift hat eben keine Wahl. Der nimmt nicht freiwillig keine Bikes mehr mit hoch.
Das sind die doofen Rechtler, die von Tradition aus Luft in der Birne haben.
 
Fahre das ganze Jahr etliche Sachen und einige tausend Höhenmeter . Da will Ichs auch ruhiger haben und hin und wieder mal einfach Shuttlen lassen.
Sonst fahr ich ja hier den Breitenberg und die Alpspitz rauf.
Ach ja, gibt ja noch Falkenstein, da ist auch richtig schön.
 
So, jetzt geht es auch in Nesselwang bzw. Alpspitze/Edelsberg los. Es steht an der Auffahrt am Edelsberg (vom Böck aus kommend) ein Verbotsschild. Dort an dem Weg den sie vor ein paar Jahren schön und breit planiert haben...
 
Is mir letztens auch aufgefallen. Steht das nicht schon länger?
Dachte ich habs am Pfrontner Marathon schon gesehen.
 
puh, ich war Anfang Juli dort oben, da wars noch nicht...seitdem war ich da nicht mehr. gibt es noch mehr davon? Weist du warum das da steht? Ich seh null Grund dafür...
 
Ne, sonst hab ich keine mehr gesehen.
Ich könnte mir vorstellen, dass damit die eBiker "gestoppt" werden sollen.
Die werden durch den breiten Weg förmlich eingeladen, da hochzufahren, aber kommen dann nicht mehr runter, weil ihnen die Fahrtechnick dafür fehlt. Hab da oben letztens ein paar gesehen. Übergewichtig, wacklig, kein Gleichgewichtsgefühl, bergab nur in Schrittgeschwindigkeit. Die armen Bremsen :(
 
und der arme Weg... es sollte definitiv ein Schild geben wo zwischen normalen Biker und E-Biker unterschieden wird. Oder vlt. einfach einen Warnhinweis dass der Weg schmal und steil ist... muss ja nicht unbedingt ein Verbot sein.
 
Ist doch eh nur ein optisches Problem.
Wenn dich einer darauf anspricht, kannst du ihm ja das Bayrische Grundgesetz mit dem Betretungsrecht für jeden erklären, und dass das Schild illegal ist ;)
 
ja, da habe ich immer einen Ausdruck dabei. Aber ehrlich gesagt geht's mir darum dass ich keine Lust auf irgendwelche Diskussionen hab die ohne das Schild gar nicht erst aufkommen. Schieben ist ja zusammen mit dem Schild nicht verboten, und irgendwann wird der Weg dann eh so steil dass (ich zumindest) nicht um schieben rumkommst. Ich befürchte bloß das mit dem Schild weitere kommen und dann die schönen Trails gesperrt werden...
 
So, jetzt geht es auch in Nesselwang bzw. Alpspitze/Edelsberg los. Es steht an der Auffahrt am Edelsberg (vom Böck aus kommend) ein Verbotsschild. Dort an dem Weg den sie vor ein paar Jahren schön und breit planiert haben...

WAS für ein Verbotsschild? Es gibt eigentlich kein Verbotsschild, dass zu beachten wäre außer VZ 250 (Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art). Dann gäbe es noch die Gebotsschilder die wie ein Verbot wirken - Fußweg, Reitweg.
Alles andere ist selbst erfunden. Selbst wenn die Größe nicht stimmt, ist es nicht gültig. Z.B. haben wir im Duisburger Stadtwald an wenigen Reitwegen das VZ 238 in klein (ca. 10cm) hängen. Nicht gültig.
Bei Schilder die offiziell zulässig wären, sollten man als Local trotzdem klären, ob:

- dies mit Genehmigung oder Anordnung angebracht wurde. Sonst ist das Amtsanmaßung.
- Wenn ja, die Begründung der Ausnahme gegen Betretungsrecht und Gleichbehandlung geben lassen und ggf. Widerspruch einlegen und/oder Dimb zwecks Unterstützung ansprechen

Macht aber nur durch Locals Sinn.
 
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