Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

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Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Neben höheren Strafen für Autofahrer gibt es auch diverse Neuerungen für Radfahrer. Wir haben hier die neuen Vorschriften in der Übersicht.

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Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden
 
Das stimmt leider nicht. Sobald da eines der folgenden Zeichen steht, gilt Benutzungspflicht und zwar erst einmal unabhängig davon, ob der Weg die Zulassungskriterien überhaupt erfüllt. Wenn das nicht der Fall ist, muss man den Weg wegklagen, darf ihn aber nicht einfach nicht benutzen. Dennoch gibt es akute Gründe, den Weg nicht zu nutzen, z.B. Glätte oder nasses Laub oder Glasscherben etc. Auch starke Frequentierung durch Fußgänger wäre imho ein Grund.

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Aber auch nur, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Wenn er eine andere Streckenführung hat (z.B. weiter als 2-3m von der Hauptfahrbahn weg oder andere Vorfahrtsregeln ist er das nicht) ist er nicht benutzungspflichtig. Ebenso, wenn er woanders hinführt (leider nicht so selten wie es absurd klingt).
 
Diese Frage haben Gerichte inzwischen ausreichend geklärt - ja werden sie.


Hat dein KFZ kein Kennzeichen - ist Pflicht in Deutschland und so lässt sich der Halter feststellen.


Ein Radweg, der mit Fußgängern vollgestopft ist ist kein Radwege und auch nicht benutzungspflichtig.
neben den Landstraßen sind zu 99% gemeinsame Rad/Fußwege (blaues Schild, weißer Kreis mit sowohl Fußgänger als auch dem Radsymbol drin) diese Wege sind nicht benutzungspflichtig.
Die Verwertbarkeit von Kameraaufzeichnungen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Es gibt dazu ein BGH Urteil, was sich allerdings noch auf das ältere Datenschutzrecht bezieht (nicht die aktuelle DSGVO). Einfach eine Kamera mitlaufen lassen und zu glauben man könne das vor Gericht automatisch nutzen funktioniert nicht. Die Realität ist leider deutlich komplizierter.

Halter und Fahrer sind zweierlei beim KfZ. Du musst den Fahrer zweifelsfrei identizieren können, der sich fehlerhaft verhält. Mit dem Kennzeichen kannst Du nur den Halter feststellen lassen. Bestrafen kann man nur den Fahrer. Ist der Fahrer nicht identifizierbar, kann das Gericht dem Halter eine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen, das war es dann aber auch.

Ja, soweit die Radwege blockiert sind z.B. durch Autos oder Fußgänger entfällt die benutzungspflicht, ebenso wenn sie voller Schlaglöcher sind. In der Praxis den Beweis, der Radweg sei durch Fußgänger blockiert gewesen, bei einem Unfall zu führen, ist wahrscheinlich schwierg. Wenn Dich ein Auto umgebügelt hat, müsstest Du Dich dann auch noch um Zeugen kümmern, die Deine Schilderung belegen.
 
Bestrafen kann man nur den Fahrer. Ist der Fahrer nicht identifizierbar, kann das Gericht dem Halter eine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen, das war es dann aber auch.
Je nach Delikt, kann das Fahrzeug aber auch beschlagnahmt werden. Zudem wird dann wohl auch nachgeprüft werden, wer wann wo war ... und wenn sich dann herausstellt, daß gelogen wurde ...
Sonst wäre die Sache ja auch zu einfach.
 
Aber auch nur, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Wenn er eine andere Streckenführung hat (z.B. weiter als 2-3m von der Hauptfahrbahn weg oder andere Vorfahrtsregeln ist er das nicht) ist er nicht benutzungspflichtig. Ebenso, wenn er woanders hinführt (leider nicht so selten wie es absurd klingt).

Hast du da bitte eine Quelle, denn ich finde nirgendwo etwas, wo es geregelt ist, dass der benutzungspflichtige Radweg mit den Schildern 237, 240 und oder 241 farbahnbegleitend sein muss ?!
 
da steht drin, was zu straße gehört. was überhaupt nicht bestandteil der straße ist, kann doch kaum benutzungspflichtig sein?
was nicht drin steht, wie ein "zusammenhang" zur fahrbahn definiert ist. dafür muss man in gerichtsurteile/kommentare abtauchen.
 
da steht drin, was zu straße gehört. was überhaupt nicht bestandteil der straße ist, kann doch kaum benutzungspflichtig sein?
was nicht drin steht, wie ein "zusammenhang" zur fahrbahn definiert ist. dafür muss man in gerichtsurteile/kommentare abtauchen.

@Snickie81 fährt wahrscheinlich auch auf der Autobahn immer bis nach Hamburg, weil "Hamburg" ganz oben auf dem Schild steht ...
 
Eure Argumentation möchte ich gerne mal vor Gericht mal erleben. :hüpf:Herr Richter, der Radweg war aber 2,7876m von der Fahrbahn weg, das Schild gilt nicht.... Witzbolde.

Zudem erlebe ich es fast täglich das RR Deppen im Feierabendverkehr schön mit 25 auf der Fahrbahn eine hunderte Meter lange Schlange hinter sich herziehen. Dafür gibt es dann auch "driftige" :lol: Gründe? Nein das ist purer Egoscheiß wenn 2m weiter ein Radweg ist.

@felixthewolf Und ja Blitzerfotos bei Motorrädern enden exakt genau so, es gibt keine Halterhaftung außer in einigen wenigen Sonderfällen. Und NEIN nach EINEM Vergehen muss niemand ein Fahrtenbuch führen.

Wahnsinn das sich die Märchen über Jahrzehnte halten.

Ich fahre auch viel und gerne Rad, aber wenn ich mit dem Rumgeschleiche eine ganze Reihe von Menschen die gerade nach 9 Std. Arbeit zu ihren Familien wollen aufhalte, lasse ich den Mist bleiben und fahre wo anders oder zu anderer Zeit. Aber das fällt wohl unter die fast vergesse "gegenseitige" Rücksicht. Diese Fahrrad Egos gehen mir ehrlich gesagt mingestens genau so auf den Keks wie die Dosen Rambos...

Besonders witzig ist auch, dass man auf seinen 30er Schnitt pocht, wurde doch gerade festgehalten, das schon 25km/h auf einem Radweg viel zu viel ist und die eScooter, welche nebenbei gesagt eine viel bessere Effizienz als ein "Menschmotor" haben, nur 20km/h dürfen...
 
Dazu müssen sie u.a. fahrbahnbegleitend und zumutbar sein.

Irgendwie fehlt mir da doch etwas das Verständnis für das Wörtchen "zumutbar".
Denn hier bei Mir ziehen es die Rennradfahrer tatsächlich vor auf der Landstraße zu fahren, welche durch die Traktoren der Landwirte eher einem Acker gleicht.
Der Radweg, der im übrigen als benutzungspflichtig ausgeschildert ist, paralell der Straße führt und auch sauber ist, wird nicht benutzt.
Komisch... wäre der Radweg so verdreckt würden Sie alle schreien "ist für ein Rennrad nicht zumutbar"
 
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@felixthewolf Und ja Blitzerfotos bei Motorrädern enden exakt genau so, es gibt keine Halterhaftung außer in einigen wenigen Sonderfällen. Und NEIN nach EINEM Vergehen muss niemand ein Fahrtenbuch führen.
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Sollte eine "Gefährdung" erkannt werden, dann wäre ich mehr als nur wenig erstaunt, wenn es nicht zu mindestens einem Fahrtenbuch kommen würde - und knapp überholen ist mit einiger Sicherheit eine "Gefährdung".
 
Zudem erlebe ich es fast täglich das RR Deppen im Feierabendverkehr schön mit 25 auf der Fahrbahn eine hunderte Meter lange Schlange hinter sich herziehen.
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Besonders witzig ist auch, dass man auf seinen 30er Schnitt pocht, wurde doch gerade festgehalten, das schon 25km/h auf einem Radweg viel zu viel ist
hab mal ein entscheidendes wort im 1.satz markiert. einen grund fürs fahrbahnfahren hast du ja dann auch bereits selber gefunden im letzten satz.
 
Besonders witzig ist auch, dass man auf seinen 30er Schnitt pocht, wurde doch gerade festgehalten, das schon 25km/h auf einem Radweg viel zu viel ist und die eScooter, welche nebenbei gesagt eine viel bessere Effizienz als ein "Menschmotor" haben, nur 20km/h dürfen...
Dann seh RR halt als s-pedelec an... Schneller als 25 also gehört es nicht auf den Radweg sondern auf die Straße!

Davon ab innerhalb von Ortschaften nerfen die kriechenden Autos tierisch wenn man schnell von oder zur Arbeit will... Brauche auf einigen Abschnitten mit Autos doppelt so lange als ohne...
 
Ich sehe Radfahrer da auch in der Bringschuld. Einen Helm tragen sollte jeder und eine Warnweste schadet auch nicht. Außerdem ist scheinbar vielen Radfahrern nicht bewusst, dass sie bei einem Unfall immer verlieren und sie fahren entsprechend rücksichtslos. Man muss für sich und die Autofahrer aufpassen.
 
Ich sehe Radfahrer da auch in der Bringschuld. Einen Helm tragen sollte jeder und eine Warnweste schadet auch nicht. Außerdem ist scheinbar vielen Radfahrern nicht bewusst, dass sie bei einem Unfall immer verlieren und sie fahren entsprechend rücksichtslos. Man muss für sich und die Autofahrer aufpassen.

Mit leuchtenden/reflektierenden Dingen ist es im Straßenverkehr leider immer so eine Sache.
Da gibt es eine gewisse "Erkennungsinflation", daher stehe ich solchen Dingen mittlerweile sehr kritisch gegenüber.
Keine Frage, man erkennt sowas eher, aber das schaukelt sich immer weiter auf. Leider.

Als Beispiel: Früher hatten Motorräder eine Tagfahrlichtpflicht, damit man sie frühzeitiger erkennt. Autos hatten das nicht.
Mittlerweile fährt so ziemlich jeder auch tagsüber mit Licht, selbst Fahrräder (E-Bikes brauchen ja nichtmal einen Dynamo). Das führt dazu, dass man sich an den Anblick gewöhnt und bspw. graue Autos ohne Licht tagsüber nur noch sehr spät wahrnimmt. Man rechnet schon garnicht mehr damit.
Gleiches gilt für Laufjacken, die vollflächig reflektieren. Wenn sowas in ein paar Jahren jeder Läufer trägt, rechnet mans chon garnicht mehr mit Laufsportlern, die mit einem schwarzen T-Shirt in der Dämmerung unterwegs sind.

Ich hoffe, ich konnte verständlich erklären, was ich meine.
 
Mit leuchtenden/reflektierenden Dingen ist es im Straßenverkehr leider immer so eine Sache.
Da gibt es eine gewisse "Erkennungsinflation", daher stehe ich solchen Dingen mittlerweile sehr kritisch gegenüber.
Keine Frage, man erkennt sowas eher, aber das schaukelt sich immer weiter auf. Leider.

Als Beispiel: Früher hatten Motorräder eine Tagfahrlichtpflicht, damit man sie frühzeitiger erkennt. Autos hatten das nicht.
Mittlerweile fährt so ziemlich jeder auch tagsüber mit Licht, selbst Fahrräder (E-Bikes brauchen ja nichtmal einen Dynamo). Das führt dazu, dass man sich an den Anblick gewöhnt und bspw. graue Autos ohne Licht tagsüber nur noch sehr spät wahrnimmt. Man rechnet schon garnicht mehr damit.
Gleiches gilt für Laufjacken, die vollflächig reflektieren. Wenn sowas in ein paar Jahren jeder Läufer trägt, rechnet mans chon garnicht mehr mit Laufsportlern, die mit einem schwarzen T-Shirt in der Dämmerung unterwegs sind.

Ich hoffe, ich konnte verständlich erklären, was ich meine.

Naja, ich verstehe schon was du meinst. Ich sehe das aber überaupt nicht so. Ganz im Gegenteil. Ich ärgere mich sogar an grauen Tagen über Leute, die nicht mit Licht fahren. Mein Fahrrad hat Licht (Weiß und Rot) über Nabendynamo und das finde ich gut so.
Leute, die im dunkeln mit dunklen Klamotten unterwegs sind, machen mich wütend. Man sieht die teilweise kaum. Und nein, ich habe keine schlechten Augen.
Wenn ein paar Scheinwerfer und bunte Jacken bei dir zu Reizüberflutung führen, dann will ich ungern auf der selben Straße wie du unterwegs sein...
 
Naja, ich verstehe schon was du meinst. Ich sehe das aber überaupt nicht so. Ganz im Gegenteil. Ich ärgere mich sogar an grauen Tagen über Leute, die nicht mit Licht fahren. Mein Fahrrad hat Licht (Weiß und Rot) über Nabendynamo und das finde ich gut so.
Leute, die im dunkeln mit dunklen Klamotten unterwegs sind, machen mich wütend. Man sieht die teilweise kaum. Und nein, ich habe keine schlechten Augen.
Wenn ein paar Scheinwerfer und bunte Jacken bei dir zu Reizüberflutung führen, dann will ich ungern auf der selben Straße wie du unterwegs sein...
Dann hast du nicht verstanden was ich meine... bzw. Ich habe mich wohl doch zu schlecht ausgedrückt.
Selbstverständlich sollte man nicht schlecht sichtbaren Farben im Dunkeln/Dämmerung unterwegs sein. Und nein, ich habe auch keine Reizüberflutung.
Ich bin der Meinung, dass mit immer mehr Lämpelchen und Signaldingern der Sinn davon verloren geht.
Ähnlich eines Hinweisschildes im Schilderwald.
Und dann die Aufmerksamkeit des Einzelnen verloren geht, da man immer mehr damit rechnet, dass ja jeder Licht anhat und Reflektorstreifen trägt.

Vielleicht ist es ja nun verständlicher. :bier:
 
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Ich sehe Radfahrer da auch in der Bringschuld. Einen Helm tragen sollte jeder und eine Warnweste schadet auch nicht. Außerdem ist scheinbar vielen Radfahrern nicht bewusst, dass sie bei einem Unfall immer verlieren und sie fahren entsprechend rücksichtslos. Man muss für sich und die Autofahrer aufpassen.

Und wenn dann der Radfahrer mit Warnweste und Helm unter deinem Auto liegt - dann ziehst du ihn raus und fragst ihn weshalb er sich nicht seiner Bringschuld bewusst ist und die Frechheit besaß vor dein Auto zu springen?

Wie viele RR sind denn ohne Helm unterwegs?
 
Dann hast du nicht verstanden was ich meine... bzw. Ich habe mich wohl doch zu schlecht ausgedrückt.
Selbstverständlich sollte man nicht schlecht sichtbaren Farben im Dunkeln/Dämmerung unterwegs sein. Und nein, ich habe auch keine Reizüberflutung.
Ich bin der Meinung, dass mit immer mehr Lämpelchen und Signaldingern der Sinn davon verloren geht.
Ähnlich eines Hinweisschildes im Schilderwald.
Und dann die Aufmerksamkeit des Einzelnen verloren geht, da man immer mehr damit rechnet, dass ja jeder Licht anhat und Reflektorstreifen trägt.

Vielleicht ist es ja nun verständlicher. :bier:

Ich habe schon verstanden was du meinst: wenn alles bunt ist, ist nichts bunt. Ich bin nur der Meinung, dass das in der Realität nicht anwendbar ist :)
 
Dennoch gibt es akute Gründe, den Weg nicht zu nutzen, z.B. Glätte oder nasses Laub oder Glasscherben etc. Auch starke Frequentierung durch Fußgänger wäre imho ein Grund.

Für mich alles keine Gründe. Laub und Glas? Richtige Bereifung fahren. Leute? Ja, man ist eben nicht alleine auf der Welt und muss mal kurz langsamer fahren.

Ich fahre mit dem Auto auch nicht auf dem Gehweg, wenn es Straßenschäden gibt. Noch dämlicher ist nur der Grund: Die Straße führt nicht dahin...

Ja, meine Fresse, mit dem Auto habe ich auch selten den direkten Weg. :rolleyes:
 
Solange man die Auflagen der StVo bzw StVzo am Rad erfüllt, gibt es keinen Grund, noch irgendwelche Sonderlocken wie Leuchtweste zu "fordern". Das ist Schuldumkehr -- die Gefährdung geht von den motorisierten Gefährten aus, also sollen die etwas unternehmen, nicht die Gefährdeten. T30 innerhalb Ortschaften und T80 auf Landstraßen wären z.B. geeignete Maßnahmen hierfür.
 
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