Nicht-StVZO geblockt?

Das sehe ich ähnlich.
Nur weil jmd kein Auto fährt, sondern mit dem Rad, hat er nicht automatisch mehr Verstand. :rolleyes:

Bei der üblichen Lampen-Befestigung oben am Lenker ist die Lampe i.d.R. genau auf Augenhöhe vom PKW-Fahrer. Ohne penible Ausrichtung blendet das automatisch.
Diie Lupine SL-A hat die Straßenzulassung nur dann, wenn sie dementsprechend auch ausgerichtet ist.
Recht lesenswert der Blog auf Bike-Components dazu:
https://www.bike-components.de/blog...die-erste-stvzo-zugelassene-lampe-von-lupine/
Das wäre evtl. meine nächste Anschaffung.
 
@Raumfahrer
Naja,339€ ,dafür "nur" 900 Lumen = nicht mit mir,da fahre ich mit jeder China Akku Lampe lieber...sry :D

PS: Die meisten China Lampen oder auch die von hiesigen Herstellern haben doch nen LowMode.
Wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist im LowMode,und dazu den Leuchtkörper der Lampe relativ weit gen Boden richtet sollte das allemal reichen damit niemand geblendet wird.
Gibt außerdem genug Autos die ein relativ stark abblendendes Xenon haben,sollte also doch für alle Parteien verkraftbar sein.
 
Naja,339€ ,dafür "nur" 900 Lumen = nicht mit mir,da fahre ich mit jeder China Akku Lampe lieber...sry :D

PS: Die meisten China Lampen oder auch die von hiesigen Herstellern haben doch nen LowMode.
Wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist im LowMode,und dazu den Leuchtkörper der Lampe relativ weit gen Boden richtet sollte das allemal reichen damit niemand geblendet wird.
Gibt außerdem genug Autos die ein relativ stark abblendendes Xenon haben,sollte also doch für alle Parteien verkraftbar sein.
Da sieht's man's, das Beispiel folgt nur genau 1 Posting später.

Genau mit solchen abwegigen Annahmen rechtfertigen so manche die blendenden Outdoorlampen im Strassenverkehr. Wahrscheinlich machen das nicht wenige so und deswegen haben wir vermutlich jetzt das Verkaufsverbot für alle, auch für diejenigen die Offroadlampen wirklich nur Offroad einsetzen wollten.
 
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Da sieht's man's, das Beispiel folgt nur genau 1 Posting später.

Genau mit solchen abwegigen Annahmen rechtfertigen so manche die blendenden Outdoorlampen im Strassenverkehr. Wahrscheinlich machen das nicht wenige so und deswegen haben wir vermutlich jetzt das Verkaufsverbot für alle, auch für diejenigen die Offroadlampen wirklich nur Offroad einsetzen wollten.


Du das glaube ich kaum.Die Low Modes vieler Lampen sind wirklich so "low", dass Du damit so gut wie gar nicht abblenden kannst.
Bzw da blendest Du mehr mit einer StVZO zugelassenen,aber nicht korrekt angebrachten Lampe.
Hätte z.B. die Lupine SL-A nicht ein so festes System zum anbringen,könntest Du da bei falschem Winkel und 900 Lumen mit Sicherheit auch abblenden.
Und ich vermute mal um genau dem Problem vorzubeugen,haben die das so konstruiert.
Für diese technische Meisterleistung ( :rolleyes: ) ist mir aber der Preis zu hoch,sorry.
Wir haben 2018,und all die Bauteile aus denen sowas besteht stehen von der Wertigkeit nicht im Ansatz im Verhältnis zu dem was die dafür aufrufen,imho
 
Na ja, auch die SL-A kann man falsch einstellen daß sie blendet, da ist auch nix fix, sondern liegt auch in der Hand des Users.

Bei den stark gedimmten Offroadlampen ist es so, daß die dann auch nix mehr nützen als Lampe zur realistischen Wegausleuchtung. Also stellt man die automatisch wieder stärker ein und schon blenden die wieder.
 
Saublöde Sache.
Ursache sind IMO weder MTB- noch eMTB-Fahrer sondern Citybiker jeglicher Couleur die mit blinkenden, blendenden XYZ-Lampen am Lenker genau in die Augen von Autofahrern strahlen.
 
Na ja, auch die SL-A kann man falsch einstellen daß sie blendet, da ist auch nix fix, sondern liegt auch in der Hand des Users.

Bei den stark gedimmten Offroadlampen ist es so, daß die dann auch nix mehr nützen als Lampe zur realistischen Wegausleuchtung. Also stellt man die automatisch wieder stärker ein und schon blenden die wieder.


Genau das reicht mir ja um im Straßenverkehr gesehen zu werden,bei uns sind die meisten Straßen eh beleuchtet.Und sobald man dann im Gelände fährt wird hochgeschaltet.
Ich denke da ist es schon eher so wie @systemgewicht es sagt,ich hab auch schon öfter ältere Generationen auf City Bikes mit ner Leuchte gesehen dass ich mir dachte,wtf ist das für ne Leuchtkraft ?! o_O Grell,und total in your face !
Oder die blinkenden Dinger,schrecklich...
Wobei soviel ich weiß ist eigentlich jede Art von Strobe / Blinkmodus als Beleuchtung im Straßenverkehr verboten,oder ?
 
Das steht in der StVZO schon seit langem drin. Nicht zugelassene Fahrrad-Lampen, oder solche, die als solche verwendet werden können, dürfen explizit nicht in D in Verkehr gebracht werden:mad:
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html, (3),2.

Gilt explizit für Fahrradbeleuchtung, nicht aber für KFZ...

Darauf haben sich die Abmahnanwälte gerade eingeschossen,wohl weil das Streaming gerade nicht mehr soviel abwirft...

Der Nikolauzi

Weswegen Lupine selbst schon immer die Lampen nicht als Fahrradlampen in den Verkehr gebracht hat. Deswegen halten Lenkerhalter auch "Zeltstangen"-Halter. Die Lampen selbst werden halt als Stirnlampen verkauft. Und so könnte das Bike24 auch tun.
 
Haben die auch nicht. Bei mir hat jeder Zweite seine grelle LED-Lampe so ausgerichtet, dass sie allen entgegenkommenden Menschen direkt in die Augen strahlt und blind macht. Und wenn ich so einem Idioten sage, er soll die Lampe richtig einstellen, kommen nur freche Sprüche zurück

Kein Wunder, dass nun so hart durchgegriffen wird, wer nicht hört muss fühlen. Die Autofahrerlobby hat bestimmt auch ihren Anteil daran

Das Problem ist Folgendes: Schau dir mal die Ausleuchtung eines Autoscheinwerfers und einer Fahrradlampe an. Die Fahrradlampenhersteller machen es sich möglichst einfach die Streuung so zu konstruieren, dass man auch ja ohne Problem die Zulassung bekommt. Selbst B&M oder andere Renomierte. Folge - stellt man die Lampe StVO gemäss ein sieht man einen mehr oder minder großen und mehr oder minder weit vom Rad entfernten Leuchtfleck auf dem Boden. Ausleuchtung bis auf zugelassene Höhe? Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrandes? Fehlanzeige!!!
Und das ist mit LEDs noch schlmmer geworden, weil die noch schneller blenden. Also was die Leute, stellen sie hoch das sie auch was sehen und sind nicht nicht darüber klar, wie stark sie blenden.
Ich seh das an meiner sogar relativ schwachen zugelassenen AXA Green Akku-Leuchte. Die Ausleuchtung ist beschissen. Ich habe es dann auf nem längeren aber hauptsächlich durch Läufer und Radfahrer bevölkertem Asphaltabschnitt mal probiert auf der SCHWACHEN Stufe einfach was zu hoch einzustellen. Selbst da haben mich Läufer fast vom Rad geholt (ok - übertrieben, aber einige böse Komentare gabs).
Nachtfahrten haben halt bei Rädern nen ganz anderen Focus, als im Auto.
 
Die Ausleuchtung wird eigentlich nicht besser durch Hochstellen bei schwächlichen StVO-Lampen (es gibt aber auch richtig leuchtstarke wie die SL-A).
Stattdessen wird das mickrige Licht durch Hochstellen noch mehr verstreut. Aber so manche sehen das fälschlicherweise als eine Verbesserung von KAUM ETWAS und erreichen dabei aber nur punktuelle Blendungen anderer.
 
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Das beste wäre vielleicht, entweder nur richtig leuchtstarke StVO-Lampen anzubieten, die man aber auch richtig einstellen muss, oder nur so schwache Lämpchen anzubieten, die nur als Positionsbeleuchtungen dienen.

Mit den mittel-leuchtstarken Lampen (nicht Fisch, nicht Fleisch) können die meisten ohne Führerschein wahrscheinlich nicht umgehen, da die meisten früher nur Dynamo-gespeiste Positionslichter hatten und das Bewusstsein dafür gar nicht haben, daß ihre Billigheimerlampen aus dem Supermarkt blenden können.
 
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Die Fahrradlampenhersteller machen es sich möglichst einfach die Streuung so zu konstruieren, dass man auch ja ohne Problem die Zulassung bekommt. Selbst B&M oder andere Renomierte.
Folge - stellt man die Lampe StVO gemäss ein sieht man einen mehr oder minder großen und mehr oder minder weit vom Rad entfernten Leuchtfleck auf dem Boden. Ausleuchtung bis auf zugelassene Höhe? Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrandes? Fehlanzeige!!!

Und das ist mit LEDs noch schlmmer geworden, weil die noch schneller blenden. Also was die Leute, stellen sie hoch das sie auch was sehen und sind nicht nicht darüber klar, wie stark sie blenden.
Nachtfahrten haben halt bei Rädern nen ganz anderen Focus, als im Auto.
Die erste Frontleuchte mit integriertem Neigungssensor ist schon vorgestellt worden.
mtb-news.de/forum/t/der-neue-trelock-ls-760-i-go-vision-100lux-scheinwerfer.858584/

Und das Leuchtbild der B&M Ixon IQ Premium ist deutlich breiter als noch mit der Ixon IQ.
B&M IQ-X, Lupine SL A oder Supernova M99 steigern dies nochmals.

Nur sind die Leute billige Lichter gewohnt und daher selten bereit, mehr als 50€ für eine Leuchte in die eigene Sicherheit (und die anderer) zu investieren.
Die Hersteller bieten die Produkte an und bei korrekter Nutzung gibt es keine Probleme.
Ich sehe die Ursachen daher nicht bei den Herstellern.
 
Die erste Frontleuchte mit integriertem Neigungssensor ist schon vorgestellt worden.
...
Wobei ich nicht glaube, daß das genau genug ist für eine saubere Einstellung. In dem Bereich, wo es drauf ankommt, ist der Cosinus so flach, daß sich da nicht soviel an Genauigkeit rausholen läßt. Es sei denn, der Chip wurde 45° zur horizontalen platziert, dann könnte es einigermaßen hinhauen...
 
Nur sind die Leute billige Lichter gewohnt und daher selten bereit, mehr als 50€ für eine Leuchte in die eigene Sicherheit (und die anderer) zu investieren.
Die Hersteller bieten die Produkte an und bei korrekter Nutzung gibt es keine Probleme.
Ich sehe die Ursachen daher nicht bei den Herstellern.

Doch das Gros schon. Die guten von dir genannten sind die Ausnahme. Und Rad-Hersteller werden ihre Räder damit bestimmt nicht standardmässig aussuchen. Die Leute leben mit dem was am Rad dran ist und habe sich das in 99% de Fälle nicht ausgesucht.
Also wird so eingestellt, dass man was sieht.
 
Hallo...

es waren keine Abmahnanwälte bei den Händler tätig sonder das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wurde direkt gegen die Händler tätig. Es dürfen keine Lampen, welche nicht mit einem amtlich vorgeschrieben und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind, verkauft werden. Es ist egal ob die Lampe nur als "Freizeit Lampe" oder ähnliches angeboten wird. Es kommt nur darauf an ob die Montage direkt am Fahrrad möglich ist mit z.B. einer Rohbefestigung. Hier ist der direkt Lieferumfang und nicht das optionale Zubehör entscheidend.
Der Verkauf ist aber nur von Deutschland nach Deutschland problematisch. Aus Deutschland in ein anderes Land. Kein Problem! Vom Ausland nach Deutschland? Kein Problem! Auch auf die Nachfrage wie man als Radsportler Lampen bekommt die nur auf Abgesperrten Strecken benutzt werden, konnte das Kraftfahrt-Bundesamt nur mit StVZO Lampen antworten.
 
Mir geht es hier warum aktuell bei so vielen Händler die Lampen verschwinden.
Es sollten sich eigentlich die einzelnen Bundesländer um dies Angelegenheit kümmern, aber da ist nichts geschehen. Seit Ende 2017 ist es wieder die Angelegenheit vom Kraftfahrt-Bundesamt mit einer kleinen, extra dafür eröffneten Abteilung mit einer Handvoll Mitarbeiter. Diese müssen jetzt Resultate zeigen und gehen massiv gegen deutsche Händler mit eigenem Onlineshop vor.
Gegen Anbieter aus dem Ausland auf "Online-Handelsplatformen" sind sie machtlos.
 
Genau die.

Bedeutet das im Umkehrschluss dann auch, dass Importware, so sie nicht zugelassen ist, vom Zoll kassiert wird?

Nicht zwangsläufig, solange sie nicht für zulassungspflichtigen Gebrauch ausgewiesen ist - sprich als Fahrradlampe. Genau wie hier schon erwähnt. Lupine liefert Helmlampen, aber kein Zubehör umd die Lampen offiziell am Lenker befestigen zu können. Nur Zeltstangen-Halterungen.
Anders bei der stärkeren Version der SL-A die eine ausgewiesene Fahrradlampe ist und deswegen dann nicht in Deutland in Verkehr gebracht werden darf.
 
Das heißt, kommt ein Text wie dieser:
  • AUFLADBARES FAHRRAD VORNE-LICHT MIT LANGEN LAUFENDEN ZEIT --- Speichen Sie Zeit mit der USB Eigenschaft! USB Fahrradlampe kommt mit intelligenter Aufladen Technologie und Laufzeit ist bis zu 4+ Stunden ... usw
  • SUPER HELLES FAHRRAD BELEUCHTUNG, UM IHRE SICHERHEIT ZU GARANTIEREN --- ... usw
in der Beschreibung einer nicht zugelassenen Importlampe vor, muss man damit rechnen, dass der Zoll kassiert.

Andererseits weiß sicher noch keiner von uns, was passiert, wenn bei dieser Lampe überhaupt keine Beschreibung beiliegt. Oder?
 
Innerhalb der EU gibt es keine Zollkontrollen.

Von den ca. 100 außerhalb der EU bestellten Artikel habe ich viermal die Ware verzollen müssen.

Zweimal wurden die Zollformalitäten direkt vom Versandunternehmen übernommen (FedEx und DHL Express). In einem dieser Fälle wurde eine Fahrradklingel für ein Kfz-Bauteil gehalten und die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren lagen weit über dem von mir bezahlten Warenwert.
Die aus China kommenden Lieferungen sind bei mir immer durchgegangen. Kurios waren auch die Fälle, bei denen der Zoll offensichtlich einen Aufkleber anbrachte, dass die Ware zu verzollen wäre, diese aber denoch einfach durch die Post zugestellt wurden.

Das also zur "Schlauheit" des Zoll. Eine Systematik kann ich bei denen nicht erkennen.
 
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