"Berlin - Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn Fußgänger auf dem Radweg stehen. Nur zu klingeln reicht nicht aus, entschied das Berliner Kammergericht - und verurteilte den Radfahrer zu Schadenersatz (Az.:12 U 179/09).
Im verhandelten Fall hatten zwei Fußgäger mit dem Rücken zu dem Fahrradfahrer auf dem Radweg gestanden. Ohne zu bremsen fuhr er auf die beiden zu und klingelte im Abstand von etwa sechs Metern . Zugleich wollte er rechts neben den beiden vorbeifahren. Doch beiden Fußgänger bewegten sich nach dem Klingelton jedoch ebenfalls nach rechts. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden machte der Radfahrer eine Vollbremsung. Hierbei stürzte er. Das Gericht sah ein überwiegendes Mitverschulden des Radfahrers. Daher hafte er zu 80 Prozent."
Quelle: dpa (FT-Forchheim)
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Auf Grund des Aktenzeichens (/09) und dass das Urteil vom Kammergericht gesprochen wurde ist ersichtlich dass das Urteil in 3. Instanz gefallen ist. Will heißen dass es vorher schon von einem Gericht gefällt wurde, und in der Berufung erneut bestätigt wurde.
Was er jetzt noch machen kann ist, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Im verhandelten Fall hatten zwei Fußgäger mit dem Rücken zu dem Fahrradfahrer auf dem Radweg gestanden. Ohne zu bremsen fuhr er auf die beiden zu und klingelte im Abstand von etwa sechs Metern . Zugleich wollte er rechts neben den beiden vorbeifahren. Doch beiden Fußgänger bewegten sich nach dem Klingelton jedoch ebenfalls nach rechts. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden machte der Radfahrer eine Vollbremsung. Hierbei stürzte er. Das Gericht sah ein überwiegendes Mitverschulden des Radfahrers. Daher hafte er zu 80 Prozent."
Quelle: dpa (FT-Forchheim)
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Auf Grund des Aktenzeichens (/09) und dass das Urteil vom Kammergericht gesprochen wurde ist ersichtlich dass das Urteil in 3. Instanz gefallen ist. Will heißen dass es vorher schon von einem Gericht gefällt wurde, und in der Berufung erneut bestätigt wurde.
Was er jetzt noch machen kann ist, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
