Nur klingeln reicht nicht

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Oberfranken, Fränkische Schweiz
"Berlin - Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn Fußgänger auf dem Radweg stehen. Nur zu klingeln reicht nicht aus, entschied das Berliner Kammergericht - und verurteilte den Radfahrer zu Schadenersatz (Az.:12 U 179/09).

Im verhandelten Fall hatten zwei Fußgäger mit dem Rücken zu dem Fahrradfahrer auf dem Radweg gestanden. Ohne zu bremsen fuhr er auf die beiden zu und klingelte im Abstand von etwa sechs Metern . Zugleich wollte er rechts neben den beiden vorbeifahren. Doch beiden Fußgänger bewegten sich nach dem Klingelton jedoch ebenfalls nach rechts. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden machte der Radfahrer eine Vollbremsung. Hierbei stürzte er. Das Gericht sah ein überwiegendes Mitverschulden des Radfahrers. Daher hafte er zu 80 Prozent."

Quelle: dpa (FT-Forchheim)
_________________

Auf Grund des Aktenzeichens (/09) und dass das Urteil vom Kammergericht gesprochen wurde ist ersichtlich dass das Urteil in 3. Instanz gefallen ist. Will heißen dass es vorher schon von einem Gericht gefällt wurde, und in der Berufung erneut bestätigt wurde.
Was er jetzt noch machen kann ist, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. :)
 
Die Berliner... :rolleyes:

Man soll halt Auto fahren und nicht mit dem dummen Fahrrad, begreift das... Das iss nich gut für die Gesundheit. (der Automobil-Hersteller Lobby)
 
Ok, hast heißt im Umkehrschluß, ich brauch gar nicht klingeln da ich eh abbremsen muss weil die Verkehrslegastheniker es nicht verstehen das der Radweg nicht zum quatschen gedacht ist.

Oder anders gesehen, wenn ein Fußgänger mitten auf der Autobahn steht ist der Autofahrer der ausweichen muss und dabei ein Unfall verursacht auch zu 80% schuld. Er hätte ja schon von vorneherein mit der auf Autobahnen geltenden Minimalgeschwindigkeit von 60 km/h fahren können.

Naja, deutsche Rechtsprechung ist irgendwie schon immer sehr merkwürdig gewesen. Ab und an würde ich gern was von dem zeug haben was so mancher Richter raucht.
 
genau aus dem grund hab ich keine klingel und werd mir auch keine kaufen. wenn man klingelt erschrecken die leute und laufen dir mit pech ins rad. wenn man dagegen, solange genug platz is, einfach etwas abbremst und mit genug abstand >1,5m vorbeifährt passiert nix und niemand hat nen nachteil. und wenn mal der ganze weg blockiert ist hilft immer noch am besten der freundliche aber laute ruf von hinten: achtung/vorsicht/entschulding kann ich mal vorbei etc.
 
"Berlin - Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn Fußgänger auf dem Radweg stehen. Nur zu klingeln reicht nicht aus, entschied das Berliner Kammergericht - und verurteilte den Radfahrer zu Schadenersatz (Az.:12 U 179/09).

Im verhandelten Fall hatten zwei Fußgäger mit dem Rücken zu dem Fahrradfahrer auf dem Radweg gestanden. Ohne zu bremsen fuhr er auf die beiden zu und klingelte im Abstand von etwa sechs Metern . Zugleich wollte er rechts neben den beiden vorbeifahren. Doch beiden Fußgänger bewegten sich nach dem Klingelton jedoch ebenfalls nach rechts. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden machte der Radfahrer eine Vollbremsung. Hierbei stürzte er. Das Gericht sah ein überwiegendes Mitverschulden des Radfahrers. Daher hafte er zu 80 Prozent."

Quelle: dpa (FT-Forchheim)
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Auf Grund des Aktenzeichens (/09) und dass das Urteil vom Kammergericht gesprochen wurde ist ersichtlich dass das Urteil in 3. Instanz gefallen ist. Will heißen dass es vorher schon von einem Gericht gefällt wurde, und in der Berufung erneut bestätigt wurde.
Was er jetzt noch machen kann ist, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. :)

Hä? Die Entscheidung ist doch vollkommen korrekt: Wenn der Weg blockiert ist, muß ich meine Geschwindigkeit verringern und frühzeitig auf mich aufmerksam machen...(20kmh/6m=ca.1sec vorher geklingelt...:wut:) Tue ich das nicht, bin ich selber Schuld.
Nach rechts auf den Fußweg ausweichen is nich. Nach links auf die Straße wäre die richtige Reaktion gewesen(mit Schulterblick, natürlich):rolleyes:

Der Nikolauzi
 
Was ich nicht ganz verstehe ist, ob er mehrmals im Abstand von sechs Metern geklingelt hat, oder ob er erst geklingelt hat als er noch sechs Meter Abstand hatte.

Im ersten Fall würde ich den Biker von jeder Schuld freisprechen, aber im zweiten Fall hätte er bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 20 Kmh die Leute 1 Sekunde nach seinem Klingeln erreicht.

Vielleicht haben die Richter diese Rechnung auch gemacht. :)

@nikolauzi
Sehe gerade hast auch gerechnet :)
 
Naja. Man kann halt nicht davon ausgehen, dass immer alle Menschen richtig reagieren.
Wenn ich sehe das da Leute stehen, muss ich damit rechnen das sie nicht weggehen. Also muss ich abbremsen.
Ob die Leute da stehen dürfen oder nicht ist ja garnicht Thema des ganzen. Ich fahre ja auf der Straße auch nicht alles kurz und klein nur weil da einige Fußgänger quer über die Straße laufen.

Und das die meisten Leute nicht auf Klingeln reagieren, ist auch bekannt. Meistens hören sie es viel zu spät und laufen dann aufgeschreckt von rechts nach links.
 
Zum Vergleich "Autobahn". Ein Radweg ist keine Autobahn.
Wenn ein Autofahrer innerorts mit 50 - 60 km/h fahrend Fußgänger auf der Straße sieht und seine Geschwindigkeit nicht drosselt, sondertn hupend vorbei fahren will und es zum Unfall kommt, wird er sicherlich einen Großteil der Schuld bekommen.

Zum Radfahrer: Wenn man klingelt, sollte man damit rechnen, daß die Fußgänger ausweichen, man muß dann also auf seiner Spur bleiben. Wenn man selbst ausweicht, sollte man nicht klingeln, falls genug Platz zum Vorbeifahren ist. Die Geschwindigkeit muß man in jeden Fall drosseln, dann tut man beim anschließenden Beschleunigen auch wieder was für die Figur. Ausserdem sollte man immer nur so schnell fahren, daß man bei einer Notbremsung nicht aufs Maul fliegt. ;)
 
Die beste Quelle für Diskussionen über Gerichtsentscheidungen ist meistens der O-Ton, wie vielleicht die nachfolgenden Auszüge aus der hier diskutierten Entscheidung des Kammergerichts zeigen:

Die beiden damals 14 jährigen Beklagten standen mit dem Rücken zur Fahrtrichtung und hatten das herannahende Fahrrad dementsprechend nicht wahrgenommen. Wenn der Kläger in einer solchen Situation die Fahrradklingel betätigt, muss er damit rechnen, dass dies als Aufforderung zur "Räumung" des Radweges begriffen wird. Er hätte deshalb damit rechnen müssen dass sich die Mädchen schnellstmöglich in Richtung Fußgängerweg bewegen also nach rechts über den Fahrradweg springen. Dementsprechend hätte er seine Geschwindigkeit aber auch soweit reduzieren müssen, dass er gefahrlos bremsen kann. Notfalls hätte er anhalten müssen. Hinzu kommt, dass der Kläger auch erst im Abstand von etwa 6 m durch betätigen der Klingel auf sich aufmerksam gemacht hat, obwohl er die Personengruppe bereits aus einer erheblich größeren Entfernung wahrgenommen hatte.

Da die beiden Beklagten mit dem Rücken zum Kläger standen, als dieser auf seinem Fahrrad nahte, hatte es allein der Kläger in der Hand, einen Unfall zu vermeiden.

Aus welchem Grund die beiden Beklagten sich auf den Fahrradweg befanden ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Der Kläger hatte die Beklagten wahrgenommen, gleichwohl ist er ohne Verminderung seiner Geschwindigkeit auf diese zugefahren, die Klingel hat er erst im letzten Moment betätigt.

Es mag sein, dass der Kläger das Klingelzeichen gab, um darauf aufmerksam zu machen, dass er als berechtigter Fahrradfahrer den Fahrradweg nutzte. Er musste gleichwohl damit rechnen, dass die beiden Beklagten sein Klingeln als Aufforderung zur schnellen Räumung des Radweges in Richtung des Weges auffassen würden.

.....

Entgegen der Ansicht des Klägers war dieser sehr wohl gehalten, Schritttempo zu fahren. Nimmt nämlich ein Verkehrsteilnehmer einen Fußgänger auf der Fahrbahn war, so muss er sich so verhalten, dass jegliche Gefährdung des Fußgängers ausgeschlossen ist. Gegebenenfalls muss er anhalten und warten, bis der Fußgänger die Fahrbahn verlassen hat. Der Umstand, dass der Fußgänger sich rechtswidrig auf der Fahrbahn aufhält, berechtigt den Verkehrsteilnehmer nicht, den Fußgänger zu gefährden.
 
"Berlin - Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn Fußgänger auf dem Radweg stehen. Nur zu klingeln reicht nicht aus, entschied das Berliner Kammergericht - und verurteilte den Radfahrer zu Schadenersatz (Az.:12 U 179/09).

Ist ja wohl logisch und sollte für jeden verantwortungsbewussten Radfahrer selbstverständlich sein. Sonst könnte man/frau ja jeden Rentner und jedes Kind überfahren, das nicht schnell genug vom Radweg kommt. :eek: Schlimm nur, dass es bei uns in der Stadt so zugedröhnte Oberhonks mit ihren Fixis gibt, die überhaupt keine Bremse am Rad haben. :mad:
 
Find ich vollkommen korrekt, die Entscheidung. Ich finde im Gegenteil anderslautende Entscheidungen fragwürdig, z.B. wenn ein Radfahrer bei Dunkelheit auf der falschen Seite ohne Licht fährt, und ein einbiegender, etwas unaufmerksamer Autofahrer für den Unfall die Hauptschuld bekommt. Klar hat der Radfahrer Vorfahrt! Auch ohne Licht auf der falschen Seite in dunkler Kleidung. Aber in Situationen, die so eindeutig gefährlich sind, und wo einen der andere Verkehrsteilnehmer nicht gesehen hat, ist es einfach blöd, auf der Vorfahrt zu bestehen. Find ich gut, daß da auch mal ein Richter sagt, daß deutsches Vorfahrtsdenken nicht im Sinne der StVO ist.
 
Find ich vollkommen korrekt, die Entscheidung. Ich finde im Gegenteil anderslautende Entscheidungen fragwürdig, z.B. wenn ein Radfahrer bei Dunkelheit auf der falschen Seite ohne Licht fährt, und ein einbiegender, etwas unaufmerksamer Autofahrer für den Unfall die Hauptschuld bekommt. Klar hat der Radfahrer Vorfahrt! Auch ohne Licht auf der falschen Seite in dunkler Kleidung. Aber in Situationen, die so eindeutig gefährlich sind, und wo einen der andere Verkehrsteilnehmer nicht gesehen hat, ist es einfach blöd, auf der Vorfahrt zu bestehen. Find ich gut, daß da auch mal ein Richter sagt, daß deutsches Vorfahrtsdenken nicht im Sinne der StVO ist.

Wenn man Dich liest könnte man fast denken, Dir ist es wichtig das immer der Radfahrer schuld ist.
 
Also das Beispiel mit dem Biker und dem Autofahrer kann ich nachvollziehen. ist mir selbst schon passiert das mir so ein Idiot ins Auto gefahren ist und ich schuld war -.- Ist falschrum auf dem Bürgersteig gefahren und das noch direkt an der Häuserwand... Ist halt das Pech des stärkeren, wie auch beim Biker und Fussgänger. klar soll man auf schwächere aufpassen, aber das Gericht vergisst gerne das es sowas wie grobe Fahrlässigkeit gibt.
 
Und wenn man dich liest, denke ich, du willst eine Lizenz zum Fußgänger umnieten. :rolleyes:

Nö, ich erwarte einfach nur das die Leute einfach mal mitdenken. Aber scheinbar scheinen sehr viele Menschen dies nicht zu können, egal ob es Fußgänger sind die auf dem Radweg, Fahrbahn oder sonstwo Rumlungern, Autofahrer die so parken das man nicht mehr vorbei kommt usw. Ehrlich, schaue ich unser Einkaufszentrum an wo groß an der Rolltreppe dran steht Rechts stehen links gehen frage ich mich wieso die Leute grundsätzlich trotzdem die komplette Rolltreppe blockieren. Wieso parken dauernd Menschen so das auf dem Bürgersteig die Mutter/Vater nicht mit dem Kinderwagen vorbei kommen? Nein, ich erwarte das die Menschen einfach mal das verwenden was bei Ihnen auf den Schultern sitzt oder mit den Konsequenzen rechnen müssen. Heist wer mit dem Auto so parkt das der Kinderwagen nicht durch kommt darf sich nicht wegen Kratzern aufregen, wer auf dem Radweg steht darf sich nicht wundern wenn er blöd angemacht wird bzw. gestreift wird. Wer auf dem Fußgägnerweg fährt darf sich nicht wundern wenn Fußgänger kein Platz machen und meckern. Ehrlich, ich halte mich so gut es geht eben an diese Dinge und erwarte das selbe vom Rest ebenfalls.
 
Ehrlich, ich halte mich so gut es geht eben an diese Dinge und erwarte das selbe vom Rest ebenfalls.
Mach ich auch. Und trotzdem laufe ich mindestens einmal am Tag über nen Radweg und blockiere ihn über eine kurze Strecke. Nicht, weil ich ignorant bin oder Radfahrer ärgern will, sondern einfach weil ich keine Lust habe mich ständig umzusehen. Dann passiert es nicht selten, dass ich nach unten schaue und merke, dass ich die letzten 100m auf dem Radweg gelaufen bin. Das liegt teilweise auch daran, dass Radwege suboptimal in den Gehweg gebaut sind. Aber im Grunde liegt es daran, dass ich einfach mal den Kopf ausmache wenn ich irgendwo herlaufe.
Und so wie mir das passiert, verlange ich auch nicht von jedem 100 prozentige Umsicht. Das klappt nämlich eh nicht!
Ergo: Ein weiteres Beispiel, Radwege zu meiden. Auf der Straße wäre das nicht passiert :daumen:
 
Aber im Grunde liegt es daran, dass ich einfach mal den Kopf ausmache wenn ich irgendwo herlaufe.
Und so wie mir das passiert, verlange ich auch nicht von jedem 100 prozentige Umsicht. Das klappt nämlich eh nicht!

So und nun schaltet der Radfahrer sein Kopf ebenfalls aus und es kommt zum Unfall. Wer ist nun nach dem Urteil Schuld? Der Radfahrer und warum? Weil er aufpassen muss. Warum gilt da nicht für Fußgänger. Im übrigen das Radfahrer die stärkeren sind lasse ich mal eher offen. Das hängt wohl eher von den Personen ab. Oder will hier wirklich jemand behaupten das das 10 Jährige Kind was einen 30 Jährigen mit dem Rad anfährt der stärkere ist?

Um es einfach zu sagen, wenn man den Kopf abschalten will sollte man sich nicht im Strassenverkehr bewegen(kann man gern zuhause, auf der Arbeit oder auf renen Wanderwegen machen). Man stelle sich vor jeder der am Strassenverkehr beteiligt ist würde sein Kopf abschalten. Das Chaos will ich nicht erleben.

Kann sein das ich das zu extrem sehe, aber ich sehe es so.
 
Naja, Straßenverkehr ist in Bezug auf Radwege eher relativ. Es kann mir niemand erzählen, dass der Radweg denselben Stellenwert hat wie eine Straße. Auch wenn das gesetzlich so sein mag, ist es in den Köpfen der Leute eben nicht drin. Und das muss man bedenken.
 
Naja, Straßenverkehr ist in Bezug auf Radwege eher relativ. Es kann mir niemand erzählen, dass der Radweg denselben Stellenwert hat wie eine Straße. Auch wenn das gesetzlich so sein mag, ist es in den Köpfen der Leute eben nicht drin. Und das muss man bedenken.
Und genau das sehe ich anders. Entweder ha es den selben Stellenwert oder wir lassen den Müll von wegen Radweg komplett wegfallen, was mir persönlich am liebsten wäre. Weil schaut man sich Radwege an sieht es doch meistens so aus, zumindest bei mir in der Gegend, das Baustellen, halb auf dem Radweg parkende Autos oder sonstige Behinderungen. Dann weg mit dem Dreck, dann kann ich auf der Strasse fahren und muss mir um Fußgänger welche den Kopf abschalten keine Gedanken machen.
 
Und genau das sehe ich anders. Entweder ha es den selben Stellenwert oder wir lassen den Müll von wegen Radweg komplett wegfallen, was mir persönlich am liebsten wäre. Weil schaut man sich Radwege an sieht es doch meistens so aus, zumindest bei mir in der Gegend, das Baustellen, halb auf dem Radweg parkende Autos oder sonstige Behinderungen. Dann weg mit dem Dreck, dann kann ich auf der Strasse fahren und muss mir um Fußgänger welche den Kopf abschalten keine Gedanken machen.

das einfachste wäre, wenn radwege klarer getrennt wären.
also z.B. ein kleinen grünstreifen zwischen straße radweg und fußweg wäre. dann würde niemand aus versehen aufm falschen weg laufen und jeder hätte seinen weg auf dem er keinen ärger mit anderen verkehrsteilnehmern hat. leider fehlt dafür oft der platz/das geld/die richtige planung.
 
...des Radweges begriffen wird. Er hätte deshalb damit rechnen müssen dass sich die Mädchen schnellstmöglich in Richtung Fußgängerweg bewegen also nach rechts über den Fahrradweg springen. ....

Das ist doch der eigentliche Kern des Problems. :D Freilaufende 14-jährige Teenie-Mädchen. Per Definition schon unberechenbar.
 
Als etwas flotterer Fahrer kotzen mich die Zustände auf Radwegen extrem an.
Nicht nur Fussgänger, sondern auch geisterfahrende Sonntagsradler, gerne auch nebeinander herfahrend gehen mir dermaßen auf die Eier, dass ich oft einfach auf der Straße fahre. Wenn man mit dem Autoverkehr mithalten kann sehe ich da kein Problem.
Grundsätzlich gehören Radwege auf die Straße, durch eine farbliche Markierung abgetrennt. Jedenfalls aus der Perspektive eines dieser Fakenger-Singlespeed-Asphalt Cowboys. ;)

Edit: Zum eigentlichen Thema:

Klingel hab ich keine. Bringt auch extrem selten was, genauso wie rufen, pfeifen oder sonstwas.
Auf die Straße ausweichen (mit Schulterblick natürlich) ist das einzig brauchbare. Knapp an Passanten vorbeidüsen (die noch auf "ihrer" Hälfte gehen) lässt sich auf Radwegen, die nur durch eine farbliche Markierung vom Fussweg getrennt ist, leider auch nicht vermeiden, es sei denn, man will alle 10 Meter abbremsen. Dann doch lieber Straße.
 
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