Öffentlicher Dirtpark, irgendwelche Vorschriften oder Normen?

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21. Oktober 2007
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Hallo Leute,
wir planen mit unserer Stadt im moment einen Dirtpark, nun müssen wir aber wissen ob es eine bestimmte Norm oder Vorschrift für eine maximal Höhe gibt.
Denn wenn wir dem Vorstand unserer Stadt unsere fertige Idee vorstellen wollen,
wollen wir alles soweit haben das nichts mehr geändert werden muss und wir so unseren Park schleunigst gebaut bekommen.
Also würde mich echt freuen wenn mir jmd. meine Frage beantworten könnte.
:confused:
Cheers JtB
 
....und wir so unseren Park schleunigst gebaut bekommen.

habt ihr schon mit der Stadt Gespräche geführt? Hört sich nämlich grade so an, als ob ihr zur Stadt geht mit ner Zeichnung "ja sowas hätten wir gerne dort drüben für nächsten Monat". Die werden sich in erster Linie dafür interessieren, wer das ganze bezahlt. Und wegen 10-20 Dirtern macht die Stadt ihr Geldsäckel auf..........wisst ihr wo die Erde herkommen soll? wer solls baun? wo solls hin?
Wer pflegt die Anlage? Wer haftet bei Unfall mit 1., 2. oder dritten?
Aussagekräftige Zeichnung oder noch besser Miniaturmodell bauen, damit die Leute auch wissen, wovon ihr redet, dann könnts vielleicht klappen...

fg
 
Hi,
ja wir sind da schon seit nem halben jahr dran und haben grundstück, erde, nen kleinen bagger. Die Stadt hat uns eigentlich schon grünes licht gegebn und unser jugendarbeiter will das als öffentlich laufen lassen, wegen der Versicherung und so, deswegen will der halt wissen ob es irgendwelche Vorschriften oder so gibt.
mfG
 
wenns öffentlich sein soll, würd ich den Park vom TÜV abnehmen lassen, dann seid ihr auf der sicheren Seite bei Haftungsfragen......der sagt euch dann auch, ob und wo ein Geländer oder ein Zaun hinmuss, falls ihr Holzdrops einabuen wollt sollten diese auch abgenommen werden usw.......für alles andere gibts jetzt keine direkten Normen (Dirt-Norm?), nur sowas wie von Brückenpfeilern 2 m Abstand halten, keine Bäume zuschütten und was weiss ich noch.......die Kleinigkeiten halt, die man je nach Location hat. Aber des kann man ja alles vor Ort klären...

fg
 
Nach welchen Normen soll denn der TÜV handeln?

Im übrigen:

Jeden User Benutzungsordnung unterschreiben lassen, v.a., daß er auf eigene Gefahr fährt (bei unter 18j die Eltern), das befreit aber nicht davor, jemanden zwingend (!) von der Strecke (oder bestimmten schweren Passagen) zu verbannen, wenn er sie ersichtlich nicht berherrscht.

Immer jemanden vor Ort haben, der Hausrecht ausübt und erste Hilfe Kurs gemacht hat und ggf. Notarzt bzw. Krankenwagen anfordern kann (also kein Handy Funkloch!!!). Man sollte jedenfalls dennoch auch haftpflichtversichert sein.

Strecke deutlich absperren (Zaun muß aber nicht sein) mit Hinweisschildern in der Richtung "Befahren ohne Genehmigung = Hausfriedensbruch".

Mehr Infos ggf.. auch vom Dirt-Park in Freiburg (Brsg.)
 
Es gibt z.B. eine "Fallhöhenbestimmung"; alles muss frei einsehbar sein ohne versteckte Hindernisse und dass man nicht über 1 m kommen darf, ausser man hat ein Polster......bei nem Table isses so, dass die Seiten so breit sein sollen wie der Table hoch ist, also optimalerweise 45 Grad. Doubles gehen glaub garnet auf öff. Gelände. T's Tips sind sicher nicht verkehrt, aber wohl nur auf Privatgelände zu realisieren, wenn überhaupt. Und es soll ja öffentlich sein oder?

fg
 
Hi,
ja wir sind da schon seit nem halben jahr dran und haben grundstück, erde, nen kleinen bagger. Die Stadt hat uns eigentlich schon grünes licht gegebn und unser jugendarbeiter will das als öffentlich laufen lassen, wegen der Versicherung und so, deswegen will der halt wissen ob es irgendwelche Vorschriften oder so gibt.
mfG

in D gibt es für jeden furz eine vorschrift.

bei uns wars so, dass einer das kommando hatte und dem baggerfahrer angweisungen gab. da war auch kein abgehalfterter jugendsozibetrauer vor ort.
 
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