peer guardian

Olem

Überzeugter FrHardtailer
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26. Dezember 2007
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ich benutze ein ip-block programm(peer guardian) solange meine ip bei bei einem geblockten zugriffsversuch die "source" ist habe ich doch nichts zu befürchten oder? weil da stehen so sadhen wie :local provider registry" aber den ihre ip is die "destination". werd ich ausspioniert oder muss ich mir keine sorgen machen? thx
 
ich denke mal, dass du das hier hier nicht klären können wirst. es entspricht nicht so grad dem inhalt dieses forums, aber nur mal soviel:

ip blockzeug bringt meiner ansicht nach keinen wirklichen schutz. beispiel: du lädst etwas von quelle "A" und diese wird von der polizei hochgenommen. es lässt sich sehr gut nachvollziehen an welche ip denn die daten gegangen sind und dann genügt ein ganz zu deinem provider, um herauszufinden, wer du denn bist. quelle "A" könnte auch eine von der entertainment-industrie gestellte falle sein und du wirst später abgemahnt. dein ip-blocker nützt dir nichts. jeder versuch von außen dich auszuspionieren, würde eh gegen geltende gesetze verstoßen. mach einfach nix böses, oder spiel halt mit dem risiko und trag die konzequenz.

huch jetzt hab ich ja doch ne antwort gegeben. ;)
 
ich hab schon vor über nem halben jahr auggehört "damit" is da überhaupt noch "nachträglisches" risiko?
 
keine ahnung, wie lang die brauchen, um dir einen "böser bube du wirst abgemahnt und kastriert" brief schicken? ich denk deine wohnung durchsucht jetzt keiner mehr. ;)
 
ja ich hab halt schiss obwohl des voll lang her is mit dem "ihr wisst schon";-). weiß da jemand bescheid?
 
Nein, PG bietet keinen ausreichenden Schutz. Warum das so ist, ist relativ schnell erklärt.
Angenommen ich bin Fa. X und möchte, dass das Produkt Y, wo ich Urheber bin, nicht in Tauschbörsen getauscht wird. Ich beauftrage also die Fa. Z, die den Datenverkehr in Tauschbörsen unter die Lupe nimmt. Damit die Fa. Z aber auch wirkungsvoll arbeiten kann, verwendet sie Internetzugänge des Providers A. Provider A vergibt die IP's aber sowohl an Privat- als auch an Firmenkunden. Ein Unterschied ist da quasi nicht erkennbar.
Insofern würde PG gar nichts bringen, da es die dynamischen IP's der üblichen Internetprovider nicht blacklistet. Wäre das der Fall, würde ein Sharing gar nicht mehr funktionieren.
Wenn nun Fa. Z einen "bösen Buben" gefunden hat, meldet sie dies der Fa. X. Fa. X stellt nun zunächst Strafanzeige. Das hat den Hintergrund, dass Fa. X an die Daten des "bösen Buben" kommen will. Der "böse Bube" erhält irgendwann Post von der Staatsanwaltsschaft, meistens gleichzeitig mit der Einstellung des Strafverfahrens. Damit wurden aber die Daten des "bösen Buben" an die Fa. X weitergeleitet. Fa. X freut sich und beauftragt einen Rechtsanwalt, der eine strafbewährte Unterlassungserklärung aufsetzt. Letztlich darf dann also der "böse Bube" zahlen.
Mittlerweile ist neben dem Upload auch der Download von geschütztem Material verboten. Technisch kann in der Regel nur der Upload überwacht werden.
 
danke danke aber wie lange nach dem letzten laden muss ich mir den noch sorgen machen erwischt worden zu sein?
 
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