Nein, PG bietet keinen ausreichenden Schutz. Warum das so ist, ist relativ schnell erklärt.
Angenommen ich bin Fa. X und möchte, dass das Produkt Y, wo ich Urheber bin, nicht in Tauschbörsen getauscht wird. Ich beauftrage also die Fa. Z, die den Datenverkehr in Tauschbörsen unter die Lupe nimmt. Damit die Fa. Z aber auch wirkungsvoll arbeiten kann, verwendet sie Internetzugänge des Providers A. Provider A vergibt die IP's aber sowohl an Privat- als auch an Firmenkunden. Ein Unterschied ist da quasi nicht erkennbar.
Insofern würde PG gar nichts bringen, da es die dynamischen IP's der üblichen Internetprovider nicht blacklistet. Wäre das der Fall, würde ein Sharing gar nicht mehr funktionieren.
Wenn nun Fa. Z einen "bösen Buben" gefunden hat, meldet sie dies der Fa. X. Fa. X stellt nun zunächst Strafanzeige. Das hat den Hintergrund, dass Fa. X an die Daten des "bösen Buben" kommen will. Der "böse Bube" erhält irgendwann Post von der Staatsanwaltsschaft, meistens gleichzeitig mit der Einstellung des Strafverfahrens. Damit wurden aber die Daten des "bösen Buben" an die Fa. X weitergeleitet. Fa. X freut sich und beauftragt einen Rechtsanwalt, der eine strafbewährte Unterlassungserklärung aufsetzt. Letztlich darf dann also der "böse Bube" zahlen.
Mittlerweile ist neben dem Upload auch der Download von geschütztem Material verboten. Technisch kann in der Regel nur der Upload überwacht werden.