hallo leute
zwar schon fast alles gesagt, ein paar sätze hätte ich aber auch noch:
- versicherung: gemeint ist die obligatorische haftpflichtversicherung für fahrräder. die bezahlt den fremdschaden bei unfällen (sach- und personenschäden). 3 euro pro jahr, weiss jedes kind, dass man die braucht (ich nehm an, auch in basel).
- licht: braucht man tagsüber nicht. wenn dir einer in der ch eine busse anhängen will, weil du am hellichten tag kein licht an deinem bike hattest, dann ist er entweder etwas übereifrig (soll vorkommen

) oder kennt die vorschriften selber nicht (bei einem polizisten eher nicht zu vermuten, soll aber auch vorkommen

). brauchen tut man hingegen einen weissen reflektor vorne und einen roten hinten, wobei klebefolien am rahmen genügen.
- ein örtlich begrenztes fahrverbot muss rechtskräftig erlassen, publiziert und signalisiert sein, damit es verbindlich ist. es gibt aber möglicherweise generelle nutzungseinschränkungen, welche nicht signalisiert sein müssen. z.b. in vielen kantonalen wald- und forstgesetzen ist fahrradfahren dem reiten gleichgestellt und nur auf "eingeschotterten und befestigten wegen" gestattet. ist aber meist toter buchstabe, der noch aus der zeit vor der erfindung des mtb stammt. die realität, wie ich sie empfinde, ist, dass biken im wald weitgehend akzeptiert ist, auch auf singletrails, wenn dabei rücksicht auf andere benutzer genommen wird. ausgenommen sind halt spezielle fahrverbote wegen naturschutz etc.
- leider exisitieren vereinzelte engstirnige individuen, in deren weltbild biker und überhaupt alles neue und andersartige grundsätzlich keinen platz haben, aber die haben ja höchst selten eine uniform an, also spielen sie keine rolle.
- trotzdem ist der reflex aus dem töfflizeitalter, beim anblick einer uniform sofort das weite zu suchen, offenbar auch beim biken manchmal ganz nützlich, wie das beispiel von subwoofer zeigt.
gruss pat
