Ich gehe nach Deiner Beschreibung ´mal davon aus, daß es sich um ein Vorhaben im "im Zusammenhang bebauten Bereich" handelt. Alles andere wird kompliziert.
Wenn bestimmte Bedingungen (kommt auch das Landesbaurecht an) vorliegen, kann die Sache zu einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme werden. Auch Erdaufschüttungen und -abgrabungen sind Baumaßnahmen.
Zudem darf das Vorhaben nicht gegen die BaunutzungsVO verstoßen, d.h., daß man wissen muß, als was die Fläche in einem Flächennutzungsplan dargestellt bzw. in einem Bebauungsplan ausgewiesen ist. Steht da z.B. "Fläche für die Landwirtschaft", ist m.E. nix mit Dirt-Trail.
Um welches Bundesland handelt es sich? In den Flächennutzungsplan kann man in der Gemeinde ´reingucken, ohne sagen zu müssen, was man vorhat. Gleiches gilt für einen Bebauungsplan, wenn es für das Gebiet einen gibt.