Privatgrundstück-Dirts

Redhawk

wartet auf kettenführung
Registriert
14. November 2002
Reaktionspunkte
0
Ort
Ingolstadt
Servus!
Ich hab von am verwandten a feld zur verfügung gestellt bekommen. jedoch liegt dieses mittem im wohngebiet (neben meinem haus :D ). was für schilder muss ich aufstellen, und was kann mir passieren (rechtlich)?
 
Möchtest Du das Gelände pachten oder darfst Du einfach das Gelände benutzen ?

Bei ersterem würdest ggfs. haften. Bei der zweiten Variante wäre Dein Verwandter dran, falls jemandem etwas auf der Dirtline passiert.

Was hast Du denn eigentlich vor zu bauen ?

Je nach Gefährdungsgrad der Anlagen würde ich sogar auf Nummer sicher gehen und das Gelände einzäunen.

Ansonsten ist Mindestvoraussetzung, Unbefugten das Betreten bzw. Benutzen der MTB-Strecke mittels mehreren Schildern zu untersagen.
 
Ich gehe nach Deiner Beschreibung ´mal davon aus, daß es sich um ein Vorhaben im "im Zusammenhang bebauten Bereich" handelt. Alles andere wird kompliziert.

Wenn bestimmte Bedingungen (kommt auch das Landesbaurecht an) vorliegen, kann die Sache zu einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme werden. Auch Erdaufschüttungen und -abgrabungen sind Baumaßnahmen.

Zudem darf das Vorhaben nicht gegen die BaunutzungsVO verstoßen, d.h., daß man wissen muß, als was die Fläche in einem Flächennutzungsplan dargestellt bzw. in einem Bebauungsplan ausgewiesen ist. Steht da z.B. "Fläche für die Landwirtschaft", ist m.E. nix mit Dirt-Trail.

Um welches Bundesland handelt es sich? In den Flächennutzungsplan kann man in der Gemeinde ´reingucken, ohne sagen zu müssen, was man vorhat. Gleiches gilt für einen Bebauungsplan, wenn es für das Gebiet einen gibt.
 
is ein grundstück, das mir zur verfügung gestellt wurde. ich habe vor, 2-3 schilder "privatgrundstück-betreten verboten" aufzustellen. bundesland ist bayern. es ist hier jedoch einem bauern nicht untersagt, auf seinem grundstück erde aufzuschütten, was ja in etwa dirts entspricht (bitte nicht kreuzigen, aber es sind nun mal nur erdhaufen). in einem gewissen rahmen (keine northshores oder sonstige holzbauten) müsste es rechtlich doch eigentlich in ordnung gehen, oder?

PS: es sollen nur ein paar doubles werden, evtl. auch 1-2 tables, aber alles unter 1,5 meter höhe.
 
Zurück