Probefahrt geht schief

§ 823
Schadensersatzpflicht


(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html


Frei nach Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat,...


oder aber auch Sheldon: Bazinga!

Du hast nicht wirklich Ahnung von der Materie oder? :rolleyes:
 
klär mich auf bitte

Ich finde es immer wieder amüsant, wie undifferenziert Laien einen Gesetzestext lesen.
Nichts für ungut, so ging es mir am Anfang meines Studiums auch ;)

Ich rate dir daher, dich zuallererst mit der Subsumtion einer Rechtsnorm auseinanderzusetzen und später auch die Begriffe "vorsätzlich", "fahrlässig" sowie "widerrechtlich" nachzuschlagen.
Ein Studium einschlägiger Urteile ist ebenfalls obligatorisch.

Viel Spass.
 
Eben, wie du sagst... Wer fahrlässig bzw. vorsätzlich handelt.. Ist hier aber nicht der Fall. Hinzu kommt, dass der Verkäufer offensichtlich versäumt hat eine Haftungsregelung zu treffen.

Aber gut, lasen wir das. Du hast Recht und gut is... :D :lol:
 
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