Probefahrt mit nicht verkehrssicherem Fahrrad

Wald-Radler

Gelegenheitsschönwetterbiker
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8. März 2010
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4
Ort
Bergisch Gladbach
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Fahrradwerkstatt in Köln und wir haben hier wahnsinnig viele Studenten-Gurken, die überhaupt nicht verkehrssicher sind. Die Kunden wollen natürlich auch nur, dass ihr Rad 'fährt' und nur die notwendigen Reparaturen durchgeführt werden, die dazu nötig sind.
Aber wie verhält es sich juristisch, wenn ich mit dem Rad dann eine Probefahrt hier bei uns in der Straße machen will? Darf ich mit so einem Rad dann im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen? Gibt es da eine Ausnahmeregelung, oder muss ich dann evtl. mit einer Strafe rechnen?
Ich vermute ja, dass es sich wie bei Kraftfahrzeugen verhält: Der Fahrer (nicht nur der Halter) ist für die Sicherheit des Fahrzeugs verantwortlich. Aber ich hätte gerne Gewissheit.
Danke schonmal für eure Antworten.
 
Kruzzeitkennzeichen oder rote Nummer dran machen dann kann dir nichts passieren.:daumen:

Spaß beiseite, solange du nicht angehalten wirst passiert mal garnichts. Wie hoch ist schon die Wahrscheinlichkeit das du bei einer Probefahrt mit einem nicht verkehrstechnisch korrekt ausgestattem Fahrrad an eine Streife geräts die dir dann ein Ordnungswidrigkeit anhängt. Ich denke der Lotto 6er ist wahrscheinlicher.

Juristisch würde ich dann aber auch vermüten, ich weiß es nicht 100%ig, das man immer als Fahrzeugführer haftbar ist. Ob man als Fahrradfahrer als Fahrzeugführer zählt, oder nur Verkehrteilnehmer ist, kann ich nicht sagen.

Ich würde mir kaum sorgen machen, weil es dir vielleicht im schlechtesten Fall einmal im Leben passieren wird und wenn es passiert ist kannste auch anfangen Lotto zu spielen.;)
 
Ist die Mühle Schrott, bist Du dran. Geregelt in § 23 StVO:

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
 
Also ich sehe hier ehrlichgesagt ein ganz andres Problem, als Deine besagten "Probefahrten" - nämlich das Haftungsrisiko, das Du eingehst, wenn Du solche verkehrsuntüchtigen Gefährte an die "Besitzer" wieder rausgibst. Wenn es da einen zermatscht, nachdem er mit dem Teil bei Dir zur Reparatur war, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken... :eek:
Ich würde mir hier die Räder ganz genau aussuchen, an denen ich Servicearbeiten vornehme und ggef. bei manchen Kandidaten die Annahme in der Werkstatt ablehnen...
mfg
 
Was heisst für dich verkehrssicher? Schutzbleche, Licht, Reflektoren? Dann ist kein Mountainbike verkehrssicher.

Oder meinst du Bremsen, Mäntel bei denen schon das Gewebe rauskommt und so? Dann frag ich mich wieso du ne Probefahrt damit machst und was du repariert hast.
 
Also ich sehe hier ehrlichgesagt ein ganz andres Problem, als Deine besagten "Probefahrten" - nämlich das Haftungsrisiko, das Du eingehst, wenn Du solche verkehrsuntüchtigen Gefährte an die "Besitzer" wieder rausgibst. Wenn es da einen zermatscht, nachdem er mit dem Teil bei Dir zur Reparatur war, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken... :eek:
Ich würde mir hier die Räder ganz genau aussuchen, an denen ich Servicearbeiten vornehme und ggef. bei manchen Kandidaten die Annahme in der Werkstatt ablehnen...
mfg

Kommt das nicht ganz auf den Auftrag an? Wenn er ein Fahrrad bekommt mit dem Auftrag "mach mal die Bremsen" hat er sich doch nicht im mindesten um Reflektoren o.ä. zu kümmern.
 
Da ist das Gesetz eigentlich relativ eindeutig. Du bist natürlich Fahrzeugführer - ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Was Du nicht bist - ein Kraftfahrzeugführer. Als Fahrzeugführer bist Du selbstverständlich für die Sicherheit Deines Gefährtes verantwortlich. Die Probefahrt entbindet Dich also nicht von der Verkeherssicherheitspflicht.
Um da rechtlich sauber zu sein, hast Du eigentlich nur 2 oder 3 Alternativen. Entweder Du verweigerst den Auftrag oder sagst dem Kunden von vornherein, dass Du keine Probefahrt machst. Oder Du nutzt ein Gelände, welches nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zählt (Hinterhof, abgeschlossenes Gelände, Wald).
 
Ich sehe da kein Problem, solange Du bei Tage ohne Licht fährst.
Im Dunkeln natürlich nicht!
Wenn's die Bremsen nicht tun, würde ich auch keine Probefahrt unternehmen.

Für Reflektoren + Licht gibt's höchstens eine OWI, also Kleinkram.
Bei einem Unfall muß der Mangel ursächlich sein, d.h. ohne Licht und Reflektoren bei hellichtem Tag solltest Du bei einem Unfall deshalb nicht belangbar sein.

Eine Rückübergabe eines nicht verkehrstüchtigen Rads sollte kein Problem darstellen, da die Verantwortung dem Fahrer obliegt. Einzig bei einem Montagemangel bist Du dran.

Der Nikolauzi
 
Alternativ:
Du bist KFZ Meister und erkennst, dass das Fahrzeug einen erkennbaren Mangel hat. Z.B. Bremsen. Der Kunde beauftragt dich aber nicht mit der Reparatur, sondern nur mit dem Wechsel der Birnen. Zwei Tage später fährt er mit dem Ding vor den Baum. Es besteht ein Anspruch gegen die Werkstatt wegen eines unterlassenen Hinweise auf die defekten Bremsen. Deshalb steht bei Werkstätten die einigermaßen im Lack sind, auf der Rechnung Bremsen defekt. Bitte warten lassen.
Stellt sich nur die Frage, ob die Rechtsprechung auf Zweiräder ohne Motor zu übertragen ist.
 
Also ich sehe hier ehrlichgesagt ein ganz andres Problem, als Deine besagten "Probefahrten" - nämlich das Haftungsrisiko, das Du eingehst, wenn Du solche verkehrsuntüchtigen Gefährte an die "Besitzer" wieder rausgibst. Wenn es da einen zermatscht, nachdem er mit dem Teil bei Dir zur Reparatur war, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken... :eek:
Ich würde mir hier die Räder ganz genau aussuchen, an denen ich Servicearbeiten vornehme und ggef. bei manchen Kandidaten die Annahme in der Werkstatt ablehnen...
mfg

Manche machen aber auch aus einer Mücke einen Elefanten. Man druckt einfach auf die Rechnung einen vorgefertigten Haftungsausschluss drauf, lässt das Ding unterschreiben und fertig, ist Gang und Gebe.
 
Also ich sehe hier ehrlichgesagt ein ganz andres Problem, als Deine besagten "Probefahrten" - nämlich das Haftungsrisiko, das Du eingehst, wenn Du solche verkehrsuntüchtigen Gefährte an die "Besitzer" wieder rausgibst. Wenn es da einen zermatscht, nachdem er mit dem Teil bei Dir zur Reparatur war, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken... :eek:
Ich würde mir hier die Räder ganz genau aussuchen, an denen ich Servicearbeiten vornehme und ggef. bei manchen Kandidaten die Annahme in der Werkstatt ablehnen...
mfg


Dann kannste in einer Stadt mit vielen Studenten die Bude sofort dicht machen.
 
Stimmt, eine Stadt wie Köln lebt ja gerade von seinen Studenten. Eine Millionstadt voller Studenten! :D
 
wirklich interessantes Thema.
Hab mir da auch schon Gedanken gemacht.
Die Studis wollen ja kein Geld ausgeben und sagen passt schon.
Nur wenn du das Rad dann so rausgibst und es passiert was und der Studi klagt bin ich mir nicht sicher ob es nicht doof enden könnte.
Ich habe als Vergleich nur die Geschichte mit Haftunsausschlüssen bei MTB-Marathons. Da bekamen auch einige gestürzte Recht, trotzdem sie den Haftungsauschluss unterschrieben hatten.
Und manche sind echt etwas krank im Hirn, bei uns an der Uni gabs mal ein Fussbalturnier. Gabs, weil jemand einen Mitspieler wegen Körperverletztung verklagt hat. Er wurde gefoult... soviel dazu
 
hm, wenn ich bei der hu durchfalle und der tüver mich mit der karre wieder nach hause schickt ...

Nein! Wenn der Mangel so erheblich ist, wie defekte Bremsen (und nicht nur einseitig aber geht noch blalba) DARF er dich, genauso wie der Mechaniker, damit nicht vom Hof fahren lassen.
Soll interessante Diskussionen geben.

Dann muss der Mangel aber schon wirklich gravierend sein. Mit "nur" eingelaufenen Bremsscheiben darf man freilich noch heimfahren, wenn der Bremstest noch soweit ok war.
 
Kommt das nicht ganz auf den Auftrag an? Wenn er ein Fahrrad bekommt mit dem Auftrag "mach mal die Bremsen" hat er sich doch nicht im mindesten um Reflektoren o.ä. zu kümmern.

Mit "verkehrsuntüchtig" meinte ich weder Reflektoren, noch Lampen oder sonstigen Kram laut irgendwelcher schwachsinnigen deutschen Gesetze, sondern natürlich ein aktiv sicherheitsrelevantes Teil wie z.B. die Bremse.
Und klar, alles ist Auslegungssache, und natürlich auch, wie offensichtlich in diesem Fall, eine Frage des Geschäfts. Wenn der TO davon lebt, den armen Studenten für kleines Geld die abgeschrubbten Möhren wieder fahrbereit zu machen, dann wird er das wohl oftmals unter dem Aspekt eines Haftungsausschlusses machen. Ob das nun vor Gericht in einem Streitfall anerkannt wird, ist wieder eine völlig andere Sache...
 
Tja, danke euch allen für die ganzen Antworten. Im Endefekt habt ihr meine Vermutung nur bestätigt. Diese Problematik ist bis jetzt noch nicht aufgetaucht, aber es waren halt schon einige Kunden, die meinten: 'Ich hab vorne nen Platten. Macht mir mal bitte einen neuen Schlauch rein. Ich weiß, meine Bremsbeläge sind auch runter, aber ich hab ja noch ne Rücktrittbremse.' In so einem Fall reparieren wir natürlich den Platten und machen eine Probefahrt nach eigenem Ermessen. Da es in Köln allerdings recht flach ist, kann man auch mal eben eine funktionsprüfende Probefahrt nur mit Rücktrittbremse wagen. Allerdings werden die Polizisten immer 'schießwütiger', und wenn man dann an einen Korintenkacker frisch von der Polizeischule gerät, kann bestimmt mal Pech haben - und das ist definitiv wahrscheinlicher als ein 6er im Lotto, jedenfalls hier in Köln!!
In diesen Fällen haben wir ein Feld auf dem Auftrag, welches da lautet 'Mängel'. Da wird dann notiert, dass die Bremsen mangelhaft sind und der Kunde muss es bei Abholung unterschreiben.
Wie gesagt: Es war bisher nie ein Problem. Kollegen und ich haben uns einfach nur mal Gedanken gemacht, wie sich die Rechtslage in unserem schönen Paragraphen-Dschungel so verhält.
Danke noch mal für die Diskusionsrunde.
 
hm so eine geldstrafe währe zwar unschön aber mit bezahlung abgetan
aber was währe wenn du zbsp in einen unfall verwickelt wirst
schuld bekommst natürlich du mit den defekten bremsen
bei personenschäden können da ja auch schnell mal sehr hohe summen zusammenkommen
wenn man das dann mal so weiter spinnt könnte darauß ne riesengroße arschkarte werden
was würdest du sagen wenn der kfz mechaniker vom autohaus gegenüber dich uber den haufen fährt mit einer rotten karre ohne licht und funktionierenden bremsen

solange alles gut geht ist das nur ne kaum erwähnenswerte lapalie
aber wenn was passiert und es geht um schuld und großes geld wird jeder zu dir sagen "wie konntest du nur.." und "bist ja selber schuld"
hört sich nun ein bischen schwarzgemalt an liegt aber durchaus im bereich des möglichen
ich wünsche dir dann mal problemlose unfallfreie probefahrten
 
@Wald-Radler

In deinem Eingangspost steht nichts von mangelhaften Bremsen, sondern von verkehrsunsicher. Da habe ich jetzt mal eine fehlende Beleuchtungsanlage oder Schutzbleche oder Katzenaugen angenommen. Bei mangelhafter Bremse würde ich persönlich auf einen öffentliche Straße aus Prinzip keine Probefahrt machen. Nicht weil ich vielleicht 10 euro an nen Schupo latzen muss wenn der es sieht sondern weil mir meine körperliche unversehrtheit mehr am Herzen liegt als so eine Probefahrt. Alle anderen Verkehrsteilnehmer wissen nicht das die Bremse nicht geht und gehen davon aus das sie funktioniert und ganz schnell liegt man auf der Haube von irgendeinem Idioten der gedachte man kommt ja schnell genug ans stehen. Und das ist auch definitiv wahrscheinlicher als der 6er im Lotto.;)

Naja und ganz ehrlich wer muss nach einem Schlauchwechsel eine Probefahrt machen???
 
Naja und ganz ehrlich wer muss nach einem Schlauchwechsel eine Probefahrt machen???

Diesen Aspekt hab ich so noch gar nicht betrachtet. Gute Frage.
Was gibt es denn überhaupt an einem Fahrrad für Reparatur-/Instandhaltungsarbeiten, für deren Überprüfung eine Probefahrt nötig ist? Nachdem ich schon zig Bikes aufgebaut / repariert habe, würde ich das mal pauschal mit "gar keine" beantworten.
Auch die Funktion einer Bremse oder der Schaltung lassen sich ohne Weiteres an einem Montageständer oder im "Schiebemodus" indoor testen.
Wenn überhaupt sehe ich hier wirklich ein Problem, ein offensichtlich verkehrsuntüchtiges Bike wieder rauszugeben
mfg
 
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