Wald-Radler
Gelegenheitsschönwetterbiker
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Fahrradwerkstatt in Köln und wir haben hier wahnsinnig viele Studenten-Gurken, die überhaupt nicht verkehrssicher sind. Die Kunden wollen natürlich auch nur, dass ihr Rad 'fährt' und nur die notwendigen Reparaturen durchgeführt werden, die dazu nötig sind.
Aber wie verhält es sich juristisch, wenn ich mit dem Rad dann eine Probefahrt hier bei uns in der Straße machen will? Darf ich mit so einem Rad dann im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen? Gibt es da eine Ausnahmeregelung, oder muss ich dann evtl. mit einer Strafe rechnen?
Ich vermute ja, dass es sich wie bei Kraftfahrzeugen verhält: Der Fahrer (nicht nur der Halter) ist für die Sicherheit des Fahrzeugs verantwortlich. Aber ich hätte gerne Gewissheit.
Danke schonmal für eure Antworten.
ich arbeite in einer Fahrradwerkstatt in Köln und wir haben hier wahnsinnig viele Studenten-Gurken, die überhaupt nicht verkehrssicher sind. Die Kunden wollen natürlich auch nur, dass ihr Rad 'fährt' und nur die notwendigen Reparaturen durchgeführt werden, die dazu nötig sind.
Aber wie verhält es sich juristisch, wenn ich mit dem Rad dann eine Probefahrt hier bei uns in der Straße machen will? Darf ich mit so einem Rad dann im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen? Gibt es da eine Ausnahmeregelung, oder muss ich dann evtl. mit einer Strafe rechnen?
Ich vermute ja, dass es sich wie bei Kraftfahrzeugen verhält: Der Fahrer (nicht nur der Halter) ist für die Sicherheit des Fahrzeugs verantwortlich. Aber ich hätte gerne Gewissheit.
Danke schonmal für eure Antworten.