Ich muss mich an dieser Stelle mal selber zitieren:
Hilfe!
Ich bin nämlich mit meinem ERT stinknormale Treppen runtergefahren, hörte plötzlich ein seltsamen Quietschen und musste mit Entsetzen feststellen, dass sich eine Schraube der oberen Wippenaufhängung gelöst hatte und total verbogen war.
Damit aber nicht genug. Durch das Spiel der Wippe und der Belastung beim Treppenfahren hat sich die gesamte Wippe verzogen!
Ich habe sofort meinem Händler bescheid gesagt. Der hat die Wippe und Schrauben eingeschickt.
2 Wochen später hat Ghost anstandslos eine neue Wippe und Schrauben geschickt.
Hoffe es waren schon die stabileren Schrauben.
Aber nun ist alles ok - fragt sich nur wie lange
Gruß, Volker
Das war mein Beitrag am 19.12.2006!
Heute ist der 27.05.2007.
Nur ca. 5 Monate hat mein Ghost (Schrauben) gehalten.
Dabei bin ich heute nur auf einem Trail einen 50 - 60cm hohen Absatz ins Flat gedropt.
Da war sie wieder hin, die Schraube der Wippenaufhängung!
Dabei dachte ich echt ein Enduro-Bike, sollte einen 50cm Sprung abkönnen.
Aber für diese Höhe braucht man dann wohl doch schon einen Downhiller
Dabei bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass Ghost bei der damaligen Reparatur vom Dezember 2006, die stabileren Schrauben verwendet hätte.
Entweder taugen die auch nichts oder es wurden wieder die schlechten Schrauben verwendet.
Bin mal gespannt was am Dienstag mein Händler bzw. Ghost sagen wird.
Vielleicht ist ein 50cm Drop wirklich zu hart für das Bike?
Wenn Ghost die Schrauben austauscht, wer garantiert mir denn, dass dann dauerhaft alles ok ist? Niemand.
Schrauben ausgetauscht - und schon hat Ghost seine Schuld beglichen und ich bin kurze Zeit später wieder beim Händler?!
Das kann es ja dann wohl nicht sein.
Normalerweise müsste Ghost bei so einem Konstruktionsfehler eine Rückrufaktion starten und die Wippe inklusive der Schrauben gegen eine andere Wippe mit durchgehendem Bolzen austauschen und nicht einfach nur ne neue Schraube rein drehen.
Was mach ich denn wenn ich wieder an die Stelle vom Trail komme?
Absteigen? Oder besser - mich vorher auf von 85kg auf 70kg runterhungern, damit die Belastung für das Bike nicht zu groß ist?
Wie ist das eigentlich mit der Gewährleistung?
Nach zwei gescheiterten Nachbesserungen hat der Kunde das Recht auf Wandlung?!
Das heißt Bike zu Ghost - Geld zu mir?
Da es sich heute ja offensichtlich um den selben Defekt wie damals handelt, ist ja der erste Nachbesserungsversuch gescheitert.
Bricht mir also nach der Reparatur erneut die Schraube, müsste ich doch das Recht auf Wandlung haben.
Dann tausche ich das Bike um und bekomme mein Geld, abzüglich eines gewissen Betrags wegen Nutzung, zurück.
Kennt sich da jemand mit aus, ob das rechtlich so korrekt von mir wiedergegeben wurde?
An der Wippe selber Hand anlegen, diese aufbohren und einen dickeren Bolzen bzw. dickere Schrauben verwenden, könnte ich zwar - aber dadurch verliere ich doch dann meine Garantie auf den Rahmen und Ghost ersetzt mir bei einem weiteren Schaden nichts mehr unentgeltlich - oder?
Na ja, werde mal abwarten was Ghost mir nächste Woche so erzählen wird.
Ich werde berichten!
Gruß, Volker