Hallo zusammen,
was haltet Ihr von diesem Paket (gilt für Pedelec, S-Pedelec und weitere ZWeiräder also auch MTB,...)
Versichert ist:
- das im Versicherungsschein benannte Zweirad (Fahrrad, Pedelec/E-Bike, S-Pedelec)
- das zur Funktion gehörende Zubehör (Akku,
Sattel, Lenker)
- nicht versichert sind Zubehör wie z.B.: Kindersitz,
Fahrradschloss, GPS-Geräte, Tacho, Fahrradkorb, Gepäcktaschen, Anhänger, Werkzeuge, anbringbare Fahrradbeleuchtung
Gegen was ist das EBike/Fahrrad versichert?
- Abhandenkommen durch Diebstahl (gesamtes Fahrrad)
E-Bikes/Fahrräder bis 3 Jahre =
100% des Neuwerts
E-Bikes/Fahrräder ab 3 Jahre - 5 Jahre = 75% des Neuwerts
E-Bikes/Fahrräder ab 5 Jahren = 50% des Neuwerts
Nachweis zur Schadensregulierung muss über die damalige Kaufrechnung erfolgen (Rahmennummer muss aufgeführt sein)
- Abhandenkommen/Diebstahl von versicherten Teilen
ersetzt wird der Preis für das Ersatzteil zzgl. Arbeitslohn für Einbau
- Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl (aus einem geschlossenen Raum wird das Zweirad oder Teile entwendet, sichtbare Einbruchspuren müssen vorhanden sein)
- Beschädigung und Zerstörung durch Unfall/Sturz sowie mut- und böswilliger Beschädigung durch unbekannte Täter
ersetzt werden die nötigen Reparaturkosten inkl. Ersatzteile
- Beschädigung und Zerstörung durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm/Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch und Bedienungsfehler. Bei E-Bikes zusätzlich der Akku bei Schäden durch Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion oder Überspannung
Welche Kosten sind zusätzlich versichert?
- mobile Pannenhilfe durch eine nahegelegene Werkstatt: bis 150€
- Abschleppen nach Panne durch Taxi, vergleichbares Transportmittel bzw. Beförderungsunternehmen bis 100€
- Bergungskosten bis 2000€, sofern die Bergung behördlich angewiesen ist keine Begrenzung
- Verschrottungskosten falls das Zweirad nach einem versicherten Schadensfall verschrottet werden muss
Zusätzliche Leistungen bei Schadeneintritt ab 10 KM Entfernung vom Wohnort:
- Kosten für Weiter- oder Rückfahrt
- Kosten für ein Ersatzzweirad (nur wenn keine Kosten für Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch genommen wurden)
- Kosten für Übernachtung ohne Nebenkosten (Frühstück,...) bis zur Widerherstellung der Fahrbereitschaft des defekten Zweirades, maximal für 5 Tage (werden die Kosten für Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch genommen wird nur eine Übernachtung bezahlt)
- die Kosten für Weiter- oder Rückfahrt, Ersatzzweirad oder Übernachtung sind auf 500€ je Schadensfall begrenzt
Weitere wichtige Hinweise
- Kein Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen sowie bei Fahrten zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Geschicklichkeit
- Versicherungsschutz gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz
- Das Zweirad muss durch ein externes
Fahrradschloss (kein Rahmenschloss) gesichert sein und an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) angeschlossen sein. Das
Fahrradschloss muss von einem Namhaften Hersteller (
ABUS, Axa, Kryptonite oder Trelock) sein und einer höheren herstellereigenen Sicherheitsstufe unterliegen
- Im Schadensfall muss eine unverzügliche Meldung erfolgen
- Bei Abhandenkommen des Zweirades oder deren Teilen ist eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienstelle vorzunehmen und diese in Kopie bei Schadenmeldung einzureichen
Berechnung des Jahresbeitrages erfolgt über den Versicherungswert (Neupreis des Zweirades)
Gruß
Dan