Radfahrer haben Vorfahrt

yunim

nett
Registriert
22. Februar 2005
Reaktionspunkte
0
Ort
oben bei Mutti
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,416418,00.html




GERICHTSURTEIL

Radfahrer haben Vorfahrt

Ein Radler fährt in falscher Richtung auf dem Radweg - und kollidiert mit einem Auto, das aus einer Einfahrt kommt. Wer hat Schuld? Ein Landgericht hat die strittige Rechtslage jetzt geklärt.

Oldenburg/Berlin - Fahrradfahrer haben an Einfahrten auch dann Vorfahrt vor ausfahrenden Autos, wenn sie den Radweg in der falschen Richtung befahren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Oldenburg hervor, von dem der Deutsche Anwaltverein in Berlin berichtet. Dem Urteil zufolge haben Autofahrer gegenüber Radfahrern grundsätzlich eine besondere Sorgfaltspflicht.

Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer, der aus einer Grundstückseinfahrt fahren wollte, mit einer Radfahrerin zusammengestoßen, die auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Der Mann hatte Bremse und Gas verwechselt. Die Frau verklagte ihn auf Schadensersatz, dem das Gericht stattgab. Der Autofahrer habe eine Wartepflicht gehabt. Dass die Radfahrerin in der falschen Richtung gefahren war, führe zu keinem anderen Ergebnis, so die Richter. Denn der Unfall wäre auch dann passiert, wenn sich die Frau korrekt verhalten hätte.

Aktenzeichen: 5 S 562/05

har/gms
 
Das sehe ich anders.
Wenn die Frau nicht fähig ist, den Radweg in der richtigen Richtung zu benutzen, hat sie mindestens 50% Mitschuld.
Regeln gelten nun mal auch für Radfahrer, auch wenn das z.B. hier in Köln viele wohl anders sehen, siehe rote Ampeln oder ähnliches.
Und wenn ich ihn dann anspreche, weil er meinem Fahrrad die Vorfahrt nimmt, wird er noch pampig.
 
Ein Autofahrer, der nach rechts in eine vorfahrtstraße abbiegt und dabei einen Radweg kreuzt, muß damit rechnen, daß ein Radfahrer vorschriftswidrig in falscher Richtung auf dem Radweg färt. Allerdings wird dem Radfahrer eine Mitschuld angerechnet (OLG Hamm, Az. 6 U 68/96).

Schliest das eine das andere aus?
 
Der Kraftfahrerin wurde wohl deshalb die Schuld zugesprochen, weil von der falschen Seite wohl auch ein Fußgänger oder Kind unter 10 Jahren hätte kommen können.
Ich beobachte häufig, daß abbiegende Autofahrer, bei starkem Verkehr auf der vorfahrtsberechtigten Straße, den überquerten Geh- und Radwegen keinerlei Aufmerksamkeit schenken.
Teilweise sind die so auf den Autoverkehr fixiert, daß sie nicht mal bemerken, wenn man ihre Blickrichtung durchquert und wundern sich dann, wenn plötzlich jemand vor ihnen steht.

Gruß
Raymund
 
gut zu wissen ...

ich war schon öfters kurz davor mit einem auto zu koldieren ... ich fahre sehr oft in die falsche richtung weil der radweg auf meiner hausstrecke meistens zugeparkt ist ...
 
Eben nicht "gut zu wissen..."

Wenn Du Dir die Leitsätze der anderen Urteile mal durchliest wirst Du merken, dass das o.g. eine Urteil kein Freibrief ist.

Grüße

Jürgen
 
Eben nicht "gut zu wissen..."

Wenn Du Dir die Leitsätze der anderen Urteile mal durchliest wirst Du merken, dass das o.g. eine Urteil kein Freibrief ist.

Grüße

Jürgen

Stimmt, sehe ich auch so. Zumal in der Urteilsbegründung davon ausgegegen wird, daß der Unfall passiert ist, weil der Fahrer Gas und Bremse verwechselt hat. Da spielt es nun wirklich keine Rolle, ob die Radfahrerin von links oder von rechts kommt. Das Urteil wäre eventuell anders ausgefallen, wenn ein Autofahrer glaubhaft versichern kann, daß er zwar auf Radfahrer geachtet hat, aber wegen falscher Fahrtrichtung eines Radlers nicht rechtzeitig anhalten konnte...
 
yunim schrieb:
...Dass die Radfahrerin in der falschen Richtung gefahren war, führe zu keinem anderen Ergebnis, so die Richter. Denn der Unfall wäre auch dann passiert, wenn sich die Frau korrekt verhalten hätte...
Allein dieser Umstand ließ das Urteil zugunsten der Radlerin ausfallen. Somit handelt es sich hier ausdrücklich um keinen Freibrief, Radwege haftungsfrei in beliebiger Richtung befahren zu dürfen.


/PF
 
Der Aufmacher vom Spiegel ist aber auch selten dämlich. Da wird so getan, als ob der BGH ein Grundsatzurteil gefällt hätte (dabei war's nur ein doofes Landgericht).
 
Der Mann hatte Bremse und Gas verwechselt. ...Dass die Radfahrerin in der falschen Richtung gefahren war, führe zu keinem anderen Ergebnis, so die Richter.
Darum geht es!

Hätte der Mann Bremse und Gas nicht verwechselt, wäre der Frau sicher eine Teilschuld zugesprochen worden.
Fazit: Nichts mit Freibier.
 
wiedermal ein theoretisches urteil mit dem man in der praxis, also draußen im stadtverkehr, überhaupt nichts anfangen kann. nicht nur in dem oben erwähnten fall, sondern in jeder nur erdenklichen vorfahrtssituation hat ein radfahrer, wie ich meine, immer eine (an sich selbst gerichtete) "sorgfaltspflicht" gegenüber seines eigenen lebens (natürlich nicht im rechtlichen sinne zu verstehen). es gibt soviele situationen im stadtverkehr, in denen man trotz vorfahrt immer darauf gefasst sein muss, das einem diese von autos oder fussgängern genommen wird. sei es bei rechtsabbiegenden autos, gassigeführten hunden auf dem radweg und erst recht beim befahren von radwegen in der falschen richtung.
ich "liebe" diese verträumten hollandradfahrer (o.ä.), die, weil sie vorfahrt haben, denken, ihnen könne nichts passieren. wenn das auto einen erstmal erwischt hat, nutzen einem die rechtmäßige vorfahrt oder obriges gerichtsurteil auch nischt mehr.

imho, rob
 
Vorfahrt_ibc.jpg
 
rob schrieb:
wiedermal ein theoretisches urteil mit dem man in der praxis, also draußen im stadtverkehr, überhaupt nichts anfangen kann.

Es wurde hier ja schon gesagt: Derartige Gerichtsurteile haben in Deutschland keine zwingende Wirkung auf andere Fälle.

Deshalb sind ja z.B. auch die "Beleidigungspreislisten" Blödsinn, so nach dem Motto "Ein Vogel kostet 700€, ein Stinkefinger nur 150€".


Und Du hast natürlich recht, wenn man platt unterm Auto liegt, dann bringt einem die Vorfahrt sowieso nichts mehr. Die meisten Menschen handeln aber leider nicht eigenverantwortlich, sondern erwarten dass andere auf sie aufpassen.
 
da diese urteil in einem landgericht gefällt worden ist bedeutet das diese Regelung welche sich daraus ergibt !!NUR!! im zuständigkeitsbereich dieses Gericht gültig ist!!!!!!
 
Daraus ergibt sich keine Regelung. Die Entscheidung gilt NUR für diesen Fall.

Was Du meinst ist vielleicht das amerikanische "Case Law". Hier gibt es das nicht!
 
Eben nicht "gut zu wissen..."

Wenn Du Dir die Leitsätze der anderen Urteile mal durchliest wirst Du merken, dass das o.g. eine Urteil kein Freibrief ist.

:lol: Freibrief? Interessanter Denkansatz: So lange ich im Recht bin kann ich mich gut mal überfahren lassen. Den Schaden muss der Autofahrer bezahlen. :rolleyes:
 
4XRacerPB schrieb:
sag ich doch....ich mein ja das das urteil nur im bereich des LG gültig ist...


NEIN !!!

VERFLIXT!

Das gilt NUR für das eine Gerichtsverfahren, nicht für den Bereich dieses Landgerichts.


Wir haben doch in D keine regionale Gesetzgebung, die von Richtern gebastelt wird!
 
Zurück