Unfall - Vorfahrt gehabt aber...

Ich weiß zwar, daß zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" ein riesen Unterschied ist, aber in so einem Fall würde ich mich außergerichtlich einigen. Vielleicht träumst das nächste Mal nicht so in den Tag hinein, wenn du im Straßenverkehr teil nimmst, hältst dich an Regeln und hast ein verkehrstaugliches Rad und bist dir dessen bewußt, dass man als Verkehrsteilnehmer auch eine Verantwortung trägt.

Nachdem du auf dem Gehweg mit einem defekten Rad gefahren bist, würde ich da nicht lange streiten und den Schaden zahlen.

Warum so eine harte Antwort: Mir ist vor kurzer Zeit auch so jemand vom Gehsteig aus rein gefahren und der wollte den Schaden nicht zahlen, bis er von meinem Rechtsanwalt einen Brief bekommen hat. Als Autofahrer hat man des Öfteren eine Rechtschutzversicherung. ;-) Er ist auch über die Motorhaube geflogen - von rechts nach links aus meiner Sicht - es war somit eindeutig, dass er in meinen Kotflügel rein ist und nicht ich ihm rein. Laut Anwalt meiner Versicherung hat er auf dem Gehweg keinen Vorrang und mein Fahrzeug war im Stillstand.
Es hat ihm anscheinend jemand geraten, den Schaden außergerichtlich zu begleichen.
 
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Also der Autofahrer kam inzwischen mit seinem Rechtsverdreher obwohl man sich aussergerichtlich einigen wollte. Dem Radfahrer ist das aber relativ egal da das Ganze jetzt die Versicherungen untereinander ausfechten. Hoffentlich All**** versichert.

MfG
 
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