Unfall - Vorfahrt gehabt aber...

K.A. mal angenommen es war ein Weg ohne Beschilderung?

Ich sage mal das Fahrrad war eine sogenannte Stadtschlampe ohne Wert und ist jetzt etwas krumm. Kann man einer Versicherung einen Vorschlag machen? Der Herr soll seinen schei$$ selbst bezahlen und der Radfahrer hält dafür die Klappe und verzichtet auf Ansprüche wg. Personenschaden.

MfG

Wenn du die Sache Stressfrei beenden willst, einige dich MIT dem Fahrer das er sich NICHT an die Versicherung wendet und seinen Schaden komplett selber trägt.
Da du deinen Schaden (kaputtes Fahrrad, dreckige/gerissene Klamotten, usw.) sonst auch geltend machst, wird er ggf. bei der Versicherung höher eingestuft.
Das könnte für den Autofahrer letztendlich teurer werden als sein Schaden alleine zu bezahlen, zumal er ja eventl. einen Teil selber tragen muss.
Ist nur meine Meinung, ich bin da Laie.
 
Der Unfall an sich hat sich nicht auf dem Gehweg sondern auf der Einfahrt abgespielt. Der Autofahrer wollte keine Polizei weil der genau wusste das er auch Schuld hat bzw. mehr Schuld hat als der Radfahrer. Wäre wohl ein Streitfall aber ich denke das versucht der Radfahrer im keim zu ersticken.

MfG

Was war es nun. Eine Einfahrt oder eine Seitenstrasse wie im Eingangspost steht? Du solltest es schon genau schreiben. Da wenn ein Auto aus einer Hofeinfahrt fährt ist es was anderes als wenn das Auto aus einer Seitenstrasse kommt.
 
Ihr seid doch alle nicht mehr ganz gescheit! :mad:

Wenn Ihr an einer Fußgängerampel grün habt, dann gebt Ihr auch Gas, obwohl evtl. noch verbotenerweise ein Fußgänger bei rot über die Straße lauft? Alles nur Faschopack!
 
so oder so wird der autofahrer den großteil der schuld bekommen, da er immer rücksicht auf schwächere verkehrsteilnehmer nehmen muss. wenn er die ausfahrt nicht einsehen kann, muss er halt langsamer fahren.
 
KFZ aus Einfahrt = erhöhte Aufmerksamkeit bei der Einfahrt in den fließenden Verkehr (was auch Fußgänger u. Radfahrer einschließt). Wenn der PKW-Fahrer z.B. nicht gefahrlos einfahren kann (z.B. Mauer versperrt Sicht o.ä.), hat er sich sogar im Zweifel einweisen zu lassen.
Rechtlich würde einem Radfahrer auf dem Gehweg wohl eine Mitschuld treffen, da er sich dort radelnderweise nicht aufhalten darf (Ausnahme Kinder bis zum vollendeten 8. LJ müssen und bis zum 10. LJ dürfen sie den Gehweg benutzen).

Wenn der Unfall an einer Kreuzung oder Einmündung passiert ist, wäre wichtig zu wissen, wie dort die Vorfahrt geregelt ist, ob es nen Radweg bzw. kombinierten Geh- u. Radweg gibt etc. Dann wäre wichtig, ob Du auf der bevorrechtigten Straße warst und von wo der PKW herkam. Wenn z.B. der PKW-Fahrer ein Stopp-Schild mißachtet hat, dann trifft ihn die weitaus größere Schuld, als Dein Fahren auf dem Gehweg, was zwar auch ordnungswidrig ist, aber gegenüber einem Vorfahrtsverstoss untergeordnet ist. Also pauschal kann man da kein Urteil abgeben, es hängt sehr stark von der Örtlichkeit und dem Unfallhergang ab.
 
und warum redest du dann ein mal von Seitenstrasse und dann wieder von Einfahrt?

Der Radfahrer bittet vielmals um Entschuldigung! :rolleyes:

Der Radfahrer hatte ganz klar Vorfahrt, ist sich aber einer Teilschuld bewusst. Der Radfahrer denkt das die Versicherung des Autofahrers mit der Einigung das jeder seinen Schaden selber zahlt (bzw. Vollkasko...) einverstanden sein wird. Wenn der Radfahrer all seine Schäden geltend macht (Personenschaden, Helm, Kleidung und Fahrrad) kommt schnell ein erhebliches Sümmchen zusammen das auch bei einem ungünstigen Teilschuldverhältnis die Summe für einen Becher Lack und Polierpaste überschreitet. So oder so ähnlich sollte man das der Versicherung erklären.

Schön zu lesen welch unterschiedliche Meinungen es zu so einem Thema gibt, da denkt der Radfahrer alle Möglichkeiten durch und ist so besser auf alles vorbereitet.

MfG
 
Servus Zusammen,
meine Frau hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall.
Sie wollte von einer Seitenstraße in die Bundesstraße innerorts nach rechts einbiegen.
Aufgrund eines Gebäudes auf der rechten Seite hatte der Gehweg eh schon einen Versatz zur Seitenstraße, so das dieser wenn man an der Bundesstraße steht puasi "unter" dem Auto ist.
Also, sie fährt langsam an, bremst nochmals, steht und will gerade einbiegen da fliegt ihr einer über die Haube.
Der Radfahrer, ca. 50 Jahre ist auf dem Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung gefahren und ins Auto gerauscht!
Schaden ca. 1000 Euro (Kotflügel, Motorhaube).
Meine Frau macht dann erste Hilfe, dem Mann fehlte nix und er meinte keine Polizei, drückt ihr seine Visitenkarte ind die Hand und er fährt jetzt weiter, ab ist er....:confused:
So jetzt kommts, was währe dabei gewesen wenn er es seiner Haftpflicht meldet und alles währ gut?
Aber meine Frau ist zur Polizei, Selbstanzeige, dem Mann könnt ja noch was passieren und dann heißts vielleicht der hatte ja einen Unfall und dann hat sich jemand das Kennzeichen gemerkt usw.
Also 4 Monate hin und her, Anwalt hier und da, wir 500 Euro von seiner Versicherung und er hatte dann plötzlich doch noch Schmerzen und ist am nächsten Tag zum Arzt:mad:
Das Ende, er 250 Euro von unserer Versicherung die ich dann aus meiner Tasche zahlte.
Also bleibt unterm Strich 250 euro für einen Schaden der 1000 euro macht und einen hauffen Ärger!
 
Mir ist vor ein paar Jahren eine Radfahrerin über die Motorhaube abgestiegen, als ich aus einem Parkhaus ausfahren wollte und sie von links auf dem Gehsteig kam. Der Gehsteig war für mich nicht einsehbar,

Der erste Spruch von ihr war: Sie haben mich angefahren!

Ok, ich habe ließ das Auto stehen, wo es war (Am Samstag Mittag in der Parkhaus-Ausfahrt! :D ) und rief die Polizei.

Die nette Dame auf dem Rad bekam die Alleinschuld, wurde verwarnt und musste meinen Schaden zahlen! :cool:
 
Freitag; Schule beendet; Feierabend: Ich steige ins Auto und verlasse das Schulgrundstück. Die Grunstücksausfahrt führt über eine Fußweg / Radweg Kombination, welche ja zur Fahrbahn gehört. Ich taste mich auf der Ausfahrt wirklich langsam vorwärts. Stehe, gucke nach links - alles frei, guck nach rechts (schwer einsehbar): Ein Schatten!!! Bautz machts, ein Radfahrer schrammt mit seiner Pedale an meiner Stoßstange entlang. Es handelte sich um eine Gruppe von drei Radfahrern, die nebeneinander auf dem Fuß-, einer war auf dem Radweg, in die falsche Richtung fuhren. Ich steige aus (stinkesauer, aber ruhig). Die Stimmung unter den Radlern gereizt... Ich: "Ist was passiert? Verletzt?" Antwort: "Nein!" Ich: Prima, meine Stoßstange ist zerkratzt und eine Nebelscheinwerferblende ausgerissen." Reaktion sinngemäß: "Steck die doch wieder rein! Wir wollen weiterfahren." Ich: "Ausweis dabei?" Antwort: "Nö!" ...genervte Radfahrerblicke und dann: "Musste eben aufpassen!" Ich: "Gut, dann holen wir die Polizei!" ...noch genervtere Radfahrerblicke folgten. Die kamen dann auch nach wenigen Minuten. Sahen sich die Sache an. Und nun kommts: Es gilt an Grundstücksausfahrten, "ein Prinzip der besonderen Vorsicht gg. Radfahrern und Fußgängern". Ich hätte besser gucken müssen. Aus welcher Richtung die Radfahrer kommen ist, zumindest bei Grundstücksausfahrten, egal. Es ist auch egal, dass mein Unfallgegner auf dem Fußweg fuhr. Demnächst hab ich dann Post von der Bußgeldstelle...

Die Radfahrer durften dann übrigens weiter auf der falschen Seite fahren und lachten und winkten nochmal zum Abschied. Und ich nehms jetzt auch mit Humor: Ist ja keinem was passiert, ich hab was gelernt und den Bußgeldbescheid zahle ich auch.
 
Und nun kommts: Es gilt an Grundstücksausfahrten, "ein Prinzip der besonderen Vorsicht gg. Radfahrern und Fußgängern". Ich hätte besser gucken müssen. Aus welcher Richtung die Radfahrer kommen ist, zumindest bei Grundstücksausfahrten, egal.

Hier liegst Du falsch.
Diese "besondere Vorsicht" gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern gilt nicht nur bei Grundstücksausfahrten sondern im gesamten Straßenverkehr !
Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund für alle Kraftfahrzugführer in § 7 StVG die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung beschlossen.
Auf ein Verschulden kommt es hier überhaupt nicht an.
Der Kfz-Halter haftet bereits aus der durch ihn geschaffenen Betriebsgefahr.
 
@trauntaler:

Kann dein "Radfahrer" nicht noch schnell eine Vorderradbremse montieren?

Damit kann man eher auf Nummer sicher gehen, da man bei Teilnahme am Straßenverkehr ein verkehrstaugliches Rad besitzen muss und dazu gehören auch eine Vorderradbremse.
Er sollte dann aber auf Schadensersatz verzichten.

Die ganze Einfahrt und Gehwegthematik hängt wahrscheinlich stark von der konkreten örtlichen Gegebenheit ab.

Grüße,
Simon
 
Hier liegst Du falsch.
Diese "besondere Vorsicht" gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern gilt nicht nur bei Grundstücksausfahrten sondern im gesamten Straßenverkehr !
Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund für alle Kraftfahrzugführer in § 7 StVG die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung beschlossen.
Auf ein Verschulden kommt es hier überhaupt nicht an.
Der Kfz-Halter haftet bereits aus der durch ihn geschaffenen Betriebsgefahr.

In Ordnung! Wusste ich nicht! Ich akzeptiere diese Setzung unseres Rechtsstaates. Moralisch aber fühlte und fühle ich mich aber als "Unfallopfer". Versetzt Euch mal in meine Lage... Radfahrer auf dem Fußweg in der falschen Richtung - und Schuld hab ich?!?:lol::lol::lol:

In Zukunft weiss ich aber Bescheid!:daumen:
 
@trauntaler: Kann dein "Radfahrer" nicht noch schnell eine Vorderradbremse montieren?

Autofahrer und Beifahrer haben das Fahrrad leider gesehen... schlecht. Im Zweifelsfall ist das Fahrrad auf dem Schrott, es ist nicht hilfreich für die Situation des Radfahrers und Wert hat es ja wie beschrieben keinen.

Ich muss noch dazusagen das der Radfahrer ein ganz friedlicher Mensch ist und nicht vor Gericht will, egal ob als Kläger oder Verklagter.

MfG
 
@trauntaler:

Kann dein "Radfahrer" nicht noch schnell eine Vorderradbremse montieren?

Damit kann man eher auf Nummer sicher gehen, da man bei Teilnahme am Straßenverkehr ein verkehrstaugliches Rad besitzen muss und dazu gehören auch eine Vorderradbremse.
Er sollte dann aber auf Schadensersatz verzichten.

Grüße,
Simon


Hallo Simon, was Du hier sagst, kann u.U bereits eine Anstiftung zum Prozeßbetrug sein. Nur zur Info.
 
wenn der radfahrer auf dem fussweg unterwegs war hat eine ordnungswidrigkeit begangen, fuehrt das zum unfall traegt er die alleinige schuld... jedenfalls sollte es so sein...

bei mir war es auch so nur war ich im auto unterwegs... die anzeige gegen mich wurde fallen gelassen und meine versicherung ist vor gericht gezogen als der radfahrer schadenersatzansprueche geltent gemacht hat. wie es ausgegangen ist kann ich euch nicht sagen, da ich da nicht mehr versichert bin.
 
Ironie kann man ja "übersehen" aber dann auch noch Smileys ignorieren....


dkc-live schrieb:
wenn der radfahrer auf dem fussweg unterwegs war hat eine ordnungswidrigkeit begangen, fuehrt das zum unfall traegt er die alleinige schuld...

Die alleinige Schuld kann hier gar nicht beim Radfahrer alleine liegen, von Seiten des Autofahrers liegt eine Missachtung der Vorfahrt vor und das ist mehr als eine Ordnungwidrigkeit. Es wird sich immer auf eine Teilschuld rauslaufen, je nachdem wer den besseren Rechtsverdreher hat.

MfG
 
Zurück