Rahmen gefunden ?geklaut?

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Hallo
ich habe im Herbst 2016 in Offenburg ein Rahmen gefunden von der Marke Orbea recht sehr guter. Er lag im Spermüll und hatte sogar einein slx Kurbel drauf. Aber jetzt weiß ich nicht was ich tun soll weil ich will irgendwie sicher gehen das er nicht geklaut ist weil ich meine wer schmeißt ein Mtb Rahmen mit eine slx Kurbel drauf. Vielleicht finde ich auch hier den Besitzer aber er soll mir eine Rechnung oder irgendein ein Nachweis bringen. Hättet ihr Ideen was man tun könnte? Bild ist dabei
Danke im voraus :)
 

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Jup ich habe auch mal einen gefunden und habe ihn der Polizei gegeben. Kannst dann entscheiden was passieren soll, wenn sich keiner meldet. Ich hätte ihn dann nach 6 Monaten bekommen.
Ist es jetzt nicht sogar so, dass rechtlich du ihn "geklaut" hast?
 
@Bener hat recht.
Sperrmüll weglassen. Sonst kann es tatsächlich als Diebstahl geahndet werden da die Stadt damit beauftragt wurde dies abzuholen und somit in den Besitz der Stadt, Gemeinde übergegangen ist.
 
rechtlich schon ;) also entweder du baust ihn auf, oder du gibst ihn bei der polizei ab und wartest 6 monate. Dann gehört er dir rechtlich auch
 
Aber wenn du ja schon nach einem knappen halben Jahr überlegst was du mit dem rechtlich gestohlenen Rahmen machen sollst...
"Ja Herr POM, ich habe seit Herbst echt keine Zeit gehabt den Rahmen bei Ihnen oder im Fundbüro abzugeben und habe jetzt Angst, dass wenn ich mir den Rahmen nun aufbaue und der Eigentümer das Rad dann sieht, er das Rad vielleicht als gestohlen gemeldet hat... "

"Ach, ich darf gar nichts vom Sperrmüll mitnehmen? Nein, natürlich habe ich das nicht gewusst..."
 
Wenn er vom Sperrmüll mitgenommen wurde ist er geklaut.
Wann geht der Sperrmüll denn in den Besitz des Verwerters über? Wenn ich den bereits an die strasse lege, oder erst, wenn der eingeladen wird? Frage aus Interesse
 
Nein. Er gehört noch dem Eigentümer, der ihn rausgestellt hat. Dieser ist weiterhin Eigentümer.
Wenn etwas im Rahmen einer Sammelaktion auf die Straße gestellt wird, liegt keine Dereliktion vor, sondern ein Angebot an den Sammelbetrieb. (vgl. m. weiteren Nachweisen: Fischer StGB, 63. Aufl. 2016, § 242 Rn. 7)
(Heißt, ich könnte ohne weiteres meine Sache von der Straße auch wieder zurückholen und zurück in den Keller stellen. Erst wenn sie verladen wird, geht das nicht mehr.)

Gewahrsamsinhaber ist die Stadt oder wer auch immer als Sammelbetrieb fungiert, erst recht nicht, sondern im Regelfall weiterhin der Eigentümer, der die Sache auf die Straße stellte (bloße Gewahrsamslockerung).

Voraussetzung für einen Diebstahl ist noch eine Wegnahme, also dass der fremde Gewahrsam gegen den Willen des Berechtigten gebrochen wird. Im Regelfall ist das bei der Mitnahme durch private Schrottsammler erfüllt. Im Einzelfall kann ein Einverständnis vorliegen.
Wer's nachlesen möchte: JA 2016, 589 ff.

Heißt für den TE: Ja, ein Diebstahl liegt höchstwahrscheinlich vor.

Besitz im zivilrechtlichen Sinne erlangt der Sammelbetrieb auch nicht schon in dem Moment, in dem ich die Sache auf die Straße stelle, sondern auch erst, wenn der Mitarbeiter die Sache einlädt.
 
Ein Glück daß IM Erika macht daß wir Islamische Republik werden.
Da wird alles besser.
Nicht so'n Häckmäck wie zur Zeit.
Was das alles für Begriffe gibt ...
 
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