Rechtliche Frage zu Bikeverkauf

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21. März 2010
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Hallo zusammen,

brauche mal einen Rat eines Juristen - falls es sojemanden hier im Forum gibt?!?!

Ich habe vor ein paar Woche mein Fahrrad über Ebay verkauft. Es befand sich aus meinen Augen in technisch einwandfreiem Zustand und wurde auch so verkauft.
Der Verkäufer behauptet aber gegenteiliges. Er bemängelt, dass an der Bremse ein kleiner Stift am Bremshebel fehlt. Meine Fotos, die unmittelbar vor dem Verkauf getätigt wurden, bestätigen jedoch, dass dieser Stift bei mir noch vorhanden war. Ebenso wird bemängelt, dass der Sattel an der Unterseite leichte Kratzer hat. Da dieser Schaden nicht von heute auf morgen aufgetreten sein kann, habe ich mich bereit erklärt 30 Euro für einen gebrauchten Sattel beizusteuern.
Der Käufer möchte aber nun ganz vom Kauf zurück treten, es sei denn ich bezahle ihm eine neue Bremse und einen neuen Sattel. Dies sehe ich jedoch nicht ein! Die Bremse war bei mir ja einwandfrei in Ordnung! Der Schaden kann ja auch beim Käufer aufgetreten sein...

Wie sieht die Sache rechtlich aus?
 
Ich würde das Bike zurücknehmen, nach In-Augenschein Nahme dann den Kaufpreis zurückerstatten und das Bike dann erneut verkaufen. Da ist dein Verlust weniger gross, als bei einem Kauf einer neuen Bremse + Sattel.

Bin aber kein Experte, das wäre halt das, was ich in diesem Fall machen würde.
 
Ich möchte aber das Rad nicht zurück nehmen und auch keine neue Bremse bezahlen. Die Bremse war bei Versand in tadellosem Zustand...

Ich komme dem Käufer ja schon mit 30 Euro für den Sattel entgegen.
 
Ich nehme mal an das es kein neu Rad war also sind ein paar Gebrauchsspuren (Kratzer) vom Käufer hinzunehmen es sei den du hast was anderes in die Beschreibung geschrieben daher denke ich das er froh sein kann das du so großzügig bist und im 30.- anbietest.
(bin aber auch kein Jurist)
 
Transportschaden? Dann müsste der Käufer das als einen solchen beim Transportunternehmen anmelden.

Kann ja gut sein das beides beim Transport, je nachdem wie das verpackt war, geschehen ist.
 
Also ich würde Ihn mal weiterträumen lassen.
Wenn dein Bild diesen Stift zeigt dann ist das ja o.k. Jedoch wird beim Privatverkauf auf ebay Haftung und Gewährleistung sowieRücknahme von Privatpersonen meist ausgeschlossen was auch expliziet so in der Artikelbeschreibung stehen MUß. Auch wenn es ein neuwertiger Artikel ist der noch nicht gebraucht worden ist.
Haftbar machen kann er dich nur für einen arglistig verschwiegenen Mangel.
Dass soll er dann mal beweisen das dieser Stift beim Kauf gefehlt hat, da steht Aussage gegen Aussage und du hast mit dem Foto noch das bessere Argument.
Ich würde ihm auch nicht mit den 30 Euro entgegenkommen, denn gebraucht ist gebraucht. Das setze ich natürlich voraus dass das Bike gebraucht ist.
Sofern also die Funktion vorhanden ist soll er meckern was er will.
Ich sehe es ein dass man versucht auf kollegialer Basis eine Lösung zu finden doch manche Leute träumen nachts von haushohen Ostereiern. Und da hört der Spaß auf.
Meiner Meinung nach kann er auch die Rückabwicklung nicht verlangen, den bei ebay wird gekauft wie gesehen (umgangsprachlich wie auf dem Produktfoto entsprechend) die Funktionstüchtigkeit des Gegenstandes vorausgesetzt.
Das ist jetzt zwar kein juristischer Rat sondern nur ein Hinweis aus meinem Erfahrungsfundus, ich bin damit jedoch immer gut und fair gefahren.
 
Selbst wenn im Forum ein Jurist ist, wovon ich ausgehe bei so einer heterogenen Benutzergruppe, darf dieser keine Rechtsberatung für dich machen.

Ich würde es aussitzen. Da versucht doch nur Jemand, der was gekauft hat und ihm das nun nicht so gefällt oder was kaputt gemacht hat, das wieder loszuwerden.

Hat er unmittelbar nach dem EMpfang dies bemängelt oder erst ein paar Wochen später?

mfg jojo
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sowas doch immer wieder gefragt wird und dann eine Vielzahl von Meinungen gepostet wird, hier einmal ein paar allgemeine Hinweise zum Thema, mit §§ zum Nachlesen (findet man alle im Netz):

1) Liegt ein Sachmangel vor?
§ 434 BGB Fehlender Stift am Bremshebel wird wohl einer sein.

2) Ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
§§ 305 ff BGB Ebay selbst hat etwas ganz Gutes dazu geschrieben.

3) Wer haftet für einen Sachmangel?- Wenn er erst nach Ankunft beim Käufer entstanden ist, der Käufer. (§ 434 BGB)
- Wenn er schon vor Verpacken beim Verkäufer entstand, dann der Verkäufer.
- Wenn er auf dem Transportweg entstand: Kommt drauf an, wer von Euch das Versendungsrisiko tragen sollte. Hängt von den Vereinbarungen ab. (Wohl § 447 BGB: Der Käufer)

3) Wer muß beweisen, wann der Fehler aufgetreten ist?
Da Du sicher kein gewerblicher Verkäufer bist, gilt nicht die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Es bleibt bei der allgemeinen Regel, dass grundsätzlich der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Umstände selbst nachweisen muß. Folglich ist der Käufer in der Pflicht, nachzuweisen, daß der Mangel in Deinem Verantwortungsbereich entstanden ist und nicht erst nach Übergabe an den Spediteur.

4) Wenn er es beweisen kann, rechtfertigt der Mangel zum Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag? §§ 437 I Nr. 2, 323 BGB, insbesondere § 323 V2 BGB: Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Ist sie das hier? Keine Ahnung. Darf dann ein Gericht klären.


Das ganze riecht stark danach, daß den Käufer die Kaufreue gepackt hat und er jetzt nach Gründen sucht, um irgendwie aus dem Vertrag rauszukommen.

Man sieht, sowas lässt sich nicht einfach so pauschal mit zwei Sätzen beantworten, weil die Faktenlage einfach nicht klar ist (wie meistens). Letztlich bleibt dann eine Abwägung, wer das größere Risiko hat, in einem Rechtsstreit zu unterliegen. Danach richtet man dann sein Handeln aus.

Wegen der meist recht geringen Summen vor Gericht zu ziehen, lohnt allerdings in den meisten Fällen absolut nicht.

Auch deswegen ist letztlich eine gütliche Einigung im Regelfall zu bevorzugen.

So, jetzt wieder Meinungen:
 
Zuletzt bearbeitet:
OK also die Bilderreihe sieht man ja nicht mehr aber da standen minimum 8 Bilder drinne.
Er hängt sich wahrscheinlich am "technisch einwandfrei" auf.
Und nach einer Woche kommt er jetzt daher.
Das Bike wurde ausführlich beschrieben und bebildert.
Ganz ehrlich, dem würde ich was husten.
 
bei e-bay gilt gekauft wie auf den pics zu sehen. du hast ja keine beschaffenheitsgarantie gegeben nehme ich an :D sprich du hast nie behauptet dass der sattel kratzerlos ist. Das mit den bremsen ist da einfacher. bei gefahrübergang war der stift da wie auf den pics zu sehen. (gefahrübergang war bei abgabe des paketes an die post.)
im endeffekt kann der käufer keinen aufwendungsersatz verlangen und auch keinen schadenserstatz statt der leistung. ich würde auch meine 30 euro behalten. du liegst vollkommen im recht wenn du gar nichts mehr tust :D
(alles nachzulesen im Rechtslehre buch für den W&R leistungskurs vom stark verlag)

MfG
 
alles nachzulesen im Rechtslehre buch für den W&R leistungskurs vom stark verlag

Spätestens jetzt solltest Du wissen, warum Du bei einem Anwalt deines Vertrauens besser aufgehoben wärst, als hier im Forum :lol:

Und in Zukunft würde ich an deiner Stelle in meine eBay-Auktionen einen (vernünftigen und vor allem wirksamen) Gewährleistungsausschluss aufnehmen, denn das Fehlen des selbigen kann ggf. dazu führen, dass Du mit einem Fall wie diesem vielleicht doch noch baden gehst...
 
Ich vermute, dass der Käufer:

a). ein 14 tägiges Rückgaberecht hat (Widerrufsrecht Fernabsatz), bzw. sogar 4 Wochen, da es eine Aktion ist
b). er 12 Monate Gewährleistung hat, wer etwas nachweisen muss, weiß ich nicht.

Ganz einfach, weil du vergessen hast diese Dinge als Privatperson auszuschließen.

Ein Experte bin ich aber auch nicht.
 
Ich vermute, dass der Käufer:

a). ein 14 tägiges Rückgaberecht hat (Widerrufsrecht Fernabsatz), bzw. sogar 4 Wochen, da es eine Aktion ist
b). er 12 Monate Gewährleistung hat, wer etwas nachweisen muss, weiß ich nicht.

Ganz einfach, weil du vergessen hast diese Dinge als Privatperson auszuschließen.

Ein Experte bin ich aber auch nicht.

Wer hat ein 14-tägiges Rückgaberecht? Bei ebay? Das muss ich mir merken.
Käsequark das ist kein Geschäft welches unter das Fernabsatzgesetz fällt.
Gewährleistung und Garantie ist ausgeschlossen. Srollt mal ein bissl nach oben in der Auktion kurz unter dem Angebotspreis. Der Passus ist von ebay schon vorgegeben.
Ich habe aber auch etwas suchen müssen und wollte schon drauf losgehen :D
Wie gesagt am A...... lecken lassen
 
Rücknahme hat er ausgeschlossen, Gewährleistung jedoch nicht - beim nächsten Mal dran denken.

Wenn das, was Geisterfahrer unter 3) und 3) schreibt, stimmt (m.M.n. ja), sollte das in diesem Fall jedoch folgenlos bleiben.
 
Herzlichen Dank für Eure vielen Meinungen, speziell auch an Dich, Geisterfahrer!

Ich habe jetzt ein letztes Mal über Ebay dem Käufer geantwortet. Darin habe ich nochmals erwähnt, dass das Rad technisch einwandfrei beim Versand war und ich 30 Euro für die leichten Gebrauchsspuren am Sattel beisteuern werde. Mehr nicht!

Wenn der Typ nicht ganz doof ist, kapiert er nun, dass er keine Chance hat.... Hoffe der geht deshalb nicht zum Anwalt... Ist ja eigentlich ein Lacher...
 
Ich vermute, dass der Käufer:

a). ein 14 tägiges Rückgaberecht hat (Widerrufsrecht Fernabsatz), bzw. sogar 4 Wochen, da es eine Aktion ist
b). er 12 Monate Gewährleistung hat, wer etwas nachweisen muss, weiß ich nicht.

Ganz einfach, weil du vergessen hast diese Dinge als Privatperson auszuschließen.

Ein Experte bin ich aber auch nicht.


Das tut ja weh was hier für ein Unsinn geschrieben wird...
 
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