Rechtslage in Bayern - Diskussionsthread

Wo hast du das her? Ich wäre mir da nicht so sicher.
Ich hab mich ausführlich mit einem Vertreter der DIMB unterhalten der in meiner Angelegenheit aktiv ist, zudem gibt's seit letztem Jahr auch noch die neue Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde in Bayern die hierzu umfängliche Maßnahmen ermöglicht. Auch der Status Schutzgebiet gleich welcher Art, hier gibt es viele, beeinhaltet alle möglichen Maßnahmen, wie z.B. diese.
 
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Soweit ich weiß darf eigentlich nur die Polizei mit Gewaltanwendung jemanden festhalten oder festnehmen. Bei Notwehr wird das dann im Nachhinein im Einzelfall entschieden. Aber bei sowas müsste das eigentlich unverhältnismäßig sein. Es gibt so ne Grauzone was den sogenannten 'Jagdschutz' angeht, was auf die Wildererproblwmatik zurückgeht. Aber das gilt glaub nur in Österreich oder so und auch nicht für jeden Jäger. Ein Ranger ist ja idr nur ein Angestellter oder Beamter bei ner Gemeinde odwr Behörde. Der dürfte da keine besonderen Rechte haben jemand physisch festzuhalten. Also am besten in so Situationen ohne viel Theater ignorieren und weiterfahren.
 
Soweit ich weiß darf eigentlich nur die Polizei mit Gewaltanwendung jemanden festhalten oder festnehmen. Bei Notwehr wird das dann im Nachhinein im Einzelfall entschieden. Aber bei sowas müsste das eigentlich unverhältnismäßig sein. Es gibt so ne Grauzone was den sogenannten 'Jagdschutz' angeht, was auf die Wildererproblwmatik zurückgeht. Aber das gilt glaub nur in Österreich oder so und auch nicht für jeden Jäger. Ein Ranger ist ja idr nur ein Angestellter oder Beamter bei ner Gemeinde odwr Behörde. Der dürfte da keine besonderen Rechte haben jemand physisch festzuhalten. Also am besten in so Situationen ohne viel Theater ignorieren und weiterfahren.
ALSO nochmal, ich erzähle hier keinen Mumpiz, informiere dich Bitte mal !

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-755/https://www.bayernbike.de/startseite/bayerisches-naturgesetz.html
 
Müsste jetzt nach der Quelle suchen, aber das Fahrverbot im Suttengebiet gilt schon lange. Und wenn ich mich nicht irre stehen im Bereich der Suttenbahn am Beginn der Wanderwege auch Schilder. Hab morgen eh vor Wallberg und Valepp zu fahren, dann kann ich im Vorbeifahren mal schauen
 
Der verschwindet hinter einer Paywall aber im anderen steht: "Sie dürfen Bußgelder verhängen, Platzverweise aussprechen oder Unbelehrbare zur Polizeistation begleiten."

Klingt zumindest nicht so als ob der gleich aufm Trail die Handschellen anlegen darf. Also nochmal: solange da nicht erkennbar die Polizei steht einfach weiterfahren, nicht diskutieren. Dann spart man sich viel Stress. Man versteht ja akustisch auch nicht alles sofort und muss nicht mit allen Leuten quatschen die einen anlabern.
 
Müsste jetzt nach der Quelle suchen, aber das Fahrverbot im Suttengebiet gilt schon lange. Und wenn ich mich nicht irre stehen im Bereich der Suttenbahn am Beginn der Wanderwege auch Schilder. Hab morgen eh vor Wallberg und Valepp zu fahren, dann kann ich im Vorbeifahren mal schauen
Richtig,
Schider gibt's glaub ich keine,
dazu sind sie nicht verpflichtet welche auzustellen, da hier ein Gebietsstautus existiert.
Ich wußte nicht das die Bodenschneid auch zu diesem Gebiet zählt, Rotwand und Jägerkampl, da war's mir bekannt. Das Gebiet meide ich auch.
 
Richtig,
Schider gibt's glaub ich keine,
dazu sind sie nicht verpflichtet welche auzustellen, da hier ein Gebietsstautus existiert.
Doch, sind sie schon, zumindest nach Auffassung des Bayerische Umweltministeriums. Dort gibt es seit 2008 deswegen eine "Gestaltungsrichtlinie" für Schilder mit bayernweit einheitlichem Erscheinungsbildes.
Zitat von der Webseite:
Ein wichtiger Bestandteil dieser Schutzgebietsinfotafeln ist die optische Darstellung von Verboten und Geboten, die in dem jeweiligen Schutzgebiet durch die zugrundeliegende Schutzverordnung geregelt sind in Form von plakativen Piktogrammen.
Weiterer Hinweis auf der Webseite:
Die Art der Beschilderung für Schutzgebiete ist nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz vorgegeben und in Art. 53 BayNatSchG geregelt. Zentraler Bestandteil ist dabei die Anbringung des von der obersten Naturschutzbehörde (Bayerisches Umweltministerium) bestimmten amtlichen Schilds. Neben der Anbringung des Schilds soll nach Möglichkeit auf die Bedeutung des Schutzgegenstands und auf die wichtigsten Bestimmungen der Rechtsverordnung hingewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch Informationstafeln.
Und bei der angegebenen Fundstelle im BayNatSchG
Art. 53
Kennzeichnung der Schutzgegenstände
(1) 1Die Schutzgegenstände sollen durch die unteren Naturschutzbehörden in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht werden. 2Neben der Anbringung des von der obersten Naturschutzbehörde bestimmten amtlichen Schilds soll nach Möglichkeit auf die Bedeutung des Schutzgegenstands und auf die wichtigsten Bestimmungen der Rechtsverordnung hingewiesen werden.

Im Juraforum geht man auch davon aus, dass Schilder mit den Vorschriften des Schutzgebietes aufgestellt werden:
Naturschutzgebiete werden durch Schilder gekennzeichnet, die das NSG als solches ausweisen und zudem über die Nutzungsmöglichkeiten informieren, also zum Beispiel darlegen, dass das Spazierengehen außerhalb der gekennzeichneten Wege nicht gestattet ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist der Vorgang offiziell noch nicht bekannt.

Nur soviel:
Hinsichtlich der paar - allerdings inzwischen mehr oder weniger prominenten - Verordnungen in Bayern, insbesondere aus den frühen 90er Jahren, die über das Wegegebot hinausgehende Einschränkungen für Radfahrer enthalten, die im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes damals durchaus legitim (aber nicht rechtmäßig) waren, gilt, dass diese inzwischen längst hätten von Amts wegen aufgehoben werden müssen, da die Voraussetzungen für die Beschränkungen nicht gegeben sind. So fordert es übrigens auch die neue Verwaltungsvorschrift - die Bisherige aber auch schon:

"Die Anordnung ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen für die Beschränkung entfallen sind."
Jetzt kenne ich noch eine mehr - von den anderen wurde bisher kein Gebrauch gemacht - was Bände spricht.
 
"Die Anordnung ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen für die Beschränkung entfallen sind."
So die Theorie. Solange aber aber keine Pflicht besteht die Anordnung regelmäßig zu überprüfen, am besten mit dem Zwang das die ganze Verordnung ansonsten nichtig wird, passiert da halt gar nichts.
Siehe verbindliche Verkehrsschau mindestens alle 2 Jahre…
 
So die Theorie. Solange aber aber keine Pflicht besteht die Anordnung regelmäßig zu überprüfen, am besten mit dem Zwang das die ganze Verordnung ansonsten nichtig wird, passiert da halt gar nichts.
Siehe verbindliche Verkehrsschau mindestens alle 2 Jahre…

Bisher haben diese VOs ja auch nur sporadisch alle paar Jahre einmal unnötig Ärger verursacht und jetzt auch noch unnötig
 
Das meinte ich mit Verhältnismäßigkeit. Etwas unglücklich ausgedrückt. Jemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit zu fixieren ist jedenfalls in meinen Augen nicht verhältnismäßig.
 
Also Ranger sind eigentlich nicht auf Stress aus. Die halten niemanden fest, nehmen keine Personalien auf und verhängen keine Bußgelder. Hauptaufgabe der Ranger ist die Aufklärung wie man sich in der Natur zu benehmen hat. Die sind ja nicht perse gegen uns biker unterwegs sondern klären auch auf wie ganz banale Dinge, die eigentlich klar sind, aber noch nicht bei jedem angekommen sind: kein Camping, kein Feuer, kein Müll, kein hinkacken, Rauchverbot, Hunde anleinen, richtiges Schuhwerk/Ausrüstung etc. Leider braucht es das mittlerweile in den Bergen weil immer mehr kommen die die Grundregeln nicht kennen.
 
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