Hab ich von einem anderen User bekommen.
Die sind da immer alle selbst gebastelt. würde mich nicht wundern wenn die unb keine Ahnung hat das sie da drauf stehen...

die alten Schilder der gemeinde werden halt wohl gerade gegen die neue Version getauscht. (jetzt auch in Metall....)
 
https://www.ride.ch/de/news/laeuft-in-deutschland-die-singletrail-diskussion-aus-dem-ruder
https://www.facebook.com/ridemag/posts/10159917653888538
____________________

Und wegen der Sperrung im Steinwald:

Gemeinsam gemeinsame Wege nutzen finde ich noch besser.
Die Natur auch. Brauchts nur halb so viel Wege.


....

Die Nachbarn vom Fichtel, der Steinwald "finden" auch getrennte Wege - nur nach dem ganz alten Prinzip.
Folgen soll ein Konzept nicht MIT sondern FÜR "die Mountainbiker". Wird bestimmt toll.
https://www.facebook.com/naturparksteinwald/posts/4096337887110138
https://www.onetz.de/oberpfalz/pfaben-erbendorf/pfaben-nur-fuss-waldhistorischem-pfad-id3230588.html
....

1622464095007.png

https://www.baysf.de/de/ueber-uns/standorte/forstbetriebe/waldsassen.html
Egerer Straße 30a
95652 Waldsassen

Forstbetriebsleiter:
Norbert Zintl

Stellvertreter:
Florian Fischer

Telefon: +49 (9632) 9223-0
Telefax: +49 (9632) 9223-23

E-Mail: [email protected]
 
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Und wegen der Sperrung im Steinwald:



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Egerer Straße 30a
95652 Waldsassen

Forstbetriebsleiter:
Norbert Zintl

Stellvertreter:
Florian Fischer

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Telefax: +49 (9632) 9223-23

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Siehst, da wollte ich mal bei der DIMB nachfragen, denke da werden wir um eine Klage nicht herum kommen.
 
Hab ich von einem anderen User bekommen.
Die sind da immer alle selbst gebastelt. würde mich nicht wundern wenn die unb keine Ahnung hat das sie da drauf stehen...

die alten Schilder der gemeinde werden halt wohl gerade gegen die neue Version getauscht. (jetzt auch in Metall....)
Die neuen Schilder am Rechelkopf sind leider nicht selbst gebastelt. Sie wurden vom LRA/UNB Bad Tölz angebracht. Inhaltlich weißen sie darauf hin, dass einige Abschneider keine offiziellen Wege sind und daher illegal angelegt. Die UNB räumt ein, dass es teilweise schwer ist zu erkennen ob ein Stück Weg offiziell oder illegal angelegt wurde. Ich würde aktuell jedem in der Ecke raten diese Schilder ernst zu nehmen.
 

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Auf welcher Rechtsgrundlage soll bitte generell das Radfahren abseits von Forststraßen verboten sein?
Das Naturschutzgesetz erlaubt schließlich ein generelles Betretuchsrecht / Befahren von Wegen. Und Wege können nur gezielt gesperrt werden (aber nicht generell alle Wege).
Ist das ein Naturpark wo eine spezielle Regelung für alle Wege gilt (vgl. Naturpark Nagelfluhkette)?

Ansonsten kann das doch kein offizielles Schild sein.
 
Auf welcher Rechtsgrundlage soll bitte generell das Radfahren abseits von Forststraßen verboten sein?
Das Naturschutzgesetz erlaubt schließlich ein generelles Betretuchsrecht / Befahren von Wegen. Und Wege können nur gezielt gesperrt werden (aber nicht generell alle Wege).
Ist das ein Naturpark wo eine spezielle Regelung für alle Wege gilt (vgl. Naturpark Nagelfluhkette)?

Ansonsten kann das doch kein offizielles Schild sein.
Das Problem ist, dass es sich hier nicht um ‚Wege‘ handelt, wie im BayNatSchG aufgeführt. Ein Teil der betroffenen Stellen sind Abschneider und andere Teile hat ‚jemand‘ angelegt. In allen Fällen ohne Genehmigung (lt. UNB). Die Formulierung ist sicher nicht die beste aus MTB Sicht da sie impliziert, dass das Radln nur auf Forstautobahnen geht.
 
Woher hast du die Info das die von "LRA/UNB Bad Tölz" angebracht wurden ?

Das Gebiet ist weder Naturschutzgebiet noch FFH noch sonst was. link bayernatlas


Ich weiß schon was du mit den Abschneidern meinst. Und ehrlich... Wer sich vernüftig draußen bewegt fährt die auch nicht.

Das Schild grenzt aber auch jede Menge Wege aus die dort absolut "geeignet" sind.
 
Woher hast du die Info das die von "LRA/UNB Bad Tölz" angebracht wurden ?

Das Gebiet ist weder Naturschutzgebiet noch FFH noch sonst was. link bayernatlas


Ich weiß schon was du mit den Abschneidern meinst. Und ehrlich... Wer sich vernüftig draußen bewegt fährt die auch nicht.

Das Schild grenzt aber auch jede Menge Wege aus die dort absolut "geeignet" sind.
Ich bin ortsansässig, hab gestern die Schilder gesehen und heute die UNB angerufen. Die haben daraufhin bestätigt, dass die Schilder von ihnen sind.
 
Und ich dachte immer die würden vorher prüfen was sie auf so ein Schild drauf schreiben...
Kann mir nicht vorstellen das der Fetzen rechtlich bestand hat.

Ich werde es damit halten wie hinten in der Jachenau wo sie sich seit Jahren lustige Schilder ausdenken.
 
… von den Schildern und noch ein paar anderen wusste die UNB übrigens nichts 😉
Damit ist die Sach dann klar.
Hier liegt keine amtliche Sperrung vor. Meiner Meinung nach sind die Schilder nur Hinweisschilder der Gemeinde/ Eigentümer und rechtlich nicht bindend (dazu noch mit falschen/ unrechtmäßigen Aussagen). Man sollte UNB bzw. die Gemeinden Auffordern die Schilder abzumontieren.
 
Hallo zusammen,
eben hatte ich auf meiner Hausrunde eine kleine Unterhaltung mit einem Waldbesitzer der dabei war einen Trail mit Baumstämmen zu versperren und wüsste mal gerne eure Meinung dazu.

Folgende Situation: Es führt ein unbefestigter, relativ breiter (ca. 2m) Weg durch den Wald den ich normalerweise befahre. Nach längeren Regenfällen ist ein Abschnitt von mehreren 100m aber sehr sumpfig, weshalb neben dem eigentlichen Weg ein Trampelpfad verläuft. Und eben dieser Trampelpfad wurde alle 20m mit Bäumen versperrt, sodass man den ursprünglichen Weg nutzen musste. Verbotsschilder oder ähnliches waren nicht aufgehängt. Mein laienhaftes Verständnis ist, daß ich den Trampelpfad befahren darf, da es sich aus meiner Sicht um einen geeigneten Weg handelt.
Der Waldbesitzer meinte das den Trampelpfad nur Fußgänger nutzen dürfen und Radfahrer auf dem Weg bleiben müssten.
Nach seiner Aussage ist der Trampelpfad auch erst durch das Befahren entstanden. Ob das stimmt weiß ich nicht aber generell halte ich das für einen berechtigten Punkt. Denn so dürfte man ja prinzipiell überall fahren, sofern man es nur oft genug macht um einen Weg entstehen zu lassen...

PS. Wir haben uns normal unterhalten und egal ob ich da fahren darf oder nicht, werde ich den Trampelpfad nicht mehr nutzen, sondern auf dem Weg bleiben. Mich würde nur mal interessieren wer von uns jetzt im Recht ist bzw. ob das überhaupt klar definiert ist.

mfg
z1m
 
Der Erfolg dieser Aktion wird sich vermutlich bald in Form eines weiteren Trampelpfades neben/hinter den als Sperre für Radfahrer gedachten Baumstämmen zeigen.
Denn kein Fußgänger wird über irgend welche Baumstämme steigen, wenn er sie problemlos umgehen kann.
So beobachte ich das seit Jahrzehnten, wenn wieder der nächste Waldbesitzer meint den Waldbesuchern irgend einen Wege vergällen zu können.
 
Richtig.
Und ja, oft entstehen auch durch Wanderer diese Pfade und warum sollten wir Radfahrer diese dann nicht auch nutzen dürfen?
Wie sind denn die alten naturnahen Wege entstanden? Viele wohl auch dadurch, weil sie ständig begangen wurden, aus unterschiedlichsten Gründen. Diese dürfen ja auch befahren werden.

Wenn der Waldbesitzer einen entstehenden Weg nicht duldet, kann er ihn meines Erachtens schon zurück bauen. Gilt aber dann für alle Erholungssuchende, weil er für andere dann auch nicht mehr wirklich attraktiv ist. Führt dann logischerweise zu dem Ergebnis wie @dopero beschrieben hat.
 
Richtig.
Und ja, oft entstehen auch durch Wanderer diese Pfade und warum sollten wir Radfahrer diese dann nicht auch nutzen dürfen?
Wie sind denn die alten naturnahen Wege entstanden? Viele wohl auch dadurch, weil sie ständig begangen wurden, aus unterschiedlichsten Gründen. Diese dürfen ja auch befahren werden.

Wenn der Waldbesitzer einen entstehenden Weg nicht duldet, kann er ihn meines Erachtens schon zurück bauen. Gilt aber dann für alle Erholungssuchende, weil er für andere dann auch nicht mehr wirklich attraktiv ist. Führt dann logischerweise zu dem Ergebnis wie @dopero beschrieben hat.

Der Waldbesitzer kann Wege auf seinem Grund durchaus zurückbauen.

Er kann sein Grundstück auch sperren "durch für die Allgemeinheit geltende, deutlich sichtbare Sperren, insbesondere durch Einfriedungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen" (Art. 27, 2, Satz 3 BayNatSchG). Wohlgemerkt aber "für die Allgemeinheit" und nicht selektiv für Radfahrer.

In beiden Fällen sind aber weitere Bedingungen des BayNatSchG zu beachten (siehe dort).
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau den Fall gab's hier bei uns im Frühjahr. Da war ein Windbruch mit ein paar Bäumen. Der wurde recht schnell weggeräumt bis auf einen Baum, der mitten über dem dortigen Weg lag. Der Weg ist dabei an dieser Stelle noch nicht mal ein Fußweg, sondern ein breiter Karrenweg. (Ein Stück weiter oben berührt der Karrenweg einen Fußweg und viele Biker nutzen zumindest bergauf zuerst den Karrenweg und später den Fußweg.) Anscheinend brauchte der Bauer den Karrenweg vorerst nicht und er dachte, er könne durch das Belassen des Baumes die Nutzung der Wege in diesem Waldabschnitt einschränken. Innerhalb einer Woche gab es einen erkennbaren Trampelpfad relativ großräumig um den gefallenen Baum herum. Recht weit ausholend deshalb, weil direkt neben dem umgefallenen Baum einiges an Gestrüpp steht. Nach zwei Monaten war die neue Variante dann ein echter Weg, von dem man hätte meinen können, der wäre schon lange da. Dann hat der Bauer entweder seinen Karrenweg wieder gebraucht oder er hat es eingesehen, jedenfalls ist der umgefallene Baum dann auch noch verschwunden. Jetzt nutzen alle wieder den Karrenweg und die Variante verschwindet langsam wieder. Ich denke, nächstes Jahr wird man davon nicht mehr soviel sehen können. Bleibt zu hoffen, dass der Bauer daraus lernt und seine Erkenntnis vielleicht auch an andere Waldbesitzer weitergibt.
 
@LeFritzz Ich möchte an dieser Stelle nochmal einwerfen, dass ich deinen Input (natürlich auch den Input der anderen juristisch vorgebildeten) zu dem Thema echt gut finde.
 
In beiden Fällen sind aber weitere Bedingungen des BayNatSchG zu beachten (siehe dort).
Ja, das war mir schon klar.
Allerdings gehört für mich das absichtliche Platzieren von Hindernissen weder zum Rückbau noch zur Sperrung im Sinne der Gesetze.
Am ehesten noch zum zum bereiten von Hindernissen im Sinne der StVO.
 
Allerdings gehört für mich das absichtliche Platzieren von Hindernissen weder zum Rückbau noch zur Sperrung im Sinne der Gesetze.
Ich fürchte da ist deine Sichtweise nicht zutreffend - wie der Besitzer einen Weg der Nutzung entzieht bleibt allein ihm überlassen - mal von leicht übersehbaren, gefährlichen Hindernissen (Draht, Angelschnur auf Brusthöhe) abgesehen. Aber mit Bäumen/Gestrüpp versperren zählt definitiv zu Waldtypischen Gefahren - als wer da reindonnert wird auch vergebens klagen
 
Ich fürchte da ist deine Sichtweise nicht zutreffend - wie der Besitzer einen Weg der Nutzung entzieht bleibt allein ihm überlassen - mal von leicht übersehbaren, gefährlichen Hindernissen (Draht, Angelschnur auf Brusthöhe) abgesehen. Aber mit Bäumen/Gestrüpp versperren zählt definitiv zu Waldtypischen Gefahren - als wer da reindonnert wird auch vergebens klagen
Eben nicht.
Näheres siehe BayNatSchG; zur unerlaubten Ablagerung von Pflanzenabfällen auch Abfallwirtschaftsgesetz.
 
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