stimmt - Danke für diesen Hinweis Roland - auch mal ein schönes Beispiel aus Bayern wie es gehen kann, hatte ich schon ewig vor mal vorbeizusehen (auch weil wir ein Büro in Nürnbersch haben), leider noch nicht geschafft :( - war nur so geplättet von Freiburg und Pfalz, weil ich da grad paar Tage Urlaub machen durfte und das im „freien“ Bayern in der Form nicht ansatzweise kannte (wobei ich offen gesagt nicht alles kenne).
Aber auch hier - hat wohl nur funktioniert weil alle Parteien wollten und auch Kompromisse eingegangen sind (nehme ich mal an).
Was Du in Freiburg erlebt hast, sind Trails auf vorher schon vorhanden gewesenen Wegen. Das gilt für Canadian, gilt für Badish Moonrising vom Schauinsland runter, gilt für Borderline, Hexentrail etc.

In Bayern hätte man nach geltender Rechtslage dafür keine "Legalisierung" gebraucht, solche Wege darf man hier befahren. In BaWü verhindert das die blödsinnige 2m-Regel. Insofern ist Freiburg aus der Not, nicht aus der Tugend entstanden.

Ja, einverstanden, in Freiburg gibt es auf den Trails einige "Bauwerke", welche auch in Bayern nicht so einfach möglich wären ohne "Absprachen" und dergleichen. Nähme ich aber diese Bauwerke raus, wäre Freiburg immer noch großartig. Und ernsthaft: Diese Bauwerke dienen doch nur einer kleinen Minderheit (zu der ich mich zähle), der Rest umfährt sie ohnehin. Das Gleiche gilt für den Buck in Nürnberg.

Niemals, niemals werden wir unsere Befahrungsrechte auf allen geeigneten Wegen für solche Spielflächen opfern wollen.
 
In einem (langen) Satz:
Ausgehend davon, dass auf der einen Seite Grundbesitzer i.d.R. kein eigenes Interesse an der Erholungsnutzung ihrer Grundstücke haben und das Radfahren auf Wegen dulden müssen und auf der anderen Seite Radfahrer möglichst viele interessante Wege haben wollen, liegt der Kompromis für die Radfahrer darin, solche Wege nur dort und in der Weise anzulegen wie es mit dem Eigentümer abgestimmt ist, ohne Zugeständnisse an das Recht Wege befahren zu dürfen zu machen.

Für so einen Konsens unter Berücksichtung aller berechtigten Belange sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nirgends besser als in Bayern.
 
Zuletzt bearbeitet:
....

Für so einen Konsens unter Berücksichtung aller berechtigten Belange sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nirgends besser als in Bayern.
Nachdem der Engel Aloysius, der Batzerte, die Zeit, wo das Hofbräuhaus geschlossen war, nicht genutzt hat den himmlischen Ratschluß an die Bayrische Staatsregierung zu übermitteln, wurde im Dezember des Jahres A.D. 2020 eine Verwaltungsvorschrift erlassen und dem Volk suggeriert, es habe sich dadurch die Rechtslage verändert. Seitdem mehren sich Stöckchenlegerei, Baumfällaktion zum Verlegen von Wegen, illegale Sperrschilder und sogar widerrechtliche Sperrschilder, auf denen im Falle des Befahrens mit empfindlichem Übel gedroht wird (§240 StGB Nötigung).
"Wir leben nicht in Südamerika, wir leben im Bayernland. Das war für Liberalitas einstmals trcht wohlbekannt" (Biermösl Blosn, "Nürnberg-Lied"). Schau mer mal, wo es hingeht mit der Liberalitas Bavariae.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem der Engel Aloysius, der Batzerte, die Zeit, wo das Hofbräuhaus geschlossen war, nicht genutzt hat den himmlischen Ratschluß an die Bayrische Staatsregierung zu übermitteln, wurde im Dezember des Jahres A.D. 2021 eine Verwaltungsvorschrift erlassen und dem Volk suggeriert, es habe sich dadurch die Rechtslage verändert. Seitdem mehren sich Stöckchenlegerei, Baumfällaktion zum Verlegen von Wegen, illegale Sperrschilder und sogar widerrechtliche Sperrschilder, auf denen im Falle des Befahrens mit empfindlichem Übel gedroht wird (§240 StGB Nötigung).
"Wir leben nicht in Südamerika, wir leben im Bayernland. Das war für Liberalitas einstmals trcht wohlbekannt" (Biermösl Blosn, "Nürnberg-Lied"). Schau mer mal, wo es hingeht mit der Liberalitas Bavariae.
:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
liegt der Kompromis für die Radfahrer darin, solche Wege nur dort und in der Weise anzulegen
Also DAS halte ich für ein großes Zugeständnis seitens der Eigentümer und da liegt auch der Casus Knacktus in Augsburg, da es dort eigentlich keine interessanten Wege gibt - aber ich denke wir sollten das Thema damit hier einstellen.
Ich versuche halt beide Seiten zu sehen und ja die die neue 2020 „Verfügung“ ist Kacke und trägt zu Unzufriedenheit auf allen Seiten bei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausgehend davon, dass auf der einen Seite Grundbesitzer i.d.R. kein eigenes Interesse an der Erholungsnutzung ihrer Grundstücke haben

Ich weiß nicht, ob man das so pauschal sagen kann. Wir reden ja von Waldgebieten, und da ist m.W. der größte Grundbesitzer in Bayern der Freistaat selbst. Danach "ein paar Adelige", "ein paar Großkopferde" und zu guter Letzt eine "große Anzahl an kleinen Waldbesitzern" (also Kleinwaldbesitzer :) ). Zumindest ersterer sollte ja schon ein Interesse an der Erholungsnutzung haben, oder?

Den meisten wird es vollkommen egal sein, ob auf den Wegen, die durch ihren Wald gehen, auch noch ein paar MTBer durchfahren. Eine kleine Minderheit allerdings sieht den Wald mehr als ihren Garten an und würde am liebsten alle Leute aussperren - unabhängig davon, ob die mit einem MTB, zu Fuß oder sonst wie unterwegs sind. Und das sind dann meistens die Beispiele, die es in die Medien, Foren oder sonst wohin schaffen.

Noch eine kleine Anmerkung am Rande, da ich auf beiden Seiten (Waldbesitzer und MTBer) stehe: Nicht jeder Baum, der auf einem Trail liegt, muss gleich eine absichtliche Sperre sein. Oftmals geht es nicht anders, als den Baum dahin zu fällen und erst später mit dem Rücken anzufangen etc.
 
Also DAS halte ich für ein großes Zugeständnis seitens der Eigentümer und da liegt auch der Casus Knacktus in Augsburg, da es dort eigentlich keine interessanten Wege gibt - aber ich denke wir sollten das Thema damit hier einstellen.
Ich versuche halt beide Seiten zu sehen und ja die die neue 2020 „Verfügung“ ist Kacke und trägt zu Unzufriedenheit auf allen Seiten bei.
Der Eigentumsbegriff (an Grund und Boden) im heutigen Sinne ist in Mitteleuropa erst recht spät überhaupt entstanden. Die "germanischen" Wehrbauern hatten im Gegensatz dazu ein Konzept der "Allmende" entwickelt. Die mittelalterliche Struktur führte das Institut der Grundherrschaft und Leibeigenschaft ein, ein aristokratisch bestimmtes Konzept. Das heutige Konzept steht in eklatantem Widerspruch zur Gütergemeinschaft der Jerusalemer Urgemeinde und auch den Schriften des Thomas von Aquin. In einer angeblich christlich geprägten Gesellschaftsform sollte dieser krude Begriff des Privateigentums daher gar nichts zu suchen haben. Nicht zuletzt die Vertreter einer katholischen Soziallehre haben daher den Begriff der Sozialbindung des Eigentums ins Grundgesetz aufgenommen.

Dein "Herr im Haus" Verständnis von Eigentum ist ein Verständnis des 19 Jahrhunderts. Auf den Müll damit.
 
Ich hoffe mal du meinst das ironisch ….
Nein, überhaupt nicht. Eigentum hat eine Sozialbindung. Und auf dieser Basis ist das Befahren von Privatwegen gem. Art. 28 BayNatSchG hinzunehmen wie auch etliches andere. Es wird höchste Zeit, dass diese ostelbische Gutsherrenmentalität abgeschafft wird.
 
Also DAS halte ich für ein großes Zugeständnis seitens der Eigentümer ...
Das ist nur dann ein Zugeständnis, wenn man das wichtigste des Satzes gerade nicht zitiert.
Wenn man
... wie es mit dem Eigentümer abgestimmt ist, ...
mit mit in Betracht zieht, ist es kein Zugeständnis, sondern die alleinige Entscheidung des Eigentümers und damit die selbstverständliche Anerkennung seiner Rechte und seiner Entscheidungshoheit.


P.S.
... und da liegt auch der Casus Knacktus in Augsburg, da es dort eigentlich keine interessanten Wege gibt ...
Dazu muss ich jetzt aber schon noch was sagen.
Ich war vor längerer Zeit insgesamt 3x dort in Augsburg. Bin dabei jedes mal mit Einheimischen gefahren, die sich dort auskennen. Die allermeisten Wege bestehen nach deren Aussage schon lange. Von Ihnen befahren werden diese Wege seit den frühen 90ern. Entstanden sind diese durch die Nutzung als Erholungsgebiet schon vor der Zeit des MTB und die militärische Nutzung großer Teile des Gebietes durch die US Army und deren Vorgänger. Wenn man darauf aufmerksam gemacht wird, kann man auch durchaus immer wieder Reste von früheren Stellungen, Gräben etc. erkennen. Die Army ist 1998 abgezogen. Seit dem wird immer wieder versucht durch "schonende" Waldwirtschaft dieses stadtnahe Ausflugsgebiet allen Besuchern madig zu machen (so wurde mir das weitergegeben).
Die Strecken sind im übrigen gar nicht so uninteressant, weswegen auch zahlreiche private Anbieter und Vereine dort MTB Fahrtechnikschulungen anbieten.
Warum man nach Jahrzehnten der fast ausschließlich problemlosen Nutzung (Buddler gab und gibt es leider immer), meint dies sein nun auf einmal ein so großes Problem, dass man Besucher vergrämen oder aussperren muss, versteht von meinen Bekannten keiner. Gerade auch mit dem Hintergrund der Entstehung und früheren Nutzung des Gebietes sorgen die am häufigsten genutzten Argumente bezüglich des Umweltschutzes eher für wenig Verständnis.
 
Das ist nur dann ein Zugeständnis
Also wenn sich Eigentümer darauf einlassen, dass neue Wege/Trails angelegt werden dann empfinde ich das als großes Zugeständnis- wenn ich damit hier alleine stehe ok, ich stehe dazu.

und Augsburg: Es ist halt wie immer zwei Teile der Medaille - ja man hat die Mountainbiker vielleicht unterschätz aber was da die letzen Jahre an Wildwuchs (Buddlerei) abging war auch vom feinsten. Und sorry - wenn wir uns Mountainbiker Eigentlich Trail Rules auferlegen, auf der anderen Seite aber neue Wege im Dutzend entstehen - auch nicht ok.

Es geht halt auch nicht das einer eine Spur durch den Wald fräst und der zweite dahinter sagt, oh da ist ja ein Weg, den darf ich ja als geeignet nutzen.

Aber ich bestreite ja gar das in dem einen Gebiet der aktuelle Eigentümer weit über das Ziel hinausschießt- aber wie gesagt, man hat sich halt entschlossen auf Grund von anderen Ziele da nicht den Klageweg für dieses relativ kleine Gebiet zu beschreiten - so mein Verständnis
 
Also wenn sich Eigentümer darauf einlassen, dass neue Wege/Trails angelegt werden dann empfinde ich das als großes Zugeständnis- wenn ich damit hier alleine stehe ok, ich stehe dazu.

und Augsburg: Es ist halt wie immer zwei Teile der Medaille - ja man hat die Mountainbiker vielleicht unterschätz aber was da die letzen Jahre an Wildwuchs (Buddlerei) abging war auch vom feinsten. Und sorry - wenn wir uns Mountainbiker Eigentlich Trail Rules auferlegen, auf der anderen Seite aber neue Wege im Dutzend entstehen - auch nicht ok.

Es geht halt auch nicht das einer eine Spur durch den Wald fräst und der zweite dahinter sagt, oh da ist ja ein Weg, den darf ich ja als geeignet nutzen.

Aber ich bestreite ja gar das in dem einen Gebiet der aktuelle Eigentümer weit über das Ziel hinausschießt- aber wie gesagt, man hat sich halt entschlossen auf Grund von anderen Ziele da nicht den Klageweg für dieses relativ kleine Gebiet zu beschreiten - so mein Verständnis
Um es klar zu sagen: Privateigentum an Wäldern ist anachronistisch.
 
Bin definitiv kein Waldbesitzer (noch - eigentümer), aber die Ansicht teile ich nicht wirklich. Und bzgl. "Наше дело правое. Мы победим" - da könnte dann wohl etwas dauern.
Am ersten Satz besteht - egal, ob ich ihn aufs Biken beziehe (was hier ausschließlich der Fall ist) oder auf das, wovon ich sonst noch überzeugt bin - keinerlei Zweifel.

Was den zweiten Satz angeht, handelt es sich ja darum, wofür wir uns Biker einsetzen.
Wie lange sowas dauert, ist jeweils ein relativer Begriff. 900 Tage Leningrad und 1500 Jahre Entwicklung zum heutigen freiheitlich-pluralistischen Staat kann man nicht in gleichen Zeiteinheiten messen.
 
Als Waldbesitzer sehe ich persönlich gar nicht ein, dass ein Trampelpfad über mein Grundstück geht, nur weil ein offizieller Waldweg zu verschlammt ist.
Da würde ich beim Fällen auch nicht unbedingt die Äste an der Stelle vom Trampelpfad wegmachen. Es ist ein richtiger Weg da, bitte den auch benutzen.
Wer den Weg nutzen will und er ihm zu schlecht ist, soll sich bitte an den Eigentümer des Wegs wenden, i.d.R. die entsprechende Gemeinde. Die ist für die Wegeinstandsetzung verantwortlich.
Das allgemeine Betretungsrecht rechtfertigt in meinen Augen nicht, dass "Anlegen" von Trampelpfaden.

Zum Thema Duldung von Pfaden:
War die Woche auf einem Trail in den Bayerischen Staatsforsten unterwegs.
Aus der Entfernung seh ich Flatterband.
Beim näherkommen sehe ich, dass ein Gebiet wegen vieler dürrer Bäume gesperrt war. Tja, das war's dann wohl mit dem Trail -> weit gefehlt. Das Flatterband ging genau neben dem Trail entlang, schön den Kurven gefolgt.
Das fand ich Mal ein richtig positives Beispiel 🙂, hätte nicht damit gerechnet.
 
Als Waldbesitzer sehe ich persönlich gar nicht ein, dass ein Trampelpfad über mein Grundstück geht, nur weil ein offizieller Waldweg zu verschlammt ist.
Da würde ich beim Fällen auch nicht unbedingt die Äste an der Stelle vom Trampelpfad wegmachen. Es ist ein richtiger Weg da, bitte den auch benutzen.
Wer den Weg nutzen will und er ihm zu schlecht ist, soll sich bitte an den Eigentümer des Wegs wenden, i.d.R. die entsprechende Gemeinde. Die ist für die Wegeinstandsetzung verantwortlich.
Das allgemeine Betretungsrecht rechtfertigt in meinen Augen nicht, dass "Anlegen" von Trampelpfaden.

In der Praxis läuft es eben oft anders ab. Besonders Wanderer suchen sich sehr schnell einen Weg um den verschlammten Bereich, Radler fahren da eher erstmal noch durch.
Ist dann ein neuer Weg deutlich erkennbar, fahren ihn dann natürlich auch immer mehr Radler. Meist ist das ja nur 1-2m nebenan. Da verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht ganz, wo hier das Problem ist. Dass dann der Waldbesitzer sagt, dass diesen neu entstandenen Weg nur Fußgänger benutzen dürfen, aber Radler nicht, entspricht eben auch nicht der Gesetzeslage. Entweder der Weg wird für alle zurück gebaut/geschlossen oder eben gar nicht. Und das war ja eigentlich meinem Verständnis nach der Auslöser für diese Diskussion.

Interessant ist, dass nicht diejenigen die Wege wieder instandsetzen müssen/sollen, die diese auch in den schlechten Zustand bringen, sondern es die Gemeinde machen soll. Sind die Waldeigentümer nicht auch die Wegeigentümer, wenn sie durch ihr Eigentum gehen? Dann würden sie ja auch nicht mal theoretisch bei Unfällen haften?

Jedenfalls hätte ich mir gedacht, dass der Waldeigentümer selbst ein Interesse daran hat, dass seine Wege in Ordnung sind, vor allem wenn er keine "Trampelpfade" außen herum haben will.
 
Richtig, ich würde den Trampelpfad von keinem dulden. Ich verstehe deswegen die Diskussion nicht, dass machen auf dem Trampelpfad pochen und nicht auf einen fahrbaren Weg daneben, der ja schon da ist.

Ein Weg muss der instandsetzen, wer in "zerstört" hat. Das geht aber nur, wenn eine übermäßige Nutzung einem zugeordnet werden kann, z.B. bei einer größeren Holzrückaktion.
Wenn der Weg aber schleichend immer schlechter wird, dann ist es der Eigentümer. Der bekommt evtl. sogar Geld dafür, Stichwort Jagtpacht für Wegeinstandsetzung.
 
Wenn Wege "durch" ein Grundstück kaufen, dann ist schon Mal was schiefgelaufen. Wege sollten mit Grenzsteinen markiert sein, eine eigene Flurnummer haben, der Gemeinde gehören und das Weg gewidmet sein. Und von sowas rede ich.
Eine Rückegasse " durch" ein Grundstück, damit kann der Eigentümer machen, was er will. Da gelten die allgemeinen Waldgefahren, da kann auch Mal was Querliegen, stört den Rückzug im Zweifelsfall nicht.
 
Zurück
Oben Unten