Schnäppchenjäger-Laberthread

Die Funktion ist halt für Freunde und Familie und nicht um die Gebühren zu umgehen. Und wenn es um Freunde und Familie geht, brauch man auch keine Versicherung bzw. Käuferschutz, daher ja auch keine Gebühren. Wer keine Zahlungsgebühren haben will, soll es halt überweisen. Ist heute in der Regel ja auch am nächsten Tag da, sprich selbst wenn es der zweite Tag ist, verzögert es den Versand maximal um einen Tag.
Nö wieso soll das Geld dann weg sein ? Ich habe dann seinen Namen und seine Kontodaten. Damit kann mein Anwalt ziemlich viel machen. :D

:daumen: Kann jeder selbst Handhaben wie er möchte, mir wäre für so etwas meine Zeit viel zu schade, aber jeder hat andere Hobby & Freizeitgestaltungen ...

PS: und wenn der dein Geld schon nicht mehr hat und sonst nichts mehr hat - gibt dir dein Anwalt dann die Kohle zurück ?
 
:daumen: Kann jeder selbst Handhaben wie er möchte, mir wäre für so etwas meine Zeit viel zu schade, aber jeder hat andere Hobby & Freizeitgestaltungen ...

PS: und wenn der dein Geld schon nicht mehr hat und sonst nichts mehr hat - gibt dir dein Anwalt dann die Kohle zurück ?


Is richtig :o
Bin ja der Meinung das wenn man im Internet abgezogen wird dann is man meistens selber Schuld :ka:

Naja Pfänden wär da ne Option. Sonst haste halt Pech gehabt :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich such nix bei Wildfremden und überweise per Vorkasse o. Paypal4friends :confused: Das können die gerne machen die dann hier Warnungen posten :ka: Wofür gibt es ebay und normales paypal :ka:



das Geld ist dann aber trotzdem weg ... dann kann man auch paypal4friends machen ...
Okay, also du bist der Meinung, das ich das hier nicht posten soll.
Ich soll also nicht darauf hinzuweisen, das ein Betrüger durch die Gegend rennt.
Und das der damit durchkommt.
Und das vielleicht hier auf diese Weise jemand vor so einem Ars... bewahrt wird.
Übrigens, ich habe jetzt schon fast 20 Jahre irgend etwas auf mehr oder weniger diese Art gekauft und nie bin ich an so jemanden geraten
 
Für mich brauchst du ehrlich so etwas nicht posten - unglaublicher Schnapper, neuer Account, Vorkasse/paypal4friends - da weiß ich eigentlich schon Bescheid :winken:

Und wenn mich die Gier trotzdem packt dann frage ich an, ob Abholung möglich wäre - hab ja immer einen Bekannten um die Ecke. Wenn dann keine Antwort mehr kommt, die Anzeige trotzdem bleibt - verstehste ;)

Ebay Kleinanzeigen und co. da tümmeln sich Betrüger - eigentlich wird man selbst da auch bei Kontaktaufnahme explizit drauf hin gewisen nicht irgendwo hin sein Geld zu schicken ... verbuche es als Lehrgeld.

PS: da gibt es so eine Spruch "nur weil einer es xx Jahre so macht, heißt das noch lange nicht das das so richtig ist"
 
Für mich brauchst du ehrlich so etwas nicht posten - unglaublicher Schnapper, neuer Account, Vorkasse/paypal4friends - da weiß ich eigentlich schon Bescheid :winken:

Und wenn mich die Gier trotzdem packt dann frage ich an, ob Abholung möglich wäre - hab ja immer einen Bekannten um die Ecke. Wenn dann keine Antwort mehr kommt, die Anzeige trotzdem bleibt - verstehste ;)

Ebay Kleinanzeigen und co. da tümmeln sich Betrüger - eigentlich wird man selbst da auch bei Kontaktaufnahme explizit drauf hin gewisen nicht irgendwo hin sein Geld zu schicken ... verbuche es als Lehrgeld.

PS: da gibt es so eine Spruch "nur weil einer es xx Jahre so macht, heißt das noch lange nicht das das so richtig ist"
Jo, jetzt weiß ich auch Bescheid.
 
Zuletzt bearbeitet:
weeds.gif
 

Anhänge

  • weeds.gif
    weeds.gif
    155,3 KB · Aufrufe: 264
Nö wieso soll das Geld dann weg sein ? Ich habe dann seinen Namen und seine Kontodaten. Damit kann mein Anwalt ziemlich viel machen. :D

Edit: sowas ähnliches wurde erst vir kurzem hier besprochen.
Dein Anwalt sollte dir eventuell erklären dass der Hinweis auf Betrug einer Internet-Announce auf einer digitalen Börse nicht als "willkürlicher" Rufmord zu betiteln ist- was man hier wieder für nen Schwachsinn liest, meine Güte.

Außerdem, viel Spaß beim Rückholen von 600€ per Anwalt, der macht das sicher gratis ;)
Und viel Erfolg wird er auch nicht haben, denn ein Konto ist schnell Mal auf einen falschen Namen registriert.
 
Dein Anwalt sollte dir eventuell erklären dass der Hinweis auf Betrug einer Internet-Announce auf einer digitalen Börse nicht als "willkürlicher" Rufmord zu betiteln ist- was man hier wieder für nen Schwachsinn liest, meine Güte.

Außerdem, viel Spaß beim Rückholen von 600€ per Anwalt, der macht das sicher gratis ;)
Und viel Erfolg wird er auch nicht haben, denn ein Konto ist schnell Mal auf einen falschen Namen registriert.

Was passt den dadran nicht ? Natürlich ist es Rufmord wenn ich irgendwo poste das du ein Betrüger bist, ohne Beweise zu erbringen.
Gönn dir auf Wikipedia bevor du hier einen auf dicke Welle machst ;)

Und zum zweiten hast du keine Rechtsschutzversicherung ?
Wenn nicht dann gute Nacht dir :daumen:

Also bei uns kann man ein Konto nur mit einem Amtlichen Lichtbildausweis registrieren.
Keine Ahnung wo du wohnst, aber ich denke das das in Deutschland nicht anders sein wird.
 
Ich nutze oft PayPal (ohne FF) und schlage die Gebühren obendrauf (2,49% + 0,35 Euro pro Transaktion) der Empfänger bekommt dann den vereinbarten Kaufpreis und ich genieße Käuferschutz.
 
Auszug aus den deutschen AGB von painpal:



15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese Nutzungsbedingungen und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England und Wales




Mit Nutzung stimmst du zu, viel Spaß beim Prozessieren mit Rechtsgutachten etc
 
Auszug aus den deutschen AGB von painpal:



15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese Nutzungsbedingungen und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England und Wales




Mit Nutzung stimmst du zu, viel Spaß beim Prozessieren mit Rechtsgutachten etc

Bist du Jurist ?
Ich nicht und egal was du schreibst ich habe gute Erfahrungen gemacht also Wayne :ka:
 
Zuletzt bearbeitet:
Auszug aus den deutschen AGB von painpal:



15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese Nutzungsbedingungen und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England und Wales




Mit Nutzung stimmst du zu, viel Spaß beim Prozessieren mit Rechtsgutachten etc

Und was macht das für einen Unterschied im Sinne der Erfüllung? Es wird hier das Rechtsverhältnis zwischen dir und PayPal beschrieben, was nichts am Rechtsverhältnis zwischen dir und dem Verkäufer ändert. Der Mangel tritt nach deutschem Recht auf, PayPal übernimmt das Handling dessen. Es sind doch zwei verschiedene Rechtsbeziehungen. Wenn du ein Problem mit PayPal hast, klar, andere Vorgehensweise. Wenn du ein Problem mit dem Verkäufer hast, hat ja PayPal als Unternehmen keinen Einfluss auf die Vereinbarung - ich weiß nicht, was du mit der Aussage konkret mitteilen möchtest.

Ich hatte bei eBay Kleinanzeigen auch schon einen Fall, wo jemand mit eine Gabel zugesendet hat, die im Gegensatz zur Anpreisung komplett auf Coil war. Nach Mängelrüge teilt dieser mit mit, er habe die Anzeige geändert, weil sein Kontingent überschritten sei und er mir das Richtige zugesendet habe.

Nur schade, dass ich Screenshots vor und nach der Zahlung mit Zeitstempel gemacht habe und er eindeutig ein anderes Produkt beworben hat. Wobei er relativ lange bei seiner Aussage geblieben ist. Da war ich echt versucht, das Ganze wegen Betruges anzuzeigen, da hat man echt Absicht unterstellen können.

Naja, TLDR: PP eingeschaltet, Ware zurückgesendet, Geld erhalten, Versandkosten von PP erstatten lassen und gut ist.
 
Zurück
Oben Unten