Der Verkäufer ist grundsätzlich zu einer Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, da i. d. R. ein Kaufvertrag zustandegekommen war (ich meine das hatten wir auch schonmal andiskutiert, auch mit Verweisen auf Urteile). Der Verkäufer kann auch nicht ohne weiteres von dem Kaufvertrag zurücktreten (dafür braucht es trifftige Gründe). Ich hatte mich deswegen bspw. schonmal ewig mit Bike24 herumgeschlagen. Mein Vorschlag wäre in diesen Fällen immer eine entsprechende Bewertung bei Trustpilot & Co zu verfassen - das wirkt fast immer. Weiterhin würde ich solche Vorgänge an die Verbraucherschutzzentrale melden. Da passiert zwar nichts aber ich hege die Hoffnung, dass, sind es irgendwann doch genug Beschwerden, dann doch mal reagiert wird.
D. h. entspricht die gelieferte nicht der bestellten Ware würde ich auf die bestellte Ware bestehen.