so ein mist!!!

matveevru

naja->Hujnja!
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:mad:

hallo,, leute

könnt ihr mir vllt helfen?

ich hab mit einem typen meine monster gegen ne 66rc getauscht. alles war ok ,bis ich die gabel bekam,,wo ich das paket öffnete sah ich , dass sie am standrohr so beschädigt war , dass da öl von alleine aus der dichtung kam.:mad:
und der schaft war 2 cm kürzer ,wie angegeben.ich habe die gabel zurückgeschickt und der typ meinte dass es kein problem ist sein sollte und so...
nachdem er die gabel wiederbekam konnte ich keinen kontakt mit dem alten aufnehmen (icq -ist er nie da,auf mail antwortet er nicht und wenn ich anrufe ,legt er sofort auf.) ist übrigens schon eine woche her.

was soll ich nun machen....bitte um hilfe.:heul:

danke
 
seine adresse hast du ja. wenn du dann die möglichkeit hast mitm zug/auto oder sonst wie hinzufahren würd ich ihm an deiner stelle gehörig die meinung sagen die monster wieder holen und ihm noch eins in die fresse hauen.
 
moe 11 schrieb:
seine adresse hast du ja. wenn du dann die möglichkeit hast mitm zug/auto oder sonst wie hinzufahren würd ich ihm an deiner stelle gehörig die meinung sagen die monster wieder holen und ihm noch eins in die fresse hauen.


moe, der typ wohnt in dresden und ich in koblenz ..ich kann nicht so einfach hin,,außerdem hat er die monster schon abgesägt ,dat ich sie nicht mehr gebrauchen kann.:(
 
ich würde da mal nen brief per einschreiben hinschreiben. natürlich n einschreiben wo du über den erhalt informiert wirst. dort würde ich hineinschreiben, das du von tauschvertrag zurücktreten willst, aus genau den gründen. ist ja eigentlich garkein vertrag, weil ihr ja über ne 66 geredet habt die ganz ist und nen längerten schaft hat.

dann würd ich ihm noch 100 euro abnehmen, weil n aluschaft neu einpressen kostet soviel. stahlschaft um die 60 euro. geb ihm eine woche zeit, wenn nicht geht zum anwalt. die kosten darf ja ganz klar er übernehmen. bei seriösen anwälten kostet das erste beratungsgespräch nix
 
jo oder wenn du ne rechtschutzversicherung hast bzw. deine eltern (weiss nicht wie alt du bist^^) einfach ma ne Anzeige ins haus flattern lassen wirkt offt wunder und wenn nicht kannste es auf nen Prozess ankommen lassen dann wird er ja sehen obs so schlau war.
 
also wennst keine rechtsschutz hasd würde ichs so wie rex_sl machen ansonsten gleich zum anwalt und den den brief schreiben lassen das wirkt wirklich wunder ;)
oder zur polizei und anzeige wegen betrugs erstatten - nur das du da an geld kommst schaut schlecht aus wenn das irgend son 14jähriges kiddi is
 
gans wichtig is das es schnell geht du hasd den handel ja hoffendlich über email gemacht - die mails werden auf den postservern n paar tage oder wochen (kommt auf den anbieter an) gespeichert und wenn die polizei die anfordert kann ausgeschlossenw erden das der inhald nachträglich verändert wurde - so kommt er dann nich raus wenn in den mails auch deutlich drinnen stand das die gabel einwandfrei is un so - wenn die nachrichten über das forum hier gelaufen sind soltle es auch kein problem sein wennst die nich gelöscht hasd die kansnt ja auch nich manipulieren ohne den server zu hacken...
 
also ich bin 18 (wohne allerdings erst 3 jahre hier, und deshalb kenne mich nicht so aus) und der typ ist 17 .

ich bin dumm ,dass ich sowas mache ,JA!! aber ich meine ,soviel anstand muss man doch haben!!oder sehe ich das falsch?? ist einfach nur assi!!
 
matveevru schrieb:
so eine ******* !!! ich stelle grad fest , dass ich nicht mal den kompletten verlauf in icq habe,,von dem....nur ab dem punkt , wo wir losgeschickt haben.:heul:

******* man.
naja der bringt dir auch sonst nich viel weil den jeder depp manipulieren kann problemlos...
sowas am besten nur per mail oder bei so teuren sachen wenn ichs nich per nachname mache lass ich mir n schriftlichen vertrag zuschicken in dem alles festgehalten is - ich geh zwar nich davon aus das mich einer verarschen will aber sicher is sicher und wie man an deinem beispiel sieht passiert hald doch ab un an was...
und binn trozdem neulich bei nem fully auf die schnauze geflogen bei dem die haubtachse verbogen war und die lager ausgeschlagen was ich aber leider erst zuspät festgestellt hab da die gabel etwas länger brauchte... und nach 2 monaten kannst dann nimmer meckern da kann ja was weis ich was passiert sein...
 
Ich würde ein Brief vom Anwalt verfassen lassen und an den Typ schicken lassen. Meistens reicht das den Leuten schon das Sie das Teil wieder rausrücken ,dadurch Angst haben verklagt zu werden.
Wenn das alles nicht geht gibs ja immernoch so Firmen wie "Moskau Inkasso" kostet zwar etwas aber dann müsste sich die sache doch eigentlich schnell klären :) !
Zusätzlich noch wegen Betrug anzeigen.
 
aber auf jeden erstmal ne anzeige erstatten das kost ja nix und wenn die beweislage schlecht aussieht kannst die ja immernoch zurückziehen bevorst dann ne verhandlung zahlen must - und wenn die eltern mitbekommen da kommt polizei und verhör und so dann schaut die sache evtl. wieder gans anders aus
 
nein auf keinen fall zur polizei. damit verhinderst du nur das wichtige sachen verfolgt werden.

ne anzeige bringt da garnix. das is ja zivilrecht. und kein betrug, du hast ja wahre erhalten, nur die zugesicherten eigenschaften weichen ab. du hast demnach das recht vom nicht geschlossenen kaufvertrag zurückzutreten. ist kein problem. da er dir dann das teil in dem von dir ausgelieferten zustand zuschicken muss, musst gleich auf geld für nen neuen schaft bestehen.

son brief von privat per einschreiben bringt da mehr. führ am besten die kosten mit auf, die entstehen werden. z.B. horrende anwaltskosten veranschlage gleich mal 500 euro oder so, hast ja nen guten anwalt. dann gleich kosten für dein einschreiben, usw. der überlegt sichdas 2 mal ob er das wirklich will. schreib noch hin, das er sich lieber von dem geld ne eigene neue gabel kaufen soll.
 
Hast du den Tausch über den Bikemarkt abgewickelt oder wie ist das von statten gegangen?
Grundsätzlich ist es, um dein Recht zu waren, wichtig was denn eigentlich Gegenstand und Inhalt eures Vertrags ist. So wie sich das anhört, hast du aber wohl keinen geschlossen. Und genau das ist dein Problem!
Die Beweislast läge in dem Fall bei dir, so dass du beweisen müsstest, ob er seine Pflicht, die sich aus dem Vertrag ergäben, nicht erfüllt hat.

So eine ähnlichen Fall hatte ich in Wirtschaftsprivatrecht, 1. Semester.
Falls du Rechtsschutz hast (was heute meiner Meinung nach unumgänglich ist) geh am besten mal zu einem Anwalt. Ansonsten lese einfach mal im BGB ab Paragraph 433, da geht es um Kaufverträge (auch für die Zukunft vielleicht).

Pauschal gesagt: Man kann eine Zahlung bzw. Umtausch nur verlangen, wenn ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.


Trotzdem hoffe ich für dich, dass sich die Angelegenheit irgendwie regeln lässt.

FLO
 
rex_sl schrieb:
nein auf keinen fall zur polizei. damit verhinderst du nur das wichtige sachen verfolgt werden.

ne anzeige bringt da garnix. das is ja zivilrecht. und kein betrug, du hast ja wahre erhalten, nur die zugesicherten eigenschaften weichen ab. du hast demnach das recht vom nicht geschlossenen kaufvertrag zurückzutreten. ist kein problem. da er dir dann das teil in dem von dir ausgelieferten zustand zuschicken muss, musst gleich auf geld für nen neuen schaft bestehen.

son brief von privat per einschreiben bringt da mehr. führ am besten die kosten mit auf, die entstehen werden. z.B. horrende anwaltskosten veranschlage gleich mal 500 euro oder so, hast ja nen guten anwalt. dann gleich kosten für dein einschreiben, usw. der überlegt sichdas 2 mal ob er das wirklich will. schreib noch hin, das er sich lieber von dem geld ne eigene neue gabel kaufen soll.

500???? was hasdn du fürn scheiss Anwalt :D:D:D - meiner macht unter 5000 keinen finger krumm wenns vor gericht geht :lol: :lol:
 
Also Dresden is ne gute Stunde entfernt von mir. :D

Spritkosten und nen Kasten Bier für die Kumpels und wir schauen mal hin. ;)

Gruss Joachim

PS: Ich denke du solltest ihm klar machen, dass es so nicht geht, und er sich so nicht wiederin der Szene blicken lassen braucht. Was für ein Rad fährt er eigentlich genau?
 
Pavel schrieb:
---- ---- du hast ne PN !


Hmm. Warum teilst das Allen mit?


Mal ne Frage, besteht in schriftlicher Form ein Kauf- / Tauchschvertrag? Wenn NEIN = schlechte Karten deine Gabel wieder zubekommen. Du musst ihm erstmal beweisen das ihr tauschen wolltet.
 
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