Specialized so special: Lug & Trug

es gab von beginn an wenig zu sagen:
1. rahmen unbekannter herkunft, für den specialized die verantwortung ablehnt
2. wie kriegt man das ding dennoch zum funktionieren?
3. specialized lügt threadersteller an
 
Denke es ist ein orginal Speicalized Rahmen / Dämpfer der aber nicht durch den offiziellen Verkaufsweg in Umlauf gebracht wurde. Also keine Garantie weil er nicht offiziel verkauft wurde, auch wenn er 100% von Specialized ist.
Pech gehabt.
 
es gab von beginn an wenig zu sagen:
1. rahmen unbekannter herkunft, für den specialized die verantwortung ablehnt
2. wie kriegt man das ding dennoch zum funktionieren?
3. specialized lügt threadersteller an

richtig, und die punkte 1 und 2 sind ja schon seit einigen seiten geklärt bzw. ausreichend druchgekaut.

eine diskussion über punkt 3 ist irgendwie sinnlos. von mir aus ist es ein fakt, dass specialized gelogen hat, trägt aber zur lösung des problems (welches problem?) nichts bei.

finde ich.


ps: kauft mir lieber meine verf***** RAce face schoner ab, da.
 
Wenn der Rahmen nicht gefälscht ist, kann er doch nur geklaut sein.
Dann ist doch auch anzunehmen, dass der Ebayverchecker hier geklaute Ware vertickt. Und das ist eben Hehlerei.
Und bisher hat man sich auch im Netz strafbar gemacht, wenn man solche Ware gekauft hat (wissentlich oder unwissentlich). Das hat der Gesetzgeber geändert, weil man sich eben durch das Online-Geschäft nicht davor schützen kann, auch mal unwissentlich was geklautes zu erwerben.

Das ist so nicht richtig!

Wer etwas "unwissentlich" kauft, mithin keinen Vorsatz dahingehend hat, dass die Ware aus einem Diebstahl stammt, macht sich nie strafbar.

Da die subjektive Komponente "wissentlich" aber schwer nachweisbar ist, orientiert man sich daran, ob es Indizien gibt, die den Käufer hätten auffallen müssen bzw. den Verdacht erregt haben, dass dieses Geschäft nicht "sauber" ist -in der Praxis hat man aber den Eindruck, dass es den Gerichten oft ausreicht, das es hätte auffallen müssen.
Es reicht zur Annahme einer Hehlerei aber dann aus, dass man beim eigenen Erwerb dies zumindestens billigend in Kauf nahm.

Und nicht der Gesetzgeber hat dies für den Fall einer Auktion im Internet geändert, sondern nach der Rechtsprechung des LG Karlsruhe soll nunmehr allein der Umstand, dass eine Auktion mit einem € beginnt und als Schnäppchen endet, nicht schon zu einer Verurteilung wegen Hehlerei ausreichend sein.

Aber auch hier kommt es weiterhin auf die Beurteilung aller Gesamtumstände des Einzelfalles an.
 
Wüsst ich auch liebend gern, werd mir einen Anruf vorerst aber verkneifen.
MyHermes sagt, dass er gestern zugestellt wurde.

Da Du hier schon Rechtskunde unterrichtest klär mich doch bitte auch noch über o.g. Frage auf (ob durch Annahme einer Reparatur mit Garantiezusage und Einschicken eines Bikes ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt).
 
sehr geehrte Edith L.,

eine redensart der rechtsverdreher lautet "durch Annahme einer Instandsetzung, Wiederherstellung oder Ausbesserung eines beschädigten oder defekten Gegenstandes mit Garantiezusage und Einschicken eines Bikes kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande".
deine aufgabe für heute besteht darin, diese aussage zu diskutieren und deine these mit fakten zu untermauern.

deine zeit läuft ab jetzt.
 
eine diskussion über punkt 3 ist irgendwie sinnlos. von mir aus ist es ein fakt, dass specialized gelogen hat, trägt aber zur lösung des problems (welches problem?) nichts bei.

Es ging doch aber nur darum.... einzig eine Darstellung des Threadstarters, mit welch dubiosen Methoden Specialized Herr über diesen ominösen Rahmen geworden ist. um nichts weiter. Alles weitere danach wurde einfach mal in den Raum geschrieben....
Oder anders: bitte zeige mir doch mal jemand die Stelle, in der thalor im Eingangsposting nach Hilfe gefragt hat ( sowas in der Art: wer hat noch einen da, wo bekomme ich nen neuen, was soll ich nun tun, weitere Vorschläge ....) oder irgendwas der gleichen....
 
d015.gif
 
Hei.
Ich klink mich mal ein.

Interesaant wäre doch zu wissen, ob einer der Menschen bei Specialized dem Urheber der Diskussion eine verbindliche Zusage gemacht hat, ob Specialized die Garantie übernimmt oder nicht bzw. ob von Specialized eine konkrete Zusage zur Reparatur gemacht wurde (gegen Bezahlung).

Denn m.E. kann ein Vertrag heute grundsätzlich immer noch nicht konkludent geschlossen werden. Dafür bedarf es mindestens eines Gesprächs o.ä. (wie Briefwechsel oder e-mail Verkehr).

Und so wie ich das bisher verfolgt habe, hat Specialized keine konkrete Zusage gemacht. Also wird wohl kein Vertrag zustande gekommen sein.

Und mangels Vertrag auch kein Anspruch auf Reparatur (egal ob gegen Bezahlung oder auf Garantie).
 
Und so wie ich das bisher verfolgt habe, hat Specialized keine konkrete Zusage gemacht.
Der geschilderte Ablauf lässt durchaus andere Schlüsse zu. Der Händler wäre hier ein brauchbarer Zeuge.
Di 26.6.07 (15:44 - 15:56):
Der Händler teilt mir telefonisch mit, dass Specialized bereit ist trotz der fehlenden Nummer die Garantie abzuwickeln....

Fr 29.6.07 (09:45 - 09:57):
Etwas beruhigt aber dennoch mit Bedenken im Kopf spreche ich nochmals mit Ramon... Ich frage nochmals ausdrücklich nach, ob die fehlende Rahmennummer ein Problem darstellt. Die Antwort darauf war nein.
 
Der geschilderte Ablauf lässt durchaus andere Schlüsse zu. Der Händler wäre hier ein brauchbarer Zeuge.

Aber nach dem geschilderten Sachverhalt würde lediglich zwischen dem Händler und dem Kunden ein Vertrag über die Raparatur, nicht zwischen Specialized und dem Kunden entstehen. Und wenn Speci meint, die fehlende Rahmennummer sei kein Problem, so ist das denke ich Auslegungssache, ob damit Specialized nen Reparaturauftrag angenommen hat oder nicht, und ich meine, im Zweifel eher nicht.

Dann besteht eher ein Anspruch gegenüber dem Händler, wenn er verbindlich und ohne Vorbehalt die Zusage macht, er werde das Rad reparieren, was ich nach dem Geschilderten vom des Betroffenen aber auch nicht sehe.

Naja, unabhängig davon hat der Händler alles ihm mögliche getan, um den Dämpfer von Speci reparieren zu lassen, von daher kommt man an den Händler wohl eher nicht ran.

Und bei einem möglichen Vertragsverhältnis zwischen Speci und dem Betroffenen wäre der Händler sicher die erste Wahl als Beweismittel, aber stellt sich mir die Frage, ob man Specialized Germany oder das Hauptunternehmen verklagen sollte, und wo dann das Verfahren anhängig ist.

Zu viele Fragen, die sowieso nur zur Verwirrung beitragen als zur Lösung des Problems?!
 
Da das Ganze sich hier sowieso zerläuft, schlage ich vor, der besagte Rahmen wird vom Threadersteller gestiftet, jemand anderes stiftet den richtigen, passenden Dämpfer, und dann wird der ganze Schmu für einen wohltätigen Zweck versteigert und gut ist!
 
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