Standlicht

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guck weg
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hab ich grad gefunden:

An die Ausstattung von Fahrrädern werden künftig höhere Sicherheitsanforderungen gestellt. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, müssen neue Fahrräder künftig mit einem batteriebetriebenen, nach hinten leuchtenden Standlicht ausgerüstet sein.

Das Bundesverkehrsministerium arbeite derzeit an einer entsprechenden Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), schreibt das Blatt. Die Neuregelung solle noch im zweiten Quartal 2004 in Kraft treten.
 

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Re: Standlicht
Ist ja gut zu wissen, aber hat hier irgendeiner noch nen Dynamo am Bike? :lol: Haben doch eh alle batteriebetriebene Lichter. Es werden doch bestimmt schon seit einigen Jahren keine (Mountain)Bikes mit Dynamo mehr hergestellt!?
 
"müssen neue fahrräder.. ausgestattet sein"

also ich geh mal stark davon aus, dass das auf die verkauften mtbs überhaupt keinen einfluss hat
- da steht sowieso immer drauf:
"keine STVO ausstattung -> nicht im bereich der STVO zugelassen"
weil die ja auch keine reflektoren etc haben.
somit sind die radhersteller von solchen regelungen nicht betroffen.
 
Naja Standlicht bedeutet, dass das Licht bei abgestelltem Fahrrad leuchten muss, oder? Das wird immer besser mit den Gesetzen :rolleyes: Bei Autos verstehe ich das ja noch, aber wieso Fahrräder? Wer stellt sein rad denn auf einer Straße ab? Ich raff nich wofür das gut sein soll ...
 
wennde im dunkeln anna ampel stehst und ne dynamo hast is ja dein licht aus. und wenn dann der besoffene autofahrer kommt trifft er dich besser wennde dein standlicht an hast.
also die denken sich immer einen brei aus, meiner meinung nach überflüssig.

sind stecklichter nicht auch verboten?
 
ich wollte mit dem beitrag auch nicht sagen, dass sich für uns etwas ändern wird (ich hab auch nur stecklichter), fand es aber interessant
 
Maxix schrieb:
sind stecklichter nicht auch verboten?

Einige sind verboten (blinkende z.b.), generell sind sie aber als Zusatzbeleuchtung zugelassen. Und jetzt sollen neue Räder halt im Strassenverkehr immer eins dran + an haben.

Damit wird imho klar zugegeben, dass (einfache) Dynamoanlagen nicht optimal sind.
 
Ne, interessant ists schon, nur fragt sich, wofür das eingeführt werden soll? Wenn man mit seinem Fahrrad Abends an ner Ampel hält, ist zwar der Dynamo aus, bzw das Licht, aber Ampeln und ihr Umfeld sind meistens so gut beleuchtet, dass man einen Fahrradfahrer schon sehen sollte. Auf Bundestraßen ist die Beleuchtung miserabel, aber da fährt auch kein Fahrradfahrer.

Sky
 
Skydan schrieb:
Ne, interessant ists schon, nur fragt sich, wofür das eingeführt werden soll? Wenn man mit seinem Fahrrad Abends an ner Ampel hält, ist zwar der Dynamo aus, bzw das Licht, aber Ampeln und ihr Umfeld sind meistens so gut beleuchtet, dass man einen Fahrradfahrer schon sehen sollte. Auf Bundestraßen ist die Beleuchtung miserabel, aber da fährt auch kein Fahrradfahrer.

Sky

Ich find eine Standlichtfunktion schon sinnvoll, ich übersehe nachts aus dem Auto raus oft genug unbeleuchtete Radfahrer, auch an beleuchteten Kreuzungen. Da kann das Rücklicht ruhig ein bissel blenden, ist mir lieber als einen Bikekollegen zu überfahren...
 
Baxx schrieb:
Ich find eine Standlichtfunktion schon sinnvoll, ich übersehe nachts aus dem Auto raus oft genug unbeleuchtete Radfahrer, auch an beleuchteten Kreuzungen. Da kann das Rücklicht ruhig ein bissel blenden, ist mir lieber als einen Bikekollegen zu überfahren...

Wozu macht man denn als Autofahrer den Erste Hilfe Kursus? Damit man die umgefahrenen Biker versorgt, wenn sie blutend reglos am Boden liegen ;)

Nein, hast schon recht. Aber das man als Fahrradverkehrsteilnehmer mit Licht fahren MUSS ist doch schon längst Gesetzt! Natürlich gibts Leute, die das nicht tuen, die kriegen dann aber auch eine Strafe wenn sie erwischt werden. Oder die Versicherung übernimmt nur wenig kosten wenn es bewiesen wurde, dass man ohne Licht gefahren ist. Aber mit dem Standlich wird das doch wohl kaum anders, irgendwann geht das auchmal aus (wenn die Batterie leer ist ;) ) Und wer sollte schon soviel Aufwand aufbringen um sie auszuwechseln? Da wären wir dann wieder da wo viele drin stecken ... nämnlich im Fahren ohne licht. Hab ich einen Denkfehler?
 
Wenn meine Feierabendrunde mal wieder etwas länger dauert und es schon dunkel wird, hab ich meine Sigma Diode an der Sattelstütze oder am Rucksack.

Ich muss ja schließlich über öffentliche Straßen bis nach Hause fahren. Da fühl ich mich mit Rücklicht schon wesentlich sicherer.

So what?
 
was soll der quatsch denn nun schon wieder? es gibt seit 10 jahren standlicht fürs fahrrad auf dem markt. gespiest wird es von einem kondensator, das hält um die 5 minuten. wozu batterien?
 
das sind so halogenlampen mit ner kleinen diode oder ner lampe, weiß ich nicht, die dann halt nen bissel glühen...
standlicht.... naja... schon sinnvoll, aber warum sind dann batteriebetriebene lampen verboten?
die StVZO soll ja von 1930 sein und dann nur leicht abgeändert... ist lustig sich das mal durchzulesen:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
(aktuellste Fassung von 1930)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit
1. einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punk der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
3. einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.
(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
1. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2. ringförmig zusammenhängenden retorreflektierendem weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
(9) Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlussleuchte allein leuchten.
(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
3. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr
 
Das mit dem Stadnlich ist doch halb so wild an den bike's wo noch dynamos verbaut werden zb. trekking Fahrräder Kinderfahrräder. Wird einfach statt dem Nornmalen Rücklicht eins mit einer intergrierten Batterie angebaut die sich immer wieder Auflädt durch den Dynamo und also sie speichert etwas energie vom Fahren und gibt sie dann ab wenn man steht.

Find das schon ok. Solange nur serienmäßige dynamofahrräder betroffen sind.
 
Titus schrieb:
Ist ja gut zu wissen, aber hat hier irgendeiner noch nen Dynamo am Bike?

Ähem, ja, ich habe an allen Fahrrädern Dynamos, allerdings die nicht nicht so ganz günstigen Nabendynamos

Die sind bauartbedingt recht problemlos und sehr effizient.

Gruß
Raymund
 
Da hat aber wieder ein Politiker mächtig viel Langeweile gehabt um sich sowas auszudenken.
Komisch ist aber wie schnell das Gesetz umgesetzt werden soll. Noch in diesem Quartal. Da kann man mal wieder sehen, wenns Geld bringt ist die Politik schnell.
Bei neuen Fahrrädern die eh mit Licht ausgestattet werden ist es ok, da sollen die dranbauen was sie wollen. Schlägt sich allerdings auf den Verkaufspreis nieder.Falls allerdings alle Fahrräder umgerüstet werden müssen ist es wirklich nur reine Geldmacherei.
ich kann mir nicht vorstellen das die Unfallzahlen von Radfahrern die von Hinten an Ampeln umgefahren werden derart hoch sein sollen das eine solche Gesetzesänderung von nöten ist.
Mir scheint das den Versicherungen ein weiterer Grund gegeben werden soll um sich vor Leistungen zu drücken.

Wenn man bedenkt wie schwer sich die Politik tut bei der Einführung der Helmpflicht für Radfahrer, da wundert es einen schon wie schnell eine Beleuchtungsänderung vonstatten geht.
 
Typisch Deutschland, wann wird der orange Blinker eingeführt?

Immerhin ist jetzt wenigsten etwas nach Zulassung an meinem Radl: Das Batterielicht... Ach ne, ist ja nicht fest montiert :lol:
 
"Jahrelang vorbereitet - und bereits technisch überholt

Entwurf für neue Straßenverkehrszulassungsordnung liegt vor"


...
Standlicht (§67c, Abs. 7):

Erstmals ist auch ein Standlicht in der StVZO vorgeschrieben. Im vorliegenden Entwurf wird allerdings nicht deutlich, ob nur ein rückwärtiges Standlicht oder eine Standlichtfunktion für Rücklicht und Scheinwerfer vorgesehen ist. Ebenfalls unklar ist die Vorgabe, dass das Einschalten des Standlichtes bei "langsamer Schrittgeschwindigkeit" erfolgen muss. Der Begriff "Schrittgeschwindigkeit" ist in der StVO nicht definiert. Einige Gerichte gehen beim Stichwort "Schrittgeschwindigkeit" von vier bis sieben Kilometern in der Stunde aus, bei anderen reicht sie bis maximal fünf Stundenkilometern. Das Problem ist: Die am Markt eingeführten Standlichtschaltungen reagieren nicht geschwindigkeitsabhängig, sondern auf den Spannungsabfall bei geringer werdender Geschwindigkeit. Dieser dürfte sich je nach Dynamo erheblich unterscheiden."


UND mehr hier

http://www.adfc.de/index.php?id=683&languageid=1


:cool:
 
Als ob das nun einen Unterschied macht, wenn der rechts abbiegende LKW einen Radler mit Standlichtanlage oder ohne Überrollt. Das traurige Ergebnis ist immer das gleiche - hmmpf :mad: :mad: .
Da sieht man mal, wo wieder Prioritäten gesetzt werden. Statt endlich mal Nägel mit Köpfen zu machen und den toten Winkel zu eliminieren (bzw. so gut wie), wird wieder Nippes paragraphiert - ich könnt :kotz: .
 
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