Strafzettel da MTB nicht verkehrstüchtig ist

Ich hätte auch irgendein anderes Teil für's MTB als Beispiel nehmen können, wofür wir Biker ganz locker einfach mal bezahlen. Ich denke aber, du verstehst schon, was ich meinte. ;)

Witzigerweise werden viele bei einer Lampe, die die Bezeichnung auch verdienen würde, plötzlich zum rigerosen Cent-Fuchser. Dabei wäre ein richtiges sattes StVZO-Licht für einen selbst wichtig, um bei Dunkelheit plötzliche Hindernisse und Glasscherben noch rechtzeitig erkennen zu können.

Diese Einstellung stammt bei den meisten wohl noch aus der Zeit, als es noch gar keine richtigen StVZO-Lampen gab und die Beleuchtung sowieso nur als Positionsleuchte im Autoverkehr diente. :D
Mich stört der Fakt das ich eine solch toll ausleuchtende Lampe bereits besitze, diese jedoch keine StVZO Freigabe hat und ich mir für Geld eine Funsel daneben packen muss, die bestenfalls, wie du es so schön ausdrückst, als Positionslämpchen herhalten muss.
Hauptsache ich kann dem Wachtmeister oder der Versicherung im Ernstfall meine K-Nummer vorweisen.

Liegt natürlich daran, dass es irgendeinen Test geben muss der als Mindestmaß festgelegt und mit eben dieser Nummer nachgewiesen wird. Vor-Ort kann nicht jede Lampe auf Tauglichkeit geprüft werden.

Ich bezweifle jedoch, dass sich ein Polizist bei uns daran stören würde wenn die eingesetzte Lampe keine K-Nummer hat, sollte das sonstige Verhalten in Ordnung gewesen sein natürlich!
 
Ich bezweifle jedoch, dass sich ein Polizist bei uns daran stören würde wenn die eingesetzte Lampe keine K-Nummer hat, sollte das sonstige Verhalten in Ordnung gewesen sein natürlich!
Oh doch, und das wird nicht nur die Polizei stören, sondern dir werden sicher auch einige begegnen, die, weil sie geblendet werden, dir mit vollem Fernlicht entgegenkommen, oder wenigstens dauernd aufblenden.
Nicht StVZO-Lampen, selbst vermeintlich schwache Lampen, blenden nämlich den entgegenkommenden Verkehr und Fußgänger in übelster Weise. Die kann man wirklich nur im Wald verwenden.

Auch das Herunterdrehen ändert nichts an der Blendwirkung eines Rundstrahlers, wenn man selbst wenigstens noch etwas sehen will.
 
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Oh doch, und das wird nicht nur die Polizei stören, sondern dir werden sicher auch einige begegnen, die, weil sie geblendet werden, dir mit vollem Fernlicht entgegenkommen, oder wenigstens dauernd aufblenden.
Nicht StVZO-Lampen, selbst vermeintlich schwache Lampen, blenden nämlich den entgegenkommenden Verkehr und Fußgänger in übelster Weise. Die kann man wirklich nur im Wald verwenden.
Kommt auf die Lampe an.
Ich habe eine "schwache" K Lampe von Sigma am Lenker. Aber selbst wenn Du auf Radwegen etwas schneller fahren willst wird es gefährlich da zu dunkel. Offrad oder außerorts (wenn alleine) habe ich einen Blender am Helm (ohne K). Viele Autofahrer "vergessen" aber Ihr Fernlicht wenn Ihnen ein Radler auf der Landstraße entgegenkommt. Ich habe im Frühjahr mal 34 von 50 Autos auf einer kurvigen Strecke im Schwarzwald gezählt. Die modernen Lichter bei PKWs blenden auch bei Fahrradfahrern nicht oder meist sehr spät automatisch ab.
Aber ich gebe Dir recht, dass auch viel Radler blenden. Die meisten haben meiner Meinung nach das Licht zu hoch eingestellt.
 
Mich stört der Fakt das ich eine solch toll ausleuchtende Lampe bereits besitze, diese jedoch keine StVZO Freigabe hat und ich mir für Geld eine Funsel daneben packen muss, die bestenfalls, wie du es so schön ausdrückst, als Positionslämpchen herhalten muss.
Hauptsache ich kann dem Wachtmeister oder der Versicherung im Ernstfall meine K-Nummer vorweisen.

Liegt natürlich daran, dass es irgendeinen Test geben muss der als Mindestmaß festgelegt und mit eben dieser Nummer nachgewiesen wird. Vor-Ort kann nicht jede Lampe auf Tauglichkeit geprüft werden.

Ich bezweifle jedoch, dass sich ein Polizist bei uns daran stören würde wenn die eingesetzte Lampe keine K-Nummer hat, sollte das sonstige Verhalten in Ordnung gewesen sein natürlich!
Als Ergänzung zu meiner Helmlampe ohne Zulassung habe ich immer eine eine mit K-Nummer am Lenker, wenn ich im Dunkeln unterwegs bin. Nix ist blöder, als plötzlich ohne Licht im Wald zu stehen. Da darf die Lampe am Lenker auch durchaus ordentlich leuchten.
 
IMG20210720152342.jpg

Die Lampe vom Junior.
Usb - ladefähig.
Akkustandkontrolle und Lichtregulierung.
Abgerundete Kanten.
Reibstarke Befestigung.
Keine Eigenblendung.
 
Oh doch, und das wird nicht nur die Polizei stören, sondern dir werden sicher auch einige begegnen, die, weil sie geblendet werden, dir mit vollem Fernlicht entgegenkommen, oder wenigstens dauernd aufblenden.
Nicht StVZO-Lampen, selbst vermeintlich schwache Lampen, blenden nämlich den entgegenkommenden Verkehr und Fußgänger in übelster Weise. Die kann man wirklich nur im Wald verwenden.

Auch das Herunterdrehen ändert nichts an der Blendwirkung eines Rundstrahlers, wenn man selbst wenigstens noch etwas sehen will.
Da gebe ich dir Recht, allerdings trifft dies nicht nur auf nicht StVZO-Lampen zu, sondern auch auf solche teilweise uralten Lampen, welche im penibelst ausgerichteten Winkel vom Schutzblech aus genau ins Auge ausgerichtet montiert wurden.

Die Diskussion ob sich X oder Y im Straßenverkehr mit der Lampe korrekt verhält ist müßig. Wie wir merken, gibt es dazu sehr verschiedene Meinungen.
Ich bleibe bei meiner.. denn im schlimmsten Fall blende ich lieber den Gegenverkehr der dann die Geschwindigkeit reduzieren kann, mich aber wahrgenommen hat und ich etwaige Krater oder zerbrochenes Flaschenwerk auf den nicht vorhandenen Radwegen erspähen kann.

Und jetzt bitte nicht alle mit Gebrüll auf mich - ich fahre die Lampe auf niedrigster Stufe und habe den Lichtkegel gerade so 1m vor dem Vorderrad vom Lenker aus. Das blendet nicht..
 
Man kann dem Blenden auch durch basteln entgegenwirken . Dann den Lichtkegel auf der Straße etwas nach unten richten und schon funzt die Sache.

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.... - ich fahre die Lampe auf niedrigster Stufe und habe den Lichtkegel gerade so 1m vor dem Vorderrad vom Lenker aus. Das blendet nicht..
Dann stell dich doch mal selber bei richtiger Dunkelheit vor dein eigenes Rad bei eingeschalteter Lampe und berichte mal, ob die Lampe nicht doch blendet. :D

Und warum sollte der Gegenverkehr seine Geschwindigkeit reduzieren, wenn die von dir geblendet werden? Wahrscheinlicher ist, daß die ihr Fernlicht samt Zusatzlichter und alles was sie haben einschalten, und du dich dann beschweren wirst, du seist geblendet worden.
So dreht man die Blend-Spirale nach oben. ;)
 
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Man kann dem Blenden auch durch basteln entgegenwirken . Dann den Lichtkegel auf der Straße etwas nach unten richten und schon funzt die Sache.

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Stimmt leider nicht. Das Teil wird blenden ohne Ende.

Um dich selbst davon zu überzeugen, bitte bei richtiger Dunkelheit einfach mal jemanden, daß er dir selbst mit deinem Rad entgegenfährt. Und dann begebe dich mal ungefähr in die niedrige Sitzhöhe eines Autofahrers.

Wie lange du die Augenschmerzen wohl ertragen kannst? :D
 
Hallo,
hab gestern von ner Fahrradpolizeistreife einen Strafzettel bekommen da mein MTB keine Klingel und keine Katzenaugen hat.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
War mittags (taghell) im Park unterwegs.
Kann ich da Einspruch einlegen?
Sportgerät? Radweg (Park)?
Danke!
vg
Harald
Deutschland, dass Land das Verrückte macht, ich lach inzwischen einfach drüber und zahl halt mal wieder wegen eines beamteten oder unbeamteten Kleingeistes ein paar Euro.
...in Paris gehen sie alle bei Rot über die Straße, die Autos hupen ein bisschen, was solls?...
 
Dann stell dich doch mal selber bei richtiger Dunkelheit vor dein eigenes Rad bei eingeschalteter Lampe und berichte mal, ob die Lampe nicht doch blendet. :D

Und warum sollte der Gegenverkehr seine Geschwindigkeit reduzieren, wenn die von dir geblendet werden? Wahrscheinlicher ist, daß die ihr Fernlicht samt Zusatzlichter und alles was sie haben einschalten, und du dich dann beschweren wirst, du seist geblendet worden.
So dreht man die Blend-Spirale nach oben. ;)
Hab ich - blendet nicht.
Zweiteres wäre Nötigung.

Geschwindigkeit verringern ist die logische Schlussfolgerung aus "Ich sehe nichts."

Ich häng mich nu raus aus dem Verlauf. Bringt nix
 
Geschwindigkeit verringern ist die logische Schlussfolgerung aus "Ich sehe nichts."
Na also, wenn ein Autofahrer nix mehr sieht, weil der geblendet wird, dann wäre aber die logische Schlussfolgerung, daß der die eigene Leuchtkraft erst mal verstärkt, wenn möglich. ;)

Die versuchte Nötigung liegt dann schon klar beim ursächlichen Blender.
 
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