Straße statt Radweg

bla bla bla...
Ihr heult hier rum weil der Radweg nicht breit genug ist,regt euch aber auf der anderen Seite auf wenn wie in Hessen diskutiert die erlaubte Wegbreite für MTBler hochgesetzt werden soll...bla bla bla

Singletrails und Radwegen sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen, die man nicht vergleichen sollte.
Bäume, Sträuche oder Steine neben einem Singletrail bleiben regungslos am Wegrand stehen/liegen. Von Ihnen geht also keien Gefahr aus wenn man mit geringen Abstand daran vorbeifährt.
Bei Fußgängern und Autos sieht das schon ganz anders aus. Da kann man einfach nicht vorher sehen ob nicht im nächsten Moment die Tür geöffnet oder ein Schritt auf den Radweg gemacht wird. Und schon kommt es zu einem Unfall.
Es ist übrigens auch ein himmelweiter Unterschied ob ein Radfahrer mit 25km/h und 50cm Abstand an einem stehendem Auto vorbeifährt, oder ob ein Auto mit 25km/h über der Geschwindigkeit eines Radfahrers, diesen Radfahrer mit 50cm Abstand überholt.
Beides ist nicht ok, aber vom überholenden Auto geht eine vielfach höhere Gefahr aus.
 
Diese Sportfahrräder sind aufgrund ihrer Bezeichnung auch als selbiges zu benutzen.
Gestern als ich an der ampel stand kam ein Polizeiauto vorbei mit Affenzahn Blaulicht und all diesen Blinkedingern ..
War bestimmt ein Schwerstverbrecher den die gejagt haben oder vllt. doch nur ein Fahrradfahrer der über rot fuhr.
Falls ja, macht es sich sicher gut in einer statistik.
Auf jedenfall war ich nicht schön genug und sie mißachteten die rote ampel .
Mich haben sie nicht stoppen können, denn ich stand schon etwas länger.. ;D
Leider hatten sie keine Zeit um mich mit pingeligen Fragen zu konfrontieren die meinen genauen Weg betreffen den ich in dieser Zeit gewählt hatte.
Bei der verkehrkonformen betätigung des druckschalters der ampelanlage, fühlte ich mich einen kleinen tick besser als die was sich nicht an die gesetze halten.
So möchte ich mich nochmal herzlichst bedanken dafür daß sie uns gefährlichen fahrradfahrer immer um geld erleichtert haben.
Gerechtigkeit, ja dafür ist Deutschland so berühmt.


Lies das mal durch wenn Du wieder nücht..äähem wach bist:rolleyes:



Rechts überholt man auch nicht!!!oder?


Doch, mit dem Rad sehr wohl, wenn Platz vorhanden ist. Das Ganze sogar völlig legal;)
 
Singletrails und Radwegen sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen, die man nicht vergleichen sollte.
Bäume, Sträuche oder Steine neben einem Singletrail bleiben regungslos am Wegrand stehen/liegen. Von Ihnen geht also keien Gefahr aus wenn man mit geringen Abstand daran vorbeifährt.
Bei Fußgängern und Autos sieht das schon ganz anders aus. Da kann man einfach nicht vorher sehen ob nicht im nächsten Moment die Tür geöffnet oder ein Schritt auf den Radweg gemacht wird. Und schon kommt es zu einem Unfall.
Es ist übrigens auch ein himmelweiter Unterschied ob ein Radfahrer mit 25km/h und 50cm Abstand an einem stehendem Auto vorbeifährt, oder ob ein Auto mit 25km/h über der Geschwindigkeit eines Radfahrers, diesen Radfahrer mit 50cm Abstand überholt.
Beides ist nicht ok, aber vom überholenden Auto geht eine vielfach höhere Gefahr aus.

So vollkommen ist der Unterschied gar nicht
Im Wald sind es zwar keine Türen aber andere Waldnutzer(Wanderer,Reiter etc.)oder freilaufende Hunde.Diese können auch aus dem Unterholz(Hunde,Rehe)auftauchen oder hinter Kurven oder Kuppen.
Demnach muss die Geschwindigkeit und die Vorausschauende Rücksichtsvolle Fahrweise im Wald wie auf dem Radweg angepasst sein.
Gerade in diesem Forum wird sich doch häufig auf die goldenen Trail-Regeln berufen und gepredigt.Aber was hier so einige äußern kräftigt das Bild der Radrambos in der Öffentlichkeit
Gruß
Tapir
 
Nur ist es so, dass es vor Jahren dieses Gebot für Fahrräder gab.
Naja, die wirklich freie Fahrstreifenwahl gibt es noch immer nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5t. Radfahrer dürfen genau wie LKW nur zum überholen auf die linke Spur wechseln (abbiegen mal ausgenommen, ist eigentlich logisch, auch wenn es der ein oder andere Ewiggestrige nicht in den Kopf kriegt). Ändert aber innerstädtisch eh nichts daran, dass man rechts überholen darf und als Radfahrer auch auf Landstraßen (auch wenn ich in diesen Genuss noch nicht gekommen bin).

Was der ein oder andere meint zu wissen, weil es vor mehr als 15 Jahren mal so gewesen sein könnte, ist mir offen gesagt recht egal. Privatleuten gebe ich da den Hinweis auf die StVO, Uniformierten gerne den Tipp mal kurz nachzufragen, wie das denn nun geregelt ist.
 
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