Strecken in Aachen?

Übrigens wurden diesmal scheinbar wirklich Bußgelder fällig. Bis vor kurzem dachte ich noch, dass sie dazu nicht befugt sind!?
Weiß da jemand mehr zu?
 
§ 2 Betreten des Waldes 07
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.
(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.
(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.

Aha, feste Wege. Hier steht nichts von geteert, geschotter und auch nix über die Breite des Weges.
 
§ 3 Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Verboten ist das
  1. Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,
  2. Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,
  3. Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,
  4. Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und
  5. Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,
soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

Hier hab' ich höchtens das Problem, die Forstkultur als solche zu erkennen. Das Schlachtfeld nach Kyril um Siebenpfade soll z.b. eines sein.

§2 ausdrucken, einlaminieren und mitnehmen...
 
"1. Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,

4. Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und"

So gesehen fällt doch der ganze Wald unter diese Definition, außer die Wege?!
 
Genau... also bringt es mir nichts wenn sie mich auf nem Trail erwischen( wo ich natürlich nicht fahre, falls jemand mitlesen sollte) und ich ihnen den Ausdruck in die Hand drücke.
 
Es wurden doch angeblich auch Fußgänger verwarnt. Also wird es sich womöglich wirklich um so etwas wie die Anpflanzungen um Siebenpfade handeln. Ich glaube einfach nicht, dass die Förster hier so durchdrehen wie in Belgien, schließlich gab es bisher noch nicht den kleinsten Ärger. :cool:
 
Mal ne Frage an die Mathematiker hier im Forum: meine Tacho zeigt mir die gefahrenen km an und die Durchschnittgeschwindigkeit (Øv).
Zwischenzeitlich hatte ich in der Nähe von Reinartzkehl 16 km aufm Tacho stehn, ich bin ungefähr an der Pionierquelle losgefahren, mir kam die strecke länger vor... Um jetzt herauszufinden ob ich den Tacho an Siebenwege resetet hab, dachte ich ich teile einfach die gefahrenen km durch Øv.
Also: t=s/Øv
Kann man es so rechnen?

Gruß Max
 
Gersten Abend gab es in der Lokalzeit Aachen nochmal einen Bericht zum Thema in dem der Revierförster Stellung genommen hat.

Das klang aber insgesammt alles recht gemäßigt und nachvollziehbar.
Fest zu stellen ist:

Es werden nur grobe Verstöße geahndet. Der Revierförster hat nur ein eindeutig verbotenes Beispiel aufgeführt. Einen Trail der quer durch die Botanik geht und von MTB lern angelegt ist. Von anderen Trails, die auf alt eingelaufenen "kleinen Fuß Wegen" basieren war nicht die Rede...hier sind wir also wieder bei der Auslegungssache.
Der Förster wird auch in Zukunft grobe Verstöße mit Verwarngeldern ahnden, setzt aber eher auf ein klärendes Gepräch. Und weil es hier um Grauzonen geht, heisst das wohl, dass man sich im Falle des Falles auf eine Diskussion einlassen kann. Von großangelegten Razzien war keine Rede. Im übrigewn gelten für den Aachener Wald keine Sonderreglungen, sondern das - schwammige - Landesforstgesetz.
 
Um jetzt herauszufinden ob ich den Tacho an Siebenwege resetet hab, dachte ich ich teile einfach die gefahrenen km durch Øv.
Also: t=s/Øv
Kann man es so rechnen?

Hi Max,

wenn Du das machst, bekommst Du deine reine gefahrene Zeit, denn an Ampeln oder bei Pausen rechnet der Tacho nicht mit. Falls Du also Deine Pausen rausrechnen kannst, ja.

Viele Grüße
Thomas
 
Wenn ich nochmal mit ner Frage kommen darf... wo kann man in Aachen MTB´s mieten?
Bräuchte für meinen Cousin eins fürn Sommer.
Gruß Max
 
Ja danke. Letztens stand unter den Terminen ne Eifeltour und da stand bei dass man sich für 10 € bei Firebike ein Rad mieten kann, für diese Tour. Weiß jemand ob man die auch so leihen kann?
 
weisst einer vielleicht wo es North Shore Trails und Downhill trails in Aachen und umgebung gibt ??!!! Wer welche kennt soll mir bitte sofort antworten!! Ich kenne hier in Aachen nur wenige bei mir auf so kleinen Bergen die sind aber langweilig dann noch aufm Militärgebiet Buschmühle der ist cool und noch ein Downhilltrail in Huppenbroich ich fahr da mal hin bin noch nicht da gewesen...
 
also im aachener wald gibts n paar schöne trails, wirklich "downhill" sind die aber nicht. auf der toblerone kann mans schon was krachen lassen, gibt da auch direkt noch ne andere strecke nebenan. beide abfahrtstrails mit road gaps, kickern, anliegern etc...wurzelfeldern usw... ist schon okay, aber nicht mit echten DH strecken zu vergleichen. schmugglerpfad (im belgischen teil des waldes) ist sehr cool, allerdings sind da schon öfter mal leute vom belgischen forstamt unterwegs, die angeblich die befugnis haben, biker festzuhalten und deftige strafen aufzudrücken, was natürlich nich so geil ist. north shore gibts im wald eigentlich gar nicht, würde ich auch nicht empfehlen zu bauen. ansonsten gibts in maasmechelen (ca. 50km von AC) die filthy trails, das sind 3 trails mit teilweise dickeren doubles, drops, nem anständigen road gap (2 meter hoch, 6 meter weit), northshore passagen... lohnt sich für nen tag.

sonst noch fragen? einfach mal melden :daumen:
 
Am Sonntag 01.06.08 soll in Gemmenich eine Rodonne´stattfinden.
Kann jemand den Termin bestätigen?
Angeblich gibt es anderslautenede Hinweise das der Termin erst
08.06.08 sei??????????????????
 
Am Sonntag 01.06.08 soll in Gemmenich eine Rodonne´stattfinden.
Kann jemand den Termin bestätigen?
Angeblich gibt es anderslautenede Hinweise das der Termin erst
08.06.08 sei??????????????????

Ich habe hier das Ankündigungsblättchen. Der 1.6., also kommenden Sonntag, ist richtig. In den ersten Ankündigungen auf www.gileppe.be war noch vom 8.6. die Rede.

Reigi
 
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