Swoop 170 -Danke Bodo

Dachte schon ich wäre verblöded weil ich das nicht gesehen habe. Bin aber wohl nicht der einzige.
Habe vorhin im Geschäft noch ein Screenshot gemacht, bin mir sicher das da noch nichts vom Swoop stand. Mal sehen morgen....


Kannst du deinen Screenshot mal reinstellen? Das würde mich dann auch mal interessieren. Ich habs mit dem wissen von 2 Jahren gekauft, so wie es inner Betriebsanleitung steht..
 
Dachte schon ich wäre verblöded weil ich das nicht gesehen habe. Bin aber wohl nicht der einzige.
Habe vorhin im Geschäft noch ein Screenshot gemacht, bin mir sicher das da noch nichts vom Swoop stand. Mal sehen morgen....

Das ist echt mega dreist!
Bei mir steht jetzt auch der geänderte Text.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist echt mega dreist!
Bei mir steht jetzt auch der geänderte Text.

Hi,

der Text wurde in den FAQ's entsprechend der bereits bestehenden und jedem zugänglichen Bedienungsanleitung ergänzt. Wir wollen hier sicherlich keinen Vorführen oder dreiste Änderungen durchführen.

Ich verstehe nicht, warum in den letzten Tagen die Stimmung hier im Support Forum dermaßen schlecht geworden ist. Wir versuchen hier jeden Tag Problematiken - sei es bei kleinen Fragen, bei Ersatzteilbeschaffung oder auch Abwicklungen über den "kurzen Dienstweg" - zu lösen. Die Garantiebestimmungen wurden nicht geändert oder angepasst und sind sowohl in der gedruckten Bedienungsanleitung (Lieferumfang) als auch in der Online-Version (Homepage) gleich. Lediglich in der "alten" FAQ-News wurde der Zusatz nicht aktualisiert - dies wurde heute direkt geändert und sollte uns nun nicht übel genommen werden, oder? Warum wir hiermit irgendwen täuschen wollen ist mir nicht ersichtlich.

Ich will auch noch einmal betonen, dass das Vertrauen in unsere Rahmen auch auf unsere Downhiller zutrifft - bis dato haben wir ziemlich jeden Schadensfall lösen können - auch teilweise auf dem kulanten Weg. Auch sind die Rahmen durch unser Crash Replacement Programm abgedeckt. Gerne könnt ihr euch mal die Preise anderer großer Marken anschauen - gerade hier sind wir m.E. sehr fair aufgestellt.

In diesem Sinne würde ich es sehr begrüßen, wenn sich die Wogen hier im Thread wieder ein wenig positiver gestalten lassen würde.

Gruß, Andi

P.S.: Bzgl. Montagequalität bzw. Montagefehler: hier gebe ich manchen Usern Recht - mache Fehler sollten und dürfen nicht passieren. Hier wurden bereits intern an entsprechenden Stellen geschraubt, auch dank diverser Infos von euch - sei es in Threads oder privat per PN.
 
Hi,

der Text wurde in den FAQ's entsprechend der bereits bestehenden und jedem zugänglichen Bedienungsanleitung ergänzt. Wir wollen hier sicherlich keinen Vorführen oder dreiste Änderungen durchführen.

Ich verstehe nicht, warum in den letzten Tagen die Stimmung hier im Support Forum dermaßen schlecht geworden ist. Wir versuchen hier jeden Tag Problematiken - sei es bei kleinen Fragen, bei Ersatzteilbeschaffung oder auch Abwicklungen über den "kurzen Dienstweg" - zu lösen. Die Garantiebestimmungen wurden nicht geändert oder angepasst und sind sowohl in der gedruckten Bedienungsanleitung (Lieferumfang) als auch in der Online-Version (Homepage) gleich. Lediglich in der "alten" FAQ-News wurde der Zusatz nicht aktualisiert - dies wurde heute direkt geändert und sollte uns nun nicht übel genommen werden, oder? Warum wir hiermit irgendwen täuschen wollen ist mir nicht ersichtlich.

Ich will auch noch einmal betonen, dass das Vertrauen in unsere Rahmen auch auf unsere Downhiller zutrifft - bis dato haben wir ziemlich jeden Schadensfall lösen können - auch teilweise auf dem kulanten Weg. Auch sind die Rahmen durch unser Crash Replacement Programm abgedeckt. Gerne könnt ihr euch mal die Preise anderer großer Marken anschauen - gerade hier sind wir m.E. sehr fair aufgestellt.

In diesem Sinne würde ich es sehr begrüßen, wenn sich die Wogen hier im Thread wieder ein wenig positiver gestalten lassen würde.

Gruß, Andi

P.S.: Bzgl. Montagequalität bzw. Montagefehler: hier gebe ich manchen Usern Recht - mache Fehler sollten und dürfen nicht passieren. Hier wurden bereits intern an entsprechenden Stellen geschraubt, auch dank diverser Infos von euch - sei es in Threads oder privat per PN.
Zunächst möchte ich sagen, dass der Support hier im Forum hilfreich und auch immer freundlich ist, mit meinem Rad an sich bin ich bis jetzt auch sehr zufrieden.
Aber: mit ein Grund warum ich mich für Radon entscheiden habe, war die Aussage auf der Radon Seite, dass ALLE Rahmen 6 Jahre Garantie haben. Ein potentieller Neukunde schaut unter Garantiebestimmungen nach und nicht in irgendwelchen Bedienungsanleitungen!
Daher ist das schon dreist, wenn die Garantiebestimmungen nachträglich geändert werden! Und es wird auch nicht besser, wenn der Erklärungsversuch von euch hier in einem Post nett und freundlich geschrieben ist!
Es ist schön zu lesen, dass ihr vertrauen in eure Rahmen habt und kulante Wege findet, die Aussage hilft mir im Falle eines Falles aber nicht weiter! Ich als Kunde, bin zu Radon weil mir suggeriert wurde, dass Radon gut Preise und gute Garantieleistunge hat!
Was interessieren mich da andere Hersteller, was soll der Vergleich?!?!
Ich für meinen Teil fühle mich getäuscht (um nicht zu sagen verarscht)!
Da ich nicht davon ausgehe, dass Radon jetzt einfach so allen, die bis gestern ein Swoop gekauft haben, 6 Jahre Garantie zugestehen will,
lass ich das jetzt von Leuten klären die sich von Berufswegen damit auskennen......
Anbei noch 2 Screenshots: was auf der HP bis gestern mittag stand und was jetzt da steht.
 

Anhänge

  • radon_02_270716.JPG
    radon_02_270716.JPG
    125,4 KB · Aufrufe: 20
  • radon_270716.JPG
    radon_270716.JPG
    129,8 KB · Aufrufe: 23
3 Jahre Garantie(YT)
Die Qualität unserer Bikes steht über allem. Deshalb gewähren wir dir über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, ab dem Modelljahr 2014 eine Garantie von insgesamt 3 Jahren ab Verkaufsdatum. Diese umfasst jeweils den YT Industries Rahmen der Trailkategorie. Für Lagerungen und Federbeine, sowie für Schäden an der Lackierung und Anodisierung übernehmen wir keine Garantie.

6 Jahre Garantie(Canyon)
Über diesen gesetzlichen Zeitraum hinaus geben wir freiwillig eine Garantie von insgesamt 6 Jahren auf die diesjährigen Rahmen und Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen, sowie auf Mountainbikerahmen. Ausgenommen davon sind Lagerungen und Federbeinen sowie Schäden an der Lackierung und Anodisierung. Unsere Garantie gilt ab Verkaufsdatum und nur für den Ersterwerber des Fahrrades. Wir behalten uns vor defekte Rahmen oder Gabeln zu reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgermodell zu ersetzen. Dies ist der einzige Garantieanspruch, weitergehende Kosten wie Montage, Transport etc. werden nicht übernommen. Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch, z.B. Vernachlässigung (mangelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung sowie durch Veränderung am Rahmen oder der Gabel oder durch An-und Umbau zusätzlicher Komponenten. Bei Sprüngen oder Überbeanspruchungen anderer Art besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.


Das leisten schon mal zwei eurer direkten Mitbewerber im Falle eines Falles!
Da sollte doch noch irgendwo Luft sein nach oben bzw. dazwischen ;-))
 
fern ab der Garantiediskussion.....ich finde das Bike einfach MEGA und den Support ausgesrochen gut!!!

DANKE BODO :)

und an der Garantie lässt sich sicher auch noch feilen ;-)
 
fern ab der Garantiediskussion.....ich finde das Bike einfach MEGA und den Support ausgesrochen gut!!!

DANKE BODO :)

und an der Garantie lässt sich sicher auch noch feilen ;-)
Danke Leute führ den Zuspruch, mit der Garantie das werde ich mal Ansprechen wenn ich wieder in Bonn bin . Geht so n---- ist daraus
Entstanden das unsere Leute behauten das geht nicht auf den Erstbesitzer zu beschränken ( was die ganze Branche kann ) aber dann so??
Gruß Bodo
 
Wäre schön, wenn man das bald klären könnte, ich möchte das Bike (zugestellt am 12.7.) mal am Samstag (30.7.) zum ersten Mal ausfahren, im Bikepark bewegen und würde gerne wissen, wie die Garantiebedingungen nun sind. Ausgegangen war ich von 6 Jahren ebenfalls, wie es auf der RADON Homepage vermerkt war. :(
 
Bei mir sieht es auch nicht anders aus. Wollte heute eins kaufen nachdem ich vorgestern Probe gefahren bin. Aber ob ich das jetzt noch tun sollte?
 
Garantie
Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115



Ansprüche aus Garantie
Die Garantie wird im alltäglichen Geschäftsverkehr oftmals mit der Gewährleistung verwechselt beziehungsweise mit dieser gleichgesetzt. Im rechtlichen Sinne ist die Garantie jedoch etwas anderes.
Unter der Garantie versteht man, dass der Garantiegeber einem Begünstigten einen Anspruch einräumt, der über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht oder neben sie treten kann (§ 443 BGB).
Die Garantie ist also eine freiwillige Erklärung, meist des Herstellers (Herstellergarantie), oder des Händlers (Händlergarantie).
Dabei wird durch den Hersteller oder den Händler die Haftung übernommen, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit hat (Beschaffenheitsgarantie) oder dass diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum besteht, also nicht durch Verschleiß oder Abnutzung beeinträchtig wird (Haltbarkeitsgarantie).
Die sich aus der Garantieerklärung ergebene Garantieverpflichtung ist unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Sachmangels bei Gefahrübergang und damit unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Dem Käufer können also unter Umständen Ansprüche aus gesetzlicher Sachmängelhaftung sowie Ansprüche aus der Garantie nebeneinander zustehen. Wofür der Garantiegeber einstehen möchte und welche Ansprüche er dem Kunden gewähren möchte, ergibt sich aus der Garantieerklärung. Die gesetzlichen Gewährleistungsregeln legen also eine Mindesthaftung fest. Die freiwillige Garantie kann darüber hinausgehen. Gesetzlich geregelt ist lediglich die Beweislastumkehr für die Haltbarkeitsgarantie. Diesbezüglich besteht eine gesetzliche Vermutung für den Garantiefall, wenn ein Mangel innerhalb der Geltungsdauer auftritt.
Für die Garantie haftet nur derjenige, der sie eingeräumt hat. Der Käufer hat also keinen Anspruch aus der Garantiezusage gegen den Verkäufer, wenn die Garantie vom Hersteller zugesagt wurde.
Die Garantieerklärung kann schriftlich oder mündlich abgegeben werden, also sowohl im Vertrag, auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung als auch im Verkaufsgespräch. Der Käufer kann sich wie bei der Sachmängelhaftung ebenso auf die Werbung berufen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs kann der Verbraucher eine schriftliche oder auf einem Datenträger fixierte Ausfertigung der Garantieerklärung verlangen. Diese muss einfach und verständlich abgefasst sein.
Zudem hat sie einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers zu beinhalten sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Ferner sind der Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie er
forderlich sind, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes wie auch Namen und Anschrift des Garantiegebers, mitzuteilen.
https://www.ihk-koeln.de/upload/GewaehrleistungUmtauschGarantie_9936.pdf?ActiveID=1163
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie
Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Was möchtest du uns damit nun sagen? Dass Garantie eine zusätzliche Leistung der Hersteller ist und Gewährleistung eine gesetzlich geregelte Sache des Händlers ist inzwischen jedem bewusst. Das ändert aber nichts an den kritisierten Tatsachen. Es ist eine Garantie des Rahmens auf 6 Jahre zuvor eingeräumt worden. Wenn du jetzt noch mit Beweislastumkehr bei Gewährleistungen nach 6 Monaten kommen möchtest, dann könnte man sich jetzt noch ein Sternchen verdienen.
 
Wäre schön, wenn man das bald klären könnte, ich möchte das Bike (zugestellt am 12.7.) mal am Samstag (30.7.) zum ersten Mal ausfahren, im Bikepark bewegen und würde gerne wissen, wie die Garantiebedingungen nun sind. Ausgegangen war ich von 6 Jahren ebenfalls, wie es auf der RADON Homepage vermerkt war. :(
Wenn du das Rad an diesem Wochenende schrottest hast du doch mindestens bis 12.072018 Zeit zu reklamieren, das wirst du schaffen.
 
@ Andi @ Bodo
Erst einmal, um hier einiges gerade zu rücken:
Der Support hier im Forum ist super. Die Hilfsbereitschaft und die Tipps insbesondere von Euch beiden sind echt Gold wert. Dies sollte auch den Leuten hier klar sein, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Es wird hier hin und wieder auch mal gemeckert und auch mal hitzig diskutiert, aber die meisten User sind mit Sicherheit dankbar für den tollen Service von Radon hier im Forum.
Also dafür DANKE!

Dass die Bikes nicht nur sehr gut ausgestattet sind und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben, sondern auch noch bestens funktionieren, sollte sich inzwischen rumgesprochen haben. Ich hatte zwei Radon-Bikes (eins habe ich noch) und war/bin von davon begeistert. Auch die Probefahrt mit dem neuen Swoop 170 hat mich anfixt, mein altes Swoop 175 durch das Swoop 170 zu ersetzen (aber nur wenn in elox schwarz verkauft wird). Auch mit dem Service, wenn mal etwas nicht hinhaut, habe ich nur gute Erfahrungen mit Radon und Bike-Discount gemacht. Auch der Verkaufsshop Bike-Discount ist echt klasse.

Aber manchmal habe ich das Gefühl, Radon macht sich den hart erarbeiten Ruf wieder durch Nachlässigkeit kaputt:
z.B. Mängel bei der Verarbeitung bzw. Montage; nachlässige Pflege der Homepage (Garantiebedingungen); ungenügende Bedienungsanleitung (so gut wie kein Bezug zu modernen MTB und was macht eine Übergabeinspektions-Checkliste für einen Sinn, wenn Sie nicht ausgefüllt wird??); Radon wird wohl auch anscheinend rechtlich nicht gut beraten (z.B. Verwendung falscher Begriffe; keine einheitliche und klare Darstellung zur Garantie bzw. fehlende Garantiebedingungen usw.).
Schade, dass muss nicht sein!!

Der Garantieausschluss für die Swoops kommt mit Sicherheit für die meisten User hier sehr überraschend, da dies bisher auf der Homepage anders stand. Im Grunde bleibt damit nur die gesetzliche Gewährleistung, die dann nach 6 Monaten für den Kunden auch noch schwer durchsetzbar ist, wenn er dann beweisen muss, dass der Mangel schon bei Übergabe des Bikes vorlag. Da hilft dann auch das Crash-Replacement-Programm nicht, wenn der Rahmen ohne Sturz bricht. Das Crash-Replacement-Programm ist gut und die Preise sind wohl in der Tat zu anderen Herstellern niedrig, aber wahrscheinlich für Radon auch ohne zusätzliche Kosten, da die Rahmen wohl zum Selbstkostenpreis bzw. vielleicht sogar mit leichtem Gewinn verkauft werden.
... Bzgl. Haltbarkeit solltet ihr euch keine großen Sorgen machen, die bisherige Ausfallquote bei den diesjährigen sowie vorherigen Modellen ist sehr niedrig und in den meisten Fällen auf Sturzschäden zurück zu führen.

Gruß, Andi
Wenn dem so ist, warum wird die Garantie für die Swoops explizit ausgeschlossen?

Wie kopis schon darstellte, geben andere Hersteller ohne Einschränkungen lange Garantien auf ihre Rahmen:
YT: 3 Jahre
Canyon: 6 Jahre
Rose: 6 Jahre
Votec: 10 Jahre (Alu), 6 Jahre (Carbon)
um hier nur mal einige zu nennen. Es gibt sogar Hersteller, die geben eine lebenslange Garantie.
Damit würde man also bzgl. der Garantie der Konkurenz den Vorzug geben.

Ich hoffe auf Euren Einfluss bei Radon, damit der Garantieausschluss für die Swoops wieder aufgehoben wird und die Montageschwierigkeiten der Vergangenheit angehören.

Gruß 78
 
Thema E1700 / E1900 Lyrik Torque Caps:
Hab die jetzt (siehe Teilenummer Foto) über den DT Swiss Support bekommen (35 Euro). Sollen auch für 100mm breite passen. Ich berichte wieder.
Grüße
MAster

Kleines Update neben den ganzem Hate ;)

Also die Dinger passen. Montage ist nicht selbsterklärend, aber analog zur DT 350 Thruaxle Vorne:
https://www.dtswiss.com/Resources/Support/Naben/DT-Swiss-Naben-Ratchet-Naben-180,-240,-350,-540
Wer das passende Werkzeug zum aushebeln und einschlagen nicht hat kann es, wie ich, mit
der Maxxle-Achse zum Ausheben und einer Proxxon 21er Nuss (hat ein geringes Außenmaß) zum Einschlagen probieren. Alles natürlich auf eigenes Risiko und ohne Gewähr.
Ihr müsst auch den CL-Adapter öffnen, falls der nicht eh schon wieder lose ist ;) :D.

Grüße

MAster
 
Was für ne Aufnahme hat die Fox36 am Swoop 10.0 Postmount ohne adapter? D.h. welchen Adapter brauche ich da? 180 auf 203 oder 160 auf 203? Cheers (hab das Bike grad nicht vorliegend)
 
und schon eingebaut? was bringt das denn?
Siehe einen Post darüber.
Ich kann Sie erst am Wochenende im Park testen.
Vermutlich ist das schwächste Glied in der Kraft/Momenten-Kette aber die geringere Seitensteifigkeit des
LFR, dank 28 Loch und Straightpull....
Auf jeden Fall ist der Laufrad ein und ausbau deutlich erleichtert.
 

Anhänge

  • 14696957314932118780439.jpg
    14696957314932118780439.jpg
    201 KB · Aufrufe: 52
Zuletzt bearbeitet:
Offizielles Statement - Garantiebestimmungen Swoop 170

Wie ihr vermutlich alle bereits mitbekommen habt (falls nicht, bitte die Thread-Seite 78+79 zu Gemüte führen), ist durch einen Fehler unsererseits Verwirrung bzgl. der Garantiebestimmungen des Swoop 170 entstanden. Nach Rücksprache mit unserem Rahmenhersteller und der Geschäftsführung haben wir uns dazu entschlossen, die freiwillige Rahmengarantie für Erstbesitzer beim Swoop 170 ebenfalls auf 6 Jahre aufzustocken. Die in der Bedienungsanleitung aufgeführten Garantie- bzw. Gewährleistungsbestimmungen (14.1ff) behalten ihre Gültigkeit. Der in 14.2. aufgeführte Sonderfall wird in Zukunft nur noch für das Swoop 200 Gültigkeit haben - dies ist auf den teilweise harten Wettkampfeinsatz zurückzuführen, welcher erfahrungsgemäß für Mensch und Material sehr fordernd ist. Auch hier wollen wir explizit darauf hinweisen, dass wir (wie schon in den vorherigen Antworten geschrieben) bis dato so ziemlich jeden Defekt - egal ob Materialfehler oder Eigenverschulden / Sturzschaden) auf dem kulanten Weg abwickeln konnten.

Falls es hierzu noch Fragen geben sollte, stehen wir euch natürlich Rede und Antwort.

Gruß aus Bonn,

das Radon-Team
 
Zurück
Oben Unten