DIMB-Petition: 50.000 Unterschriften sind gesammelt!

Die DIMB hat es geschafft und 50.000 Unterschriften für die Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg gesammelt - herzlichen Glückwunsch dazu! Die DIMB hat ein Statement dazu veröffentlicht (unten) - wir sind gespannt wie der Prozess jetzt weiterläuft.


→ Den vollständigen Artikel "DIMB-Petition: 50.000 Unterschriften sind gesammelt!" im Newsbereich lesen


 
Ich denke ist auch eine rechtliche Absicherung für jeden Biker selbst..
stell Dir vor Du brichst Dir ein Bein (oder schlimmer und die Bergwacht holt Dich) auf nem Trail, der kleiner 2m ist und Deine Unfall/Krankenversicherung sagt dann pech gehabt, war ja ein verbotener Weg, da hätte man nicht biken dürfen.....und dabei noch nen Wanderer umgefahren, der dann im Rollstuhl sitzt wegen Dir... das wird teuer
 
aber es gibt den unterschied ob es geduldet wird oder nicht!

Es wird keineswegs überall in BaWü geduldet. Und wo geduldet wird, kann es morgen schon damit vorbei sein. Wenn die 2-Meter-Regel fällt, seid ihr auf die Duldung nicht mehr angewiesen.

sauber :daumen:! hoffentlich führt das nich zu bikefahrverboten auf diversen trails...einige bergwachtabteilungen im schwarzwald denken darüber schon nach:( ! das wäre schade ! denn wenn verbotsschilder aufgestellt werden ,kann keiner mehr sagen " sorry davon weis ich nichts "....

- Die Bergwacht ist dafür überhaupt nicht zuständig
- Nochmal: Radfahren auf Trails ist ijn BaWü schon verboten, derzeit sogar ohne das da ein Schild steht! Ob Du das weißt oder nicht, ist egal.

Das wird so und nicht anders kommen.
Sollte das Verbot gekippt werden, sind die Reibereien zwischen Biker und Wanderern/Fußgänger praktisch vorprogrammiert und werden häufiger vorkommen als zuvor. Eben weil jeder sich nun die Freiheit nimmt "jetzt ist es auch mir offiziell erlaubt" im Wald und auf Wegen unter 2 mtr. Breite zu fahren. Sicher verhalten sich einige korreckt und freundlich, aber einige nutzen das eben aus, dass es nun erlaubt ist und nutzen das natürlich aus
Vergleichbar mit Öl ins Feuer gegossen.
Die Damen und Herren auf den zuständigen Ämtern werden reagieren müssen um dieses Streitthema zu beseitigen.
Bedeutet, dass nur ein kleiner Teil der Trails für Biker freigegeben wird und der Rest ist Tabu.
Was ist nun gewonnen ? Richtig.... nix !

Ich frage mich schon seit langer Zeit, was an BaWü so speziell ist, das Wanderer und MTBiker nicht einfach so miteinander auskommen können wie in allen anderen Bundesländern auch?
Wenn die 2-Meter-Regel fällt, ist eine "Freigabe" von Wegen unter 2m Breite nicht länger nötig. Was damit gewonnen ist? Kombiniere selbst ;)
 
Naja, es kann schon zu einzelnen, begründeten Sperrungen kommen. So wie in anderen Bundesländern auch und wie auch jetzt schon in BaWü. Aber es ist halt die begründete Ausnahme und nicht die pauschale Regel.

Kann ja jeder für sich überlegen, ob er lieber pauschal überall illegal fährt oder fast überall legal.

Mehr noch: Wenn die Sperrungen begründet sind, bin ich sofort für eine Sperrung und dann im Gegensatz zu pauschalen (rechtswidrigen) Verboten auch bereit, diese einzuhalten!
 
Es wird keineswegs überall in BaWü geduldet. Und wo geduldet wird, kann es morgen schon damit vorbei sein. Wenn die 2-Meter-Regel fällt, seid ihr auf die Duldung nicht mehr angewiesen.

ich versteh dich ja, aber die entscheidungsträger werden sicher nicht zu unseren gunsten reagieren sondern eher "hilfe, die 2-Meter-regel wurde gekippt. da überrollen jetzt 2millionen biker unseren wald. wir stellen einfach verbotsschilder auf!" und diese haltung wirst du, bei unserer doch recht konservativen bevölkerung, recht häufig antreffen
 
Das Biken auf Wegen unter 2m Breite ist schon verboten. Eine Steigerungsform von "verboten" gibt es nicht.

Rechtlich gibt es keine Steigerung von verboten, richtig.
Aber optisch auf den Trails schon. Bisher wissen nur relativ wenige, dass es verboten ist auf Wegen <2m Breite zu biken. Aber wenn ein Verbotsschild aufgestellt wird, ist es für alle offensichtlich.
Solche Schilder gibt es in Österreich, z.b. am Pfänder bei Bregenz zuhauf...
Daher bin auch ich ein wenig skeptisch, da ich mich durch die 2m-Regelung nie wirklich behindert gefühlt habe, da ich seit 15Jahren auf den Singletrails in BaWü unterwegs bin und deswegen nie Probleme hatte. Durch rücksichtsvolle Fahren und meiden der Hotspots an den Wochenende (macht dann sowieso keinen Spass) verhindert man die meisten Schwierigkeiten.
Wenn ich Probleme mit Wanderern hatte dann generell unabhängig von der Wegbreite, aber das ist ein anderes Problem.

Nichtsdestotrotz habe ich die Petition unterschrieben, da ich auf eine Regelung/Freigabe wie in der Schweiz hoffe (Stichwort Singletrailmaps :))
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich schon seit langer Zeit, was an BaWü so speziell ist, das Wanderer und MTBiker nicht einfach so miteinander auskommen können wie in allen anderen Bundesländern auch?
Alles nur Politik ... :p

Mir ist in den letzten zwei Jahren noch kein einziger Wanderer begegnet, der sich an mir/ uns gestört hätte. Die meisten sind eher verwundert uns überhaupt auf den (unwegsamen) Trails anzutreffen. :D

Immer schön langsam machen und freundlich Grüßen, sowie sich fürs Platzmachen bedanken. Selbes gilt für Hundebesitzer oder Reiter ... wirklich noch nie ein Problem! Ganz im Gegenteil. An "Engstellen" sind wir schon öfters mit Touris ins Gespräch gekommen ... :)

Der langen Rede kurzer Sinn: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. ;)

Happy Trails!
 
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Immer schön langsam machen und freundlich Grüßen, sowie sich fürs Platzmachen bedanken. Selbes gilt für Hundebesitzer oder Reiter ... wirklich noch nie ein Problem! Ganz im Gegenteil. An "Engstellen" sind wir schon öfters mit Touris ins Gespräch gekommen ... :)

Der langen Rede kurzer Sinn: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. ;)

Happy Trails!
... mit einem kleinen, aber wichtigen Unterschied: bei der jetzigen Regelung bist Du darauf angewiesen, dass da kein Stinkstiefel herumläuft, der dir eins reinwürgen will. Wenn dich jemand auf einem Trail < 2m erwischt (am besten noch mit Zeugen) und dich anzeigt, musst Du halt die OWi löhnen.

Wenn die Regelung abgeschafft wird, können dir solche Leute egal sein, es sein denn, Du bist auf explizit gesperrten Wegen unterwegs.
 
ich versteh dich ja, aber die entscheidungsträger werden sicher nicht zu unseren gunsten reagieren sondern eher "hilfe, die 2-Meter-regel wurde gekippt. da überrollen jetzt 2millionen biker unseren wald. wir stellen einfach verbotsschilder auf!"

Gut, die Befürchtung verstehe ich ja, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn das Wehgeschrei über die Aufhebung der 2-Meter-Regel erstmal verklungen ist, die ganze Sache schnell in Vergessenheit gerät, weil sich eben im Wald nicht viel verändern wird und es auch jetzt schon keine Probleme gibt, obwohl sich kaum ein Biker an die 2-Meter-Regel hält.

Überall Schilder aufzustellen ist ganz schön aufwendig und teuer und wie gesagt: so einfach geht es eben nicht! Man muss dafür eine gewichtige Begründung haben, Anträge stellen etc. Schaut nach Thüringen: dort gab es die 2-Meter-Regel auch, wurde wieder abgeschafft und ich habe seither nicht gehört, dass dort flächendeckend Verbots-beschildert wurde.

Lasst und nicht vergessen, dass die Widerstände gegen die Abschaffung viel mit dem Erhalt des Status Quo zu tun haben
- Wanderer-Vertreter die selbst oft kaum im Wald anzutreffen sind, wollen demonstrativ ihre Wanderer beschützen und wiedergewählt werden
- Politiker haben Angst, dass es mehr wählende Wanderer als Biker gibt und das ganze Thema nur Scherereien gibt
- aber echte Probleme in der Praxis gibt es nicht

Außer im Versicherungs-Fall, für den Tourismus und bei der Jugendarbeit mit Schutzbefohlenen und ab und zu mit einem selbsternannten Hilfs-Sheriff.

Der Tourismus will jetzt sogar einzelne Ausnahmen von der Regel. Ausnahmen, die man nicht bräuchte, wenn man die Regel einfach abschaffen würde!

Einfach abschaffen! Fertig!

Verbote nur dort, wo sie wirklich begründet sind und die dann - weil nachvollziehbar auch eingehalten werden - bzw. gezielt kontrolliert werden können, statt pauschal alle <2m-Wege zu verbieten.
 


Wenn das nur einzelne Trails betrifft habe ich damit null Probleme und respektiere das Schutzbedürfnis! :daumen:

Stinkstiefel habe ich in freier Natur noch keine getroffen. ;)
Alles freundliche Menschen hier in der Gegend ... :)
 
Es wird keineswegs überall in BaWü geduldet. Und wo geduldet wird, kann es morgen schon damit vorbei sein. Wenn die 2-Meter-Regel fällt, seid ihr auf die Duldung nicht mehr angewiesen.

ich versteh dich ja, aber die entscheidungsträger werden sicher nicht zu unseren gunsten reagieren sondern eher "hilfe, die 2-Meter-regel wurde gekippt. da überrollen jetzt 2millionen biker unseren wald. wir stellen einfach verbotsschilder auf!" und diese haltung wirst du, bei unserer doch recht konservativen bevölkerung, recht häufig antreffen

Nur können eben diese Entscheidungsträger dann nicht einfach überall unbegründet Verbotsschilder hinnageln.
Und wenn sie es tun muss die Sache in die nächste Runde gehen, im Zweifel indem man lokal, mit der DIMB im Rücken, dann dagegen vor geht.

So wie wir es derzeit auch im Harz durchziehen. Ist ein schleppender Prozess, aber allemal besser als sich, in welcher Art auch immer, im Wald diskrimminieren zu lassen. ;)
 
Wie verkorkst ist es als Radler gegen eine Initiative zur Aufhebung der 2m-Regel zu argumentieren...
Man kann der DIMB nur hohen Respekt zollen und gar nicht genug dafür danken, dass sich dieser jahrzehntelangen Absurdität jemand ernsthaft und konzentriert annimmt.
Wenn es mich auch nicht mehr direkt betrifft, ich komme aus BW und ich bin da ziemlich emotional.
Eine Abschaffung der Regel ist längst überfällig und würde allen selbsternannten Waldsheriffs ein wenig den falschen Wind aus den grün bepinselten schwarzbraunen Segeln nehmen.

Edit: Und dass das Fehlen eines generellen Verbots zum Schilderwald im Schurwald führen könnte, dafür sehe ich aus meinen Erfahrungen in Bayern jedenfalls keinen Anhalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Abschaffung der Regel ist längst überfällig und würde allen selbsternannten Waldsheriffs ein wenig den falschen Wind aus den grün bepinselten schwarzbraunen Segeln nehmen.

Ein vernünftiges Argument, warum die Abschaffung der Regel längst überfällig ist, würde evtl. Klarheit schaffen.
Auch zeigt sich hier deutlich, dass mit der Wahrheit nicht umgegangen werden kann.
Der selbsternannte Waldsheriff hat leider Recht, der falsche Wind wird verursacht durch den Biker.
 
Hallo Pig-Mint,

gerne gehe ich auf Deinen Post ein.


Ein vernünftiges Argument, warum die Abschaffung der Regel längst überfällig ist, würde evtl. Klarheit schaffen.

- die Regel ist unverhältnismässig, weil alle Befürchtungen die vor 18 Jahren zu der Regel geführt haben und jetzt zur Beibehaltung herhalten müssen, sich nicht (!) bewahrheitet haben. Befürchtet wurde/wird: erhöhtes Konflikt-Potential auf schmalen Wegen, erhöhtes Unfallrisiko auf schmalen Wegen, erhöhte Beschädigung der Wege, erhöhte Beunruhigung des Wildes durch Biker. Diverse Studie belegen, dass all diese Befürchtungen in der Praxis keinen Bestand haben -> Studien unter dimb.de
- die Regel ist auch insofern unverhältnismässig, weil sie pauschal, landesweit und flächendeckend gilt, obwohl der größte Teil aller in BaWü unter die 2-Meter-Regel fallenden Wege in so dünn besiedelten und abgelegenen Gegenden liegen, dass sie gerade von Fußgängern (geringere Reichweite) kaum benutzt werden
- die Regel schränkt verfassungsrechtliche Freiheiten ohne triftigen Grund ein (s.o.)
- die Regel ist in der Praxis weder inhaltlich (warum, s.o.) noch sachlich (wie) nachvollziehbar. Zu Letzterem gehört, dass nirgendwo festgelegt ist, von wo bis wo die Wegbreite zu messen ist (Baumstamm zu Baumstamm, Ast zu Ast, Grasnarbe zu Grasnarbe etc.) und wie man mit Wegen verfahren soll, deren Breite variiert (tragen, schieben, umkehren). Eine Nachvollziehbarkeit durch den Bürger in der Praxis ist aber eine Voraussetzung für die Berechtigung einer gesetzlichen Regel. Die 2-Meter-Regel ist daher nicht nur verfassungsrechtlich sehr bedenklich und anfechtbar. (für die, die jetzt "Dann klagt doch!" rufen: wir wollen eine mit allen Gruppen (Naturschutz, Wanderer, Tourismus, Forst, Waldbesitzer, Biker, Politik) einvernehmliche Regelung wie in Hessen und kein vor Gericht erstrittenes Recht! Wir wollen die Konflikte reduzieren und nicht schüren!)
- die Regel schränkt die Möglichkeiten, Kindern und Jugendlichen mit begeisternden Erlebnissen Natur und Sport näher zu bringen so weit ein, dass man es auch ganz lassen kann; und dies nicht nur was die Legalität betrifft, sondern auch versicherungstechnisch; dies betrifft viele lokalen Sportvereine und ehrenamtliche Trainer, aber auch Jugendhäuser etc.
- auch die von offizieller Seite immer wieder gerne als Grund für die 2-Meter-Regel angeführte Rechtssicherheit taugt nicht als Argument, denn die Haftungsfrage ist unabhängig von der Wegbreite. Nicht das Befahren eines schmalen Weges verursacht Unfälle und erfordert eine Haftung, sondern die Nichtbeachtung der erforderlichen Sorgfalt. Es ist ja nicht so, dass man auf einem breiten Weg straffrei Leute über den Haufen fahren darf und auf schmalen Wegen automatisch Schuld ist, egal was man gemacht hat.


Auch zeigt sich hier deutlich, dass mit der Wahrheit nicht umgegangen werden kann.

Welche Wahrheit jetzt noch mal?


Der selbsternannte Waldsheriff hat leider Recht, der falsche Wind wird verursacht durch den Biker.

Ja, nach aktueller Rechtslage ist das so. Auch wenn der Biker, wenn er sich zuvorkommend und rücksichtsvoll verhält, keinen falschen Wind im eigentlichen Sinne verursacht, so ist er doch im Unrecht und verursacht dadurch mittelbar falschen Wind, aber eben auch nur bei den Leuten, die immer und überall unabhängig vom gesunden Menschenverstand auf ihr Recht pochen. Deshalb gibt es ja auch die Petition mit der Absicht, die Rechtslage zu verändern.
Dennoch kann man ja durchaus jetzt schon darauf hinweisen, dass die aktuelle Rechtslage ein Hilfs-Sherifftum statt ein Miteinander und eine "Ich darf hier, Du nicht!"-Haltung fördert, statt ein rücksichtsvolles Miteinander. Im Wald und in der Praxis spielt die Wegbreite ohnehin keinerlei Rolle, sondern das jeweilige Verhalten.


Herzlichen Gruß
Hockdrik
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pig-Mint,

gerne gehe ich auf Deinen Post ein.



- die Regel ist unverhältnismässig, weil alle Befürchtungen die vor 18 Jahren zu der Regel geführt haben und jetzt zur Beibehaltung herhalten müssen, sich nicht (!) bewahrheitet haben. Befürchtet wurde/wird: erhöhtes Konflikt-Potential auf schmalen Wegen, erhöhtes Unfallrisiko auf schmalen Wegen, erhöhte Beschädigung der Wege, erhöhte Beunruhigung des Wildes durch Biker. Diverse Studie belegen, dass all diese Befürchtungen in der Praxis keinen Bestand haben -> Studien unter dimb.de
- die Regel ist auch insofern unverhältnismässig, weil sie pauschal, landesweit und flächendeckend gilt, obwohl der größte Teil aller in BaWü unter die 2-Meter-Regel fallenden Wege in so dünn besiedelten und abgelegenen Gegenden liegen, dass sie gerade von Fußgängern (geringere Reichweite) kaum benutzt werden
- die Regel schränkt verfassungsrechtliche Freiheiten ohne triftigen Grund ein (s.o.)
- die Regel ist in der Praxis weder inhaltlich (warum, s.o.) noch sachlich (wie) nachvollziehbar. Zu Letzterem gehört, dass nirgendwo festgelegt ist, von wo bis wo die Wegbreite zu messen ist (Baumstamm zu Baumstamm, Ast zu Ast, Grasnarbe zu Grasnarbe etc.) und wie man mit Wegen verfahren soll, deren Breite variiert (tragen, schieben, umkehren). Eine Nachvollziehbarkeit durch den Bürger in der Praxis ist aber eine Voraussetzung für die Berechtigung einer gesetzlichen Regel. Die 2-Meter-Regel ist daher nicht nur verfassungsrechtlich sehr bedenklich und anfechtbar. (für die, die jetzt "Dann klagt doch!" rufen: wir wollen eine mit allen Gruppen (Naturschutz, Wanderer, Tourismus, Forst, Waldbesitzer, Biker, Politik) einvernehmliche Regelung wie in Hessen und kein vor Gericht erstrittenes Recht! Wir wollen die Konflikte reduzieren und nicht schüren!)
- die Regel schränkt die Möglichkeiten, Kindern und Jugendlichen mit begeisternden Erlebnissen Natur und Sport näher zu bringen so weit ein, dass man es auch ganz lassen kann; und dies nicht nur was die Legalität betrifft, sondern auch versicherungstechnisch; dies betrifft viele lokalen Sportvereine und ehrenamtliche Trainer, aber auch Jugendhäuser etc.




welche Wahrheit jetzt noch mal?



Ja, nach aktueller Rechtslage ist das so. Auch wenn der Biker, wenn er sich zuvorkommend und rücksichtsvoll verhält, keinen falschen Wind im eigentlichen Sinne verursacht, so ist er doch im Unrecht und verursacht dadurch mittelbar falschen Wind, aber eben auch nur bei den Leuten, die immer und überall unabhängig vom gesunden Menschenverstand auf ihr Recht pochen. Deshalb gibt es ja auch die Petition mit der Absicht, die Rechtslage zu verändern.
Dennoch kann man ja durchaus jetzt schon darauf hinweisen, dass die aktuelle Rechtslage ein Hilfs-Sherifftum statt ein Miteinander und eine "Ich darf hier, Du nicht!"-Haltung fördert, statt ein rücksichtsvolles Miteinander. Im Wald und in der Praxis spielt die Wegbreite ohnehin keinerlei Rolle, sondern das jeweilige Verhalten.


Herzlichen Gruß
Hockdrik

Danke für dein Statement... hat mich jetzt aber nicht wirklich überzeugt, da dies alles Ansichten der DIMB sind.
Und... traue keiner Studie, die Du nicht selbst gefälscht hast.
Die Festlegung von Wegbreiten ist klar definiert, auch von wo bis wo gemessen wird. Das alles ist gesetzlich festgelegt, benötigt daher etwas Recherge, aber ist keine Ausrede hierfür.

Zum Fett hinterlegten Abschnitt:
Da bin ich mal gespannt, auf welches Recht die Biker dann pochen, sollte die Regel abgeschafft werden.
Jedenfalls wird es Mord und Totschlag geben.
 
Danke für dein Statement... hat mich jetzt aber nicht wirklich überzeugt, da dies alles Ansichten der DIMB sind.

Ah ja, DAS Argument überzeugt mich jetzt nicht. Nur weil es von der DIMB kommt, ist es ja nicht falsch. Wenn man danach geht, bräuchte man gar nicht zu diskutieren, weil man die Argumente der anderen Seite von vornherein als falsch abstempelt.

Und... traue keiner Studie, die Du nicht selbst gefälscht hast.

In diesem Fall war es u.a. die Uni Freiburg. Aber Du kannst natürlich gerne selbst Studien erstellen. Ich habe abgesehen von Studien auch jede Menge Praxis-Erfahrungen aus einem eher dicht besiedelten Teil BaWüs und kann Dir aus eigener Erfahrung und Überzeugung versichern: es gibt kaum Konflikte und durch den Wegfall der 2-Meter-Regel wird sich kaum etwas verändern.

Die Festlegung von Wegbreiten ist klar definiert, auch von wo bis wo gemessen wird. Das alles ist gesetzlich festgelegt, benötigt daher etwas Recherge, aber ist keine Ausrede hierfür.

Dann recherchier mal schön! :) Aber ich kann Dir versichern: es wurde bereits recherchiert, inkl. juristischer Unterstützung und es wurde nichts gefunden. Darauf angesprochen hat Minister Bonde übrigens geantwortet, mann müsse die Wegbreite auch gar nicht messen. Alle Waldwege seien entweder breiter als 3-Meter oder schmaler als 1-Meter. So viel zu praxisnaher Politik. Kein Wunder, dass dabei praxis-fremde Gesetze entstehen.

Jedenfalls wird es Mord und Totschlag geben.

OK, dann ist ja alles klar! :rolleyes: Aber vielleicht kannst Du mir noch kurz erklären, warum es in allen anderen Bundesländern - die sämtlich ohne 2-Meter-Regel auskommen - keinen Mord und auch keinen Totschlag gibt.
 
Hallo Pig-mint,

Deine Argumentation kommt mir bekannt vor.
Bist du Reinhold Pix im Real life ?

Und nun zu was ganz anderem:
"Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist."
 
Ein vernünftiges Argument, warum die Abschaffung der Regel längst überfällig ist, würde evtl. Klarheit schaffen.
Auch zeigt sich hier deutlich, dass mit der Wahrheit nicht umgegangen werden kann.
Man braucht erstmal vernünftige Argumente FÜR ein Verbot, gibt es die nicht, ist eine Abschaffung wohl längst überfällig.
Zum "Umgang mit der Wahrheit": Der Euro wird wohl auch in schlechtesten Zeiten nie die Inflationsrate dieses Wortes erreichen können.

Aber danke für die Bereicherung der sonst doch recht einseitigen Meinungslage hier ;)
 
LETZTER TAG FÜR DIE 2-METER-PETITION! 35.000 in BaWü sind zu schaffen!
Heute um Mitternacht läuft die Zeichnungsfrist für die Petition zur Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg aus.

Bitte jetzt noch mal alle Freunde und Bekannte - egal ob Biker oder Nicht-Biker - mobilisieren!
Bitte dazu diesen Beitrag von Open Trails! auf Facebook 'liken' und 'teilen', aber auch Foren, Chats und E-Mail-Verteiler nutzen.

Die geforderten 50.000 haben wir lange erreicht und die 60.000 sind vielleicht heute nicht mehr zu schaffen,
ABER die 35.000 in Baden-Württemberg können wir gemeinsam knacken! Also ran! :)

-> Link zu Petition
-> Link zu allen Hintergrundinfos zum Thema


Auf einen grandiosen Zieleinlauf heute Nacht! :)
 
Bravo... wenn man keine vernünftigen Argumente mehr auf der Hand hat wird eben beleidigt.
Ich habe nichts anderes erwartet :daumen:
Das zeigt den wahren Charakter und lässt auf ein dementsprechendes Verhalten ebenso im Wald schließen.
Die Argumente für die Aufhebung der 2 m Regel sind ebenso eine Lachplatte
 
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