Hallo Pig-Mint,
gerne gehe ich auf Deinen Post ein.
- die Regel ist unverhältnismässig, weil alle Befürchtungen die vor 18 Jahren zu der Regel geführt haben und jetzt zur Beibehaltung herhalten müssen, sich
nicht (!) bewahrheitet haben. Befürchtet wurde/wird: erhöhtes Konflikt-Potential auf schmalen Wegen, erhöhtes Unfallrisiko auf schmalen Wegen, erhöhte Beschädigung der Wege, erhöhte Beunruhigung des Wildes durch Biker. Diverse Studie belegen, dass all diese Befürchtungen in der Praxis keinen Bestand haben ->
Studien unter dimb.de
- die Regel ist auch insofern unverhältnismässig, weil sie pauschal, landesweit und flächendeckend gilt, obwohl der größte Teil aller in BaWü unter die 2-Meter-Regel fallenden Wege in so dünn besiedelten und abgelegenen Gegenden liegen, dass sie gerade von Fußgängern (geringere Reichweite) kaum benutzt werden
- die Regel schränkt verfassungsrechtliche Freiheiten ohne triftigen Grund ein (s.o.)
- die Regel ist in der Praxis weder inhaltlich (warum, s.o.) noch sachlich (wie) nachvollziehbar. Zu Letzterem gehört, dass nirgendwo festgelegt ist, von wo bis wo die Wegbreite zu messen ist (Baumstamm zu Baumstamm, Ast zu Ast, Grasnarbe zu Grasnarbe etc.) und wie man mit Wegen verfahren soll, deren Breite variiert (tragen, schieben, umkehren). Eine Nachvollziehbarkeit durch den Bürger in der Praxis ist aber eine Voraussetzung für die Berechtigung einer gesetzlichen Regel. Die 2-Meter-Regel ist daher nicht nur verfassungsrechtlich sehr bedenklich und anfechtbar. (für die, die jetzt "Dann klagt doch!" rufen: wir wollen eine mit allen Gruppen (Naturschutz, Wanderer, Tourismus, Forst, Waldbesitzer, Biker, Politik) einvernehmliche Regelung wie in Hessen und kein vor Gericht erstrittenes Recht! Wir wollen die Konflikte reduzieren und nicht schüren!)
- die Regel schränkt die Möglichkeiten, Kindern und Jugendlichen mit begeisternden Erlebnissen Natur und Sport näher zu bringen so weit ein, dass man es auch ganz lassen kann; und dies nicht nur was die Legalität betrifft, sondern auch versicherungstechnisch; dies betrifft viele lokalen Sportvereine und ehrenamtliche Trainer, aber auch Jugendhäuser etc.
welche Wahrheit jetzt noch mal?
Ja, nach aktueller Rechtslage ist das so. Auch wenn der Biker, wenn er sich zuvorkommend und rücksichtsvoll verhält, keinen falschen Wind im eigentlichen Sinne verursacht, so ist er doch im Unrecht und verursacht dadurch mittelbar falschen Wind,
aber eben auch nur bei den Leuten, die immer und überall unabhängig vom gesunden Menschenverstand auf ihr Recht pochen. Deshalb gibt es ja auch die Petition mit der Absicht, die Rechtslage zu verändern.
Dennoch kann man ja durchaus jetzt schon darauf hinweisen, dass die aktuelle Rechtslage ein Hilfs-Sherifftum statt ein Miteinander und eine "Ich darf hier, Du nicht!"-Haltung fördert, statt ein rücksichtsvolles Miteinander. Im Wald und in der Praxis spielt die Wegbreite ohnehin keinerlei Rolle, sondern das jeweilige Verhalten.
Herzlichen Gruß
Hockdrik