Der Händler hat damit garnix zu tun, der ist nur das vermittelnde Organ. Die Kosten bleiben in jedem falle an Cannndale hängen.Ich warte einfach weiter. Der Händler möchte wohl Cannondale zur Garantie bewegen, damit er nicht in Gewährleistung gehen muss.
Der Händler hat damit garnix zu tun, der ist nur das vermittelnde Organ. Die Kosten bleiben in jedem falle an Cannndale hängen.
Hast du verstanden was ich meinte?Unsinn, Stichwort Relativität des Schuldverhältnisses. Ohne das ProdHaftG hätte der TE vermutlich keine Anspruchsgrundlage gegen Cannondale, per se bestehen Ansprüche schließlich nur zwischen den Vertragsparteien.
Da wäre ich mir anschließend nicht so sicher, wenn er das falsch montiert/eingestellt hat und das nachweisbar ist... Aber im Zweifel hat er hoffentlich ne Haftpflicht...Hast du verstanden was ich meinte?
Zitat: "Der Händler möchte wohl Cannondale zur Garantie bewegen, damit er nicht in Gewährleistung gehen muss."
Der Händler zahlt garnix aus eigener Tasche, der bekommt immer sein Geld von Cannondale zurück bzw. er bekommt von denen einen Rahmen WENN es unter Gewährleistung/Garantie läuft. Der hat keinerlei Kosten, ausser die Arbeitszeit wegen Telefonieren oder Mails schreiben (wenns dafür nicht auch noch eine Pauschale gibt) Wäre ja noch schöner wenn der Händler den Rahmen auf eigene Kosten ersetzt.
Und wenn Cannondale nichts bezahlt u. die Garantie ablehnt wird der Händler alles übernehmen müssen . Wenn der TE in letzter Konsequenz den Rechtsweg einschaltet . Und ich verstehe bis zu einem gewissen Grad auch den Händler . Geht ja doch um ein paar Euronen . Aber wenn das nicht als Gewährleistung durchgeht dann kann man das Gesetz gleich knicken . Denn man kann ja bei jedem Gerät falsche Bedingung od. änliches jemanden vorwerfen ."Der Händler möchte wohl Cannondale zur Garantie bewegen, damit er nicht in Gewährleistung gehen muss."
Der Händler zahlt garnix aus eigener Tasche, der bekommt immer sein Geld von Cannondale zurück bzw. er bekommt von denen einen Rahmen WENN es unter Gewährleistung/Garantie läuft.
Wenn die mir Crash-Replacement anbieten, dann gehen beide davon aus, oder möchten davon ausgehen, dass ich als Kunde verantworlich für den Schaden bin und das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei war und nur durch mein Zutun bzw. Äste oder Transport der Schaden entstand, der dann zum Totalschaden führte.
Genau das müßte der Händler beweisen . Kann er sicherlich nicht . Somit greift die Gewährleistung .cheint ja auch die plausibelste Erklärung zu sein.
Genau das müßte der Händler beweisen . Kann er sicherlich nicht . Somit greift die Gewährleistung .
Daraus schließe ich : wenn der Rahmen bricht bin ich selber Schuld ( bin ja schon ein Monat gefahren ) . Wenn der Fernseher / Computer / Handy usw. nach einem Monat kaputt werden bin ich selber schuld . Habe das Gerät ja schon ein Monat benützt . USW.naja, wenn ich mir die Kassette so ansehe, wurde schon mal auf das 50er Ritzel geschalten und angeblich 120km -ohne Probleme- gefahren, also kann man ja einen Fehler beim Händler wohl ausschliessen.
ich bin kein Händler, aber wie definierst du in diesem Fall den Mangel? schlecht eingestellte Schaltung?Daraus schließe ich : wenn der Rahmen bricht bin ich selber Schuld ( bin ja schon ein Monat gefahren ) . Wenn der Fernseher / Computer / Handy usw. nach einem Monat kaputt werden bin ich selber schuld . Habe das Gerät ja schon ein Monat benützt . USW.
So wie du @gurkenfolie spricht auch nur ein Händler .
ich bin kein Händler, aber wie definierst du in diesem Fall den Mangel? schlecht eingestellte Schaltung?
ich bin kein Händler, aber wie definierst du in diesem Fall den Mangel? schlecht eingestellte Schaltung?
Soll eigentlich ganz seinMangel: Abweichen der Ist- von der Sollbeschaffenheit
schaltauge bricht, schaltwerk zerstört die sitzstrebe, rahmen auch hinüber.
und dann?
Jein. Wenn der Händler seinen angestellten Mechaniker als Zeugen dafür benennt, die Schaltung korrekt eingestellt zu haben, und das Gericht dessen Aussage glaubt, dann besteht konkret die Gefahr den Prozess trotz Beweisumkehr zu verlieren.Nein, die Aussage reicht nicht, er muss es schon beweisen können, das ist ja gerade der Sinn der Beweislastumkehr.
Ich denke der Schaden ist dadurch zustande gekommen, dass sich beim Schaltwerk die Abstandsschraube verstellt hat. Liest man den Eagle Beitrag, so soll dies ja gerade am Anfang bei der Eagle mal vorkommen. Dumme Sache......